Als unpfändbarer Gegenstand bezeichnet man im Zwangsvollstreckungsrecht alle Gegenstände, die kraft Gesetzes nicht der Pfändung unterliegen.

Allgemeines Gegenstand ist in der Rechtswissenschaft alles, was Rechtsobjekt sein kann.Otto Palandt/Jürgen Ellenberger, BGB-Kommentar, 73. Auflage, 2014, Vorbemerkung § 90, Rn. 2 Der Gegenstand wird als Oberbegriff verwendet für Sachen, Forderungen, Immaterialgüterrechte sowie Vermögensrechte, nicht jedoch für Persönlichkeits- und Familienrechte.Otto Palandt/Jürgen Ellenberger, BGB-Kommentar, 73. Auflage, 2014, Vorbemerkung § 90, Rn. 2

Durch die Unpfändbarkeit bestimmter Gegenstände soll eine „Kahlpfändung“ des Schuldners verhindert werden. Kahlpfändung wäre die Pfändung und Verwertung sämtlicher Vermögensgegenstände eines Schuldners, gegen die er sich mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung wehren kann.Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), Kompakt-Lexikon Wirtschaft, 2014, S. 295

Arten Zu den unpfändbaren Gegenständen gehören Sachen, Forderungen und Rechte.

Sachen Unpfändbare Sachen und Tiere (Stand 2022) sind gemäß §811 ZPO nicht der Pfändung unterworfen wie insbesondere Sachen, die der Schuldner oder eine Person im gemeinsamen Haushalt benötigt a) für ein einfaches Leben (bei teureren Gegenständen, wenn der erzielbare Wert zu gering ist) b) für den Beruf, die Aus- oder Fortbildung; c) für die Gesundheit; d) zur religiösen oder weltanschaulichen Verehrung bis zu 500 Euro. Alle Arten der ständigen Unterkunft Bargeld bis zu einem Fünftel (Schuldner), bis zu einem Zehntel (übrige Haushaltspersonen), unter Berücksichtigung des täglichen Freibetrags Unterlagen oder Urkunden, die gesetzlich verpflichtet oder wegen Buchführungs-, Dokumentations- oder Beweisführungsgründen aufbewahrt werden sowie private Unterlagen des Persönlichkeitsrechts Trauringe, Orden und Ehrenzeichen Tiere und Futter/Streu im gemeinsamen Haushalt sei es mit oder ohne Erwerbszweck (Sonderregelungen sind möglich) Der Gerichtsvollzieher hat von Amts wegen die Unpfändbarkeit zu beachten.RG, Urteil vom 20. April 1931, Az.: VI JW 532/78, 710, 790 Er darf unpfändbare Sachen nicht pfänden, soweit sie nicht der Austauschpfändung (, ZPO) oder der Vorwegpfändung ( ZPO) unterliegen. Die Unpfändbarkeit betrifft die „bescheidene Lebens- und Haushaltsführung“ (§ 811 Ziff. 1 ZPO), so dass Luxusgüter meist pfändbar sind. Was zur bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung gehört, entscheidet die Verkehrssitte. Dazu gehören heutzutage auch Kühlschrank, Waschmaschine und Farbfernsehgerät; sie sind unpfändbar. Sind andere Pfandobjekte nicht in ausreichendem Maß vorhanden, muss er die Sache allerdings bei Zweifeln über die Unpfändbarkeit pfänden (§ 72 Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher [GVGA NRW]). Unpfändbar sind gemäß ZPO die zum gewöhnlichen Hausrat gehörenden Gegenstände. § 811 ZPO nimmt ausdrücklich diese Vermögensgegenstände von der Pfändung aus, die dem Schuldner ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen sollen.

Gesetzliche Pfandrechte Die Unpfändbarkeit trifft auch die gesetzlichen Pfandrechte wie das Vermieterpfandrecht ( Abs. 1 Satz 2 BGB), Verpächterpfandrecht ( BGB) oder das Gastwirtpfandrecht ( Satz 2 BGB). Vermieter, Verpächter oder Gastwirte dürfen für ihre fälligen und unbezahlt gebliebenen Forderungen ihr Pfandrecht nur an pfändbaren Sachen des Mieters/Pächters/Gastes ausüben. Ausnahme bildet der für diese Rechtssubjekte pfändbare gewöhnliche Hausrat.Bernhard Wieczorek/Rolf A. Schütze/Wolfgang Lüke (Hrsg.), Großkommentar Zivilprozessordnung und Nebengesetze, Band 4, Teil 2, 1999, § 812 Rn. 6 Beim Verpächterpfandrecht, Unternehmerpfandrecht ( BGB) und den kaufmännischen gesetzlichen Pfandrechten (Kommissionär, Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter) ist dagegen die Unpfändbarkeit nicht vorgesehen.

