mini|Kreuz des Christusordens
Der Orden der Christusritter (Christusorden), mit vollem Namen Orden der Ritter unseres Herrn Jesus Christus, portugiesisch , war ein 1319 gegründeter portugiesischer Ritterorden. Er wurde 1834 aufgelöst, die Privilegien seiner Mitglieder abgeschafft und der Großteil seines Besitzes öffentlich versteigert. Der Orden wurde danach in einen staatlichen Verdienstorden für besondere militärische und zivile Leistungen umgewandelt, der heute noch verliehen wird. Er ist nicht zu verwechseln mit dem durch Papst Pius X. 1905 in seiner heutigen Form geschaffenen päpstlichen Christusorden, der höchsten Auszeichnung des Heiligen Stuhls.
Geschichte des Ritterordens Vorgeschichte 1307 ordnete Papst Clemens V. an, im Zusammenhang mit den Anklagen und Beschuldigungen gegen die Templer durch Philipp IV. den Schönen von Frankreich, auf der Iberischen Halbinsel ein Konzil abzuhalten, um die Schuld oder Unschuld der Tempelritter in den iberischen Königreichen festzustellen. Das Konzil, darunter der Erzbischof von Lissabon, D. João III. Martins de Soalhães, versammelte sich in Salamanca und stellte die Unschuld des Ordens fest.
1308 schlossen der portugiesische König Dionysius und Ferdinand IV. von Kastilien ein Abkommen, um die Templer in ihren Königreichen zu schützen und deren Güter vor jedem Zugriff zu bewahren. Dieser Übereinkunft schloss sich später auch der König von Aragon an. Ungeachtet dieser Vereinbarung sowie der Beschlüsse des Konzils von Salamanca ordnete Papst Clemens V. an, die Güter des Ordens einzuziehen. Sogleich versuchten auch in Portugal Vertreter der Kirche, u. a. der Bischof von Guarda, D. Vasco II. Martins de Alvelos, sich der Güter der Templer zu bemächtigen. Der portugiesische König ließ das jedoch nicht zu. Er eröffnete vielmehr ein juristisches Verfahren, um diese Güter in das Eigentum der Krone zu überführen.
Im Januar 1310 bekräftigten die Könige von Portugal und Kastilien erneut ihr Abkommen zum Schutz der Templer, während Papst Clemens V. ein weiteres Konzil zur Untersuchung des Verhaltens der iberischen Templer einberief. Sowohl in Medina del Campo als auch erneut in Salamanca, unter Teilnahme der Bischöfe von Lissabon, D. João, und von Guarda, D. Vasco, traten zwei Konzilien zusammen, die beide wiederum die Unschuld der Templer bestätigten. Des Weiteren beschieden die weltlichen Gerichte den Antrag des portugiesischen Königs, die Güter der Templer in das Eigentum der Krone zu überführen, als rechtens, da es sich dabei um altes Königsland gehandelt habe, das den Templern nur zur Nutzung überlassen worden sei.
In der päpstlichen Bulle Ad providam verfügte Papst Clemens V. am 2. Mai 1312, die Güter der Templer dem Ritterorden vom Hospital St. Johannis zu Jerusalem (Johanniter), dem späteren Malteserorden, zu übereignen. Ausgenommen von dieser päpstlichen Anordnung waren ausdrücklich Portugal, Kastilien, Aragon und Mallorca.
Während 1314 in Paris 54 Templer als Ketzer verbrannt wurden, nahm der portugiesische König ausdrücklich eine Landschenkung des Tempelritters João Soares an.
Für den portugiesischen König bestand auf Grund der Streitigkeiten um den Templerorden die einmalige Gelegenheit, nicht nur einen „national-portugiesischen“ Orden zu schaffen, der stark den Interessen des Königshauses unterworfen war, sondern auch die Abhängigkeiten der bestehenden Ritterorden vom Papst und den kastilischen Orden schrittweise zu lockern. Um die auf portugiesischem Territorium zum Abschluss gekommene Reconquista in Nordafrika fortsetzen zu können, benötigte das portugiesische Königshaus eine militärisch schlagkräftige und ökonomisch starke Macht, die es sich mit der Gründung der Christusritter sowie der Einbindung der anderen Ritterorden in die königliche Politik schuf.
Gründung des Ordens Durch seine beiden wichtigsten Vertreter beim Heiligen Stuhl, den Kanoniker aus Coimbra Petrus Petri sowie den Ritter Johannes Laurentii (João Lorenço) de Monteseratio, hatte der portugiesische König Dinis 1317 und 1318 mehrfach Widerspruch gegen die Übergabe des Besitzes der Templer an die Johanniter in Portugal vorbringen und über seine Absicht, einen eigenständigen portugiesischen Ritterorden zu gründen, orientieren lassen.
