Die Mauerbauordnung von Worms regelt die Verteilung von Baulasten für den Bau und Unterhalt der Stadtmauer von Worms. Ob sie aus der Zeit von Bischof Thietlach an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert stammt oder aus der Zeit unter Bischof Burchard an der Wende des 10. zum 11. Jahrhundert, ist nicht sicher. Sie gilt als die älteste überlieferte Mauerbauordnung. Kohl / Felten in Bönnen (Hg.): Worms, S. 103.
mini|400px|Römerzeitliches Mauersegment der westlichen, inneren Stadtmauer von Worms: Einer der wenigen erhaltenen Abschnitte, der mit Sicherheit auch schon zu der Zeit stand, als die Mauerbauordnung niedergeschrieben wurde.
Überlieferungsgeschichte Die lateinischsprachige MauerbauordnungText bei Porsche: Stadtmauer, S. 68; Bönnen: Stadttopographie, 22. ist nur indirekt durch drei Abschriften aus dem 16. Jahrhundert überliefert, in der Wormser Bischofschronik: Chronicon liber antistitumAbweichend bei Porsche, S. 66: Chronicus liber antistitum Wormacensium. von 1523/26.Universitätsbibliothek Würzburg: Hs. M. ch. F. 187, S. 213v–214r; Bönnen: Stadttopographie, S. 22. Wormser Bischofschronik von 1523/26 in einer Fassung von 1538.Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Hs 202, fol. 158; Porsche, S. 68.; Hier findet sich der Hinweis: man fint noch uff dem Hohen stifft zu WormsGemeint ist der Wormser Dom. ein Ordnung geschrieben, die Bischoff Thietlah gemachet.Porsche: Stadtmauer, S. 68. frühneuzeitlichen Chronik von Friedrich ZornZorn: Wormser Chronik., die nach 1570 entstandBönnen: Stadttopographie, S. 22. und der aus einem Text abschrieb, den er im Cyriakusstift in Neuhausen gefunden hatte: so in einem altten buch in dem stifft Neuhausen gefunden.Zorn: Wormser Chronik, S. 39. Dieser Text liegt den gedruckten Editionen zugrunde, weicht aber leicht von den anderen Quellen ab.Porsche: Stadtmauer, S. 68.
Inhalt Text
Übersetzung Die Übersetzung bei Bernd-Ulrich Hergemöller geschah offensichtlich ohne Kenntnisse der örtlichen Topographie, woraus einige nicht zutreffende Interpretationen resultierten (Bernd-Ulrich Hergemöller: Quellen zur Verfassungsgeschichte der deutschen Stadt im Mittelalter. = Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters Band 34. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2000. ISBN 3-534-06864-5, S. 69).
Beschreibung Die Mauerbauordnung regelte den Beitrag, den verschiedene gesellschaftliche Gruppen für Bau und Unterhalt der Mauer zu leisten hatten. Bau und laufender Unterhalt einer Stadtbefestigung waren teuer. Sie zu gewährleisten, waren verschiedene Gruppen der Stadtbewohner und auch potentiell hinter den Mauern Schutzsuchende aus unbefestigten Orten des Umlandes verpflichtet, die dafür ein Recht besaßen, im Kriegsfall hinter die Mauern zu fliehen. Reuter: Stadtmauern und Wehrtürme, S. 7. Die Übernahme der Baulasten funktionierte nicht immer reibungslos. Öfter wies die Mauer Bauschäden auf und auch die Weigerung einzelner Verpflichteter, ihren Beitrag zu leisten, ist bezeugt. So wollten z. B. die in der Stadt begüterten Ritter 1272 ihren Beitrag verweigern (Bönnen, in: Bönnen (Hg.): Zwischen Bischof, S. 204). Auffällig ist, dass in der Mauerbauordnung des Bischofs Thietlach von den Bewohnern der Stadt nur am Rande die Rede ist, jedoch zahlreiche Gruppen in die Pflicht genommen werden, die außerhalb der Stadt lebten. Die Mauerbauordnung beschreibt so nur einen Teil der bestehenden Baulastverpflichtungen. Der Text beginnt seinen virtuellen Rundgang um die Mauer in der Nordostecke und verläuft im Uhrzeigersinn.
