mini|Fragmente zerschlagener Grabsteine, Remuh-Friedhof Krakau-Kazimierz (2010) Jüdische Friedhöfe waren Zeugnisse jüdischen Lebens, die das NS-Regime ebenso wie die Juden selbst zu vernichten trachtete. Was bei Synagogen und anderen Einrichtungen jüdischer Gemeinden sehr weitgehend vollzogen wurde, ließ sich im Bestattungswesen so nicht realisieren. Geschändet und mit zwischenzeitlich abgeräumten und gelagerten Grabsteinen, waren viele Friedhöfe 1945 auf dem Gebiet von Deutschland in den Grenzen von 1937 immer noch existent. Sie bilden daher heute die größte Gruppe jüdischer Kulturdenkmale in Deutschland. Außerhalb des Altreichs konnte der NS-Staat jüdische Friedhöfe weit umfassender zerstören.
Zum Erscheinungsbild eines jüdischen Friedhofs gehören: Einfriedung, Gebäude, Wege, Gräber, Grabsteine und Bewuchs. Die intakte Einfriedung hat für jüdische Friedhöfe besondere Bedeutung, weil sie einerseits die Unversehrtheit der Gräber sichert (jüdische Gräber werden nicht für einen bestimmten Zeitraum, sondern auf Dauer angelegt), andererseits die Gräber als Ort der Totenunreinheit gelten, der von der Welt der Lebenden klar abgegrenzt wird. In diesem Zusammenhang gibt es auf jüdischen Friedhöfen auch eine Waschgelegenheit, um nach dem Friedhofsbesuch eine rituelle Reinigung (Netilat Jadajim) durchzuführen. Außerdem gehört zum Ensemble eines jüdischen Friedhofs das Tahara-Haus, in dem der Leichnam für die Beisetzung vorbereitet wird, manchmal verbunden mit einer Aufbahrungshalle. Eine gärtnerische Gestaltung der Anlage, auch mit Bäumen, wurde seit dem 19. Jahrhundert vielerorts üblich.Tina Walzer: Jüdische Friedhöfe: Kultstätte, Erinnerungsort, Denkmal. Böhlau, Wien / Köln / Weimar 2011, S. 35 f.
Die hohe Umfassungsmauer und die Lage, oft etwas außerhalb von Ortschaften, machten jüdische Friedhöfe aus Tätersicht zu geeigneten Schauplätzen des Holocaust. Hinrichtungen (Erschießungen) ließen sich auf Friedhöfen ebenso durchführen wie Leichenverbrennungen.
Altreich mini|Alter Jüdischer Friedhof Breslau mit parkartiger Anlage (2010) mini|Leipzig: Vom Ersten Jüdischen Friedhof auf den Neuen Israelitischen Friedhof versetzte Grabsteine (2015) mini|Frankfurt, Battonnstraße: Gruppe unzerstörter Grabsteine (2006) Das Bestattungsrecht gehörte zum „normenstaatlichen Kontinuum“, das aus der Zeit vor 1933 stammte und weiterhin in Kraft blieb; es war Landesrecht, und es bestand auf diesem Feld eine Gleichbehandlung jüdischer und anderer Friedhöfe. Das verunmöglichte dem NS-Regime eine reichsweite Regelung, die eine Beseitigung der jüdischen Friedhöfe im Altreich begründet hätte.Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 2 f. „Die im ‚Altreich‘ lebenden und verbleibenden jüdischen Deutschen sahen sich einem zunehmenden Diskriminierungs-, Entrechtungs- und Verfolgungsdruck ausgesetzt und wurden schließlich in den sicheren Tod deportiert. Die Ruhestätten der in Deutschland gestorbenen und begrabenen Juden behandelten die Behörden dagegen bis Kriegsende […] überwiegend nach geltendem Verwaltungsrecht.“Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 4.
Ein Beispiel einer Friedhofsschändung in den ersten Jahren der NS-Herrschaft ist aus Oldenburg bekannt: In der Nacht zum 28. Mai 1935 wurden auf dem jüdischen Friedhof in Osternburg laut Polizeibericht neun Grabsteine „umgeworfen“. Nach Ermittlungen des Gendarmeriestandorts Osternburg kamen als Täter fünf Werkdienstmänner des SA-Hilfswerklagers Blankenburg in Frage. Aus der Mitte der ca. 300 Mann starken Gruppe konnten die Täter allerdings nicht ermittelt werden.Der alte jüdische Friedhof Oldenburg – Schändungen. Abgerufen am 16. Januar 2020.
Als Nationalsozialisten unternahmen Kommunalpolitiker häufig Vorstöße, die Friedhöfe auf ihrem Gemeindegebiet zu entfernen, da sie ein „Schandfleck“ seien, dessen Anblick der Bevölkerung nicht zugemutet werden könne. Diese waren aber meist nicht erfolgreich, mit Ausnahmen: Der Bürgermeister von Königswinter betrieb seit 1934 sehr aktiv die Schließung des jüdischen Friedhofs vor Ort, die der Regierungspräsident schließlich genehmigte.Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 10. Gut dokumentiert ist der Fall des Jüdischen Friedhofs Ottensen: Die Altonaer Bauverwaltung versuchte auf verschiedenen Wegen, die Schließung des Friedhofs herbeizuführen, scheiterte aber damit. Dann trat durch das Groß-Hamburg-Gesetz eine neue Situation ein; Altona gehörte nunmehr zu Hamburg, und auf die „Führerstadt“ Hamburg wurde 1939 eine für Berlin geltende Sondervorschrift übertragen, wonach der Polizeipräsident die Schließung von Friedhöfen aus städtebaulichen Gründen verfügen konnte. Damit war für die Zerstörung jüdischer Friedhöfe in Berlin und in Hamburg ein Sonderrecht geschaffen worden, das z. B. für den Jüdischen Friedhof Ottensen bedeutete, dass er entwidmet und 1941/42 mit einem Hochbunker überbaut wurde.Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 7 f.