Zubehör Das Zubehör eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts, das dem Grundstückseigentümer gehört, ist unpfändbar ( Abs. 2 ZPO). Es gehört zum Haftungsverband für Grundpfandrechte und unterliegt deshalb zusammen mit dem Grundstück der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen.RGZ 59, 87 Der Gerichtsvollzieher darf zum Beispiel bei der Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes den Traktor, bei der Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer einer Fabrik die zum Betrieb bestimmten Maschinen nicht pfänden (§ 78 GVGA NRW).

Forderungen Nach den § ff. ZPO unterliegen Arbeitseinkommen und andere laufende Bezüge einem besonderen Pfändungsschutz.

Unpfändbar ist gem. Abs. 1 ZPO Arbeitseinkommen, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 1 178,59 Euro monatlich, 271,24 Euro wöchentlich oder 54,25 Euro täglich beträgt. Gem. § 850c Abs. 4 Nr. 1 ZPO macht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz jeweils zum 1. Juli eines Jahres entsprechend der im Vergleich zum jeweiligen Vorjahreszeitraum sich ergebenden prozentualen Entwicklung des Grundfreibetrages nach Abs. 1 Satz 2 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes die aktuellen Pfändungsfreigrenzen bekannt. Die unpfändbaren Beträge für Arbeitseinkommen haben sich danach zum 1. Juli 2023 auf 1 402,28 Euro monatlich, 322,72 Euro wöchentlich oder 64,54 Euro täglich erhöht.Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023) vom 15. März 2023,

Diese Beträge erhöhen sich gem. § 850c Abs. 2 ZPO für von dem Schuldner an den Ehegatten, einen früheren Ehegatten, einen Lebenspartner, einen früheren Lebenspartner, einen Verwandten oder nach den und BGB einem Elternteil aufgrund gesetzlicher Verpflichtung tatsächlich gewährten Unterhalt. Die jeweiligen Erhöhungsbeträge ergeben sich ebenfalls aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (§ 850c Abs. 4 Nr. 2 ZPO).

Übersteigt das Arbeitseinkommen bestimmte Höchstbeträge, so ist es hinsichtlich des überschießenden Teils in bestimmter Höhe unpfändbar (§ 850c Abs. 3 Satz 3 ZPO). Auch diese Höchstbeträge werden in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung jährlich angepasst (§ 850c Abs. 4 Nr. 3 ZPO).

Absolut unpfändbar Stets unpfändbar sind nach ZPO (Stand 2022): die Hälfte von Arbeitseinkommen, das aus Mehrarbeit resultiert; Urlaubsgeld sowie sonstige Zuwendungen aus besonderen Anlässen (langjährige Betriebszugehörigkeit, Jubiläum des Betriebs), soweit sie das Übliche nicht übersteigen; Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen und ähnliche Zulagen, (gemäß EStG steuerfreie) Nachtarbeits-, Schicht- und Sonn- und Feiertagszuschläge,BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016, Az.: VII ZB 4/15 soweit sie das Übliche nicht übersteigen, insbesondere auch Einkommen aus einem 1-Euro-Job; Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des Betrags, in einem zu errechnenden Modus; Heirats- und Geburtsbeihilfen, es sei denn, es werden Unterhaltsansprüche vollstreckt; Zuwendungen zur Erziehung, Stipendien und ähnliche Bezüge; Sterbebezüge bei Tod des Arbeitnehmers sowie Gnadenbezüge bei Erwerbsunfähigkeit; Blindengeld nach Landesrecht.

Nach SGB I sind folgende Sozialleistungen wegen Zweckbindung unpfändbar: Dienst- und Sachleistungen, wie Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes; Elterngeld bis zu einer Höhe von 300 Euro, außerdem Landeserziehungsgeld; Mutterschaftsgeld bis zu einer Höhe von 300 Euro, höchstens aber bis zur Höhe des Elterngeldes; Wohngeld außer bei Forderungen aufgrund Mietrückständen; bestimmte Behindertenbeihilfen wie Blindenhilfe nach dem SGB XII sowie Pflegegeld; Kindergeld, es sei denn, es werden Unterhaltsansprüche vollstreckt.

