Ein Diplom (von ; hiervon )duden.de: Diplom ist eine Urkunde über Auszeichnungen (Ehrenurkunde), außerordentliche Leistungen oder Prüfungen (Examina) an akademischen und nichtakademischen Bildungsinstitutionen.

Begriffsgeschichte Ein Diplom war ursprünglich eine aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel, bei den Römern im Allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durch Unterschrift und Siegel beglaubigte Urkunde. In dieser Bedeutung war das Wort während des ganzen Mittelalters nicht mehr gebräuchlich. Stattdessen wurden wichtige Schriftstücke mit Charta, Pagina oder Litterae bezeichnet. Erst im 17. Jahrhundert wurde das Wort Diplom wieder verwendet und bezeichnete alle amtlichen geschichtlichen Aufzeichnungen. Später wurde stattdessen zunehmend das deutsche Wort Urkunde verwendet. Als Diplome wurden nun nur noch Urkunden über die Erlangung akademischer Würden, des adeligen Standes oder über die Aufnahme in gelehrte Gesellschaften bezeichnet.

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstand die Berufsbezeichnung Diplomat für einen durch Beglaubigungsschreiben ausgewiesenen ausländischen Politiker. In der Diplomatik ist der Begriff neben Privileg zur Bezeichnung von Herrscherurkunden anspruchsvollerer Gestaltung mit Inhalten lang andauernder Wirkung (als Gegenbegriff zum Mandat) in Gebrauch.

Diplom als akademischer Grad In Verbindung mit der Angabe des Faches ist das Diplom ein akademischer Grad (Hochschulausbildung), beispielsweise Diplom-Ingenieur, Diplom-Geologe, Diplom-Betriebswirt, Diplom-Biologe, Diplom-Soziologe oder Diplom-Verwaltungswirt. Die Diplomstudiengänge liefen im Zuge des Bologna-Prozesses seit 2010 weitgehend aus. An ihrer Stelle wurde das gestufte Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master eingeführt. Der an Universitäten erworbene Diplomgrad ist dem Master gleichwertig und ermöglicht seinen Absolventen – abhängig von der jeweiligen Promotionsordnung oft ab der Note „gut“ – eine sich anschließende Promotion.Informationen zum Promovieren mit deutschen Hochschulabschlüssen, Webseite der Hochschulrektorenkonferenz.

Deutschland mini|Diplomurkunde der Fachhochschule mini|links|Diplomurkunde für Mathematik der Universität Köln aus den 1970er Jahren In Deutschland war das Diplom der häufigste akademische Grad. Die mit dem Diplom abschließenden Studiengänge waren vorwiegend in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch in einigen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften sowie an Kunsthochschulen zu finden.

Der akademische Diplomgrad setzt sich stets aus dem Wort „Diplom“ und der betreffenden Fachrichtung zusammen, wobei neben der weitaus am häufigsten vertretenen persönlichen Form (beispielsweise Diplom-Kaufmann) auch die unpersönliche Form (beispielsweise Diplom in audiovisuellen Medien) verliehen werden kann. Akademische Grade dürfen in Deutschland gemäß Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden. Wortkombinationen der Bezeichnung „Diplom“ bzw. „Dipl.“ und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig. Das Führen von „Diplom“-Bezeichnungen, die nicht von einer Hochschule oder Berufsakademie (mit Zusatz „BA“) verliehen wurden, ist gemäß Abs. 2 StGB strafbar.

An Fachhochschulen wird das Diplom ebenfalls verliehen, allerdings mit dem führungspflichtigen Zusatz „FH“. Es berechtigt nicht grundsätzlich, aber unter besonderen Voraussetzungen, zur Promotion. Neben der im Gegensatz zum universitären Diplom eher anwendungsbezogenen Orientierung unterscheidet sich das Diplom der Fachhochschulen auch durch die Regelstudienzeit von maximal acht Semestern. Für Bachelor- und Master-Studiengänge gibt es dagegen keine derartigen grundsätzlichen Unterscheidungen.

