„Neue Ära“ ist die Bezeichnung für eine Phase der politischen Geschichte Preußens zwischen 1858 und 1861/1862. Den Anfangspunkt der „Neuen Ära“ markiert der Regentschaftswechsel von Friedrich Wilhelm IV. zu Wilhelm, welcher ab Oktober 1858 als Prinzregent und ab 1861 als König von Preußen die Regierungsgeschäfte führte. Als Endpunkte der „Neuen Ära“ gelten die Ausweitung des Heeres- zum Verfassungskonflikt ab Frühjahr 1861 oder die Ernennung Otto von Bismarcks zum preußischen Ministerpräsidenten im September 1862.

Die „Neue Ära“ kennzeichnete eine liberal-konservative Regierungspolitik, die Ablösung einer konservativen durch eine liberale Mehrheit im preußischen Landtag und ein Rückgang polizeistaatlicher Verfolgung. In der politischen Öffentlichkeit wurden Forderungen nach einer nationalstaatlichen Reform des Deutschen Bundes wieder vermehrt geäußert. Umstritten ist in der Forschung, ob oder inwieweit die „Neue Ära“ eine reale Abkehr von der vorhergehenden „Reaktionsära“ (1850–1858) darstellte. In der Forschung verbindet sich mit der „Neuen Ära“ häufig die Frage, ob eine Parlamentarisierung Preußens und Abschwächung des Obrigkeitsstaates Anfang der 1860er Jahre möglich war.

Einordnung Begriffsbedeutung Der Begriff der „Neuen Ära“ ist zeitgenössischer Prägung. Die Zeitgenossen verstanden darunter in Preußen eine politische Phase, in der die Berliner Regierung einen liberaleren Kurs einschlug.Christian Jansen: Gründerzeit und Nationsbildung 1849–1871. UTB, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-8252-3253-5, S. 132. Vor allem die propreußische Historiografie etablierte die „Neue Ära“ als eigenen Zeitabschnitt der preußischen Geschichte. Von Historikern wird diese Interpretation heute teilweise nicht mehr geteilt. Der Bismarckbiograph Otto Pflanze etwa schreibt, dass der Regierungswechsel, der die „Neue Ära“ einläutete, nicht viel änderte: „Anstatt der feudal gesinnten Konservativen waren nun aristokratische Liberale an der Macht“.Otto Pflanze: Bismarck. Der Reichsgründer.C.H. Beck, München 1997, ISBN 3-406-42725-1, S. 140. Der amerikanische Historiker Jonathan Steinberg stimmt dem zu, doch 1858 habe die Zusammensetzung des Kabinetts, das unterstützt wurde von der liberalen Frau des Prinzregenten, durchaus den Anschein erweckt, als stünde es für einen Neuanfang.Jonathan Steinberg: Bismarck. Magier der Macht. Ullstein, Berlin 2015, S. 195. Nach Christian Jansen blieb der liberale Aufbruch in Preußen nur „halbherzig“; im Vergleich mit anderen deutschen Staaten könne von keiner echten „Neuen Ära“ gesprochen werden.Christian Jansen: Gründerzeit und Nationsbildung 1849–1871. UTB, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-8252-3253-5, S. 132. In Anlehnung an Jansen bezeichnet auch Amerigo Caruso die „Neue Ära“ in Preußen als einen beschönigenden bzw. euphemistischen Begriff.Amerigo Caruso: Nationalstaat als Telos. Der konservative Diskurs in Preußen und Sardinien-Piemont 1840–1870. Berlin 2017, ISBN 978-3-11-054207-3, S. 53. Die „Neue Ära“ bringt er in Zusammenhang mit öffentlichen Hoffnungen auf Reformen, die aber letztlich weitgehend enttäuscht wurden. Laut Caruso förderte gerade auch die preußische Regierung den Mythos einer „Neuen Ära“ und schuf unter anderem hierfür eine eigene Propagandaabteilung, das sogenannte Literarische Büro.Amerigo Caruso: Nationalstaat als Telos. Der konservative Diskurs in Preußen und Sardinien-Piemont 1840–1870. Berlin 2017, ISBN 978-3-11-054207-3, S. 359.

