mini|Karte Territoriale Entwicklung Sachsens Die Teilung des Königreiches Sachsen in einen preußischen und einen sächsischen Teil erfolgte im Jahr 1815. Sie wurde auf dem Wiener Kongress 1814/1815 als Strafaktion gegen das Königreich Sachsen beschlossen, das, im Unterschied zu allen anderen deutschen Staaten, in den Befreiungskriegen sein Bündnis mit Napoleon Bonaparte nicht aufgegeben hatte.
Der Siegerstaat Preußen hatte ursprünglich beabsichtigt, Sachsen, das Napoleon 1806 zu einem Königreich erhoben hatte, gänzlich zu annektieren, und wurde dabei vom alliierten Russland unterstützt. Das ebenfalls alliierte Kaisertum Österreich entschied sich nach anfänglichem Lavieren jedoch für ein Fortbestehen Sachsens, auch als eines nordwestlichen Pufferstaats zwischen sich und Preußen; zudem war das Haus Habsburg dynastisch eng mit dem Haus Wettin verbunden. Dem habsburgischen Anliegen schlossen sich schließlich das Vereinigte Königreich und das bourbonisch restaurierte Königreich Frankreich an.
Preußen beharrte lange energisch auf der geplanten vollständigen Annexion und stürzte damit den Wiener Kongress in eine seiner tiefsten diplomatischen Krisen. Nach verworfenen zwei Teilungsvorschlägen einigte man sich am 8. Februar 1815 schließlich auf einen dritten: Dieser Teilungsplan schrieb die Grenzen des verbleibenden „Kernsachsens“ endgültig fest. Er stellte einen Kompromiss dar zwischen den militärischen Interessen Österreichs, das keine neue gemeinsame Grenze mit Preußen wünschte, und den fiskalischen Interessen Preußens, das eine möglichst große Zahl an Steuerbürgern Sachsens sich einverleiben wollte.
Sachsens König Friedrich August I. besaß kein Mitspracherecht und wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Auf Betreiben Preußens war er an den Verhandlungen nicht beteiligt und wurde bis zum 22. Februar 1815 auf Schloss Friedrichsfelde gefangen gehalten. Am 18. Mai 1815 musste er in Preßburg einen als „Friedens- und Freundschaftsvertrag“ bezeichneten Diktatfrieden zwischen Preußen und Sachsen unterzeichnen. Als das Abkommen am 21. Mai 1815 in Kraft trat, nahm Preußen am 22. Mai 1815 die abgetretenen Landesteile mit über 850.000 Einwohnern in Besitz (der Volksmund erfand für sie die Bezeichnung „Beutepreußen“ bzw. „Musspreußen“).
Preußen organisierte die gewonnenen Territorien, die den Namen Herzogthum Sachsen erhielten, verwaltungsseitig neu. Aus den westlichen Gebieten, u. a. mit den Städten Wittenberg, Merseburg und Zeitz, wurde die Provinz Sachsen gebildet. Die nördlichen Gebiete mit der gesamten Nieder- und den nördlichen Teilen der Oberlausitz gingen an die Provinz Brandenburg. Die östliche Oberlausitz wurde der Provinz Schlesien zugeordnet. Einen Teil der ehemals kursächsischen Gebiete mit ca. 50.000 Einwohnern überließ Preußen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, das Russlands Protektion genoss, seitdem Erbprinz Carl Friedrich im Jahr 1804 die russische Großfürstin Maria Pawlowna geheiratet hatte. Diese Aufteilung bewirkte in der Folge in den betroffenen Gebieten den Verlust einer gemeinsamen sächsischen Identität.
Die Durchführung der Grenzziehung nahm mehrere Jahre in Anspruch: Noch 1818 kam es zu einem mehrfachen Gebietsaustausch, da der eigentliche Vertrag mehrere Ungenauigkeiten enthielt. Zwischen 1893 und 1901 revidiert und neu vermarkt, blieben die Grenzen bis Ende des Zweiten Weltkriegs erhalten, einmal abgesehen von einem Gebietsaustausch des Freistaates Sachsen mit dem Land Thüringen im Jahr 1928 (u. a. das Ziegenhierdsche Ländchen südlich von Gera, das als kursächsische Exklave in den Regelungen des Wiener Kongresses kurioserweise vergessen worden war, und Teile des Vogtlandes).
