Migration in Südkorea bezieht sich auf die Ein- und Auswanderung in diesem Staat für die Zeit seit Ende des Pazifikkriegs.

Zwischen dem Waffenstillstand im Koreakrieg 1953 bis etwa 1985 hatte Südkorea eine deutlich negative Zuwanderungsbilanz. Zuwanderung von Ausländern begann im größeren Maßstab erst in den 1990er Jahren. Ab 1987 erlaubte man touristische Reisen von Personen über 44 Jahre, volle touristische Reisefreiheit für Südkoreaner gibt es erst seit den Olympischen Spielen in Seoul 1988. Der Wanderungsüberschuss blieb lange gering, Südkorea ist weiterhin kein Einwanderungsland, was auch an der restriktiven Ausländergesetzgebung liegt.

Koreanische Diaspora Auslandskoreaner haben kein automatisches Recht auf Heimkehr wie es z. B. Juden nach Israel oder Deutsche aus Osteuropa gemäß Art. 116 GG haben. Die Bestimmungen des Overseas Migration Act für Rückkehrer und die Legislation on Immigration and Legal Status of Overseas Koreans („Overseas Korean Act“) regeln das Verhältnis des Staates zu seinen im Ausland lebenden Bürgern, sofern diese nach 1948 emigrierten.

Es wurde 2011 geschätzt, dass es weltweit außerhalb Südkoreas rund 7,25 Millionen Personen koreanischer Herkunft oder Abstammung gibt. Gut 60 Prozent haben die Staatsbürgerschaft ihres Gastlandes erhalten. Rund 1,1 Mio. hatten dort Daueraufenthaltsgenehmigungen und gut 1,6 Mio. befristete Aufenthaltstitel. Die letzten beiden Gruppen dürfen seit 2012 an Wahlen in Korea teilnehmen.

Das Außenministerium schätzte 2011, dass sich die Diaspora wie folgt verteilt: 56 % (4 Mio.) in Asien, davon 2,7 Mio. in China und 950.000 in Japan; 34 % in Amerika (2,5 Mio.), davon 2,1 Mio. in USA, 230.000 in Kanada und 112.000 in Lateinamerika; 9 % in GUS (535.000) und 121.000 im Rest Europas.

Japan-Rückkehrer und Zainichi mini|Anzahl in Japan gemeldeter Koreaner Nachdem Korea 1905/10 Teil des japanischen Reichs wurde, waren dessen Bewohner Untertanen. Die japanische Reichsangehörigkeit richtet sich nach dem Ort an dem das Familienregister Koseki geführt wird. Von 1895 bis 1947 unterschied man zwischen „innerem“ (für echte Japaner der Hauptinseln) und „äußerem“ für koloniale Untertanen in Formosa und Korea usw. Bei Kriegsende im September 1945 waren etwa 2,4 Mio. Koreaner auf den japanischen Hauptinseln.

mini|Geburten, Sterbefälle und Einbürgerungen von Zainichi-Koreanern. Bei den Einbürgerungen ist der Effekt der Gesetzesänderung 1989 klar erkennbar.

Nachdem durch die japanische Verwaltung schon bald nach Ende des Pazifikkrieges massive Diskriminierung systematisch betrieben wurde, verblieben 1947 rund 650.000 Koreaner in Japan. Deren Nachfahren bezeichnet man als Zainichi (). Sobald die japanische Regierung durch den Friedensvertrag von San Francisco ihre Souveränität wiedererlangt hatte, entzog sie allen Personen mit „äußeren“ Familienregistern endgültig die japanische Staatsangehörigkeit. Aufenthaltserlaubnisse wurden nur unter kleinlichen Auflagen erteilt. So wurde jeder der 1945–51 Korea nur kurz besucht hatte als „nach 1945 gekommener illegaler Einwanderer“ ausgewiesen. In den frühen 1950er Jahren folgten wiederholt „Sozialschmarotzerkampagnen“. Man ging weiter und schloss ansässige Koreaner zuerst vom staatlichen, damals rudimentären Gesundheitssystem und jahrelang auch vom Besuch staatlicher Schulen aus. Bis zur Reform des Aufenthaltsrechts 1989 mussten die meisten Zainichi alle sechs Monate eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Erst seitdem können sie Daueraufenthaltsrecht bekommen. Wer sich zu der von Japan nicht anerkannten Demokratischen Volksrepublik Korea (DPRK) als Heimat bekennt, hat bis heute den Status eines staatenlosen Chōsen-seki (). Betroffen waren 2017 rund 30.000 Personen.

