Kraftwagenzug heißt im österreichischen Verkehrsrecht jede Kombination aus einem Kraftwagen und einem schwereren Anhänger.
Zum Begriff Der Kraftwagenzug ist ( Abs. 1 Z 30 Kraftfahrgesetz i. d. F. 2019).
Die Anhänger über 750 kg sind alle Anhänger außer der EU-Fahrzeugklasse O1 (nach Richtlinie EU/678/2011; leichter Anhänger im KFG §2(1) Z 2).
Nicht als Kraftwagenzug gelten Sattelkraftfahrzeuge (Z 10) und Gelenkkraftfahrzeuge (Z 13) (ebenfalls laut § 2(1) Z 30 KFG).
Siehe auch Gespann – allgemeiner Begriff Lastzug – allgemeiner analoger Begriff für Kfz mit Anhänger
Kategorie:Fahrzeugklasse Kategorie:Verkehrsrecht (Österreich)