Nieder-Liebersbach ist nach Einwohnern, nach der Kerngemeinde, der zweitgrößte Ortsteil von Birkenau im Odenwald.

Geographie Das Straßendorf Nieder-Liebersbach liegt in einem rechten Seitental der Weschnitz auf im Norden des Gemeindegebiets, ca. 8 km südöstlich von Heppenheim und 2 km nördlich der Gemeindeverwaltung in Birkenau. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der Gemarkung Nieder-Liebersbach mit einer Fläche von 464 Hektar, davon sind 93 Hektar Wald. In der Gemarkung liegen die Siedlungsplätze Siedlung Kühruh, Staudenheimer Hof und Steinbruch. Die Ortslage befindet sich auf 160 bis und der höchste Punkt der Gemarkung liegt bei etwa 422 Meter an der westlichen Grenze der Gemarkung auf dem Höhenzug. Durch den Ort fließt der Liebersbach, der in der Kerngemeinde Birkenau in die Weschnitz mündet.

An den Ortsteil Nieder-Liebersbach grenzen, von Norden beginnend, im Uhrzeigersinn, der Mörlenbach-Ober-Liebersbach, im Osten die Kerngemeinde Mörlenbach, im Süden Birkenau-Reisen und die Kerngemeinde Birkenau und im Süden das baden-württemberische Hemsbach. Durch den Ort verläuft die Kreisstraße 11, die Mörlenbach mit Birkenau verbindet. Sie zweigt zwischen Bonsweiler und Mörlebach von der Landesstraße 3120 nach Westen ab und mündet in Birkenau in die L 3408.

Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Obwohl der Fund von fünf jungsteinzeitlichen Steinbeilen bei Nieder- und Ober-Liebersbach auf Wohnstätten hinweist,Johannes Pfeifer: Beiträge zur Besiedlungsgeschichte der Umgegend von Weinheim zur Steinzeit. In: Die Windeck 9, Nr. 7, 1933. kann für die folgenden 2000 Jahre bis zur fränkischen Zeit eine Besiedlung der Region nicht nachgewiesen werden.

Liebersbach entstand im Gebiet der ehemaligen „Mark Heppenheim“, einem Verwaltungsbezirk des Frankenreichs. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst der „Mark Heppenheim“ dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben, dazu gehörte auch das Weschnitztal mit seinen Seitentälern. Der Blütezeit des Klosters Lorsch folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt. 1461 verpfändet Kurmainz diese Besitzungen an die Kurpfalz. Diese wechselte 1556 zum protestantischen Glauben und hob 1564 das Kloster auf.

Die ersten urkundlichen Hinweise auf die Liebersbach nennen nur einen Ort und unterscheiden nicht zwischen Ober- und Nieder-Liebersbach, noch geben sie Auskunft über die Lage der Höfe. Die früheste urkundliche Erwähnung als Liberesbach stammt aus dem Jahr 877 und befindet sich im Lorscher Codex, einem Besitzverzeichnis des Klosters Lorsch, als Liuthar von Hausen die Villa Liebersbach der Abtei schenkte. Im Jahr 879 bekam Bischof Adelbert von Worms die Villa Liberesbach auf Lebenszeit zum Lehen.Wilhelm Müller, 1937, S. 507.

Auf eine unterschiedliche Siedlungsgeschichte deuten allerdings die Flurformen beider Ortschaften hin:Otto Wagner, 1983, S. 64. Nieder-Liebersbach ist eine nicht planmäßig angelegte Blockgemengenflur-Gemeinde, Ober-Liebersbach dagegen, wie viele Dörfer in den benachbarten Weschnitznebentälern, z. B. Bonsweiher, eine planmäßige Waldhufensiedlung.Hans-Jürgen Nitz: Die ländlichen Siedlungsformen des Odenwaldes. Heidelberger geogr. Arbeiten H. 7, Heidelberg/München 1962. D. h., die Bauernhöfe lagen in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen als „Hufe oder Hube“ innerhalb eines breiten durch die Feldflur parzellierten Ackerland- und Wiesenstreifens.

