mini|hochkant|Schändung am jüdischen Friedhof in Chișinău (Moldau), Juni 2014 mini|hochkant|Schändung des jüdischen Friedhofs in Freudental (Kreis Ludwigsburg), 1. Oktober 2007 mini|hochkant|Antisemitisches Graffito am jüdischen Friedhof in Katowice (Polen), 2015

Die Schändung jüdischer Friedhöfe bezeichnet das mutwillige Zerstören oder Beschädigen von jüdischen Gräbern, Friedhofsmauern und Trauerhallen. Dazu gehören das Umwerfen von Mazewot (Grabsteinen) oder das Beschmieren mit Graffiti und Parolen, wie „Juden raus“, „Judensau“, „Heil Hitler“, „Wir machen die 7 Millionen voll“, oder mit SS-Runen und Hakenkreuzen. Schändungen jüdischer Friedhöfe finden weltweit statt. Mit Friedhofsschändungen wollen die Täter die religiös begründete Dauerhaftigkeit der Grabstätten und die Erinnerung an jüdisches Leben zerstören, dessen symbolische Präsenz tilgen und die Würde sowohl der Verstorbenen als auch der Angehörigen verletzen. Allein in Deutschland wurden seit Kriegsende über 2000 mal jüdische Friedhöfe geschändet. „Die Zerstörung jüdischer Friedhöfe ist kein Ausdruck des Antisemitismus, sie ist er selbst“, kommentierte Theodor W. Adorno die zunehmenden Schändungen jüdischer Friedhöfe bereits in den 1950er Jahren.

Religiöser Hintergrund Ein Grab auf einem jüdischen Friedhof ( oder ) ist für die Ewigkeit gedacht, was einem der fundamentalsten Grundsätze der jüdischen Halacha entspricht. Die Erdbestattung ist vorgeschrieben und dauerhafte Totenruhe gilt als verbindlich. Anders als im Christentum darf eine Grabstätte nicht neu belegt werden. Eine Exhumierung oder Verlegung eines Grabes ist – von ganz besonderen Umständen abgesehen – nicht zulässig. Ein Grabstein () symbolisiert die Verpflichtung, Verstorbene nicht zu vergessen. Eine Störung der Totenruhe bewirkt in der jüdischen Gemeinschaft eine tiefe seelische Betroffenheit und verstärkt teilweise bei Angehörigen eine anhaltende Trauerstörung.

Schändungen Der juristische Terminus in Deutschland für die Schändung von Friedhöfen lautet Störung der Totenruhe. Laut Martin Krauss 2010 in der Wochenzeitung Jüdische Allgemeine handelt es sich dabei um umgestürzte Grabsteine, Schmierereien und Gegröle. Dabei sei die Dunkelziffer aber sehr hoch, da nicht jedes Graffito zur Anzeige gebracht und über die Friedhofsmauer geworfener Unrat nur selten gemeldet werde und die örtliche Polizei nicht in jedem Besäufnis, das zwischen jüdischen Grabsteinen stattfindet, eine antisemitische Straftat zu erkennen bereit sei.Hass im Alltag, Jüdische Allgemeine, 21. Dezember 2010. Abgerufen am 30. Dezember 2019. Außerdem werden selbst zur Anzeige gebrachte Schändungen jüdischer Friedhöfe nicht unbedingt als Störung der Totenruhe, sondern teilweise als Brandstiftung, Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung in der polizeilichen Statistik verzeichnet. Wenn eine Schändung in „natürlicher Handlungseinheit mit einem schwerer bestraften Delikt wie zum Beispiel Raub“ erfolgt, taucht sie ebenfalls nicht gesondert in der Statistik auf. Der Historiker Julius H. Schoeps weist darauf hin, dass Störungen der Totenruhe auf christlichen Friedhöfen in Deutschland meistens weitaus weniger gravierend seien als Angriffe gegen jüdische Ruhestätten: Friedhofsschändungen als Ausdruck von Feindschaft und Gewalt gegen Angehörige von Minderheiten richteten sich in der Bundesrepublik Deutschland lange Zeit fast ausschließlich gegen jüdische Friedhöfe. Die überwältigende Mehrheit dieser Straftaten wird als rechtsextrem motiviert klassifiziert: 591 von 614 in den Jahren 2001 bis 2014. Nur wenige wurden den Kategorien Ausländer (4), Sonstige (11) und Unbekannt (8) zugeordnet.Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus, Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11970, 7. April 2017, S. 44. Abgerufen am 30. Dezember 2019.