Bedingt pfändbar Die folgenden Bezüge sind nach ZPO bedingt pfändbar; sie können nur gepfändet werden, wenn durch sonstige Bezüge und Vermögenswerte die Forderungen des Gläubigers nicht befriedigt werden konnten und die Pfändung der Billigkeit entspricht: Verletztenrente; Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz und anderen Gesetzen, die auf dessen Rechtsvorschriften verweisen; Zuwendungen einer Stiftung, Einnahmen aus einem Altenteil; Witwenrente, Waisenrente, Krankengeld und ähnliche Sozialleistungen, sowie Risikolebensversicherungen, wenn die Versicherungssumme 5.400 Euro nicht übersteigt.

Eine Ausnahme besteht jedoch bei der Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen: Hier können nach ZPO weitergehende Ansprüche pfändbar sein. In der Regel wird hier durch das zuständige Amtsgericht eine niedrigere Pfändungsfreigrenze festgelegt, die sich am Sozialhilfesatz orientiert und im Einzelfall für eine alleinstehende Person auch unter 700 € im Monat liegen kann. In den Regelsatz hinein darf allerdings unter keinen Umständen gepfändet werden, dem Schuldner sind auf jeden Fall der Regelsatz und die angemessenen Unterkunftskosten zu belassen.BGH, Urteil vom 25. November 2011, A.: VII ZB 111/09 Das Gleiche gilt bei Pfändungen wegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung nach Abs. 2 ZPO, diese Ansprüche sind jedoch nachrangig gegenüber Unterhaltsansprüchen.

Weitere Forderungen und Rechte Neben dem Arbeitseinkommen gibt es zahlreiche weitere Forderungen, die der Unpfändbarkeit unterliegen.

Abtretungsverbote Eine nicht abtretbare Forderung kann nach ZPO auch nicht gepfändet werden. Hierzu gehören nach Alt. 1 BGB Forderungen, bei denen die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann (so genannte höchstpersönliche Ansprüche z. B. aus familienrechtlichen Pflichten). Gesetzliche Abtretungsverbote für höchstpersönliche Rechte bestehen auch in Abs. 2 BGB (gegenseitige Gesellschafteransprüche) oder Abs. 1 UrhG (für Urheberrechte). Als im Zweifel nicht übertragbar werden angesehen Satz 2 BGB (Anspruch auf Dienstleistung), Abs. 2 BGB (Auftragsausführung) und BGB (Nießbrauch). Die Riester-Rente ist unpfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich staatlich durch Zulagen oder Sonderausgaben-Abzug gefördert werden und den Höchstbetrag nicht übersteigen, denn die angesparten Guthaben sind gemäß § 851 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit Satz 1 EStG nicht übertragbar.BGH, Urteil vom 16. November 2017, Az.: IX ZR 21/17 Unpfändbar ist auch die geduldete Kontoüberziehung, weil die bloße Duldung einer Kontoüberziehung dem Kunden gegen die Bank keinen pfändbaren Anspruch auf Kredit gibt.BGHZ 93, 315, 325

Pfändungsschutzkonto Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht gemäß ZPO anordnen, dass das Bankguthaben auf einem Pfändungsschutzkonto für die Dauer von bis zu zwölf Monaten unpfändbar ist, wenn der Schuldner nachweist, dass dem Konto in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung ganz überwiegend nur unpfändbare Beträge gutgeschrieben worden sind, und er glaubhaft macht, dass auch innerhalb der nächsten zwölf Monate nur ganz überwiegend nicht pfändbare Beträge zu erwarten sind.

Lebensversicherungen Lebensversicherungen können vor Pfändung geschützt werden, wenn sie rechtzeitig auf Rentenzahlung umgestellt wurden; die Voraussetzungen sind analog ZPO: Die Leistung ist nur als Rente zahlbar (außer im Todesfall) und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, Vereinbarung eines Verfügungsverzichts mit dem Versicherungsunternehmen, Benennung der Hinterbliebenen als Bezugsberechtigte. Zu bestehenden Versicherungen besteht ein Umwandlungsanspruch.

Rechtsfolgen Die Unpfändbarkeit ergibt sich entweder dadurch, dass bestimmte Gegenstände der Pfändung völlig entzogen sind (Hausrat), oder nur ein Teil als pfändbar eingestuft ist (Pfändungsfreigrenzen bei Arbeitseinkommen). Die unpfändbaren Teile müssen dem Schuldner verbleiben, ansonsten kann sich dieser mit dem Rechtsbehelf der Vollstreckungserinnerung nach ZPO gegen unberechtigte Pfändungen wehren. Möchte sich der Schuldner gegen den der Pfändung zugrundeliegenden titulierten Anspruch wenden, kann er Vollstreckungsgegenklage gemäß ZPO erheben.

Einzelnachweise

Kategorie:Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland)