Der Identitätsausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis für österreichische Staatsbürger, der ausschließlich dem Nachweis der eigenen Identität dient. Im Gegensatz zum Führerschein, Reisepass und Personalausweis kann dem Antragsteller die Ausstellung nicht untersagt werden, da jeder österreichische Staatsbürger einen Rechtsanspruch auf einen Identitätsnachweis hat. EU-Bürger können einen Lichtbildausweis für EWR-Bürger erhalten, wenn sie sich dauerhaft in Österreich aufhalten.

Identitätsausweis seit Jänner 2000 mini|hochkant|Österreichischer Identitätsausweis Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 1999 () wurde zum 1. Jänner 2000 der Identitätsausweis geschaffen ( SPG). Damit wurde eine Lücke für diejenigen Personen geschlossen, die aus inhaltlichen Gründen (etwa aufgrund gewisser Straftaten, die den Entzug von Führerschein und Reisedokumenten mit sich ziehen, oder fehlendem Wohnsitz) bisher nicht die Möglichkeit hatten, sich auszuweisen. Auch Obdachlose können einen Identitätsausweis erhalten.

Der Identitätsausweis ist unbegrenzt gültig und muss nur bei einer Namensänderung neu ausgestellt werden. Er hat die Form einer Plastikkarte im Scheckkartenformat. Die Ausstellung erfolgt über die Passbehörden.

Die Bekanntheit und Akzeptanz dieses Dokumentes ist in der Öffentlichkeit gering. Im Jahr 2005 wurden etwa nur 161 Identitätsausweise ausgestellt.„Reisepässe im Jahr 2005-Ausstellung“ (4114/AB). Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für Inneres Liese Prokop zu der schriftlichen Anfrage (4171/J) der Abgeordneten Johann Maier und Kolleginnen und Kollegen (SPÖ) an die Bundesministerin, XXII. GP. Abgerufen am 26. Juni 2025.

Identitätsausweis Besatzungszeit 1945 bis 1955 Bereits während der Besatzungszeit zwischen 1945 und 1955 gab es einen Identitätsausweis (auch: Identitätskarte) mit Foto und den Identitäts- und sonstigen Daten in den drei Sprachen der vier alliierten Besatzungsmächte (Englisch, Französisch und Russisch), sowie Deutsch. Die Einführung dieses Identitätsdokumentes wurde am 8. Oktober 1945 vom Alliierten Rat verfügt. Der Ausweis, im Namen der alliierten Militärbehörden von der jeweiligen Bundespolizeidirektion bzw. der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt und mit zehn Stempeln versehen, musste von jeder Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft ständig mitgeführt werden. Er wurde insbesondere benötigt, um über die Demarkationslinien (bekannt als Zonengrenze) von einer in die andere Besatzungszone gelangen zu können, wobei bei den Kontrollen der Grenzsoldaten der Besatzungsmächte die richtige Anzahl der enthaltenen Stempel als „Echtheitsbeweis“ angesehen wurde.Historischer Rückblick aus dem Jahr 1945. In: Zusammenfassungen von Meldungen der Rathauskorrespondenz, abgerufen am 26. Juni 2025. Hier für : in der Version vom 27. Oktober 2018.

Der österreichische Historiker Michael Gehler beschreibt dies in einem gemeinsam mit dem Fotografen Erich Lessing herausgegebenen Fotobuch so:

Weblinks

Identitätsausweis auf oesterreich.gv.at

Einzelnachweise

Kategorie:Ausweis Kategorie:Öffentliche Verwaltung (Österreich)