Die Entschädigungsforderungen der Hohenzollern zielen auf eine Entschädigung für die 1945 durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) entschädigungslos enteigneten Immobilien und auf die Rückgabe der dabei verlorenen Kunstgegenstände des brandenburg-preußischen Familienzweigs der Hohenzollern durch die Bundesrepublik Deutschland ab. Für derartige Ansprüche hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Berechtigte keine Leistungen erhält, wenn er oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat ( Abs. 4 Ausgleichsleistungsgesetz). Die durch die Sowjetische Militäradministration enteigneten Kunstgegenstände betreffen etwa 40 Prozent der in den Medien genannten 10.000 Kulturgüter. Die restlichen 60 Prozent sind sogenannte Leihgaben an den Staat und rechtlich anders zu betrachten. Für darauf bezogene Ansprüche spielt der mögliche NS-Vorschub keine Rolle.

Seit 2014 verhandelte Georg Friedrich Prinz von Preußen als Familienoberhaupt der Hohenzollern insgeheim mit der öffentlichen Hand über die Rückgabe mehrerer tausend Kunstgegenstände und anfänglich über die Nutzung von Schloss Cecilienhof in Potsdam. Dies wurde 2019 bekannt, als der brandenburgische Finanzminister Christian Görke von der Partei Die Linke die Verhandlungen abbrach, um bis August 2020 eine gerichtliche Entscheidung zu erzwingen. Das Land Brandenburg befand sich seither in einem Entscheidungsprozess, ob das Gespräch mit den Hohenzollern wieder aufgenommen oder der Rechtsweg beschritten werden sollte.

In der Öffentlichkeit riefen die Forderungen des Prinzen starkes Interesse und oftmals Kritik hervor, insbesondere, weil sie nur dann Erfolg haben konnten, wenn der ehemalige Kronprinz Wilhelm von Preußen dem „nationalsozialistischen System“ keinen „erheblichen Vorschub“ geleistet hat. Im August 2020 nahm Katrin Lange (SPD), die Finanzministerin der Ende 2019 ohne Beteiligung der Linken gebildeten Landesregierung, Görkes Entscheidung zurück. Dadurch gewannen die Verhandlungspartner Brandenburg und Georg Friedrich Prinz von Preußen ein weiteres Jahr Zeit, um einen Vergleich zu finden. Die Ministerin schloss sich damit der Einschätzung des Verwaltungsgerichts Potsdam an, das die Fortsetzung der Vergleichsverhandlungen als „sinnvoll“ beurteilt hatte.

Nach dem Stand vom Mai 2022 waren die Vergleichsverhandlungen laut einem Schreiben des brandenburgischen Finanzministeriums endgültig gescheitert. Vertreter des Bundes, zuständig war die Kulturstaatsministerin Claudia Roth, und der Länder Berlin und Brandenburg hatten beschlossen, die Verhandlungen nicht fortzusetzen. Lediglich die brandenburgische Finanzministerin Katrin Lange war für eine Fortsetzung eingetreten. Das Verwaltungsgericht Potsdam sollte nun über eine mögliche Entschädigung für ab 1945 enteignete Immobilien entscheiden und damit auch über die Frage der NS-Verstrickungen des ehemaligen Kronprinzen. Der Betrag für eine Immobilien-Entschädigung wurde mit 1,4 Millionen Euro berechnet.

Am 8. März 2023 gab Georg Friedrich Prinz von Preußen bekannt, er wolle seine Ansprüche auf die Rückgabe Tausender Kunstobjekte aufgeben und zwei Klagen gegen die öffentliche Hand um Entschädigung in Millionenhöhe zurückziehen. Er erklärte, „für die Zuordnung von 4.000 dieser mehr als 10.000 Objekte ist das Handeln meines 1951 verstorbenen Urgroßvaters relevant“ und dass für die Hohenzollernfamilie, „wer sich dem Rechtsextremismus anbiedert, nicht traditionsstiftend sein“ könne. So habe er entschieden, auf die Rückgabe von jenen 4.000 Kunstwerken und damit verbundene Entschädigungen zu verzichten, um damit „den Weg frei[zu]machen für eine unbelastete Debatte in der Geschichtswissenschaft zur Rolle [s]einer Familie im 20. Jahrhundert.“

Bei den Leihgaben an Museen wurde im Mai 2025 eine Einigung erzielt. Objekte, deren Eigentum zwischen der öffentlichen Hand und den Hohenzollern bislang umstritten waren, wurden in eine gemeinnützige Stiftung überführt.

Verhandlungen und öffentliche Debatte mini|hochkant=1.5|Cecilienhof in Potsdam. Bis 1945 hatte Wilhelm von Preußen dort ein Wohnrecht. Im Vordergrund der Rote Stern im Innenhof. mini|Wilhelm von Preußen und Hitler im März 1933 am Tag von Potsdam

Nach der Wiedervereinigung war 1991 eine Initiative des Familienoberhauptes Louis Ferdinands von Preußen zur Rückerstattung des 1945 von der SMAD entschädigungslos enteigneten Privatbesitzes an seine Familie an dem aus DDR-Zeit fortgeltenden Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) gescheitert, das ausdrücklich nicht auf Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage anwendbar war..

