mini|hochkant=1.5|Das inguschische Elternpaar Gasdijew am Deportationsort in Kasachstan 1944 bei ihrer verstorbenen Tochter
Ethnische Deportationen in der UdSSR waren Zwangsumsiedlungen sowjetischer Bürger meist zur Zeit des Stalinismus aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit in Sondersiedlungen und Gulags, vorwiegend in Mittelasien und Sibirien. Die Deportationen waren eine der Formen politischer und kollektiver Unterdrückung eigener Staatsbürger.. In: fontel.net, abgerufen am 31. Dezember 2019. // Вестник Архива Президента Российской Федерации. 1995, № 1, S. 123–130; Хрестоматия по отечественной истории (1946–1995): Учебное пособие / Под ред. А. Ф. Киселёва, Э. М. Щагина. – М.: ВЛАДОС, 1996, S. 310–323. Hauptmerkmale dieser Repressalien, die bewaffnete Einheiten des NKWD durchführten, waren ihr außergerichtlicher und ihr kollektiver, flächendeckender Charakter nach „nationaler“ Zugehörigkeit, obwohl die große Mehrheit der Deportierten keine politische Verfehlung beging, sowie die Bewegung einer großen Menge Menschen in einen geografisch abgelegenen, für sie ungewöhnlichen, oft riskanten Lebensraum.
Überblick Neben anderen Sozialgruppen wurden zehn Völker in der UdSSR vollständig deportiert: Russlandkoreaner, Russlanddeutsche, Ingermanland-Finnen, Karatschaier, Kalmücken, Tschetschenen, Inguschen, Balkaren, Krimtataren und kleinere Minderheiten der Krim und meskhetische Türken. Sieben von ihnendie Wolgadeutschen, Karatschaier, Kalmücken, Inguschen, Tschetschenen, Balkaren und Krimtataren verloren ihre nationalen Autonomiegebiete. Den Karatschaiern, Balkaren, Kalmücken, Tschetschenen, Inguschen und Krimtataren wurde in den stalinistischen Deportationsdekreten als Begründung vorgeworfen, mehrheitlich mit der Wehrmacht und anderen deutschen Besatzungsbehörden kollaboriert zu haben. In der osteuropäischen Geschichtswissenschaft ist dieser Pauschalvorwurf seit langem widerlegt. In allen Fällen hatten mehr ethnische Angehörige als Rotarmisten oder Partisanen gegen NS-Deutschland gekämpft, als mit ihm kollaboriert hatten. Deshalb gehen viele Fachhistoriker heute davon aus, dass auch weitere Widerstände gegen die stalinistische Gesellschaftsordnung durch die Deportationen kollektiv „bestraft“ werden sollten.
Diese Repressionen haben in frühsowjetischer Zeit einen Vorläufer in den Verfolgungen und teilweisen Deportationen von Kosaken nach dem Russischen Bürgerkrieg, in dem die Mehrheit gegen die Rote Armee gekämpft hatte und die im Russischen Kaiserreich noch als separate Nationalität galten.
mini|Beschluss des Politbüros des ZK der KPdSU vom 31. Januar 1938 zu sogenannten nationalen Operationen (gegen „Polen, Letten, Deutsche, Esten, Finnen, Griechen, Iraner, Harbiner, Chinesen und Rumänen“), signiert mit „dafür Stalin, W. Molotow, Kaganowitsch, K. Woroschilow, A. Mikojan, W. Tschubar“ und das Enddatum „1. Mai 1938“ wurde von Stalin dreimal handschriftlich in „15. April“ geändert mini|Ausschnitt aus einer der abgehakten Namenslisten des NKWD der „griechischen Operation“ (Januar 1938) in der Oblast Donezk mit Namen griechischer Deportationsopfer. Viele andere ethnische Gruppen von Sowjetbürgern wurden aus politisch-geostrategischen Gründen „prophylaktisch“ zumindest teilweise, meistens aus grenznahen Regionen deportiert. Diese Deportationsopfer gehörten zu nationalen Minderheiten der Sowjetunion, die in feindlichen Nachbarstaaten daneben die ethnische Staatsnation oder eine wichtige Bevölkerungsgruppe stellten, weshalb im Kriegsfall Kollaboration befürchtet wurde, obwohl sie bis dahin nie kollaboriert hatten. Zu diesen Opfern der Deportationen aus grenznahen Gebieten gehörten Griechen und Italiener, Polen, Rumänen bzw. Moldauer und Bulgaren, (bevor Polen, Rumänien und Bulgarien nach dem Zweiten Weltkrieg sozialistische Länder wurden), Litauer, Letten und Esten in der Sowjetunion vor dem Zweiten Weltkrieg (bevor Litauen, Lettland und Estland selbst 1939 sowjetisch annektiert wurden), Kurden, Assyrer, Chinesen (Dunganen), Iraner und iranische Juden und andere. Auch die Ingermanland-Finnen, die Koreaner aus dem Fernen Osten Russlands und die Türken aus der georgischen Grenzregion zur Türkei, Meschetien, wurden aus diesem Grund deportiert, lebten aber alle in Grenznähe und wurden deshalb vollständig deportiert. Die Russlanddeutschen wurden 1938–41 aus den meisten grenznahen Regionen deportiert, nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion aus fast allen Siedlungsgebieten in der Sowjetunion.