Im August 1318 errichtete König Dinis eine Botschaft beim Heiligen Stuhl, um die Gründung eines neuen Ritterordens, des Ordens der Christusritter in Portugal, genehmigen zu lassen, da seit dem 4. Laterankonzil 1215 das Recht der Genehmigung eines neuen Ordens allein beim Papst lag (constitutio 13, De novis religionibus prohibitis: „… firmiter prohibemus, ne quis … novam religionem inveniat …“; dt.: Das Verbot neuer Orden: „… wir verbieten strengstens, dass jemand … einen neuen Orden gründe …“Zitiert nach: Alberigo, Josepho u. a.: Conciliorum oecumenicorum decreta, Bologna 1973.).
Am 14. März 1319 erteilte Papst Johannes XXII. in der Bulle Ad ea ex quibus die Zustimmung zur Gründung des portugiesischen Christusordens. Als Gegenleistung übergab der portugiesische König unbefristet die in der Algarve gelegene königliche Burg von Castro Marim als zukünftigen Sitz des neuen Ordens. Des Weiteren bestimmte der Papst, dass die Güter des Tempelordens in Portugal an den neuen Orden übergehen sollten.
In der päpstlichen Bulle wurde weiterhin bestimmt, dass die Ritter des Ordens der Ritterschaft Jesu Christi nach der Regel des Ritterordens von Calatrava zu leben hatten.
Als geistlicher Visitator für den neuen Orden wurde der Abt des in der Diözese von Lissabon gelegenen Zisterzienserklosters von Alcobaça bestimmt, der auch den Treueeid des jeweiligen Hochmeisters im Namen des Papstes abzunehmen hatte sowie die Jurisdiktion sowohl über die Christusritter als auch über den Ritterorden von Avis besaß.
Wie in anderen Orden auch legten die Mitglieder des Ordens der Ritterschaft Jesu Christi ein feierliches Gelübde der drei evangelischen Räte ab: Armut, d. h. Verzicht auf persönliches Eigentum, Gehorsam, d. h. Verzicht auf selbständige Lebensplanung, Ehelosigkeit, d. h. Verzicht auf Bindung an eine Familie. Des Weiteren gelobten sie, in strenger gemeinschaftlicher Klausur (zumeist in Ordensburgen) zu leben, den christlichen Glauben zu verbreiten und die Ungläubigen zu bekämpfen.
Auch bei den portugiesischen Christusrittern legten drei verschiedene Gruppen das feierliche Gelübde ab: die adligen Ritter, die hauptsächlich den Waffen- aber auch den Pilgerdienst ausübten; die relativ kleine Gruppe der Ordenskapläne, die die geistliche Betreuung aller Ordensmitglieder versahen; und die große Gruppe der Laienbrüder, die die materielle Versorgung des Ordens sicherten oder ein Handwerk ausübten, aber auch den Waffendienst übernahmen. Der Akt des Ablegens des feierlichen öffentlichen Gelübdes war normalerweise unumkehrbar und machte den, der es ablegte, rechtsunfähig; z. B. konnte er kein Eigentum mehr erwerben. Rechtsakte, die er setzte bzw. Erklärungen, die er abgab, besaßen keine Rechtsgültigkeit mehr.
Neben diesen eigentlichen Ordensmitgliedern, von denen wiederum nur eine relativ geringe Anzahl adlige Ordensritter waren, lebten auf den Ordensgütern eine Vielzahl von Bediensteten, Hörigen, abhängigen Bauern und Handwerkern sowie Menschen, die im Umfeld des Ordens in Kriegs- und Friedenszeiten ihr Brot verdienten.
Im November 1319 wurde mit Gil Martins (Aegidius Martini), der bis dahin Meister des Ritterordens von Avis war, der erste Hoch- oder Großmeister gewählt. Der Hochmeister war dem portugiesischen König zur persönlichen Eidesleistung und Mannschaft (Lehnsdienst) verpflichtet, woraus dem König jedoch kein Recht auf Ordensbesitz erwuchs. Der Hochmeister sowie die Praezeptoren des Ordens (dem Hochmeister untergeordnete Führungspositionen des Ordens) hatten die Pflicht zur Hoffahrt.