Am 5. Juli 1945 wurde mit Befehl Nr. 5 der SMAD das Land Sachsen um die westlich der Neiße gelegenen Teile des ehemals sächsischen Gebietes erweitert, die seit 1815 zum preußischen Regierungsbezirkes Liegnitz gehörten.Wladimir P. Koslow, Horst Möller, Sergei W. Mironienko, Alexandr O. Tschubarjan, Hartmut Weber (Hrsg.): SMAD-Handbuch: Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland 1945–1949. Oldenbourg, München 2009, ISBN 978-3-486-58696-1, S. 38, Fußnote 157 () Sachsens südöstlichster Zipfel, östlich der Lausitzer Neiße um Reichenau, musste an Polen abgetreten werden.
Im Zuge einer umfassenden Kreisreform in der DDR kamen 1952 einige Gebiete nach Sachsen zurück, wie auch Gebiete abgegeben wurden, so z. B. für die Bildung des Bezirkes Gera. Nach 1952 wurden (unwesentliche) Teile aus- bzw. umgegliedert. Bei der Wiedererrichtung des Freistaates Sachsen 1990 wurden die Grenzen nochmals verschoben, so dass das heutige Sachsen vor allem durch Bürgerbefragungen und Kreistagsbeschlüsse in den 1990er-Jahren ein erheblich größeres Territorium im Vergleich zu den Bestimmungen der Wiener Kongressakte umfasst. Die Zuordnung der Gebiete um Elsterberg führte zu einem hartnäckigen Streit, der (medial wie öffentlich) als „Sachsenkrieg“ bezeichnet wurde und 1992 zu einer Rückgliederung des Ortes und seines Umlandes von Thüringen nach Sachsen ohne Gebietsausgleich führte.
Gebietsstand des Kurfürstentums Sachsen vor dem Wiener Kongress mini|Grenzverläufe 1812 Im Frieden von Hubertusburg 1763 behielt das Kurfürstentum Sachsen vollständig seinen Gebietsbestand, die bereits in diesem Krieg angestrebte Annexion Sachsens durch Preußen war unterblieben. Gleichwohl galt innerhalb der preußischen Krone und ihrer ranghöchsten Vertreter weiterhin das Testament von Friedrich II. fort, der eine Annexion Sachsens als wünschenswert erachtete (das Testament wurde erst 1890 durch Fürst Otto von Bismarck öffentlich gemacht).
Eine Änderung ergab sich durch die Feldzüge Napoleon Bonapartes und die französische Besetzung Deutschlands: Dadurch änderten sich die Kräfteverhältnisse im damaligen Deutschland grundlegend. Der Frieden von Posen vom 11. Dezember 1806 bestätigte den Übergang des Kurfürsten Friedrich August von der preußischen Seite auf die Napoleons im Vierten Koalitionskrieg, verbunden mit dem Erwerb des Königstitels und der Aussicht auf den preußischen Kottbuser Kreis, der als Exklave von der kursächsischen Niederlausitz umgeben war. Dafür musste das Kurfürstentum ein zwischen den Fürstentümern Eichsfeld und Erfurt gelegenes, noch näher zu bezeichnendes Gebiet, das bevölkerungsseitig und nach den sonstigen Verhältnissen äquivalent war, an ein noch zu schaffendes Fürstentum abtreten.Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918: Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen. 1. Band. Springer, Berlin, Heidelberg 2006, ISBN 978-3-540-26013-4, S. 515–518 (). Während dieser Teil sofort nach Ratifikation am 12. Dezember in Kraft trat, kam der Kottbuser Kreis erst nach der Niederlage Preußens mit dem Frieden von Tilsit am 12. September 1807 an das Königreich Sachsen.
Das Königreich Sachsen trat auf Grund dieses Vertrages an das nunmehrige Königreich Westphalen ab: das Amt Gommern des Kurkreises, die Grafschaft Barby, mehrere Ämter des sächsischen Anteils der Grafschaft Mansfeld, den sächsischen Anteil der Ganerbschaft Treffurt und der Vogtei Dorla.
Dies wurde im Vertrag vom 22. Juli 1807 vereinbart, jedoch erst zwischen dem 9. und 19. März 1808 vollzogen. Die aus dem sächsischen Anteil der Grafschaft Mansfeld bei Sachsen verbleibenden Ämter Artern, Voigtstedt und Bornstedt wurden dem Amt Sangerhausen zugeordnet.Matthias Donath: Wie Sachsen geteilt wurde, Die sächsische Frage auf dem Wiener Kongress. In: Sächsisches Staatsarchiv (Hrsg.), Birgit Richter (Red.): Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen. Fachkolloquium des Sächsischen Staatsarchiv vom 22. April 2015, Reihe A, Band 18. mitteldeutscher verlag, Halle 2015, ISBN 978-3-95462-577-2, S. 21–31, hier S. 22.