Mauerabschnitt Baulastverpflichtete Anmerkung Friesenspitze bis an den Rhein Friesen In der Stadt gab es eine Friesen-Siedlung. Die Friesen waren im Fernhandel aktiv. Es muss sich um eine Befestigung außerhalb des Mauerringes handeln, da die Mauer den Rhein nicht direkt berührte, also vielleicht eine Sperre zwischen Stadt und Hafen. Die genaue Lage ist unbekannt. Grünewald: Neue Thesen, S. 30. Friesenspitze bis an die Rheinspitze Rudelsheim, Gimbsheim, Eich, Hamm, Ubersheim, Dürkheim, Alsheim, Mettenheim Ortsangaben nach Porsche: Stadtmauer, S. 67f. Identifizierung der Orte nach Falk: Bauordnung, S. 399f. Die Friesenspitze lag im Bereich der Nordostecke der Befestigung, die Lage der Rheinspitze ist unbekannt. Grünewald: Neue Thesen, S. 30. Ein wieder aufzubauendes Tor Nach Porsche: Stadtmauer, S. 69, handelte es sich um einen Wiederaufbau, keinen Neubau. Es wird angenommen, dass dies das später „Brotpforte“ genannte Tor war. Bönnen: Stadttopographie, S. 25. Familia St. LeodegariAngehörige des Klosters Murbach im Elsass (Porsche: Stadtmauer, S. 68, Anm. 96). Bis an die Pfauenpforte Heimgereiden „urbani qui Heimgereiden vocantur“. Im Wesentlichen ist das der südliche Abschnitt der Ostmauer. Pfauenpforte bis an die Südecke Bobenheim, Roxheim, Ligrisheim, Oggersheim und alle Anwohner am Rhein bis Hemmingersheim Ortsangaben nach Porsche: Stadtmauer, S. 67f. Identifizierung der Orte nach Falk: Bauordnung, S. 399f. Mittlerer Teil bis an die Westecke Ruchheim und alle Anwohner bis zum Karlebach Ortsangaben nach Porsche: Stadtmauer, S. 67f. Identifizierung der Orte nach Falk: Bauordnung, S. 399f. Es ist nicht bekannt, was mit „mittlerer Teil“ beschrieben werden soll. Die Westecke ist eindeutig der Bereich, in dem später der Turm „Luginsland“ errichtet wurde. Westecke bis Andreastor Orte am Karlebach bis Kirchheim Ortsangaben nach Porsche: Stadtmauer, S. 67f. Identifizierung der Orte nach Falk: Bauordnung, S. 399f. Das ist ein relativ kurzer Abschnitt von knapp 200 m zwischen „Luginsland“ und Andreasstraße. Das mittelalterliche Andreastor befand sich in der westlichen Stadtmauer und darf nicht mit dem gleichnamigen, heute bestehenden Tor in der Südmauer, ein Durchbruch von 1907 verwechselt werden. Andreastor bis „Markttor“ oder „Martinstor“ Alle Anwohner des Eisbachs bis Mertesheim Ortsangaben nach Porsche: Stadtmauer, S. 67f. Identifizierung der Orte nach Falk: Bauordnung, S. 399f. Das ist ein relativ langer Abschnitt von etwa 600–700 m. „Markttor“ oder „Martinstor“ bis Friesenspitze Anwohner der Pfrimm
Kontext Bei den aufgezählten Orten handelt es sich um Dörfer entlang des Rheins, von Dienheim im Norden bis Oggersheim im Süden und im weiteren, linksrheinischen Hinterland, die zum Bistum Worms gehörten. Kohl / Felten in Bönnen (Hg.): Worms, S. 111.
Zu den aufgeführten Bauunterhaltspflichtigen aus der Stadt selbst zählen die Friesen, die im nordöstlichen Bereich des Stadtgebiets siedelten und im Fernhandel tätig waren. Sie sind in der Zeit zwischen 829 und 973 nachgewiesen. Bönnen: Stadttopographie, S. 30. Deren Baulastverpflichtung ging später an die Jüdische Gemeinde Worms über, die die Friesen sowohl im Fernhandel ablösten als auch ihren Siedlungsschwerpunkt in etwa dort hatten, wo sich zuvor die Friesen niedergelassen hatten. die Heimgereiden. Der Begriff ist für ein Dokument des 9. oder 10. Jahrhunderts völlig anachronistisch. Er tritt vor dem 13. Jahrhundert sonst nicht auf und bezeichnet dann eine bäuerliche Allmendegemeinschaft und deren Gericht. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass hier beim (vielleicht auch mehrfachen) Abschreiben von Vorlagen ein Schreiber einen ihm unbekannten Begriff durch einen (unzutreffenden) zeitgenössischen ersetzt hat. Gerold Bönnen will das als „die Stadtbewohner von Worms in ihrer genossenschaftlich-nachbarschaftlichen Verbindung“ deuten Bönnen: Stadttopographie, S. 25. , was aber nicht erklärt, warum sich alle Stadtbewohner („urbani“) „Heimgereiden“ nennen sollten und warum ihnen nicht mehr als die Unterhaltungspflicht nur eines Mauerstückes obliegt, zumal es an dieser Stelle des Textes offenbar nicht um Bauunterhalt, sondern um die Wache geht Bönnen: Stadttopographie, S. 25. („operando pervigilent“). die „Familia St. Leodegari“. Das waren Angehörige des Klosters Murbach im Elsass. Traditionell wird diese Gruppe als eine Gruppe von Stadtbewohnern gedeutet. Merkwürdig ist aber, dass deren Erwähnung in der Mauerbauordnung der einzige Nachweis für ihre Präsenz in Worms ist. Bönnen: Stadttopographie, S. 25. Allerdings ist die Abtei im Umland umfangreich mit Besitz vertreten. Bönnen: Stadttopographie, S. 25. Es könnte deshalb sein, dass die dortigen Bewohner das Recht hatten, in Gefahrensituationen in die Stadt zu fliehen und deshalb im Gegenzug verpflichtet waren, einen Mauerabschnitt zu unterhalten.
