Das Amtsgericht Burglengenfeld war ein von 1879Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355 bis 1973Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt bestehendes Amtsgericht in Burglengenfeld in Bayern.

Geschichte Im Jahre 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Burglengenfeld errichtet. Die Verwaltungsaufgaben wurden ab 1862 an das Bezirksamt Burglengenfeld abgegeben. Als Eingangsinstanz der niederen Gerichtsbarkeit wurden die bisherigen Landgerichte 1879 durch das Gerichtsverfassungsgesetz reichseinheitlich in Amtsgericht umbenannt. Das Amtsgericht in Burglengenfeld wurde zum 1. Juli 1973 in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Schwandorf umgewandelt, die zum 1. August 2006 aufgelöst wurde.Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 17. Juli 2006, GVBl. Nr. 14/2006, S. 429

Einzelnachweise

Burglengenfeld (Stadt) Kategorie:Organisation (Burglengenfeld) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 2006