Die Kriminalsoziologie ist mit der Kriminalität als gesellschaftlicher Erscheinung befasst. Die Kriminalsoziologie gilt in Deutschland überwiegend als ein Teilbereich der Soziologie und eine Bezugswissenschaft der Kriminologie. Im Selbstverständnis vieler angloamerikanischer Kriminologen und der deutschen Kritischen Kriminologie ist Kriminalsoziologie hingegen häufig identisch mit Kriminologie. Abhängig vom zugrundegelegten Kriminalitätsbegriff ist die Kriminalsoziologie entweder eine Untermenge der Soziologie des abweichenden Verhaltens (Devianzsoziologie) oder ist mit dieser identisch.
Bis auf die Grundlegung durch den Belgier Adolphe Quetelet, den Franzosen Émile Durkheim sowie einige frühe Ansätze des deutsch-österreichischen Kriminologen Franz Exner stammen die kriminalsoziologischen Impulse ganz überwiegend aus den USA.
Abgrenzung zur Kriminologie und zur Devianzsoziologie Die Kriminalsoziologie beschäftigt sich mit den sozialen Bedingungen von Kriminalität und den gesellschaftlichen Reaktionen auf sie.Stefanie Eifler: Kriminalsoziologie. Transcript-Verlag, Bielefeld 2002, ISBN 3-933127-62-9, S. 5 ff. Begreift man die Kriminalsoziologie als ein Teilgebiet der Soziologie, wird diese im deutschen Sprachraum überwiegend (eine Ausnahme bilden die Kritische Kriminologie sowie Institutionen wie das 2016 geschlossene Institut für Kriminologische Sozialforschung in Hamburg) bereits institutionell von der Kriminologie unterschieden, eine Besonderheit, die in angloamerikanischen Ländern so nicht existiert. Dort ist Kriminologie ein sozialwissenschaftlich dominiertes Fach und wird von Sozialwissenschaftlern verschiedener Fachgebiete betrieben. In Deutschland gehört die Kriminologie bis auf die oben genannten Ausnahmen institutionell überwiegend zu den Rechtswissenschaften.
Die scheinbar so klare Dichotomie zwischen einer „rechtswissenschaftlich“ dominierten Kriminologie hier und einer „sozialwissenschaftlich“ dominierten Kriminologie dort, ist bei näherer Betrachtung jedoch wesentlich diffuser. Die überwiegende institutionelle Verankerung der Kriminologie an den juristischen Fakultäten hindert ihre Vertreter nämlich keineswegs daran, die Kriminologie als eine nichtjuristische DisziplinFrank Neubacher, Kriminologie, 4. Aufl., Baden-Baden 2020, S. 21: nichtjuristische Kriminalwissenschaft. sowie – häufig – als eine empirische Sozialwissenschaft zu verstehen.Beschreibung der Kriminologie als empirische Sozialwissenschaft auf den Seiten des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie, Universität Regensburg. Auch die Juristen-Kriminologen Karl-Ludwig Kunz und Tobias Singelnstein sprechen von der Kriminologie als einer fortgeschrittenen Sozialwissenschaft.Karl Ludwig Kunz, Tobias Singelnstein: Kriminologie. Eine Grundlegung, 8. Auflage, Bern, 2021, S. 37. Allerdings wird seitens juristisch verankerter Kriminologen verbreitet die Ansicht vertreten, es handele sich bei der (Kriminal)-Soziologie lediglich um eine von mehreren der Bezugswissenschaften der Kriminologie, zu denen darüber hinaus auch die Kriminalpsychologie und die Kriminalbiologie gehören würden.Karl Ludwig Kunz, Tobias Singelnstein: Kriminologie. Eine Grundlegung, 8. Auflage, Bern, 2021, S. 20 f. Als eine von mehreren Bezugswissenschaften spielt die Kriminalsoziologie selbstverständlich jedoch auch für Juristen-Kriminologen eine Rolle. Ebenso wird umgekehrt auch von sozialwissenschaftlich institutionalisierten angelsächsischen Kriminologen vorgebracht, dass die Kriminologie durchaus durch verschiedene Disziplinen konstituiert werde, nämlich neben der Soziologie auch durch Geschichtswissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaft und Statistik.Tim Newburn, Criminology. A Very Short Introduction. Oxford University Press: Oxford 2018 (Chapter 1: Introducing Criminology). Die Multidisziplinarität der Kriminologie wird auch dort häufig anerkannt.So auch von Ian Loader und Richard Sparks: Situating Criminology: On the Production and Consumption of Knowledge about Crime and Justice. In: Mike Maguire, Rod Morgan und Robert Reiner (Hrsg.): The Oxford Handbook of Criminology. Fünfte Auflage, Oxford University Press: Oxford 2012, S. 3–38, S. 22.