Den „nationalen Deportationen“ kompletter „Völker“ war ein eigener Abschnitt in Chruschtschows bekannter Geheimrede auf dem XX. Parteitag der KPdSU 1956 „Über den Personenkult und seine Folgen“ gewidmet, auf dem die Zuhörer mit dem Satz überrascht wurden „Die Ukrainer entgingen diesem Schicksal allein deshalb, weil sie so zahlreich sind und kein Raum vorhanden war, wohin man sie hätte deportieren können.“ Seitdem werden sie als weiteres dunkles Kapitel des Stalinismus, neben der Zwangskollektivierung in der Sowjetunion mit Entkulakisierung und folgender Hungersnot, den Stalinistischen Säuberungen u. a. Repressionswellen erforscht. Seit die NKWD-Akten in Russland ab den Jahren nach 2005 meist in den Geheimarchiven des FSB nicht mehr öffentlich sind, stagniert die Erforschung. Besonders über die Zahlen der Todesopfer dieser Deportationen und über ihren Anteil an den Deportierten gibt es bis heute ungeklärte und widersprüchliche Berechnungen und Schätzungen von ca. 10 % bis ein Viertel, manchmal sogar ein Drittel oder mehr. Der Transport in die Sondersiedlungen und Gulags in der Verbannung, meistens in Viehwaggons der Eisenbahn, war besonders für alte, schwache und kranke Deportierte und Kinder verheerend und begleitende NKWD-Einheiten verhinderten einige Fluchtversuche durch Erschießen. Die Sterblichkeit in den ersten Monaten der Verbannung hing oft von der Organisation der Nahrungsversorgung, Unterbringung und medizinischen Versorgung ab und unterschied sich auch zwischen den verschiedenen Deportationen. Ob der Tod eines Teils der Deportierten gewünscht war, ist Gegenstand kontroverser wissenschaftlicher Debatten, politisch wurden einige der Deportationen in einigen Ländern als Genozid anerkannt.
Im Zuge der mit Chruschtschows Geheimrede 1956 eingeleiteten Entstalinisierung wurden alle deportierten Ethnien von den stalinistischen Vorwürfen offiziell rehabilitiert und schon 1957 wurde den Karatschaiern, Balkaren, Inguschen, Tschetschenen und Kalmücken die Rückkehr genehmigt und ihre Autonomiegebiete wiedererrichtet. Einige hatten nach Gulagaufständen kurz vorher auf eigene Faust mit der Heimkehr begonnen. Weil die Entstalinisierung durch Widerstände aus dem Parteiapparat schnell verschleppt wurde und 1961–64 ins Stocken geriet, wurde den Koreanern, Deutschen, Krimtataren und türkischen Mescheten keine Rückkehr mehr erlaubt und sie mussten über die weitere sowjetische Zeit in Mittelasien und Südsibirien (außerhalb der Sondersiedlungen und Gulags) bleiben. Besonders unter Krimtataren bildete sich eine breite Dissidentenbewegung unter Mustafa Dschemilew. Die Mehrheit der Deutschen, Koreaner, Griechen u. a. wanderten seit der Zerfallszeit aus der Sowjetunion aus. Nachdem es im Frühjahr 1989 in Usbekistan zu Übergriffen und Pogromen gegen Angehörige der türkisch-meschetischen und der krimtatarischen Minderheit kam, evakuierte sie die Gorbatschow-Regierung auf dem Luftweg aus Mittelasien und die meisten Krimtataren und kleinere Minderheiten der Krim kehrten in den folgenden Jahren auf die ukrainische Krim zurück. Weil die nationalistische georgische Regierung unter Swiad Gamsachurdia den Mescheten die Rückkehr verweigerte, leben die meisten heute unter der Bezeichnung „Türken“ in Aserbaidschan und im russischen Nordkaukasus. Nach dem am 26. April 1991 vom Obersten Rat der RSFSR verabschiedeten Gesetz über die Rehabilitation unterdrückter Völker wurden Völker (Nationen, Nationalitäten oder ethnische Gruppen und andere historisch gewachsene kulturelle und ethnische Gemeinschaften, zum Beispiel Kosaken) als unterdrückt anerkannt, wenn sie aufgrund nationaler oder anderer Zugehörigkeit einer staatlichen Politik der Verleumdung und des Völkermords, begleitet von Zwangsumsiedlung, der Abschaffung autonomer Nationalstaatsbildungen und ihrer Aufteilung und der Schaffung eines Terror- und Gewaltregimes in Sondersiedlungen und Gulags ausgesetzt waren.
