Diese Liste nennt die Ämter von Hessen-Kassel, also die Verwaltungs- und Gerichtsbezirke der Landgrafschaft Hessen-Kassel und des Kurfürstentums Hessen.
Geschichte Mit der Teilung der Landgrafschaft Hessen 1567 wurden die Ämter der Landgrafschaft auf die Landgrafschaften Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel aufgeteilt. Die bei der Erbteilung ebenfalls geschaffenen Landgrafschaften Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels fielen schon bald wieder durch Aussterben der regierenden Häuser und Erbschaft an Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt. Die als Hessen-Rotenburg (teil-)abgesonderten Teile von Hessen-Kassel sind in der Liste enthalten. 1736 erhielt Hessen-Kassel auf dem Erbweg die Grafschaft Hanau-Münzenberg und deren Ämter. 1803 aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses kamen weitere Gebiete hinzu. Im Laufe der Jahrhunderte gab es weitere Gebietsveränderungen, die in den jeweiligen Einträgen der Liste genannt sind.
Die Ämter der Landgrafschaft Hessen-Kassel waren zugleich Gerichts- als auch Verwaltungsbezirke. Eine Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung war (wie im HRR üblich) nicht gegeben. Der kurzzeitige Versuch der Bildung der Landratsämter war nicht erfolgreich. Erst 1821 erfolgte in Kurhessen diese Trennung: die Verwaltungsaufgaben wurden durch Kreise, die Rechtsprechung durch Justizämter wahrgenommen. Die bisherigen Ämter wurden damit aufgelöst. Für die neuen Kreise siehe die Liste der Kreise im Kurfürstentum Hessen (1821), für die neuen Gerichte Liste der Gerichte im Kurfürstentum Hessen.
Liste der Ämter in Hessen-Kassel Da sich die Zugehörigkeit der Orte zu den Ämtern im Laufe der Zeit änderte, stellt die Liste den Stand zur Auflösung bzw. dem Ausscheiden aus dem Hessen-Kasseler Herrschaftsgebiet dar. Daher können einzelne Orte mehrfach in den Einträgen auftauchen. Viele Ämter änderten im Laufe der Zeit ihren Namen. Dies ist in den jeweiligen Einzelartikeln, aber nicht hier in der Liste dargestellt. Die Liste nennt den jeweils letzten Namen. Aus Traditionsbewusstsein wurden vielfach Ämter, Vogteien und Gerichte offiziell weitergeführt, auch wenn diese faktisch längst mit anderen Ämtern zusammengelegt waren. Diese werden einzeln aufgeführt, es wird aber in der Klammer auf die tatsächliche Amtszugehörigkeit verwiesen. Die namensgebenden Städte waren vielfach gerichtlich nicht Teil des Amtes, sondern verfügten über eigene Stadtgerichte.