Es wird zudem vorgebracht, dass die Kriminalsoziologie nicht identisch mit der Devianzsoziologie bzw. der Soziologie Abweichenden Verhaltens sei. Die genannten speziellen Soziologien seien auch mit nichtkonformen Verhalten befasst, das nicht zwangsläufig einer Straftat entspreche. Die Kriminalsoziologie beschränke sich hingegen auf – so die Einschätzung Nicole Bögeleins und Daniel Wolters – juristisch als solche definierte Kriminalität (Delinquenz).Nicole Bögelein, Daniel Wolter, Zur Lage der Kriminalsoziologie in Deutschland. Eine empirische Annäherung. In: Kriminologisches Journal. 47. Jg., Heft 2, 2015, S. 131–145, hier S. 132 f. (Manuskript online) Andererseits wird die Kriminologie auch von „Juristen-Kriminologen“ teilweise als eine interdisziplinäre Sozialwissenschaft mit dezidiert nicht-juristischem Ansatz definiert, deren Forschungsgegenstand darüber hinaus gerade nicht der juristische, sondern vielmehr ein „soziologischer“, vom Kriminaljustizsystem unabhängiger Verbrechensbegriffs sei.Frank Neubacher, Kriminologie, 4. Aufl., Baden-Baden 2020, S. 23.
Grundlegung durch Quetelet und Durkheim mini|Adolphe Quetelet Bereits die Klassiker soziologischen Denkens beschäftigten sich mit dem Problem der Kriminalität. Im Zusammenhang der „socialen Frage“ wurde das Verbrechen in verschiedenen Varianten mit Armut, Verstädterung, Entwurzelung und Proletarisierung in Verbindung gebracht. Dafür steht besonders Friedrich Engels mit seiner Schrift Die Lage der arbeitenden Klasse in England. Karl Marx betrieb mit seiner Arbeit zum Gesetz über den Holzdiebstahl „Normgeneseforschung“ und deutete damit einen zentralen Gedanken der späteren Kriminalsoziologie an.Michael Bock: Kriminalsoziologie in Deutschland. Ein Resümee am Ende des Jahrhunderts. In: Horst Dreier (Hrsg.): Rechtssoziologie am Ende des 20. Jahrhunderts. Gedächtnissymposium für Edgar Michael Wenz. Mohr Siebeck, Tübingen 2000, S. 115–136, hier S. 117. Ferdinand Tönnies legte mehrere Untersuchungen zum Thema vor,Jürgen Oetting: Ferdinand Tönnies – ein vergessener Kriminalsoziologe. In: Tönnies-Forum. Jg. 27, Nr. 1, 2018, S. 45–51. wie zum Beispiel „Das Verbrechen als sociale Erscheinung“.Ferdinand Tönnies: Das Verbrechen als sociale Erscheinung. In: Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik. Jg. 8, 1895, S. 329 ff; auch in: Ferdinand Tönnies: Soziologische Schriften 1889–1905. Hrsg. von Rolf Fechner. Profil-Verlag, München / Wien 2008, ISBN 978-3-89019-640-4, S. 119–134.
Die wichtigsten Impulse für die spätere Kriminalsoziologie entstammten der Moralstatistik Adolphe Quetelets und der Soziologie Émile Durkheims.Stefanie Eifler: Kriminalsoziologie. Transcript-Verlag, Bielefeld 2002, S. 14 f.