Am Beginn der Befreiungskriege stand Ende Februar 1813 ein Bündnis zwischen Preußen und Russland. Zwar war in dem diesbezüglichen Vertrag und auch in den beiden Geheimartikeln des Vertrages von Kalisch von einer Einverleibung Sachsens nach Preußen nicht die Rede,Text in: Nouveau recueil de traités: d’alliance, de paix, de tréve, de …, Band 3: 1808–1818 inklusive, Dieterich, Göttingen 1818, S. 237–238 (französisch; ). jedoch wurde Preußen bereits in den zu diesem hinführenden Gesprächen bei russischen Gebietszugewinnen im Herzogtum Warschau, dessen Herzog Friedrich August war, dafür Sachsen angeboten. In einem Brief vom 21. Februar 1813 formulierte daher Staatskanzler Hardenberg an den preußischen Gesandten am russischen Hof, Karl Friedrich von dem Knesebeck: Winfried Müller: Dialog und Rivalität. Sachsen und Preußen vom Ende des alten Reiches bis zum Wiener Kongress. In: Sächsisches Staatsarchiv (Hrsg.), Birgit Richter (Red.): Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen. Fachkolloquium des Sächsischen Staatsarchiv vom 22. April 2015, Reihe A, Band 18. mitteldeutscher verlag, Halle 2015, ISBN 978-3-95462-577-2, S. 9–20, hier S. 19.
Im März 1813 besetzte schließlich General Blücher den Kottbuser Kreis erneut und seit der am 19. März 1813 abgeschlossenen preußisch-russischen Konvention von Breslau wurde eine Thronentsetzung des nunmehrigen Königs Friedrich August I. ernsthaft erwogen. Ein ultimativ an ihn gerichtetes Angebot, ins Lager der Koalition zu wechseln, blieb folgenlos.
Dass Preußen bei einem Sieg der Koalition für Gebiete, die es 1807 an das Herzogtum Warschau hatte abtreten müssen, zu Gunsten Russlands verzichtet und mit Sachsen entschädigt werde, konnte nach Ansicht des Historikers Winfried Müller jedoch nur gelingen, wenn der sächsische König als unerschütterlicher französischer Kollaborateur diskreditiert sein würde.Winfried Müller: Dialog und Rivalität. Sachsen und Preußen vom Ende des alten Reiches bis zum Wiener Kongress. In: Sächsisches Staatsarchiv (Hrsg.), Birgit Richter (Red.): Der Wiener Kongress 1815 und die Folgen für Sachsen. S. 9–20, hier S. 19–20.
Auch deshalb wurde der noch immer zu Napoleon haltende Friedrich August unmittelbar nach der Völkerschlacht bei Leipzig auf seinem eigenen Herrschaftsgebiet entgegen allen damaligen Konventionen bereits am Nachmittag des 19. Oktober 1813 durch Zar Alexander gefangen genommen und anschließend nach Berlin verbracht.
Das Königreich Sachsen wurde als besiegtes Land behandelt und durch russische Truppen besetzt. Das von den alliierten Mächten geschaffene „General-Gouvernement der Hohen Verbündeten Mächte“ stand unter der Leitung von Fürst Repnin-Wolkonski, der seinerseits wiederum dem preußischen Minister Reichsfreiherr vom und zum Stein rechenschaftspflichtig war. Sitz des Gouvernements war zunächst Leipzig und nach Abzug der letzten französischen Truppen ab 9. Dezember 1813 schließlich Dresden.Reiner Groß: Von Moskau nach Leipzig – Sachsen an Napoleons Seite und unter russischer Oberhoheit In Dresdner Geschichtsverein (Hrsg.): Rußland und Sachsen in der Geschichte (= Dresdner Hefte – Beiträge zur Kulturgeschichte. Nr. 74, 2/2003). Dresden 2003, ISBN 3-910055-67-2, S. 20–26.
Vor dem Wiener Kongress Bereits im diplomatischen Vorfeld der Befreiungskriege hatten sich Preußen und Russland im Februar 1813 im Vertrag von Kalisch verständigt, dass im Falle eines Sieges über Napoleon Bonaparte Preußen in voller territorialer Integrität wiederhergestellt werden sollte. Preußen gab wiederum Russland die Zusage, dass Zar Alexander den größten Teil des Großherzogtums Warschau erhalten würde. Alexander wollte ein formal eigenständiges Königreich Polen, das in Personalunion mit Russland verbunden sein sollte. Da wiederum dafür Preußen Gebiete aus der 2. und 3. Teilung Polens verlieren würde, lag es am Ende der Befreiungskriege nunmehr nahe, Preußen mit der Einverleibung Sachsens zu entschädigen.