Die Historikerin Elisabeth Fehrenbach spricht hingegen bei der „Neuen Ära“ in Preußen von einem echten politischen „Kurswechsel“. Immerhin wurde das reaktionäre Kabinett von Ministerpräsident Manteuffel durch Vertreter der liberal-konservativen und national gesinnten Wochenblattpartei ersetzt.Elisabeth Fehrenbach: Verfassungsstaat und Nationsbildung 1815–1871. 2., erweiterte Auflage. Oldenbourg, München 2007, S. 59 (Enzyklopädie deutscher Geschichte, 22). Der Historiker Dierk Walter definiert die „Neue Ära“ als Zeit einer „liberaleren Regierungspraxis“ und des ernst gemeinten Versuches einer Kooperation zwischen dem liberal dominierten preußischen Abgeordnetenhaus und dem Kabinett. Die neue Regierung habe Walter zufolge zwar „nicht wirklich eine parlamentarische, [aber …] doch parlamentarisch unterstützte Politikgestaltung“ zulassen wollen.Dierk Walter: Preußische Heeresreformen 1807–1870. Militärische Innovation und der Mythos der „Roonschen Reform“. Schöningh, Paderborn 2003, ISBN 3-506-74484-4, S. 390.

Zeitraum Der in der Forschung vorherrschenden Sichtweise nach begann die „Neue Ära“ mit der Regentschaftsübernahme durch Prinz Wilhelm im Herbst 1858 und endete mit der Ernennung Otto von Bismarcks zum preußischen Ministerpräsidenten im September 1862. Jansen zufolge dauerte der Zeitabschnitt in Preußen nur bis Anfang 1861.Christian Jansen: Gründerzeit und Nationsbildung 1849–1871. UTB, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-8252-3253-5, S. 132. Auch nach Ansicht des Historikers Dieter Langewiesche fand die „Neue Ära“ spätestens im Jahr 1861 ihr Ende.Dieter Langewiesche: Liberalismus in Deutschland. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1988, ISBN 3-518-11286-4, S. 89 (= Edition Suhrkamp, Band 1286 = NF Band 286. Neue historische Bibliothek).

Außerhalb Preußens Wie in Preußen zeichneten sich auch in anderen deutschen Staaten während der 1860er Jahre liberale Tendenzen ab. Im Königreich Bayern trat aufgrund eines Wahlsieges der Liberalen im Landtag der Vorsitzende des Ministerrates, Ludwig von der Pfordten, zurück. In Baden ernannte der Großherzog Führer der bisherigen Opposition zu Ministern.Dieter Ziegler: Das Zeitalter der Industrialisierung (1815–1914). In: Michael North (Hrsg.): Deutsche Wirtschaftsgeschichte. Ein Jahrtausend im Überblick. München 2000, S. 192–281, hier S. 258. Auch für Österreich wird der Begriff der „Neuen Ära“ verwendet. In Wien war die Regierung nach ihrer Niederlage im Sardinischen Krieg unter Druck geraten und leitete Reformen ein. Unter dem neuen Staatsminister Anton von Schmerling erhielt Österreich eine Verfassung.Elisabeth Fehrenbach: Verfassungsstaat und Nationsbildung 1815–1871. 2., erw. Auflage. Oldenbourg, München 2007, S. 60 (Enzyklopädie deutscher Geschichte, 22).

Verlauf 1858 Stellvertretung und Regentschaftsantritt

Der „Neuen Ära“ ging die sogenannte „Reaktionsära“ voraus. Diese reaktionäre Phase nach dem Ende der Revolution von 1848/1849 war in Preußen durch verfassungsrechtliche Änderungen zu Ungunsten des Parlamentes, eine strikte Handhabung der Zensur und Versammlungsverboten gekennzeichnet. Mit repressiven Mitteln ging der Staat gegen freiheitliche und nationale Kräfte vor. Das Ende der „Reaktionsära“ und der Beginn der „Neuen Ära“ wurde in Preußen 1858 durch den Übergang von der Stellvertretung in die Regentschaft eingeleitet.Michael Epkenhans: Die Reichsgründung 1870/71. Beck, München 2020, S. 21. Der schwer erkrankte preußische König Friedrich Wilhelm IV. hatte sich bereits ab Oktober 1857 von seinem Bruder Wilhelm, dem Prinzen von Preußen, vertreten lassen. Dieser kam in der Thronfolge an nächster Stelle, weil der König selbst keinen männlichen Nachkommen hatte. Politisch Einfluss nehmen, konnte Wilhelm zunächst noch nicht, da faktisch die Kamarilla den politischen Kurs weiterhin bestimmte. Sie setzte durch, dass Wilhelm mehrfach nur befristet als Stellvertreter eingesetzt wurde. Erst nachdem aufgrund weiterer gesundheitlicher Verschlechterungen endgültig abzusehen war, dass Friedrich Wilhelm IV. nicht mehr würde regieren können, wurde die Übernahme der Regentschaft eingeleitet. Die politische Öffentlichkeit knüpfte an den Regierungsantritt des Prinzregenten die Hoffnung eines nationalen und liberalen Politikwechsels.Michael Epkenhans: Die Reichsgründung 1870/71. Beck, München 2020, S. 21–22. Wilhelm Treue: Deutsche Geschichte von 1807–1890. Vom Ende des Alten bis zur Höhe des Neuen Reiches. De Gruyter, Berlin 2019, S. 71 (Nachdruckedition).