Einige Autoren betrachten auch andere Umsiedlungen mit diesen ethnischen Deportationen. So zählen Autoren baltischer Länder, Polens und Rumäniens die stalinistischen Deportationen aus sowjetisch annektierten Gebieten nach dem Hitler-Stalin-Pakt 1939 dazu, die aber nicht nach ethnischer Herkunft vollständig oder regional vollständig waren, sondern soziale und politische Repressionswellen. Das gilt auch für das östliche Polen, wo im „Klassenkampf“ verfolgte Oberschichten (Adelige, Bürgerliche) und politisch verfolgte, dem eroberten Polen loyale Schichten (Politiker, Militärs, Beamte, Lehrer usw.), zwar weit häufiger ethnische Polen, als Ukrainer oder Weißrussen waren, aber auch hier kamen die Deportierten und ihre Verfolger aus vielen Ethnien. Andere Autoren betrachten willkürliche NKWD-Deportationen nach der sowjetischen Eroberung Rumäniens, Bulgariens und Teilen Ungarns von August bis Winter 1944, die aber nicht nach ethnischen Kriterien ausgewählt wurden oder überhaupt systematisch waren. Manchmal werden auch die Vertreibungen im „Bevölkerungsaustausch“ zwischen Polen und der Ukrainischen SSR und Weißrussischen SSR nach dem Zweiten Weltkrieg (Zwangsumsiedlung von Polen aus den ehemaligen polnischen Ostgebieten 1944–1946 und von Ukrainern und Weißrussen in die Gegenrichtung), oder zwischen der Armenischen SSR und der Aserbaidschanischen SSR mit betrachtet. Allerdings endeten diese Umsiedlungen nicht in stalinistischen Gulags und Sonderlagern, sondern hinter den festgelegten Grenzen. Einige Autoren in Russland der letzten Jahre betrachten auch die Kulakenverfolgungen (eine soziale Gruppe, keine ethnische), die Umsiedlungen von Gebirgsbewohnern des Kaukasus und Pamir ins Vorland, oder entlegener Gebiete in dichter besiedelten Regionen, die aber nicht nach ethnischen Kriterien ausgewählt wurden, und sogar die Ansiedlungen russischer Facharbeiter, Siedler und Beamter in Minderheitengebieten (oft nicht erzwungen, sondern freiwillig) in diesem Zusammenhang. Unabhängig davon, dass alle diese Ereignisse auch historisch erforscht werden sollten, verwischen sie so die Grenzen dieses Phänomens in den zahlreichen staatlichen Repressionen, Deportationen und individuellen Umzügen und Besiedlungen der Stalinzeit. Ob diese Autoren den nationalen Opfermythos verstärken oder die Ereignisse relativieren wollen, betrachten sie so nicht nur die ethnischen Deportationen, die schon Zeitgenossen, wie Chruschtschow als gesondertes Verbrechen des Stalinismus wahrnahmen und verurteilten.
Systematische Kategorisierungsvorschläge In Bezug auf Zwangsmigrationen in der Sowjetzeit werden unterschiedliche Konzepte verwendet. Zum Beispiel unterschied die Historikerin L. N. Djatschenko im Jahr 2013 in ihrer Dissertation über Zwangsmigrationen in die Kirgisische SSR zwischen folgenden Konzepten: „Zwangsdeportationen“ allgemein und Deportationen „nach Nationalität“. Unter den letzteren unterschied sie „vollständige Deportationen“ und teilweise Deportationen und nach Zweck unterschied sie zwischen „geopolitischen Deportationen“ und „repressiven Deportationen“.Н. Ф. Бугай: Защита состоялась, проблемы остаются… In: Приволжский научный вестник. 2014, № 7 (35), S. 123.