mini|Portraitfoto von Karl Tornow, 1942
Karl Tornow (geboren am 11. Dezember 1900 in Wasserleben; gestorben am 12. Januar 1985 in Heusenstamm) war der bedeutendste Sonderpädagoge im Nationalsozialismus, der in der Sonderpädagogik auch über die Zeit des Nationalsozialismus hinaus gewirkt hat. Tornow hat als promovierter Hilfsschullehrer und als führendes Mitglied der Fachschaft Sonderschulen des Nationalsozialistischen Lehrerbunds die Entwicklung einer übergreifenden sonderpädagogischen Profession in Deutschland vorangebracht, den Begriff „Sonderpädagogik“ als neue Bezeichnung für die Disziplin im Nationalsozialismus etabliert sowie der Unterrichts- und Auslesepraxis in der Hilfsschule neue Impulse gegeben. Insgesamt hat er an der Grundlegung des sonderpädagogischen Systems, die in der NS-Zeit erfolgt ist, entscheidend mitgewirkt.
Leben Entwicklung und Tätigkeit vor der NS-Zeit Karl Tornow wurde am 11. Dezember 1900 als Sohn eines preußischen Eisenbahnbeamten und seiner Ehefrau, die aus einer begabten städtischen Familie stammte, in Wasserleben, Kreis Wernigerode geboren. Beim Spiel in den Jungengruppen des Dorfes erwarb er wichtige soziale Kompetenzen. Das wurde in den „Stippstörikes“ deutlich, in denen Tornow seine Kindheitserlebnisse in Wasserleben schilderte. Nach dem Besuch der Volks- und Mittelschule machte Tornow im Lehrerseminar in Halberstadt eine Ausbildung zum Volksschullehrer, fand aber in der Zeit der Überfüllungskrise keine Anstellung in der Volksschule. Er musste deshalb in den Bereich der Fürsorgeerziehung ausweichen, in dem er von 1921 bis 1928 tätig war. Dort sammelte er seine ersten Berufserfahrungen, die ihn als Sondererzieher prägten.
Von 1921 bis 1923 war Tornow als Erziehungsgehilfe in der Landeserziehungsanstalt Gut Lüben bei Burg, Kreis Magdeburg in der Erziehung von „Schwererziehbaren“ tätig. 1923 wechselte er als Lehrer und Erzieher in das Landeswaisenheim Langendorf bei Weißenfels an der Saale. Dort legte er 1925 seine zweite Prüfung als Volksschullehrer ab. Während seiner Tätigkeit in Langendorf absolvierte er 1927 an der Hilfsschule in Halle an der Saale zwei wenige Wochen dauernde Kurse für die Hilfsschullehrerausbildung. Das ermöglichte ihm, 1928 als Hilfsschullehrer an diese Schule zu wechseln. Die Hilfsschule in Halle wurde von Martin Breitbarth geleitet und gehörte zu den größten und bedeutendsten Hilfsschulen ihrer Zeit. Tornow wurde wie andere Lehrer dieser Schule an der Universität Halle-Wittenberg neben seiner Hilfsschullehrertätigkeit zum Doktor der Philosophie promoviert. Seine Dissertation zum Hilfsschullehrplan wurde 1932 und damit noch im Jahr seiner Promotion in einem renommierten pädagogischen Verlag veröffentlicht und rasch zu einem Standardwerk der Hilfsschulpädagogik.
Tätigkeit in der NS-Zeit In der NS-Zeit war Tornow bis 1942 als Lehrer und Rektor in der Hilfsschulpraxis tätig. Er wirkte zudem als führender Vertreter in der Fachschaft V (Sonderschulen) des Nationalsozialistischen Lehrerbunds (NSLB) und bestimmte als Hauptschriftleiter des 1934 erschienenen Fachschaftsorgans „Die deutsche Sonderschule“ deren Veröffentlichungspolitik. 1939 übernahm er in Vertretung von Alfred Krampf auch die Leitung der Reichsfachgruppe Hilfsschulen in der Fachschaft Sonderschulen des NSLB. Das ermöglichte ihm, mit dem Reichs- und Preußischen Ministerium für Erziehung, Wissenschaft und Volksbildung über Hilfsschulfragen zu verhandeln und auf dessen Erlasse Einfluss zu nehmen. Dazu gehörten die 1942 erschienenen reichsweit geltenden Hilfsschulrichtlinien, die auf Tornows Dissertation basierten und im Wesentlichen von ihm selbst geschrieben worden waren, und der „Personalbogen für die Hilfsschüler“ von 1940, durch den die Hilfsschulauslese reichsweit vereinheitlicht wurde.
