Bürokratieabbau ist ein Schlagwort in der Politik, Wirtschaft und Verwaltung und bezeichnet die Reduzierung der Überregulierung eines Behördenhandelns, das u. a. durch das Bürokratiemodell von Max Weber geprägt ist.
Gemeint ist der Abbau von Stellen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsnormen, aber auch die Schaffung einer erhöhten Transparenz behördlichen Handelns, innerhalb einer rationalisierten und effizienteren Arbeitsplatzorganisation, zudem teils auch der Abbau von Hierarchien und Subventionen innerhalb der Behördenstruktur.
Abgrenzung des Begriffs Bürokratieabbau wird synonym mit Entbürokratisierung verwendet. Bürokratieabbau wird in der Regel allgemeiner als Deregulierung gebraucht, die sich lediglich auf den Abbau von Regeln bezieht. In der Schweiz ist meist von Bürokratiebefreiung die Rede. Die englische Entsprechung zu Bürokratieabbau lautet cutting red tape.
Wirtschaftlicher und politischer Aspekt Die unter dem Begriff Bürokratieabbau gefassten Vorhaben und Projekte gehen von der Annahme aus, dass Menschen in ihrer Initiative durch Gesetze und weitere Vorschriften sowie durch administrative Verfahren so eingeengt seien, dass sie ihre Freiheit nicht nutzen könnten. Die Kosten für die Bürokratie kommen den Menschen nicht unmittelbar zugute, auch steigt mit der Bürokratie unter Umständen die Besitzstandswahrung, die Korruptionsanfälligkeit und die Bereicherung innerhalb des Systems. Dadurch werde die private und wirtschaftliche Entwicklung behindert. Der Begriff schließt aber auch Kritik an der Umsetzung dieser Vorschriften durch Beamte und Angestellte in den Verwaltungen ein.
Die meisten Bürokraten beschäftigt in Deutschland die Bundesagentur für Arbeit. Sie umfasst (Stand 2021) etwa 101.300Geschäftsbericht 2021 Seite 113, abgerufen am 24. Januar 2023. Mitarbeiter, davon etwa 5.300 für Familienkasse, 39.300 für Grundsicherung und 56.600 für Arbeitslosenversicherung sowie Dienstleistung Grundsicherung.
Meldepflichten und Genehmigungsverfahren kosten Unternehmen einerseits Arbeitskraft und binden andererseits mögliche Investitionsmittel. Einige Großunternehmen beschäftigen Mitarbeiter, die sich nur mit diesen bürokratischen Pflichten beschäftigen. Kleinere Betriebe sind oft mit diesen Pflichten überlastet. Eine Studie des Instituts für Mittelstandsforschung ergab 2003, dass Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern fast doppelt so hohe Bürokratiekosten (3.759 € pro Jahr und Mitarbeiter) hätten als Betriebe mit 20 bis 49 Mitarbeitern (1.976 €). Ziel des Bürokratieabbaus sei es daher, diese Belastungen zu reduzieren und dadurch neue Kräfte freizusetzen.
Innerhalb von Wirtschaftsunternehmen ist Bürokratieabbau ein Teil des Konzeptes „Schlanke Produktion“. Da die unternehmensinterne Bürokratie als „nicht wertschöpfender Overhead“ angesehen wird, ist es Ziel dieses Konzeptes, „organisatorische Schnittstellen“ zu verringern, „indem indirekte Tätigkeiten bzw. Funktionen in … dezentrale Einheiten integriert werden“.
Wie schon Friedrich Engels hervorgehoben hat, sind der Erlass und die Änderung oder Abschaffung administrativer Reglementierung sowie die relative Machtposition staatlicher Bürokratien keineswegs klassen- oder interesseneutral.Friedrich Engels: Der Status Quo in Deutschland, S. 31. Digitale Bibliothek, Band 11: Marx/Engels, S. 10878 (vgl. MEW, Bd. 4, S. 54). So werden mit dem Effizienz- oder Kostenargument oft Regelungen angegriffen, die zwar der Allgemeinheit dienen, aber keine marktentscheidende Lobby hinter sich haben (zum Beispiel in den Bereichen Kinder-, Verbraucher- und Umweltschutz).
Formen von Bürokratieabbau Folgende Möglichkeiten, Bürokratie abzubauen, werden häufig genannt:
Direkter Abbau von Stellen in Bereichen, die mit Überregulierung oder gar nur Privilegien in Verbindung gebracht werden z. B. der Bayerische Senat bis 1999 Gesetze und Verordnungen können schon bei ihrer Einführung zeitlich befristet oder zumindest regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft werden (auch bekannt als Auslaufklausel bzw. „Sunset-Klausel“). Bearbeitungsfristen von Anträgen können klar definiert und möglichst eng begrenzt werden. Verwaltungen werden durch Nutzung des Internets und durch längere Arbeitszeiten zugänglicher. Behördliche Antragsverfahren können vereinheitlicht gestaltet werden, so dass etwa für ein Bauprojekt nur ein einheitlicher Bauantrag zu stellen ist und keine Notwendigkeit besteht, verschiedene Genehmigungen getrennt voneinander zu beantragen. Statistische Pflichten können ganz oder teilweise aufgehoben werden. Aufgaben können möglichst delegiert werden, sodass bei Entscheidungen nicht immer Vorgesetzte zu befragen wären. Miteinander konkurrierende Behörden können zusammengelegt oder aufgelöst werden.