Quetelet begründete die Kriminalstatistik als Teilbereich der Moralstatistik und steht damit am Anfang einer empirisch fundierten kriminalsoziologischen Forschung. Er ging davon aus, dass Kriminalität und soziale Bedingungen in spezifischer Weise zusammenhängen. In der von ihm so benannten „mécanique sociale“ die Ursachen der sozialen Erscheinungen mit statistischen Methoden zu erforschen. Dabei stützte er sich auf das von Pierre-Simon Laplace in Anschluss an Kant formulierte KausalitätsgesetzVgl. Gottfried Gabriel, Klaus Mainzer, Peter Janich: Kausalität, Kausalitätsprinzip, Kausalitätsgesetz. In: Jürgen Mittelstraß, Gereon Wolters (Hrsg.): Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie. 4 Bände. (Mannheim/)Stuttgart/Weimar (1984) 1995–1996; Nachdruck ebenda 2004; Band 2, S. 372–376. und die ebenfalls von Laplace weiterentwickelte Wahrscheinlichkeitsrechnung. Damit gelang es Quetelet, Regelhaftigkeiten in der empirischen Verteilung von Kriminalität zu ermitteln. Er erkannte, dass das jährliche Kriminalitätsaufkommen bei den wichtigsten Deliktarten konstant war. Daraufhin formulierte er 1869 seine These vom „Verbrechensbudget“: Es gebe ein Budget von erschreckender Regelmäßigkeit. Es sei das Budget der Gefängnisse, der Galeeren und des Schafotts. Es lasse sich vorhersehen, was im jeweils nächsten Jahr zu erwarten sei.Stefanie Eifler: Kriminalsoziologie. Transcript-Verlag, Bielefeld 2002, S. 15 f.
Eine der wichtigsten Beobachtungen Quetelets ist, dass der Gipfel der Alterskurve der Kriminalität sich zwischen dem 20. und 25. Lebensjahr befindet, vorher steigt sie rasant an, danach fällt sie langsam und gleichmäßig ab. Im Hinblick auf die Geschlechtsverteilung ermittelte er, dass das Kriminalitätsaufkommen der Frauen nur ein Viertel des Kriminalitätsaufkommens der Männer ausmacht. Weiterhin sah er Zusammenhänge zwischen Jahreszeiten, Regionen und dem Kriminalitätsaufkommen: Während sich in nördlichen Regionen und auch in der kalten Jahreszeit Eigentumsdelikte häufen, kommen in südlichen Regionen und auch in der warmen Jahreszeit Gewaltverbrechen öfter vor. Auf Basis seiner statistischen Berechnungen wandte Quetelet das Konzept des Mittelwerts an. Die Wahrscheinlichkeit, mit der in bestimmten Bevölkerungsgruppen kriminelle Handlungen ausgeführt werden, stellte er über eine einzige Maßzahl, den „penchant au crime“, dar. Das führte zu häufigen Missverständnissen, weil die Maßzahl als diagnostische Größe missverstanden wurde, tatsächlich aber eine reine Wahrscheinlichkeitsziffer war.Stefanie Eifler: Kriminalsoziologie. Transcript-Verlag, Bielefeld 2002, S. 16 f.
mini|Émile Durkheim Quetelet betonte, dass Kriminalität nicht durch Armut verursacht werde. Vielmehr meinte er: „Der Mensch wird nicht dadurch zum Verbrechen getrieben, dass er wenig besitzt, sondern viel häufiger dadurch, dass er sich unvermittelt vom Wohlstand ins Elend versetzt sieht und nun nicht mehr alle Bedürfnisse befriedigen kann, die er sich zugelegt hatte.“Quetelet 1833, zitiert nach Stefanie Eifler: Kriminalsoziologie. Transcript-Verlag, Bielefeld 2002, S. 17.
Durkheims Arbeiten werden von René König als eigentlicher Beginn des modernen kriminalsoziologischen Denkens betrachtet.René König: Theorie und Praxis in der Kriminalsoziologie. In: Ders: Materialien zur Kriminalsoziologie. Herausgegeben von Aldo Legnaro und Fritz Sack (= René König Schriften. Band 13). Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8100-3306-5, S. 31–37, hier S. 32; Erstabdruck in: Fritz Sack, René König (Hrsg.): Kriminalsoziologie. Akademische Verlagsgesellschaft, Frankfurt am Main 1968, S. IX–XV. Für Durkheim ist Kriminalität normal und für den Bestand sozialer Ordnung notwendig. Die Geltung sozialer Normen erschließe sich aus der gesellschaftlichen Sanktionierung von Abweichungen. Demnach sei Kriminalität integrierender Bestandteil einer jeden gesunden Gesellschaft. Diese These leitete Durkheim aus der Beobachtung ab, dass Kriminalität zu jeder Zeit und in jeder beobachteten Gesellschaft vorgekommen sei. Allerdings sei ein – wie auch immer bemessenes – erhöhtes Kriminalitätsaufkommen pathologisch.Stefanie Eifler: Kriminalsoziologie. Transcript-Verlag, Bielefeld 2002, S. 18.