Die repressiven staatlichen Maßnahmen führten dazu, dass besonders in den 1950er Jahren Hunderttausende „freiwillig“ nach Korea, sowohl in den Süden, als auch gut 93.000 in den Norden der verwüsteten Halbinsel zurückkehrten. Eine besondere Härte stellte die Vertreibung für die große Gruppe der von der Insel Cheju Stammenden dar. Dort veranstaltete der von den Amerikanern eingesetzte Diktator Rhee Syng-man 1948 ein Massaker bei dem 270 von 400 Dörfern samt ihren Bewohnern zerstört wurden.Zusammengefasst aus der Einleitung von: Morris-Suzuki, Tessa; Exodus to North Korea: Shadows from Japan's Cold War; Lanham 2007; ISBN 978-0-7425-5441-2.

Die politisch korrekte koreanische Bezeichnung für in Japan lebende Koreaner ist jaeil gyopo (/).

Mandschurei Die japanische Regierung förderte nach der Gründung des Staates Mandschukuo 1936 massiv die Zuwanderung ihrer Untertanen, darunter naturgemäß zahlreicher Koreaner in die Mandschurei.

Nach Ende der Feindseligkeiten im Pazifikkrieg im September 1945 verlief die Repatriierung von Japanern von dort chaotisch und schleppend; um Koreaner kümmerte man sich offiziell gar nicht. Die mandschurischen Provinzen waren auch beim Rückzug der chinesischen Nationalisten 1948/49 hart umkämpft. In den Reihen der Volksbefreiungsarmee, besonders der 4. Armee, kämpften 63.000 Koreaner. Weitere unterstützten die Befreiung in lokalen Milizen.

Die in der Region verbliebenen ehemals japanischen Untertanen koreanischer Herkunft bilden, neben wenigen seit den 1860er Jahren hier Ansässigen, die Basis der Chosŏnjok genannten Bevölkerungsgruppe. Sie wurden nach der Befreiung chinesische Staatsbürger, blieben aber auch in den Folgegenerationen meist der koreanischen Sprache mächtig.

Sibirien Die als Korjo-Saram bekannte koreanische Bevölkerungsgruppe lebt vor allem in der Region Primorje (Primmorskii krai). Es handelt sich meist um Nachfahren von Auswanderern aus der nördlichen Provinz Hamgyŏng.Allgemein: Park Hyun-gwi; Migration Regime among Koreans in the Russian Far East; Inner Asia, Vol. 15 (2013), No. 1, S. 77–99 Sowjetische Volkszählungen ermittelten 1926 knapp 87.000 Koreaner, 1959: 91.450, 1979: 101.400 und 2010 (nur Russland): 146.000.

Eine kleinere Gruppe lebt auf Sachalin. Sie kamen zur Zeit der japanischen Verwaltung Südsachalins durch Japan als Präfektur Karafuto vor allem aus den südlichen Provinzen Gyeongsang-do und Jeolla-do. Von den Sachalin-Koreanern, bei Kriegsende rund 150.000, verblieben nach 1945 rund 43.000. Ihre Zahl schätzt man heute auf 38.000–55.000.

Im Rahmen der sowjetischen Nationalitätenpolitik wurden 1937 viele Koreaner nach Zentralasien umgesiedelt. In den Inlandpässen blieb die koreanische Nationalität vermerkt. Einige kehrten ab 1956 zurück. Ihre Anzahl blieb aber bis 1989 mit 8900 gering.

Wie auch zahlreiche Russlanddeutsche verfügen diese ethnischen Koreaner heute über keine oder geringe Kenntnisse ihrer „Muttersprache.“ Insofern Angehörige dieser Bevölkerungsgruppen nach Südkorea migrieren, werden sie normalerweise als Staatsangehörige der Nachfolgestaaten der Sowjetunion in der Statistik geführt. So lebten z. B. 2005 etwa 15.000 Koreaner mit usbekischer Staatsbürgerschaft in Südkorea.

Eheschließungen und Adoptionen

Wie auch in anderen eroberten Ländern zog die Anwesenheit von tausenden junger amerikanischer Männer, vermeintlich wohlhabend, „Fraternisation“ nach sich, was bis weit in die 1970er aus Anstandsgründen oft zu Hochzeiten koreanischer Frauen führte. Die Zahl der Eheschließungen mit Ausländern und folgender Auswanderung nimmt seit 1981 kontinuierlich ab. In jenem Jahr waren es 6187, 1991 nur noch 2365, 2001 dann 1197 und 2010 nur noch 89.

Der Status von nach Südkorea einheiratenden Personen wurde erst 2009 durch den Support for Multicultural Families Act geregelt.

