Die Hasericher Pflege war ein vom 14. Jahrhundert bis zum Ende des 18. Jahrhunderts bestehender Verwaltungs- und Gerichtsbezirk im Kurfürstentum Trier. Sie war im 18. Jahrhundert dem Oberamt Zell nachgeordnet.
Die Hasericher Pflege war ein buntes Gemisch an Rechten Kurtriers, Beilsteins und Sponheims. Die Grafen von Sponheim besaßen bis zum Jahr 1788 in der „Hasericher Pflege“ die hohe Gerichtshoheit sowohl über die trierische, beilsteinischen und eigenen Untertanen. Die Landeshoheit lag in Bezug auf Tellig bei Kurtrier, in den anderen Beilstein als Clevesches Lehen.
Nach einer Amtsbeschreibung aus dem Jahre 1784 bestand die Pflege aus: OrtHäuserTrierische UntertanenSponheimer UntertanenBeilsteiner UntertanenHaserich 16 11485Panzweiler223./.10Schauren und Wallhausen 17101291Tellig 21 ./../.85Blankerad und Reidenhausen32355157Sosberg14./.? 75 Siehe auch Liste der Ämter im Kurfürstentum Trier
Literatur Peter Brommer: Kurtrier am Ende des alten Reichs : Edition und Kommentierung der kurtrierischen Amtsbeschreibungen von (1772) 1783 bis ca. 1790, Mainz 2008, Band 1, ISBN 978-3-929135-59-6, S. 1285–1298.
Kategorie:Haserich Kategorie:Geschichte (Landkreis Cochem-Zell) Haserich