Mittelalter und frühe Neuzeit mini|Statut von Kalisch, Illustration von Arthur Szyk (1894–1951), Deckblatt mit Kasimir dem Großen, 1927 Von den jüdischen Friedhöfen des frühen Mittelalters gibt es nur wenige Spuren, da sie wahrscheinlich Gemeinschaftslagen mit christlichen Gräberfeldern waren und zusammen mit diesen aufgegeben wurden. Nachdem um das Jahr 1000 Tendenzen einsetzten, christliche Begräbnisse an und in Kirchen vorzunehmen – eine Veränderung, der die Juden nicht folgen konnten und wollten – begann die Separation der jüdischen Friedhöfe von den Kirchhöfen. Aus diesem Grund finden sich aus der Zeit ab dem 11. Jahrhundert vermehrt erhaltene jüdische Grabsteine oder ganze Friedhöfe. Deshalb wurden bereits bei Pogromen im Mittelalter jüdische Friedhöfe, weil leicht als solche erkennbar, verwüstet. Die meisten mittelalterlichen Friedhöfe wurden, wie die Juden selbst, Opfer der Verfolgung.

Mit dem Statut von Kalisch (), das von Herzog Bolesław VI. dem Frommen von Großpolen (, 1224/27–1279) am 8. September 1264 in der polnischen Stadt Kalisz erlassen wurde, wurden unter anderem wegen der Häufung antisemitischer Übergriffe Strafen für die Schändung von jüdischen Friedhöfen und Synagogen angedroht. Der Enkel Bolesławs des Frommen, Kasimir III der Große (Kazimierz III Wielki, 1310–1370) bestätigte anlässlich seiner Thronbesteigung am 9. Oktober 1334 in Krakau das Statut mit dem Statut von Wiślica, welches die Stellung der Juden in Polen definierte und die Grundlage für deren relativ autonome Existenz legte, die bis 1795 wirkte. Bei der Vertreibung der Juden aus einer Stadt wurden in anderen Ländern die Friedhöfe gemäß dem Rechtsgrundsatz Codex iuris civilis, Dig. 47.12.4, Paulus 27 ad ed. praet.:Sepulchra hostium religiosa nobis non sunt: ideoque lapides inde sublatos in quemlibet usum convertere possumus: non sepulchri violati actio competit. zerstört und jüdische Grabsteine zu Bauzwecken verwendet, etwa 1298 in Rothenburg ob der Tauber, 1349 in Speyer, 1439 in Augsburg. Grabsteine, die für den Bau von Kirchen, Stadtmauern und Ähnlichem verwendet wurden, hat man bereits im 19. Jahrhundert wiedergefunden, so in Breslau am Rathaus und Dom, in Erfurt 80 Stück, in Mainz 124, in Ulm 24, in Köln 36, in Speyer 38 und in Rothenburg 33.

Zwischen dem 5. und 7. Dezember 1349 wurden auf dem heutigen Hauptmarkt von Nürnberg 562 Juden erschlagen und verbrannt. Ihre Synagoge und ihr Friedhof wurden zerstört, die Grabmale in verschiedenen Gebäuden vermauert. Vier Grabsteine aus Sandstein wurden trapezförmig zugeschnitten, um als Treppenstufen im Südturm der St.-Lorenz-Kirche zu dienen.Israelitische Kultusgemeinde Nürnberg: Die Geschichte der Juden.Nürnberg – Die alten jüdischen Friedhöfe bis zum 19. Jahrhundert In: Alemannia Judaica. Abgerufen am 17. Dezember 2019. 1489 kam es in Nürnberg erneut zu Judenverfolgungen und Friedhofsschändungen. Bei Renovierungsarbeiten wurde im September 2019 ein 700 Jahre alter jüdischer Grabstein in einer Wand in etwa drei Metern Höhe im Eingangsbereich des Sebalder Pfarrhofs in Nürnberg freigelegt.evangelisch.de: 700 Jahre alter jüdischer Grabstein in Nürnberger Pfarrhof entdeckt, 2. August 2019.

Im Fall des Friedhofs der jüdischen Gemeinde Speyer ging das Gelände im Jahre 1435 nach der Vertreibung der Juden in städtischen Besitz über und wurde an Christen verpachtet. Auf dem Areal wurde schließlich im 18. Jahrhundert der Elendsherbergsacker angelegt. Nach der Auflösung des Friedhofs wurden die Grabsteine als Baumaterial verwendet.

