mini|Moldauischer Reisepass, dessen Besitz als Nachweis der Staatsangehörigkeit gilt. Die moldauische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband der Republik Moldau mit den zugehörigen Rechten und Pflichten.
Das moldauische Staatsangehörigkeitsrecht ist das einzige kontinentaleuropäische bei dem nach Entstehung des neuen Staatswesens seit 1991 und die erweiterte Erlaubnis der doppelten Staatsbürgerschaft 2003 das ius soli konsequent umgesetzt wurde. Die Staatsbürgerschaft kann natürlich auch nach dem Abstammungsprinzip erworben werden.
Im 20. Jahrhundert Die vor allem rumänischsprachige, als Bessarabien bekannte RegionVorgeschichte: Fürstentum Moldau.Noch heutiger moldauischer Definition: Chernivtsi: Novoselytsia, Hotin, Sokyriany; Herţa. wechselte seit dem Ende der Zugehörigkeit zum osmanischen Reich im 19. Jahrhundert mehrfach die Zugehörigkeit zu benachbarten Staatsverbänden. Am einschneidendsten waren die Abspaltung der cis-nistrischen Gebiete vom zerfallenen Zarenreich mit folgendem Anschluss an Rumänien in Folge des Ersten Weltkriegs.Abkommen zwischen der R.S.F.S R. und Rumänien, Jassy, 5. März 1918 und Odessa, 9. März 1918.Materialy po Bessarabskomu voprosu (so dnja Rumynskoj okkupacii) [1918–21]; Berlin-Šarlottenburg 1922 (Odesskij Komitet spasenija Bessarab.)
Zugleich bestand als Teil der entstandenen Ukraine bis in die 1940er Jahre die Moldauische Autonome Sozialistische Sowjetrepublik.
Wie überall in Osteuropa gab es eine Gemeinde von Nachfahren im frühen 19. Jahrhundert zugewanderter Volksdeutscher. Viele von diesen zogen ab 1941 heim ins Reich.Vereinbarung zwischen der Deutschen Reichsregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Umsiedlung der deutschstämmigen Bevölkerung aus den Gebieten von Bessarabien und der nördlichen Bukowina in das Deutsche Reich. 5. Sept. 1940.Hoffmann, Emil; Thoss, Alfred; Der vierte Treck: Leistung u. Heimkehr der Deutschen aus Bessarabien; Berlin 1941 (Nibelungen-Verl.)Pampuch, Andreas; Heimkehr der Bessarabien-Deutschen; Breslau 1942 (Schlesien-Verl.) Die Verbliebenen gelten als „Deutsche i.S. Art. 116 (2)“ des Grundgesetzes.
Bessarabien wurde 1941 Teil der Sowjetunion. Zusammen mit angrenzenden Bezirken wurde es zur moldauischen sozialistischen Sowjetrepublik aufgewertet.Nach heutiger Definition die Bezirke: Ananiv, Balta, Codîma, Krasnîe Ocna, Bîrzula (Kotovsk), Valea Hotului, Ciorna, Pesciana. Die Gültigkeit des sowjetischen Staatsbürgerschaftsgesetzes (Nr. 198, vom 19. August 1938) wurde schon per Dekret vom 8. März 1941 auf Bessarabien und die Bukowina ausgeweitet.
Wie in vielen anderen Teilen der Sowjetunion führten die Zeitumstände zu gewaltigen Bevölkerungsverschiebungen. Zuzug vor allem Russisch-Stämmiger erfolgte primär in die ab den 1950er Jahren verstärkt industrialisierte Region östlich des Dnjestr. Die in sowjetischen Inlandspässen vermerkte „Nationalität“ wurde nach dem Zerfall der Sowjetunion, hier „Moldau-rumänisch“ bedeutsam.
Nach 1991 Nach der Unabhängigkeit erging mit Bezug auf Staatsangehörigkeitssachen Gesetz № 596-XII vom 5. Jun. 1991,Nach dem in Moldawien boykottierten Referendum vom 17. März, aber noch vor dem Augustputsch in Moskau. mehrfach geändert 1993 und 1996. Dazu der Parlamentsbeschluss № 1138-XII vom 4. Aug. 1992 zur Klärung unklarer Punkte, vor allem zur Einbürgerung auf Antrag für in anderen Sowjetrepubliken Geborene. Der Anspruch auf moldauische Staatsangehörigkeit wurde später dahingehend ausgeweitet, dass alle am Tag der Unabhängigkeit ansässigen Personen Staatsbürger wurden. Man schloss Ehepartner und Kinder mit ein.Gesetzesänderung vom 8. Juni, in Kraft 23. Juni 1993. Doppelte Staatsbürgerschaft war bis 1994 verboten, dann für im Lande geborene Ex-Sowjetbürger als Option möglich. Durch die Verfassung blieb sie bis 2002 ansonsten ausgeschlossen. Wer zum Stichtag 23. Juni 1990 dauerhaft im Lande lebte und ein sicheres Einkommen hatte, durfte für die Staatsangehörigkeit optieren.Zunächst innerhalb eines Jahres, später verlängert bis 31. Aug. 1993. Wurde die Option nicht ausgeübt, konnte Staatenlosigkeit eintreten.Moldau ist den Staatenlosenkonventionen erst 2012 beigetreten und hat seine Gesetze dann entsprechend geändert. Engl. Übs. des Gesetzes № 284/2011 vom 10. February 2012. Vgl. UNHCR, Ukraine Regional Office; All stateless persons in Belarus, Moldova and Ukraine 2015, als nur noch 2028 Personen erfasst waren. 2023 verblieben 1940 (inkl. Transnistrien). Dazu 1361 Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit, wovon 256 nur einen sowjetischen Inlandspaß hatten. Wer nach den Übergangsbestimmungen 1991–93 prinzipiell anspruchsberechtigt gewesen wäre, kann auch heute noch die Staatsbürgerschaft beanspruchen. Das gilt auch für die Folgegeneration.
Staatsangehörigkeitsgesetz 2000 Ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz (№ 1024-XIV) wurde am 2. Juni 2000 verabschiedet und seitdem mehrmals geändert.engl. ÜbersetzungDazu Ausführungsverordnung Hotărîrea Guvernului, № 197/2001. Neu gefasst in Hotărîrea Guvernului, № 1144 vom 21. Nov. 2018; geändert 24. Jan. 2024, in Kraft 1. März 2024.
Automatisch moldauischer Staatsbürger ist demnach: wer mindestens einen Eltern- oder Großelternteil hat(te), der auf dem Gebiet der Republik Moldau geboren war, oder wer vor dem 28. Juni 1940 in Bessarabien, der Nord-BukovinaAls nördliche Bukowina definiert sind die Orte: Hlîboca, Herţa, Storojeneţ, Putila, Vijniţa, Kitsmani, Zastavna, Kelmeneţ; Region Odessa: Bolhrad, Ismail, Chilia, Tatarbunary, Artsyz, Tarutyne, Bilhorod-Dnistrovskyi, Sarata, Reni. oder dem Herza-Gebiet ansässig war. Sowie Nachfahren solcher Personen, wenn sie legal in Moldau wohnen, oder Nachfahren der Vorgenannten, wenn sie seit dem 28. Juni 1940 geflohen oder deportiert worden waren.
Als Nachweisinstrumente zur Anerkennung (recunoaștere) gelten außer gültigen Ausweisdokumenten ggf. auch Geburts- oder Heiratsurkunden, sowjetzeitliche Inlandspässe oder Meldebescheinigungen (Propiska). Dies eventuell in Verbindung mit Rentennachweis oder Schulzeugnissen usw. Solche Anträge sind gebührenfrei und können die Staatsbürgerschaft rückwirkend zuerkennen. Bei Falschangabe oder Vorstrafen erfolgt Ablehnung.
Erwerb durch Geburt Moldauischer Staatsbürger bei Geburt wird jeder, der (mindestens) einen moldauischen Elternteil hat, in der Republik Moldau als Kind Staatenloser geboren ist, oder Findelkind in der Republik Moldau geboren, aber die Staatsbürgerschaft der Eltern nicht erhalten kann (und somit staatenlos wäre) als Kind anerkannt wird; als Staatenloser in Pflege eines Moldauers kommt; oder als Minderjähriger adoptiert wird, wobei über 14-Jährige einem Staatsangehörigkeitswechsel zustimmen müssen.
Bis März 2018 galt absolutes ius soli für in Moldawien geborene Kinder. Seitdem muss mindestens ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht im Lande haben.Gesetzesänderung vom 21. Dez. 2017, in Kraft 1. April 2018. Bei drohender Staatenlosigkeit des Kindes wird es immer Bürger, deutlicher eingefügt ins Gesetz 23. Juni 2023.
Adoptivkinder werden dadurch automatisch eingebürgert. Analog gilt dies für staatenlose Kinder, die unter Vormundschaft von Moldauern gestellt werden. Bestünde bei Adoptionen die Möglichkeit einer zweiten Staatsangehörigkeit ab Geburt, und die Eltern einigen sich nicht, so kann eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Vorrang hat hier Kindswohl und eventuelle Bindung an Moldawien. Wird eine Adoption rückabgewickelt, gilt dies auch für den Staatsangehörigkeitserwerb, falls das Kind im Ausland lebt.