Offene Fragen Topografie der Südostecke Im südöstlichen Bereich folgt auf den Abschnitt Bis an die Pfauenpforte der Abschnitt Pfauenpforte bis an die Südecke. Danach müsste die Pfauenpforte beim Gang im Uhrzeigersinn um die Mauer vor der Südostecke, dem südlichsten Punkt der inneren Stadtmauer gelegen haben. In Zeiten, die historisch belegt sind, war es aber genau umgekehrt. Dafür gibt es verschiedene Erklärungsansätze: Beim Verschriftlichen oder beim Kopieren wurden zwei Abschnitte vertauscht. Der Abschnitt wäre bereits – aus unbekannten Gründen – im vorherigen enthalten. Er ist mit ca. 50 m extrem kurz. Vgl.: Grünewald: Neue Thesen, S. 30. Die Pfauenpforte war zunächst ein Tor in der (alten) Ostmauer – dann wäre es aufgrund des überkommenen Straßennetzes am ehesten in der Verlängerung der Wollstraße zu suchen –, bevor sie später (unter „Mitnahme“ des Namens) benachbart als Tor der in der Südmauer neu errichtet wurde. Porsche: Stadtmauer, S. 69.
Karlebach Unklar ist, welches Gewässer mit dem „Karlebach“ gemeint ist. In Frage kommen: der Eckbach, der am Carlsberg entspringt und der KarlebachGKZ: DE/2549492, ein linker Zufluss des Appelbachs
Markttor / Martinstor Im Text der beiden Bischofschroniken steht „porta mercati“ und bei Zorn abweichend: „porta Mert.“ Porsche: Stadtmauer, S. 68. oder „porta Mart.“Zorn: Wormser Chronik, S. 39. In der lokalhistorischen Literatur wurde die Stelle immer mit „Martinstor“ gedeutet und wiedergegeben. Ob das so zu lesen ist, wird heute bezweifelt. Porsche: Stadtmauer, S. 68. Auch ist die Position dieses Tors an der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert nicht bekannt. Das später „Martinstor“ genannte Tor stammt erst aus einer Erweiterung der Stadtmauer Anfang des 11. Jahrhunderts.
Hinweis auf den Bau einer neuen Südmauer? Das Dokument formuliert für den Südabschnitt, dass die dort Bauverpflichteten „terminum operis ponant“ („die Begrenzung des [Bau]werks setzen sollen“). Das kann als Hinweis auf den in dieser Zeit erfolgten Neu- und Erweiterungsbau des südlichen Abschnitts der inneren Stadtmauer gelesen werden. Porsche: Stadtmauer, S. 69.
Geschichte Kontext Die Mauerbauordnung von Worms steht nicht alleine da. Es gibt ähnliche Ordnungen in Mainz Bönnen: Stadttopographie, S. 35ff. , Bingen Bönnen: Stadttopographie, S. 38. , Boppard Bönnen: Stadttopographie, S. 21. und Speyer. Bönnen: Stadttopographie, S. 39. Aber die Wormser Quelle aus der Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert ist die älteste. Bönnen: Stadttopographie, S. 37.
Entstehung und Rezeption Die Mauerbauordnung entstand im Zuge einer Ertüchtigung und Erweiterung der Stadtmauer. Im 10. Jahrhundert kam es zu einer ersten Erweiterung der spätrömischen/mittelalterlichen Stadtmauer von Worms nach Süden, entlang dem heutigen Willy-Brandt-Ring und der Schönauer Straße (Grünewald in Bönnen (Hg.): Geschichte der Stadt Worms, S. 95, 161). Grund dafür war eine Bedrohung durch die Normannen, die den Rhein hinauf vorstießen, allerdings nie bis Worms gelangten. Kohl / Felten in Bönnen (Hg.): Worms, S. 118, 130. Im Zuge der Ertüchtigung und Erweiterung der Mauer war es offenbar erforderlich die Baulastverpflichtungen (neu?) zu regeln.