Zahlreiche Friedhöfe wurden unwiederbringlich zerstört, so etwa der mittelalterliche Friedhof in Augsburg, der nahe dem Scheitelpunkt der heutigen Straße „An der Blauen Kappe“ lag und nicht mehr existiert. Er hatte seinen Einzugsbereich bis nach Aichach, Lauingen und Donauwörth. 1438/39 wurde er beschlagnahmt und abgeräumt. Die Grabsteine wurden zum Rathausbau verwendet.

Nach der Vertreibung der jüdischen Gemeinde aus der Reichsstadt Regensburg (1519) rissen Bürger die Friedhofsmauer nieder und raubten die Grabsteine des jüdischen Friedhofs Regensburg. Schätzungen zufolge haben auf dem Friedhof in den rund 300 Jahren seines Bestehens über 4000 Bestattungen stattgefunden. Einige Hausbesitzer brachten einen hebräisch beschrifteten Grabstein als Spolie wie eine antijüdische Trophäe an ihrem Gebäude an. Es wurden auch einige Leichname ausgegraben und geschändet. S. 189. Im Jahr 1520 wurde in Regensburg eine Kirche an Stelle der zerstörten Synagoge mit Grabsteinen aus dem jüdischen Friedhof gebaut.

In den folgenden Jahrhunderten waren vor allem das Beschmieren der Gräber mit Exkrementen, Leichenfrevel und die Nutzung des Friedhofs als Viehweide oder Fläche zum Bleichen von Wäsche übliche Entweihungshandlungen. Schoeps weist darauf hin, dass Friedhofsschändung aber auch mit hohen Strafen bedroht war, und nennt als Beispiel den unter Friedrich II. von Preußen (der „Alte Fritz“, 1712–1789) angelegten jüdischen Friedhof von Breslau, an dessen Eingang ein Schild warnte, dass das Verletzen dieser Ruhestatt mit Handabhacken bestraft werde.

Anfang des 20. Jahrhunderts mini|hochkant=2|Schändung des alten jüdischen Friedhofes Eberswalde 1897 In Deutschland existieren für die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg Hinweise in kriminalpolizeilichen Akten, die z. B. für die Jahre 1923 bis 1928 58 Friedhofsschändungen dokumentieren, davon wurden 14 Fälle aufgeklärt: die Hälfte der Täter kam aus dem völkischen bzw. nationalistischen Spektrum, in den übrigen Fällen waren es Jugendliche, ein Täter wird als Kommunist bezeichnet. Die zum Ende des Jahrzehnts hin steigende Anzahl an Übergriffen veranlasste den Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens 1932, eine Broschüre über Friedhofsschändungen herauszugeben, in der diese als „Dokumente der politischen und kulturellen Verwilderungen unserer Zeit“ charakterisiert werden. Doch ließ sich die Welle der Friedhofsschändungen nicht aufhalten, zumal das Risiko der Ergreifung für die Täter gering war.

Nationalsozialismus mini|Durch die Nationalsozialisten zum Straßenbau verwendete, zerstörte Grabsteine im Alten jüdischen Friedhof im Stadtteil Kazimierz (Krakau, Polen), die nicht mehr zugeordnet werden können und in einer „Klagemauer“ bewahrt werden.

Raphael Lemkin prägte den Begriff des als direkte Reaktion auf die Verbrechen der NSDAP und ihrer Schergen während des Holocausts, der unter vielem Anderem die Schändung jüdischer Friedhöfe beinhaltet.Rethinking Cultural Genocide Under International Law, Carnegie Council, 22. April 2005. Abgerufen am 31. Dezember 2019. Über das Ausmaß von Friedhofsschändungen während des Nationalsozialismus gibt es bislang laut Wolfgang Benz Stand 2010 keine Untersuchungen. Die Regionalliteratur weist zwar auf Übergriffe seitens der Mehrheitsbevölkerung hin, eine detaillierte Dokumentation liegt jedoch nicht vor. Die Eliminierung (Einebnung, Zweckentfremdung) sämtlicher jüdischer Friedhöfe auf dem Boden des Deutschen Reich wäre zwar von der nationalsozialistischen Ideologie erwünscht gewesen, jedoch standen dem sowohl praktische als auch formaljuristische Probleme entgegen. Demgegenüber wurden nach Schätzung des Historikers Julius H. Schoeps in der Zeit des Nationalsozialismus 80 bis 90 Prozent von damals etwa 1700 jüdischen Ruhestätten im Deutschen Reich geschändet.

mini|Jüdischer Grabstein, der zum Mühlstein umgearbeitet wurde (Weltkriegsmuseum Danzig)