Im Jahr 1994 hatte der Bund, hauptsächlich um den durch die Bodenreform in der SBZ im Jahr 1945 Geschädigten Ausgleichsleistungen zu verschaffen, das „Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können“ (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, EALG) verabschiedet.. Es sah sozialstaatlich begründete, im Verhältnis zum Verlust sehr geringe Zahlungen an die Geschädigten vor. Es sind durch die Bodenreform nicht nur Immobilien entschädigungslos enteignet worden, sondern auch das gesamte Inventar der dazugehörenden Schlösser und Herrenhäuser. Nach § 5 des EALG „Rückgabe beweglicher Sachen“ (1) waren „bewegliche, nicht in einen Einheitswert einbezogene Sachen […] zurückzuübertragen“, wobei nach (2) „zur Ausstellung für die Öffentlichkeit bestimmtes Kulturgut für die Dauer von 20 Jahren unentgeltlich den Zwecken der Nutzung seitens der Öffentlichkeit oder der Forschung gewidmet“ bleiben sollte, also nicht sofort zurückzugeben war.

mini|hochkant|Georg Friedrich Prinz von Preußen Die gesetzlich bestimmten Forderungen auf Entschädigung seitens der Hohenzollern wurden nach Ablauf der 20-Jahre-Frist im Jahr 2014 fällig, weil es zu keiner gesetzeskonformen Einigung zwischen ihnen und der öffentlichen Hand gekommen war. Andere Adelshäuser und die betroffenen Bundesländer hatten vor Ablauf der 20-Jahres-Frist in Verhandlungen einvernehmliche Lösungen des Rückgabeproblems gefunden, so unterzeichneten der Freistaat Sachsen und die albertinische Linie des Hauses Wettin im Juli 2014 einen Vergleichsvertrag, der auch eine Erledigungsklausel enthält. Ähnliche Regelungen wurden mit dem Haus Sachsen-Coburg-Gotha, dem Haus Sachsen-Weimar, dem Haus Mecklenburg sowie weiteren Familien erzielt. Für das Haus Hohenzollern stand Georg Friedrich Prinz von Preußen, der 1994 seinem Großvater als Chef der Hohenzollern gefolgt war, nach Presserecherchen seit 1994 in diskreten Verhandlungen mit dem Bund sowie den Ländern Berlin und Brandenburg um Rückgabe oder Entschädigung für bedeutende Kunstwerke, die einst seinen Vorfahren gehörten und sich nun ohne gesetzliche Grundlage in Museen befinden. Viele dieser Kunstwerke (sowie die nicht zurückzuerstattenden Immobilien) waren bereits in der Weimarer Republik bei der Vermögensauseinandersetzung zwischen Staat und Dynastie im Rahmen von Vergleichsverträgen bei der Fürstenenteignung den Hohenzollern zugeteilt worden.

Eventuelle Ansprüche entfallen, wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) vorliegen. Danach werden keine Leistungen gewährt, wenn der Berechtigte oder der, von dem die Rechte abgeleitet werden, dem nationalsozialistischen System „erheblichen Vorschub“ geleistet hat. Das jetzige Familienoberhaupt leitet seine Rechte von dem enteigneten Kronprinzen Wilhelm ab. Dieser war nach dem Hausgesetz (Preußen) vom 21. Juni 1920 Inhaber des Familienvermögens. Die Frage des Vorschubleistens wird von Juristen anders geklärt als von Historikern, da sie hierfür nicht nur die Gutachten der beauftragten Historiker betrachten. Der Gesamtwert der enteigneten Kulturgüter könnte nach Schätzungen sogar im dreistelligen Millionenbereich liegen. Mögliche Kompromisslösungen wurden von den Verhandlungspartnern öffentlich bislang nicht kommuniziert. Die Auseinandersetzung eskalierte im Juli 2019, als die Berliner Tageszeitung Der Tagesspiegel Teile der Forderungen des Hauses Hohenzollern sowie deren Einstufung durch eine gemeinsame Stellungnahme der betroffenen Stiftungen Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) und Preußischer Kulturbesitz sowie des Deutschen Historischen Museums als „maßlos und überzogen“ der Öffentlichkeit bekannt gemacht hatte. Unter den Forderungen befindet sich ein Wohnrecht im Schloss Cecilienhof. Die SPSG schätzt, dass das Ausgleichsverfahren etwa 30 Prozent der Kunstgegenstände in ihren Schlössern betrifft. Dies sorgte für weitreichende Kritik.

Dabei wurde weniger die juristische Seite der Forderung der Hohenzollern kritisiert als vielmehr die ethische Bewertung. Der Dramaturg Bernd Stegemann bezeichnete die Hohenzollern in diesem Zusammenhang in einem Beitrag des Magazins Cicero als „Familien-Clan“, der „über tausend Jahre die mitteleuropäische Geschichte mit Kriegen, Vetternwirtschaft und Katastrophen heimgesucht“ habe und „nach den letzten beiden totalen Niederlagen wieder angelaufen komme“ und nun „auf die Aushändigung seines kriminell zusammengerafften Reichtums“ klage. Ebenfalls im Cicero kommentierte der Historiker Benjamin Hasselhorn, dass die Debatte „nur mit einer Kombination aus tiefsitzenden antiaristokratischen Ressentiments und dem traurigen Weiterwirken der These vom deutschen Sonderweg erklärbar“ sei. Letztere sei „im Grunde nichts anderes als die in die Geschichtswissenschaft eingegangene antideutsche Propaganda des Ersten Weltkriegs.“ Der Journalist Stefan Kuzmany äußerte, dass Familien, die Unrechtssystemen wie dem Naziregime allzu nahe standen, keinen Anspruch auf Entschädigungen hätten, und nannte die Forderung „eine Beleidigung der Republik“. Die Politikerin Katja Kipping (Die Linke) bezeichnete die Forderungen als „maßlos und geschichtsvergessen“. Laut dem Historiker Sven Felix Kellerhoff würden diese Forderungen „das Fundament der demokratischen Gesellschaft [unterminieren]“. Der Historiker und Experte für die Hohenzollern, Stephan Malinowski, bezeichnete die Forderungen als „sprachlos machende Maßlosigkeit“.