An Berufsakademien wird das Diplom nicht als akademischer Grad, sondern als staatliche Abschlussbezeichnung verliehen und mit dem Zusatz „BA“ geführt. Die aus den Berufsakademien in Baden-Württemberg hervorgegangene Duale Hochschule ermöglicht eine Nachgraduierung dieses Abschlusses in einen akademischen Diplomgrad, der mit dem Zusatz „DH“ geführt werden muss. Das Diplom (DH) ist ausschließlich für die Nachgraduierung von früheren Absolventen der Berufsakademien vorgesehen. Ihren regulären Absolventen verleiht die Duale Hochschule den Bachelor.

Diplomstudium Grundständige Diplomstudiengänge Den organisatorischen Ablauf eines Diplomstudienganges regelt die Diplom-Prüfungsordnung, die in Deutschland vom Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes geprüft und zugelassen wird. Diplomstudiengänge gliedern sich üblicherweise in ein zwei- bis viersemestriges Grundstudium, in dem Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt werden und das der Orientierung dienen kann, sowie ein drei- bis sechssemestriges Hauptstudium, in dem eine Differenzierung und Spezialisierung stattfinden kann. Das Grundstudium wird mit dem Vordiplom abgeschlossen, das nach Ablegen von zumeist schriftlichen, teils aber auch mündlichen Prüfungen in den relevanten Fächern verliehen wird. Einige Studienordnungen sehen eine studienbegleitende Diplomvorprüfung vor, die sich aus zu erbringenden Teilleistungen während des Grundstudiums zusammensetzt. Anders als der Bachelor ist das Vordiplom allerdings kein berufsbefähigender Abschluss. Das Hauptstudium kann entweder mit großen schriftlichen oder mündlichen Diplomprüfungen abschließen oder mit studienbegleitenden Teilleistungen.

Postgraduale Diplomstudiengänge mini|Diplomurkunde des postgradualen Diplomstudiums Aufbaustudium Kriminologie

Eine Ausnahme von diesem gestuften Ablaufschema bilden postgraduale Diplomstudiengänge. Beispielhaft zu nennen sind:

Aufbaustudium Kriminologie, vier Semester, Abschluss: Diplom-Kriminologe (Universität Hamburg, bis 2005)Aufbaustudium Kriminologie, Programm und Studieninformation (2004) Aufbaustudium Psychogerontologie, vier Semester, Abschluss: Diplompsychogerontologe Univ. (postgrad.) (Universität Erlangen-Nürnberg, bis 2007)Prüfungsordnung des Aufbaustudiums Psychogerontologie (Internetarchiv) Diplom-Aufbaustudiengang Bauingenieurwesen, vier Semester, Abschluss: Diplom-Bauingenieur (TU Dresden, bis heuteInformationen zum Studiengang auf den Seiten der TU Dresden) Diplom Wirtschaftswissenschaften (Aufbaustudium), vier Semester, Abschluss: Diplom (Dipl.-Wirt.-Ing./Dipl.-Wirt.-Math./Dipl.-Wirt.-Nat.) (TU Bergakademie Freiberg, bis heuteInformationen zum Studiengang auf den Seiten der TU Bergakademie Freiberg)

Bei den postgradualen Diplomstudiengängen existiert keine Unterteilung in Grund- und Hauptstudium. Hinsichtlich ihrer Regelstudienzeit, den Zulassungsvoraussetzungen (abgeschlossenes erstes Hochschulstudium) und dem durch das Studium erreichbaren Qualifikationsniveau entsprechen sie weitgehend heutigen konsekutiven Masterstudiengängen. Die Rechtsgrundlage für Aufbaustudien, die zu einem eigenen Diplomgrad führen, stellt § 12 des Hochschulrahmengesetzes („Postgraduale Studiengänge“) dar. Die Verleihung eines eigenen Hochschulgrades (Diplom/Magister) kommt für den Abschluss eines postgradualen Studienganges nur dann in Frage, wenn durch diesen eine selbstständige Qualifikation vermittelt wird, die deutlich über die im grundständigen Studium erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse hinausgeht. Dies entschied die Kultusministerkonferenz in ihrem Beschluss vom 1. Februar 2001.Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) Postgraduale Universitätsdiplome eröffnen ihren Absolventen unter den gleichen Voraussetzungen wie grundständig erworbene Universitätsdiplome den Weg zur anschließenden Promotion.vgl. für Diplom-Kriminologen: Aufbaustudium Kriminologie. Programm und Studieninformation. Stand: Oktober 2004, S. 1 und S. 13. Zudem berechtigte in der Zeit vor den Bolognareformen häufig schon der für die Zulassung zu einem postgradualen Diplomstudium erforderliche erste erworbene Hochschulabschluss (Staatsexamen, grundständiges Universitätsdiplom oder Magister) zur Promotion, so dass Absolventen postgradualer Diplomstudiengänge am Ende oft zwei zur Promotion berechtigende Abschlüsse vorweisen konnten.