1937 wechselte Tornow von der Hilfsschule in Halle als Rektor an die Hilfsschule in Magdeburg. Dort übernahm er auch die Leitung der Gaufachschaft Sonderschulen Magdeburg-Anhalt des NSLB und die nebenamtliche Leitung der Hilfsberufsschule. Tornow machte die Magdeburger Hilfsschule durch Beiträge im Fachschaftsorgan und durch das „Magdeburger Verfahren“ der Hilfsschulauslese reichsweit bekannt und zum Modell der Sonderschule im Nationalsozialismus. 1942 wurde er als Schulrat für Hilfsschulfragen in das Provinzialschulkollegium nach Berlin berufen.
Tornow förderte die enge Zusammenarbeit der Fachschaft Sonderschulen mit dem Rassenpolitischen Amt der NSDAP (RPA), das rassenpolitische Propaganda und antisemitische Hetze betrieb. Diese Zusammenarbeit fand 1936 in einem gemeinsamen rassenpolitischen Schulungslager für Sonderschullehrer in Tasdorf bei Berlin ihren Anfang. Sie verstetigte sich ab 1937 durch die Schaffung eines Referats für negative Auslese und Sonderschulfragen im RPA, in das führende Sonderschullehrer als nebenamtliche Mitarbeiter berufen wurden. Tornow war seit 1937 in der Reichsleitung und in der Gauleitung Magdeburg-Anhalt des RPA nebenamtlich tätig.
Tornow wirkte an der „Deutschen Gesellschaft für Kinderpsychiatrie und Heilpädagogik“ (DGKH), die als gemeinsame wissenschaftliche Fachgesellschaft von Kinderpsychiatern und Sonderpädagogen in der NS-Zeit gegründet wurde, führend mit. Auf dem Gründungskongress der Gesellschaft, der 1940 in Wien stattfand, hielt er einen programmatischen Vortrag, in dem er das Verhältnis von Sonderpädagogik und Kinderpsychiatrie bestimmte.
Nachdem Tornow 1943 als Soldat eingezogen worden war, wurde er im Luftwaffenlazarett für Rückenmark- und Hirnverletzte in Berlin in der Rehabilitation von Hirnverletzten eingesetzt. Damit erschloss er für Hilfsschullehrkräfte ein neues Arbeitsfeld im außerschulischen Bereich und erweiterte die Sonderschulpädagogik zur Rehabilitationspädagogik.
Tätigkeit nach der NS-Zeit Tornow wurde in seinem Entnazifizierungsverfahren, in dem er sich als Retter der Hilfsschule und der Hilfsschulkinder sowie als Gegner und Opfer des Nazi-Regimes darstellte, als „Unbelasteter“ eingestuft. Das ermöglichte ihm wie anderen Angehörigen der zwischen 1900 und 1910 geborenen „Kriegsjugendgeneration“, nach der NS-Zeit erneut Karriere zu machen. Tornow wechselte 1951 von der Nachfolgeeinrichtung des Luftwaffenlazaretts für Hirnverletzte, die in der psychiatrischen Anstalt in Alzey untergebracht war, zu einem neu gegründeten Institut in Hannover, das sich „Psychotherapeutisches Institut und Erziehungsberatungsstelle für das Land Niedersachsen (Child Guidance Clinic)“ nannte. Dort war er bis 1967 in leitender beamteter Funktion als Sonderpädagoge und Psychologe in der Beratung von Eltern, in der Diagnostik und Therapie von Kindern und Jugendlichen sowie in der „Psychagogenausbildung“ tätig. Durch diese Ausbildung, die im Schnittfeld von Pädagogik und Psychologie und als Aufbauausbildung für Hilfsschullehrkräfte und Sozialpädagogen angelegt war, sollte Hilfsschullehrkräften ein neues Arbeitsfeld im Bereich der Beratung erschlossen werden. 1960 wurde Tornow nach einer berufsbegleitenden psychotherapeutischen Ausbildung als Lehranalytiker anerkannt. In der Zeit von 1974 und 1975 übernahm er als Lehranalytiker übergangsweise die Leitung des psychotherapeutischen Instituts in Heidelberg. Aber auch als Psychotherapeut galt sein zentrales Interesse der Hilfsschule. Tornow wirkte bis 1965 nebenamtlich als Dozent an der Hilfsschullehrerausbildung im Heilpädagogischen Institut an der Pädagogischen Hochschule Hannover mit und bemühte sich vergeblich um eine Professur für Heilpädagogik.
