Ein Gaststaatgesetz regelt die Ansiedlung internationaler Einrichtungen und Durchführung von internationalen Konferenzen in einem Land.

Deutschland Das deutsche Gaststaatgesetz regelt die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland einschließlich der dabei in jedem Einzelfall zu klärenden Rechtsfragen, wie Status der internationalen Einrichtung, Vorrechte, Immunitäten und Befreiungen.Gesetzentwurf und amtliche Begründung auf Es dient der Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen.

Schweiz Das Schweizer Gaststaatgesetz zeigt in seinem langen Titel seine Aufgaben: Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge.SR 192.12 Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GSG) vom 22. Juni 2007 (online) Die Schweizer Regierung hatte 2006 die Schaffung dieses Gesetzes so begründet: „Wie andere Staaten gewährt die Schweiz ausländischen Vertretungen sowie internationalen Organisationen und Konferenzen, denen sie auf ihrem Hoheitsgebiet Gastrecht gewährt, Vorrechte und Immunitäten. Ihre Gaststaatpolitik umfasst auch die Gewährung von gewissen finanziellen Beiträgen, insbesondere in Form von Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf.“Botschaft zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) vom 13. September 2006 (online)

Weblinks Deutschland: Gaststaatgesetz, gesetze-im-internet.de Gaststaatgesetz für internationale Einrichtungen gebilligt, 2.3. Lesung, Deutscher Bundestag, 17. Oktober 2019 Schweiz:

Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GSG) vom 22. Juni 2007

Einzelnachweise

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