Gemeinsamkeiten

Bei allen Diplomstudiengängen, ob grundständig oder postgradual, ist außerdem eine Diplomarbeit anzufertigen, die die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachweist. Werden sowohl die Diplomarbeit als auch die Prüfungen mit Noten von mindestens „ausreichend“ bewertet, wird das Diplom verliehen.

Geschichte des Diploms in Deutschland Der Begriff „Diplom“ als ein Hochschulgrad in Verbindung mit der Angabe des Faches existiert seit dem 11. Oktober 1899. Den technischen Hochschulen Preußens wurde durch einen königlichen Erlass Kaiser Wilhelms II. im Oktober 1899 erlaubt, den akademischen Grad des Diplom-Ingenieurs zu verleihen.Gisela Buchheim, Rolf Sonnemann (Hrsg.): Geschichte der Technikwissenschaften. Springer Basel, 1990, ISBN 978-3-0348-6153-3

In der Bundesrepublik wurde das Diplom ab Ende der 1950er Jahre auch als erster Hochschulabschluss anstelle der Promotion in sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienfächern eingeführt, parallel zum Magister in geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern. Die Einführung von Diplom und Magister sollte das Studium verkürzen und damit auch gewisse Zugangshürden zu einer akademischen Ausbildung senken. Ende der 1960er Jahre wurde in der Deutschen Demokratischen Republik das Diplom als Regelabschluss für alle universitären Studiengänge eingeführt, anders als in der Bundesrepublik auch für Studiengänge, die auf hoheitliche Aufgaben vorbereiteten. In den 1970er Jahren wurde an der Gesamthochschule Kassel das gestufte, integrierte Diplomstudienmodell (DI/DII) entwickelt und angewendet. Als einzige Hochschule ermöglichte sie die Anerkennung unterschiedlicher Qualifikationsvoraussetzungen neben der allgemeinen Hochschulreife.

Das Modell wurde seit 2006 sukzessive durch die Bologna-Reform ausgesetzt und durch die Abschlüsse nach Bachelor/Master durch privatrechtliche Akkreditierungsverfahren ersetzt. An einigen Universitäten wurde stattdessen das Diplom-Studium reformiert, sodass es besser mit dem Bachelor-Master-System vereinbar ist. Oftmals sind diese Studiengänge akkreditiert und entsprechen einem grundständigen Masterstudium.

Daneben gibt es die Diplomierung von Studiengängen, die mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden. Dies geschieht teils durch bloße Verleihung des Diplomgrades, teils wird dies von der Erbringung zusätzlicher Leistungen abhängig gemacht. Beispielhaft seien hier die akademischen Grade des Diplom-Juristen sowie des Diplom-Berufspädagogen genannt.

Besoldungsrechtliche Einordnung Bei der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 12. Juni 2003 hieß es: „Die Bachelor- und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. Die Integration eines Bachelorabschlusses in einen Diplomstudiengang ist ebenso ausgeschlossen, wie die Verleihung eines Mastergrades aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudiengangs“, so dass „Bachelorabschlüsse […] grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen [verleihen]; konsekutive Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.“Internetpräsenz der Kultusministerkonferenz.

Besoldungsrechtlich bedeutet dies, dass Bachelor- und Diplom-(FH)-Absolventen dem gehobenen Dienst zugeordnet werden, Diplom-Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie alle Magister und Master-Absolventen dem höheren Dienst.

Erfolgreich akkreditierte Masterabschlüsse an Fachhochschulen werden automatisch dem höheren Dienst zugeordnet, eine explizite Feststellung bei der Akkreditierung muss nicht mehr erfolgen.Beschluss der Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2007 und der .