Einbürgerung Durch Einbürgerung kann moldauischer Bürger werden, wer: seinen Unterhalt sichern kann, ausreichend Kenntnisse des Rumänischen und der Verfassung hat (Rentner und Behinderte müssen die Prüfung nicht ablegen), über 18 Jahre alt ist
und: (durchgehend) zehn Jahre als Erwachsener oder fünf Jahre als Kind, legal im Lande gelebt hat, oder mit einem moldauischen Staatsbürger seit drei Jahren verheiratet ist, oder seit drei Jahren legal im Lande lebt mit Eltern oder Kindern, die moldauische Bürger sind, oder als Staatenloser oder anerkannter Flüchtling acht Jahre legal im Lande gelebt hat.
Die Fristen gelten ab Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.Der Erteilung geregelt im Ausländergesetz № 200/2010 vom 16. Juli 2010, in Kraft 13. Dez. Für Asylbewerber № 270/2008 vom 18. Dez. 2008, in Kraft 13. März 2009 (anerkannte politische Flüchtlinge haben das Recht auf Familiennachzug). Für Ukrainer gibt es Sonderregeln seit 1. März 2023.
Die Einbürgerung erstreckt sich auch auf minderjährige Kinder, ab 14 ist deren notariell zu beglaubigende Zustimmung nötig.
Andere Staatsangehörigkeiten sind abzulegen, sofern dies möglich und zumutbar ist.
Zuständig für die bürokratische Vorarbeit ist die dem Innenministerium unterstellte Agentia Servicii Publice (ASP). Verlangt wird neben Lebenslauf und standesamtlichen Urkunden (aller Familienmitglieder) ein polizeiliches Führungszeugnis (aller Wohnsitzländer), das eventuelle Vorstrafen ab dem 15. Lebensjahr aufführt. Die Bearbeitungsdauer eines Antrags darf ein Jahr nicht überschreiten. Gegen Untätigkeit oder bei Ablehnungen steht der Verwaltungsgerichtsweg offen.§§ 41, 42, i. d. F. 8. Juni 2023. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft erfolgt offiziell durch Verordnung des Präsidenten. Der Neubürger hat einen Treueeid zu leisten, um die Einbürgerung gültig werden zu lassen.
Ehemalige Moldauer werden auf Antrag wieder eingebürgert, sofern sie keine schweren Verbrechen begangen haben, oder sie ihre Staatsbürgerschaft nicht deshalb verloren hatten, weil sie in eine ausländische Armee eingetreten waren. In solchen Fällen werden die Anträge direkt vom Präsidentenbüro bearbeitet.
Verlust Auf Antrag an den Präsidenten, der nur bei Auslandswohnsitz gestellt werden darf, kann aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wer eine andere annimmt. In der Praxis werden Namenslisten der zu Entlassenden im Amtsblatt veröffentlicht. Konsulate erteilen den Antragstellern entsprechende Bescheinigungen.
Aberkennung kann erfolgen, wenn der Bürger freiwillig in eine ausländische Armee eintritt, jedoch nur wenn keine Staatenlosigkeit eintritt oder die Einbürgerung erschlichen hat oder ein schweres Staatsschutzverbrechen begangen hat. Eine Aberkennung, die auf Antrag der zuständigen Behörde durch im Amtsblatt zu veröffentlichte Verordnung des Präsidenten erfolgt, bezieht sich nie auf Familienangehörige.
Eine Änderung ex lege könnte auch dann eintreten, wenn der Präsident eine aufgrund völkerrechtlicher Verträge veranlasste Verordnung kollektiven Verlustes erlässt.
Mehrstaatlichkeit Mehrstaatlichkeit ist zulässig, wenn weitere Staatsbürgerschaften automatisch durch Geburt, Heirat, Adoption usw. erworben wurden, oder ein Abkommen mit dem entsprechenden Staat die Möglichkeit vorsieht. Die Gesetzesänderung 2020vom 18. Juni, in Kraft 1. Sept. 2020. (Dies weil Russland im Frühjahr 2020 Einbürgerungen gewisser ehemaliger Sowjetbürger, auch mit Auslandswohnsitz, großzügiger regelte.) schränkte die Möglichkeit der Mehrstaatlichkeit für Einzubürgernde wieder ein.
Doppelstaatler werden im Inland ausschließlich als Moldauer behandelt, d. h. sie sind auch wehrpflichtig usw.
Rumänien Moldauer können die rumänische Staatsangehörigkeit und somit die der EU unter erleichterten Bedingungen erwerben. Es genügt der Nachweis, dass mindestens ein Großeltern- oder Elternteil in den Jahren 1918–40, als Bessarabien rumänisch war, diese Staatsangehörigkeit gehabt hat. Von 1991 bis 2012 erhielten 335.000 Antragsteller im vereinfachten Verfahren, das auch Ukrainer begünstigt, einen rumänischen Pass. Man gewährte rumänischerseits allein 2011 und 2012 rund 152.000 Ausländern, meist aus Moldau, die Staatsangehörigkeit. 112.000 Moldauer beantragten einen rumänischen Pass.