Die beiden Weiler werden erstmals in einer Urkunde vom 27. Juli 1355 getrennt genannt, nachdem bereits 1232 das Gebiet des Klosters Lorsch an Kurmainz übergegangen war: der Ritter Anselm von Hemmispach (Hemsbach) hatte als Lehnsmann des Erzbischofs von Mainz die bisher getrennten Gebiete Nydern Libirspach und Ober Lybersbach in seinen Besitz genommen.Reg. Erzbischöfe von Mainz, Nr. 346; Original Reichsarchiv München (Mz Domkapitel fasc. 109b) – Kopie Bayer. Staatsarchiv Würzburg, (Ingrossaturbuch 4f 134v) In den folgenden Jahrhunderten verlief die Entwicklung beider Gemeinden zeitweise unterschiedlich: So waren Teile von Nieder-Liebersbach als Lehen vergeben, während der Rest zusammen mit Ober-Liebersbach zur 1508 erstmals erwähnten „Zent Mörlenbach“ gehörte.Wilhelm Müller, 1937, Unter-Liebersbach S. 507.

1232 unterstellte Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und dessen Bischof Siegfried III. zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten deshalb die Abtei verlassen. Sie wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach und diese 1248 durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt. Von diesem Zeitpunkt an wurde das Kloster als Propstei weitergeführt.

1267 wurde erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das „Amt Starkenburg“, zu dem Nieder-Liebersbach zählte, verwaltete. Als Gericht der „Niederen Gerichtsbarkeit“ und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die Zent Mörlenbach, deren älteste erhalten gebliebene Beschreibungen aus den Jahren 1504 und 1654 stammen. Nieder-Liebersbach wurde 1654 mit seinem „Kurmainser Teil“ erwähnt. Vor 1355 war Nieder-Liebersbach an Condrad Swende von Weinheim durch das Mainzer Erzstift verpfändet. 1419 belehnte Erzbischof Konrad von Mainz den Eberhard Swende von Weinheim mit etwa einem Drittel von Nieder-Liebersbach und anderen Dörfern, die zusammen später die „Zent Birkenau“ bildeten. Die Gerichtsbarkeit dieser Zent blieb bis 1803, als die Orte zu Hessen kamen, erhalten.

Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich I. hatte sich für seine Unterstützung von Erzbischof Diether im durch die beiden Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ das „Amt Starkenburg“ verpfänden lassen, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen. Die „Zent Birkenau“ blieb dabei jedoch ausgeklammert.Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 2: Die Territorien im alten Reich. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91466-8, S. 456.

1477 wurden die Hoheitsrechte und die „Hohe Gerichtsbarkeit“ über die „Zent Birkenau“ an die „Wambolt von Umstadt“ und die „Landschad von Steinach“ vergeben. Auch die „Niedere Gerichtsbarkeit“ über das gesamte Nieder-Liebersbach scheint bei diesen gelegen zu haben. Nach dem Erlöschen des Steinachschen Adelsgeschlechts kam dessen Anteil ebenfalls an die „Wambolt von Umstadt“.Ortsgeschichte. In: liebersbach.wiki. Abgerufen am 24. März 2015.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Schon im Jahr 1522 hatte „Hans Landschad von Steinach“ die Lehre Martin Luthers angenommen, was den hohen evangelischen Bevölkerungsanteil auch nach der 1620 einsetzenden Gegenreformation erklärt. Es kam aber zwischen Katholiken und Protestanten der Zent Birkenau immer wieder zu heftigen Streitigkeiten, die erst durch den Religionsvergleich von 1749 beendet wurden.

Als im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region eroberten, wurde 1623 die Kurmainzer Herrschaft wiederhergestellt. Dadurch wurde die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation weitgehend wieder rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße, und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.

Im Jahr 1658 wurde Nieder-Liebersbach zur Pfarrei in Ober-Abtsteinach zugeteilt; 1754 wechselte es zur Pfarrei Birkenau. Im Jahr 1925 erhielt Nieder-Liebersbach eine eigene katholische Pfarrei.

Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordneten Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Die Zente Abtsteinach, Fürth und Mörlenbach, in der Nieder-Liebersbach lag, wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und mussten ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheißen formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz.

Vom 19. Jahrhundert bis heute hochkant=1.2|mini|Katholische Pfarrkirche St. Wendelinus von 1896

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Somit kam auch das Oberamt Starkenburg und mit ihm Nieder-Liebersbach an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt, während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“, der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.

Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum.

1812 wurde das ehemals Pfälzische Oberamt Lindenfels aufgelöst und das bereits als Zentort bestehende Wald-Michelbach erhielt eine eigene Amtsvogtei, deren Amtsbereich wurde auch Nieder-Liebersbach zugewiesen.

Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über Nieder-Liebersbach als Ort der „Zent Mörlenbach“:

Nach dem Wiener Kongress wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt.