Unter Versicherbarkeit () versteht man im Versicherungswesen, in der Versicherungswissenschaft und in der Wirtschaft die Möglichkeit, bestimmte Risiken dem Versicherungsschutz eines Versicherers zu unterwerfen.
Allgemeines Nicht alle im Alltag auftauchenden Risikoarten können versichert werden, sondern müssen von ihrem Risikoträger selbst getragen werden. Wünscht der Risikoträger einen Risikotransfer auf einen Versicherer, so muss dieser die Versicherbarkeit des Risikos einschätzen. Dabei spielt der Versicherungsmarkt für den Risikotransfer eine große Rolle. Erzielen beide Marktteilnehmer (Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen) einen Nettonutzen, kommt es zum Abschluss eines Versicherungsvertrages.Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2006, S. 37 Bei unbefriedigter Versicherungsnachfrage sind die Prämiengebote des Versicherungsnehmers zu gering, bei nicht angenommenen Versicherungsangebot die Prämienforderungen des Versicherers zu hoch. Solange eine ausreichend hohe Prämie erzielt werden kann, werden Risiken auch versichert.Alfred Endres/Reimund Schwarze, Gibt es Grenzen der Versicherbarkeit von Umweltrisiken?, in: Alfred Endres/Eckard Rehbinder/Reimund Schwarze (Hrsg.), Haftung und Versicherung für Umweltschäden aus ökonomischer und juristischer Sicht, 1992, S. 87 Mathematisch ausgedrückt, muss der Prämiensatz höher sein als die Schadenswahrscheinlichkeit und der Sicherheits- und Betriebskostenzuschlag : . Die Grenzen der Versicherbarkeit können mithin nicht nur durch versicherungsmathematische Kriterien bestimmt werden, sondern auch durch ökonomische.
Ökonomische Merkmale der Versicherbarkeit Allerdings kann es bei gegebener Nachfrage auch zu gar keinem Angebot kommen (Angebotslücke). Das liegt daran, dass der Versicherer die Merkmale des zu versichernden Risikos negativ einschätzt und ein Risiko als nicht versicherbar einstuft. Zu den Merkmalen der Versicherbarkeit gehören Zufälligkeit, Schätzung, Eindeutigkeit, Unabhängigkeit und Größenmerkmale der Schadenverteilung, insbesondere Schadengrößen.Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2006, S. 38 Zufälligkeit ist die notwendige Ungewissheit über Entstehung und/oder Zeitpunkt und/oder Größe des Schadens sowie die Unabhängigkeit des Versicherungsfalls vom Willen oder Einfluss des Versicherungsnehmers. Vielfach ist Fahrlässigkeit mitversichert, manchmal ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert (etwa Haftpflichtversicherung) oder sogar der Vorsatz (etwa Selbstmord in der Lebensversicherung nach Wartezeit).Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2006, S. 38 Die Schätzung der Schadenverteilung bedient sich des Erwartungswerts und der Streuung und untersucht die Schadenpotenziale, die Eindeutigkeit ergibt sich aus Versicherungsarten und dort der genauen Definition der versicherten Schadensereignisse. Die Unabhängigkeit der versicherten Schadenverteilungen untereinander ist gegeben, wenn nicht durch ein Ereignis zufällig die Schadensverwirklichung bei weiteren versicherten Fällen ausgelöst wird (wie beim Kumul).Dieter Farny, Versicherungsbetriebslehre, 2006, S. 39 Gewisse Abhängigkeiten gelten allerdings als versicherbar. Bei der Schadenhöhe ist die quantitative Grenze der Versicherbarkeit beim wahrscheinlichen Höchstschaden erreicht.
Versicherungstheoretische Ansätze Beim empirisch-induktiven Ansatz gilt ein Risiko als versicherbar, wenn es auf dem Versicherungsmarkt tatsächlich versichert werden kann.Baruch Berliner, Die Grenzen der Versicherbarkeit von Risiken, 1982, S. 11 ff. Der theoretisch-deduktive Ansatz macht sich zunutze, dass es für neuartige Risiken (zunehmende Naturkatastrophen, Terrorismusrisiken oder Umweltrisiken) zunächst keinen Versicherungsschutz auf dem Versicherungsmarkt gibt, aber im Laufe der Zeit Versicherungslösungen gefunden werden.Tristan Nguyen, Grenzen der Versicherbarkeit von Katastrophenrisiken Buch ist zurückgezogen, 2007, S. 86 Der deduktive Ansatz versucht, abstrakt zu klären, welche Merkmale ein Risiko in theoretischer Hinsicht erfüllen muss, um versichert zu werden.Hannah Teschabai-Oglu, Die Versicherbarkeit von Emerging Risks in der Haftpflichtversicherung, 2012, S. 45 Ein weiterer Faktor, der die Versicherbarkeit beeinflusst, ist die Risikoneigung eines Versicherers. Ist er risikoavers, wird er neuartige Risiken nicht versichern; umgekehrt verhält es sich bei der Risikofreude.