Die wichtigsten Ämter der Praezeptoren gemäß der Rangfolge waren: der Groß-Prior (prior-mor), zuständig für die kirchliche Gerichtsbarkeit im Orden sowie die Ausübung der geistlichen Betreuung seiner Mitglieder innerhalb und außerhalb des Ordensbesitzes; der Groß-Komtur (comendador-mor), der bei Tod des Großmeisters und in Abwesenheit des Groß-Priors sowie im Fall der Vakanz dieser Ämter dem Orden vorstand; der Schlüsselbewahrer (claveiro), dem die Obhut der Schlüssel des Konvents sowie die Versorgung und Verpflegung der Ordensmitglieder übertragen war; der Groß-Sakristan (sacristão-mor), der die Siegel des Ordens, die Archive u. a. verwahrte; der Bannerträger (alferes), der bei Prozessionen sowie bei allen Kriegshandlungen, an denen auch der Großmeister teilnahm, das Banner des Ordens trug.
Am 19. Dezember 1319 wurde in einem königlichen Schreiben die Übergabe der Güter der Templer an den neuen Orden bestätigt. Diese Güter lagen vorrangig in Zentralportugal südlich des Mondego und zogen sich bis in die Region Beira Baixa.
Am 11. Juni 1321 erließ der Hochmeister die ersten Statuten des Ordens für 69 bewaffnete und gerüstete Ritter, neun Kapläne sowie sechs Sergeanten.
Bereits 1326 erließ der zweite Großmeister, João Lorenço, eine überarbeitete und angepasste Ordenskonstitution.
Weitere Entwicklung Zwischen 1327 und 1335 führte Martím Gonçalves Leitão als dritter Großmeister den Orden. Sein Nachfolger war bis zum Jahr 1344 sein Bruder Estevão Gonçalves Leitão. Diesem folgte als fünfter Großmeister Rodrigo Anes.
In dieser Zeit wurde der Orden eine wichtige Stütze des portugiesischen Königshauses und erhielt im Lauf der Zeit dafür eine Vielzahl von Schenkungen (Burgen, Kleinstädte, Dörfer, Weiler etc.) sowie Rechte und Privilegien. mini|Der Baphomet-Schlussstein im Convento de Cristo Tomar, Portugal Ihr Hauptquartier hatten die Ritter anfangs in Castro Marim an der Grenze zu Kastilien. Im Jahr 1357 zur Zeit des sechsten Großmeisters Nuno Rodrigues wurde der Hauptsitz des Ordens in das 1157 vom (wahrscheinlich) ersten Ordensmeister der portugiesischen Templer Gualdim Pais gegründete Tomar verlegt. Hier, im 1168 von den Tempelrittern gegründeten Konvent, wurde der Convento de Cristo errichtet. Tomar blieb fortan das Hauptquartier des Ordens. Die enge Verbindung zum Königshaus belegt auch die Tatsache, dass der siebte Großmeister des Ordens, Lopo Dias de Sousa, der Neffe der Frau Königs Ferdinand I., Leonore Teles de Menezes, war.
Eine neue Qualität des Verhältnisses der Ritterorden zum portugiesischen Königshaus wurde unter König Johann I. erreicht, der als ehemaliger Meister des Ritterordens von Avis auf das Genaueste das militärische Potential und die wirtschaftlichen Ressourcen sowie die Interessen und die „Hauspolitik“ der Ritterorden einschätzen konnte. So war es auch kein Zufall, dass in der Revolution von 1383 neben den Christus- und Avisrittern auch die portugiesischen Santiagoritter sowie die Hospitaliter Johann I. in seinem Kampf um die portugiesische Unabhängigkeit gegen Kastilien beistanden.
Es war daher nur folgerichtig, dass der portugiesische König Schritt für Schritt Angehörige des Königshauses in enger Abstimmung mit dem Papst in Führungspositionen der Ritterorden wählen ließ. So wurde Johann I. am 25. Mai 1420 in der päpstlichen Bulle In apostolice dignatis specula bestätigt, dass seinem Sohn Heinrich dem Seefahrer und Herzog von Viseu der Titel eines Administrators bzw. Gouverneurs des Ordens der Christusritter auf Lebzeiten verliehen wurde. Da Heinrich die Weihen nicht erhalten hatte, war er „nur“ der weltliche Führer des Ordens, obwohl er in der Literatur häufig als Großmeister angesprochen wird. Seit mit Heinrich weltliche Verwalter des Großmeisteramts eingesetzt wurden, nahm der Großprior des Ordens – als praelatus nullius dioecesis – die geistliche Verwaltung des Großmeisteramts und somit die geistliche Jurisdiktionsgewalt wahr.