Auch wenn Tornow im Verband Deutscher Hilfsschulen, der sich 1955 in Verband Deutscher Sonderschulen umbenannte und als solcher die Nachfolge der Fachschaft Sonderschulen antrat, keine Funktion mehr hatte, waren die Politik des Verbandes und seine Verlautbarungen doch stark von Tornows Vorgaben geprägt. Das wurde an den Hilfsschulrichtlinien, die der Verband 1955 vorlegte und die auch im Titel den reichsweiten Hilfsschulrichtlinien von 1942 weitgehend entsprachen, besonders deutlich. Tornows Lehrplanbuch wurde in der Lernbehindertenpädagogik, wie sich die Hilfsschulpädagogik inzwischen nannte, noch 1980 zustimmend zitiert und in der Hilfsschullehrerausbildung verwendet. Durch Neuauflagen seiner Schriften zur Hilfsschulauslese und durch Neuherausgabe des Personalbogenformulars wirkte Tornow auch in der Hilfsschulpraxis weiter. Tornow nahm wie in der NS-Zeit an internationalen Kongressen der Heilpädagogik als Vertreter Deutschlands teil. Für seine Verdienste in der Heilpädagogik und der Psychotherapie wurde Tornow 1981 das Verdienstkreuz am Bande des Landes Niedersachsen verliehen. In der Begründung für diese Ehrung hieß es, sein politisches Verhalten vor 1945 stehe einer Ordensverleihung nicht entgegen. Tornow starb am 12. Januar 1985 in Heusenstamm bei Frankfurt am Main, wo er bis zu seinem Tod eine psychotherapeutische Praxis betrieb.
Die Entwicklung der sonderpädagogischen Profession Tornow spielte für die Entwicklung einer alle Berufsgruppen der Sonderschullehrer übergreifenden sonderpädagogischen Profession, die im Nationalsozialismus erfolgte, eine wichtige Rolle. Im Zuge der „Gleichschaltung“ wurden die getrennten Berufsverbände der Blinden-, Taubstummen- und Hilfsschullehrer 1933 in die Fachschaft Sonderschulen des NSLB überführt. Die Fachschaft Sonderschulen war von Martin Breitbarth, der die Überführung des Hilfsschulverbands in den NSLB leitete, gegen den Widerstand der Taubstummenlehrerschaft mit rassenhygienischen Argumenten durchgesetzt worden. Durch die Schaffung einer gemeinsamen Berufsorganisation für alle zu dieser Zeit bestehenden Gruppen von Sonderschullehrern war ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung der Hilfsschullehrer mit den privilegierten Blinden- und Taubstummenlehrern und für die Entwicklung einer übergreifenden sonderpädagogischen Profession getan. Für die Zusammenführung der getrennten Berufsgruppen spielten auch das gemeinsame Fachschaftsorgan „Die deutsche Sonderschule“, dessen Hauptschriftleiter Tornow war, und das gemeinsame reichsweite Fachschaftslager in Berlin-Birkenwerder eine wichtige Rolle.
Dieses Lager war von der Fachschaft Sonderschulen zusammen mit dem preußischen Kultusministerium im Oktober 1934 und im Januar 1935 veranstaltet worden. In das paramilitärisch organisierte Lager wurden 188 ausgewählte männliche Sonderschullehrer einberufen, die zu gleichen Teilen aus allen Fachgruppen der Fachschaft Sonderschulen und aus allen Teilen des Deutschen Reiches stammten und die Elite der deutschen Sonderschullehrerschaft darstellten. Das Lager in Birkenwerder diente nicht nur der rassenhygienischen Schulung, sondern sollte auch die Einheit der Sonderschullehrer unmittelbar erfahrbar machen. Blinden-, Taubstummen- und Hilfsschullehrer wurden im Nationalsozialismus nicht zuletzt durch die neue gemeinsame praktische Aufgabe, die sich ihnen durch das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) stellte, als Profession vereint. Im GzVeN, das am 14. Juli 1933 erlassen wurde und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, wurden u. a. der „angeborene Schwachsinn“, die „erbliche Blindheit“ und die „erbliche Taubheit“ als „Erbkrankheiten“ und die Zwangssterilisation der „Erbkranken“ festgeschrieben. Damit waren alle Schülerinnen und Schüler der bestehenden Sonderschulen als potentiell „Erbkranke“ bestimmt und alle Sonderschullehrkräfte über die Sonderschule als Institution in die Mitarbeit am Gesetz eingebunden. Die Auslese in die Sonderschule wurde damit zur Vorauslese für die Zwangssterilisation, der vor allem die als „angeboren Schwachsinnige“ kategorisierten Hilfsschulkinder zum Opfer fielen, und die Auslese aus der Sonderschule zur Vorauslese für die „Euthanasie“.