Die ersten Initiativen der „Neuen Ära“ in Preußen ergriff der Prinzregent selbst: Noch vor der Annahme der Regentschaft entließ er am 7. Oktober 1858 Ferdinand von Westphalen als Innenminister und ernannte Eduard von Flottwell zum interimistischen Leiter des Innenministeriums. Die Neubesetzung wurde in der Öffentlichkeit begrüßt, denn Flottwell galt politisch als deutlich liberaler als Westphalen.Robert-Tarek Fischer: Wilhelm I. Vom preußischen König zum ersten Deutschen Kaiser. Böhlau, Köln 2020, ISBN 978-3-412-51926-1, S. 150. Am selben Tag setzte der König seine Unterschrift unter eine Kabinettsordre, die seinen Bruder zum Regenten machte. Zwei Tage später erklärte sich Wilhelm per Erlass bereit, die Regentschaft des Landes zu übernehmen. Ebenfalls am 9. Oktober ordnete er die Einberufung der beiden Kammern des preußischen Parlamentes ein. Das Herrenhaus und das Abgeordnetenhaus sollten seinem Antritt rechtlich zustimmen. Damit folgte Wilhelm dem von der Verfassung in der Folge eines Machtwechsels vorgesehenen Ablauf.Wolfram Siemann: Gesellschaft im Aufbruch. Deutschland 1849–1871. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-518-11537-5, S. 191.

Wilhelms verfassungskonformes Auftreten ließ im preußischen Landtag Hoffnungen auf einen politischen Bruch mit der Reaktionsära aufkommen: Das liberale Lager einigte sich am 12. Oktober 1858 auf neun zentrale Reformforderungen. Hierzu gehörten unter anderem staatlich unbeeinflusste Wahlen, die Stärkung der lokalen Selbstverwaltung, die Einführung der Grundsteuer für den Landadel und die gesetzliche Verankerung einer Ministerverantwortlichkeit.Wolfram Siemann: Gesellschaft im Aufbruch. Deutschland 1849–1871. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-518-11537-5, S. 192. Am 26. Oktober 1858 legte Wilhelm einen Eid auf die preußische Verfassung von 1850 ab.Rainer Paetau: Die regierenden Altliberalen und der „Ausbau“ der Verfassung Preußens in der Neuen Ära (1858–1862). In: Bärbel Holtz, Hartwin Spenkuch (Hrsg.): Preußens Weg in die politische Moderne. Akademie Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003580-3, S. 169–191, hier S. 174. Damit ignorierte er eine Bestimmung des noch lebenden Königs. Friedrich Wilhelm IV. hatte in seinem Testament verfügt, dass Wilhelm bei der Regierungsübernahme keinen Verfassungseid ablegen sollte.Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Band 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. Beck, München 2000, S. 146.

Regierungsneubildung Anfang November entließ Wilhelm fünf Minister der ultra-konservativen Regierung: Friedrich von Waldersee als Kriegsminister, Otto Theodor von Manteuffel als Vorsitzender des Staatsministeriums und Außenminister, Karl Otto von Raumer als Kultusminister, Carl von Bodelschwingh als Finanzminister und Karl Otto von Manteuffel als Leiter des Landwirtschaftsministeriums. Gleichzeitig ernannte er Eduard von Flottwell zum Innenminister, Rudolf von Auerswald zum Minister ohne Portefeuille, Alexander von Schleinitz zum Außenminister, Eduard von Bonin zum Kriegsminister, Robert von Patow zum Finanzminister, Erdmann von Pückler zum Landwirtschaftsminister und Moritz August von Bethmann-Hollweg zum Kultusminister. Nur Ludwig Simons als Justizminister und August von der Heydt als Handelsminister blieben unverändert in ihren Ämtern.Rainer Paetau: Die regierenden Altliberalen und der „Ausbau“ der Verfassung Preußens in der Neuen Ära (1858–1862). In: Bärbel Holtz, Hartwin Spenkuch (Hrsg.): Preußens Weg in die politische Moderne. Akademie Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003580-3, S. 169–191, hier S. 174. Mit der Berufung einiger neuer Minister sollten in der Bevölkerung die gemäßigt konservativen Kräfte zufrieden gestellt werden.Robert-Tarek Fischer: Wilhelm I. Vom preußischen König zum ersten Deutschen Kaiser. Böhlau, Köln 2020, ISBN 978-3-412-51926-1, S. 150.