Der folgende Katalog erfasst die Kriterien der Versicherbarkeit:Baruch Berliner, Die Grenzen der Versicherbarkeit von Risiken, 1982, S. 11 ff.
Kategorie Kriterium Eigenschaft Versicherungsmathematik Risiko/UngewissheitSchadensereignisseHöchstschadenDurchschnittsschadenSchadenshäufigkeitMoral Hazard, Adverse Selection messbar unabhängig voneinanderbeherrschbarmoderathochnicht ausgeprägt Versicherungsmarkt VersicherungsprämieDeckungsgrenzenBranchenkapazität angemessenakzeptabelausreichend Gesellschaft moralische WerteordnungRechtssystem VersicherungsbedürfnisErlaubnis
Aufsichtsrechtliche Vorgaben Das frühere Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen hatte 1981 die Versicherung von Lösegeldforderungen (Lösegeldversicherung) bei entführten oder mit Gewalt bedrohten Personen als Verstoß gegen den ordre public (Sittenwidrigkeit gemäß Abs. 1 BGB; EGBGB) stets abgelehnt, weil damit die Gefahr des erpresserischen Menschenraubes gefördert würde.Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Geschäftsbericht, 1981, S. 31 Nr. 141 Ein Verstoß gegen den ordre public wurde auch in den Fällen angenommen, in denen Versicherer im Rahmen von Rückruf- und Produktschutzversicherungen den erpressten Unternehmen die Zahlung eines Schutzgeldes zur Vermeidung von Produktvergiftungen usw. ersetzen wollten.
Diese generelle Ablehnung wurde im Juli 1998 durch die heutige Versicherungsaufsicht BaFin aufgegeben, wenn der Betrieb dieser Versicherungen im Einklang mit dem ordre public steht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese besonders sensibel zu handhabenden Versicherungsverträge ein hohes Maß an Geheimhaltung verlangen und die Ermittlungsarbeit der Polizei nicht behindern. Außerdem muss ein kollusives Zusammenwirken zwischen Tätern, Opfern oder Mitarbeitern des Versicherers vermieden werden; auch weitere Voraussetzungen sind von den Versicherern zu erfüllen.BaFin-Rundschreiben 3/1998 (VA) vom 21. Juli 1998, Hinweise des BAV zum Betrieb von Lösegeldversicherungen, Geschäftszeichen IV 2-41521 - 1/98
Die Versicherbarkeit politischer Risiken im Außenhandel setzt voraus, dass die Schadenskosten schätzbar sind, eine unabhängige Schadensverteilung gewährleistet ist, der Schaden eindeutig ist und durch Zufall eingetreten ist.Stormy Mildner, Staatliches Handeln in der Exportkreditversicherung, 2007, S. 129 Bei politischen Risiken ist die Versicherbarkeit wegen Informationsasymmetrie und dynamischer Risikostrukturen eingeschränktKarel Jan Alsem u. a., Insurability of Export Credit Risks, in: SOM Research Report 03F07, 2003, S. 32 ff. auf die Exportkreditversicherung.
Die Prüfung der Versicherbarkeit durch die Versicherungsaufsicht erfolgt demnach durch dieselben versicherungsbetrieblichen Kriterien der Versicherbarkeit, denn der Verstoß gegen den ordre public betrifft die moralische Werteordnung und das Rechtssystem Deutschlands. Rechtsgrundlage ist Abs. 2 VAG, wonach die Aufsichtsbehörde den gesamten Geschäftsbetrieb der Versicherer überwacht. Nach Abs. 1 VAG kann die Aufsichtsbehörde alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet und erforderlich sind, um Missstände zu vermeiden oder zu beseitigen. Dazu gehört auch die Untersagung neuer Versicherungsarten.
Wirtschaftliche Aspekte Ein mit Sicherheit eintretendes Ereignis ist nicht sinnvoll versicherbar, weil schon die Risikoprämie der Höhe des (sicheren) Schadens entsprechen müsste; hinzu kämen noch die Verwaltungskosten. Dagegen bedarf ein Ereignis, das mit Sicherheit nicht eintreten wird, keines Schutzversprechens; der Schadenseintritt muss also vom Zufall geprägt sein.BaFin vom 28. Februar 2019, Das Versicherungskollektiv in Zeiten von Big Data und Artificial Intelligence Die objektive Versicherbarkeit besteht aus allen Risiken, die von professionellen Risikoträgern gedeckt würden, die für deren Deckung überhaupt in Frage kommen.Baruch Berliner, Versicherbarkeit, in: Dieter Farny/Elmar Helten/Peter Koch/Reimer Schmidt (Hrsg.), Handwörterbuch der Versicherung HdV, 1988, S. 951 Wird die Versicherbarkeit von bestimmten Risiken durch die Versicherungswirtschaft verneint, bleiben den Risikoträgern die Alternativen anderer Risikobewältigungen, der Selbstversicherung oder der Nichtversicherung.
Einzelnachweise
Kategorie:Risikomanagement (Versicherung)