Andrerseits blieben als Kriegsfolge ab Mitte der 1950er Jahre tausende Waisen im Lande. Tausende wurden vor allem in die USA adoptiert. Durch die Militärpräsenz blieben jahrzehntelang auch etliche „Besatzungskinder“ zurück. In der traditionell konservativen koreanischen Weltsicht sind alleinerziehende Mütter nicht vorgesehen, so dass viele Babys zur Adoption freigegeben wurden.Oh, Arissa; New Kind of Missionary Work: Chrisitians, Christian Americanists, and The Adoption of Korean GI Babies, 1955-1961; Women’s Studies Quarterly, Vol. 33 (2005), No. 3/4, S. 161–88

Vor 1999 war es ins Ausland Adoptierten nur mit Status F-1 oder F-2 (Familien- bzw. Sponsorenvisa) möglich sich in Korea aufzuhalten. Seit 1999 können sie sich als Auslandskoreaner (F-4) unter erleichterten Bedingungen bis zu drei Jahre im Lande aufhalten und können nach 90 Tagen Krankenversicherungsschutz erhalten. Sie dürfen allerdings keine niedrig qualifizierten Beschäftigungen annehmen.

Die Zahl der Auslandsadoptionen nahm nach 1988 stark ab und ist seit 2006 auf wenige westliche Länder beschränkt.

Auswanderungsgesetz ab 1962 mini|Koreanischstämmige in den USA, nach Volkszählungsdaten 2000

Ende der 1950er Jahre nahmen Fälle „versteckter Auswanderung“ (wijang imin) z. B. unter falschem Namen oder durch Scheinheirat zu. Um derartiges in kontrollierte Bahnen zu lenken und zugleich die Zahl der Arbeitslosen, die durch Landflucht angestiegen war, zu verringern, erließ man 1962 ein Auswanderungsgesetz, das es erlaubte, auf geordnetem Wege das Land zu verlassen, und zugleich Vermittler regulierte. Potentielle Auswanderer hatten gewisse Bedingungen zu erfüllen, wie abgeleisteten Wehrdienst. Sie durften nur beschränkt Geld ausführen. Diese Regeln wurden 1981 entschärft.

Zuständig für die Auswanderungsförderung war eine entsprechende Abteilung im Gesundheits- und Sozialministerium. Als erste Gruppe schickte man 17 Familien mit 92 Personen als Landarbeiter nach Brasilien. Die Regierung kaufte in Paraguay, Bolivien und Argentinien Land für bäuerliche Neusiedler. In diesen Bereich fallen auch Sonderfälle wie das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Südkorea, wodurch zuerst Bergleute, dann auch Krankenschwestern als Vertragsarbeiter in die BRD kamen. Zusammen, vor allem 1962–1965, waren es knapp 9900 Personen.

Nach langsamem Start, und in Folge einer Änderung der US-amerikanischen Einwanderungsgesetze 1965, kam es zu einem schnellen Anstieg der Emigrantenzahlen, so dass in den 1970er jährlich rund dreißigtausend Personen in die USA zogen. Die Popularität von Kanada als Zielland nahm nach 1985 zu, zeitgleich wurde Australien beliebt, das sich einige Jahre lang verstärkt asiatischer Immigration öffnete. Etwa zu dieser Zeit ließ die Popularität von Lateinamerika als Destination stark nach. In Argentinien leben 85 % der Koreaner heute in der Provinz Buenos Aires, vor allem dem Koreatown der Hauptstadt Buenos Aires. Auch Paraguay und Brasilien hatten tausende Immigranten akzeptiert.

Die Zuständigkeit ging 1984 an das Außenministerium über. Seit der ersten Hälfte der 1980er Jahre, als jährlich 30.000–35.000 Koreaner auswanderten, gehen die Zahlen kontinuierlich zurück. Zehn Jahre später verließen noch 15.000 Koreaner dauerhaft ihr Land. 2005 waren es noch 8200, fünf Jahre darauf sank die Zahl auf unter tausend.

Koreanische Auslandsstudenten Erst seit 1980 durften südkoreanische Studenten ins Ausland gehen. Da amerikanische Universitäten ein hohes Ansehen genießen, studieren viele Koreaner in den USA. Gerade bei den Studenten, die höhere Abschlüsse in Naturwissenschaften erzielen (3000–4000 koreanische Promovierte jährlich) hat sich gezeigt, dass gut die Hälfte nicht in die Heimat zurückkehrt (Brain-Drain).

Zuwanderung Die Ein- und Ausreise sowie Ausländermeldepflichten regelte erstmals ein Gesetz 1949. Sehr viel detaillierter sind die Vorschriften des häufig geänderten Immigration Control Law, erlassen 1963.

Kriegsgefangene aus dem Norden Als das Ende der Kampfhandlungen im Koreakrieg ab 1952 absehbar war, wurden zahlreiche aus Nordkorea stammende Kriegsgefangene, die meisten waren im Kriegsgefangenenlager Koje, starkem psychologischem Druck ausgesetzt, um zu verhindern, dass sie in ihre Heimat zurückkehrten, wo sie für den Wiederaufbau dringend gebraucht wurden. Im Süden verblieben (zwangsweise) mindestens 102.000 der ehemaligen Soldaten.