mini|Anhängewagen, zweiachsig mit Gelenkdeichsel Der Anhängewagen ist eine der grundlegenden Fahrzeugklassen für Anhänger im österreichischen Verkehrsrecht.

Zum Begriff miniatur|Kraftwagenzug mit Sattelauflieger am Dolly Der Anhängewagen ist ( Begriffsbestimmungen Abs. 1 Z 25 Kraftfahrgesetz i. d. F. 2019).

Damit entspricht der Anhängewagen der – konstruktiven – EU-Fahrzeugklasse DB [Gelenk-]Deichselanhänger (nach Richtlinie EU/678/2011). Im verkehrsrechtlichen Sinne gilt aber auch als Anhängewagen (ebenfalls laut § 2 Z 25 KFG).

Der Anhängewagen unterscheidet sich damit vom Zentralachsanhänger (Z 26b resp. DC) respektive Starrdeichselanhänger (Z 26c resp. DE) (einachsig oder mit Mehrachsgruppe), deren Last wesentlich stärker an das Zugfahrzeug übertragen wird, und die auch nicht so problemlos abgestellt werden können.

Die ist weniger als 100 daN (entspricht 100 kg; laut § 2 Z 25 KFG und EU/678/2011).

Fuhrwerke (für Zugtiere) fallen nur allenfalls sinngemäß unter den Begriff (§ 1. Z. 1 1. KFG), im Prinzip sind diese vom KFG ausgenommen (§ 1. Z. 2 lit. a KFG).

Kategorie:Anhänger Kategorie:Fahrzeugklasse Kategorie:Verkehrsrecht (Österreich)