In den 1940er Jahren war die jüdische Bevölkerung durch die Verfolgungsmaßnahmen so stark reduziert, dass man die Schließung von Friedhöfen mit dem Argument begründen konnte, diese würden nicht mehr gebraucht. Das änderte aber insofern nicht viel, als eine Ruhezeit von 40 Jahren nach Schließung einzuhalten war. Hier entwickelte sich die Situation regional verschieden, denn einige Städte und Kommunen setzten die Entwidmung und Auflassung geschlossener Friedhöfe trotzdem durch. In Leipzig und in Frankfurt am Main wurden auf dem Gelände zweier historischer jüdischer Friedhöfe, auf denen keine Beisetzungen mehr stattfanden, Schuttabladeplätze eingerichtet:Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 12.
Der jüdische Friedhof im Leipziger Johannistal, von 1814 bis 1864 belegt, war nationalsozialistischen Anwohnern schon länger ein Dorn im Auge. Bürgermeister Rudolf Haake nutzte eine Auslandsreise des Oberbürgermeisters Carl Goerdeler, um Fakten zu schaffen: Er veranlasste den Abriss des Mendelssohn-Bartholdy-Denkmals (1936) und beantragte erfolgreich die Kündigung des Erbpachtvertrages zum 30. Juni 1937. Ein von der jüdischen Gemeinde in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten, das den Erbpachtvertrag für unkündbar erklärte, änderte daran nichts. Die jüdische Gemeinde war gezwungen, die Gebeine in ein Sammelgrab auf dem Neuen Israelitischen Friedhof umzubetten. 17 ausgewählte, kulturhistorisch wertvolle Grabsteine wurden dort aufgestellt, alle übrigen zerschlagen und als Grabfundamente verwendet.Monika Gibas, Petra Knöller, Steffen Held: „Arisierung“ in Leipzig. Verdrängt. Beraubt. Ermordet. In: Volker Rodekamp (Hrsg.): Spuren jüdischen Lebens in Leipzig, Leipzig 2007, S. 25–58, hier S. 43 (). In Frankfurt am Main wurde der Friedhof an der Battonnstraße aufgehoben, der von etwa 1270 bis 1828 genutzt worden war; die NS-Stadtregierung veranlasste die Zerstörung der rund 6.500 historischen Grabsteine.Vile – Netzwerk, Universität Ulm, Datenbank Jüdische Friedhöfe in Deutschland und angrenzenden Ländern: Die Friedhöfe von Frankfurt. 175 historisch oder künstlerisch wertvolle Grabsteine wurden davon ausgenommen und auf dem Friedhof in der Rat-Beil-Straße deponiert. Im Bombenkrieg musste die maschinelle Zerstörung der Grabsteine eingestellt werden, und Trümmerschutt wurde auf dem Friedhofsgelände abgeladen. 2.500 Grabsteine blieben so erhalten.Jüdisches Museum Frankfurt: .
Ein weiterer historischer Friedhof, der in dieser Phase zerstört wurde, war der alte jüdische Friedhof von Fulda (Rabanusstraße), auf dem von 1685 bis 1906 Beisetzungen stattfanden. In der Fuldaer Zeitung stand am 17. Januar 1939: „Der letzte Grabstein ist jetzt umgelegt. Die Steine wurden an Ort und Stelle so hergerichtet, daß sie evtl. anderen Zwecken nutzbar gemacht werden können. […] Es wäre zu wünschen, daß nun auch die Abfuhr der Steine beschleunigt werden könnte, so daß der geräumige Platz als Grünanlage bald eine Zierde der Stadtmitte wird.“Zitiert nach Klaus-Dieter Alicke: Lexikon der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum (Online-Version): Art. Fulda (Hessen).
Im Februar 1939 wurde der Entwurf eines neuen Reichsfriedhofsgesetzes vorgelegt, der das Friedhofswesen ganz dem Staat unterstellte und den Kommunen weit reichende Handlungsmöglichkeiten zur Schließung konfessioneller Friedhöfe einräumte. Das wäre auch das Ende der jüdischen Friedhöfe gewesen, aber bei Kriegsausbruch wollte das NS-Regime Unruhe in den christlichen Gemeinden vermeiden und stellte daher dieses Gesetzesvorhaben zurück.Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 18. Die jüdischen Friedhöfe blieben also bestehen, wurden aber auf verschiedene Weise geschändet, zunächst durch direkte Schädigungen, die seit 1938 gehäuft vorkamen, und dann ab 1942 durch Aktionen in Rahmen der „Reichsmetallspende“, die einen Vorwand bot, Gitter und andere metallene Objekte von jüdischen Friedhöfen zu entfernen. SA-Männer und Hitlerjugend nutzten die Gelegenheit, dabei auch steinerne Grabmale zu zertrümmern.Andreas Wirsching: Jüdische Friedhöfe in Deutschland 1933–1957, 2002, S. 19.