Strukturelle Probleme beim Bürokratieabbau in Deutschland Das Ifo-Institut hat ausgerechnet, dass „überbordende Bürokratie“ das Land bis zu 146 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung pro Jahr kostet. Der Kostenindex für Bürokratie legte seit 2011 um mehr als 20 Mrd. Euro zu. In der Bundesgesetzgebung gibt es inzwischen 100.000 Regelungssachverhalte, über ein Fünftel mehr als 2010. Ein Fünftel der befragten Unternehmen schuf zur Bewältigung der zusätzlichen Regelungen neue Stellen, bei Unternehmen ab 250 Beschäftigten waren es sogar 73 Prozent. Das Online-Zugangsgesetz zur Digitalisierung von 575 wichtigen Verwaltungsleistungen sollte eigentlich bis Ende 2022 umgesetzt sein, im Frühjahr 2025 waren jedoch nur 29 Prozent der Leistungen bundesweit online verfügbar.
2015 wurde in Deutschland die „Bürokratiebremse“, auch bekannt als „One-in-one-out-Regel“ (OIOO), eingeführt. Ein Euro zusätzlicher Erfüllungsaufwand muss an anderer Stelle durch ein Euro Bürokratieenlastung ausgeglichen werden. Die OIOO-Regel greift nicht für Gesetze, die auf EU-Richtlinien beruhen. Da die Bürokratiebremse seit 2020 keine Wirkung mehr gezeigt hat, soll sie zu einer noch ehrgeizigeren One-in-two-out-Regel (OITO) ausgebaut werden. Bürokratieabbau kann auf drei Ebenen stattfinden, durch Abbau oder Verkleinerung von Organisationen, durch Streichung oder Abschwächung von Regulierungen, sowie durch Vereinfachungen im Verwaltungsvollzug und im Verwaltungshandeln. Zum Struktur- und Kulturwandel in der öffentlichen Verwaltung zählen „mehr Entscheidungsfreudigkeit und Verantwortung auf allen Ebenen, weniger Einmischung der oberen Ebenen, mehr Fehlertoleranz, mehr Qualifikation des Personals, weniger Juristendenke, sowie wirkungsorientierte Verwaltungsführung.“
Ann Cathrin Riedel, Geschäftsführerin des Vereins Next, konstatierte, „Bürokratieabbau ist mehr als nur die Streichung von Vorschriften“ und „ein ins Internet gestelltes Formular ist noch keine Transformation. Wenn sich Behörden mit ihren Prozessen intensiv auseinandersetzen, stellen sie manchmal fest: Schritt 3, 5 und 7 sind komplett unnötig.“ Roland-Berger-Experte Cyrus Asgarian bemängelte: „Je größer die Organisation ist, desto eher scheut man einen radikalen Umbau. Es fehlt oft der Mut, die ganze Organisation und kleinteilige Arbeitsweisen grundlegend infrage zu stellen.“ DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov forderte die stärkere Einbindung von Unternehmen in die Gesetzgebung: „Aber nur, wenn die Ergebnisse auch konsequent berücksichtigt werden und zudem dazu genutzt würden, um bestehende Gesetze zu überarbeiten und Entlastungen vorzunehmen.“
2025 erstellte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Gutachten zum Bürokratieabbau und ergebnisorientiertes Verwaltungshandeln: Auch wenn die Bundesregierung einzelne Berichtspflichten abgeschafft und Genehmigungsverfahren vereinfacht habe, würden bürokratische Anforderungen an anderen Stellen wieder zunehmen. Deutschland neige wie viele andere europäische Staaten, zum „Gold Plating“, indem europäische Anforderungen durch weitere Vorschriften verschärft würden. Damit die Verwaltung einen Anreiz habe, ergebnisorientiert zu entscheiden, sollten die Ergebnisse gemessen und veröffentlicht werden. Messgrößen könnten im Vergleich mit anderen Kommunen, Landkreisen und Bundesländern sein, wie lange bestimmte Verwaltungsprozesse in einer Behörde dauerten, wie zufrieden Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger mit den Dienstleistungen ihrer Verwaltung seien.
Pläne und Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene
Europäische Union Auf EU-Ebene wird bei der Europäischen Kommission im Rahmen des Bürokratieabbaus seit 2003 ein neues Verfahren zur sog. Gesetzesfolgenabschätzung angewandt. Dabei werden Folgenabschätzungen als ex-ante Evaluation neuer EU-Regelungsvorhaben auf Grundlage der drei Dimensionen Wirtschaft, Soziales und Umwelt durchführt. Dieses Konzept ist Teil der Lissabon-Strategie. Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem Frühjahrsgipfel 2007 auf den Abbau der Verwaltungslasten, die aus EU Regelungen resultieren, um 25 % bis 2012 geeinigt. Außerdem wurde ein Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten beschlossen.
Die Europäische Kommission setzte sich 2023 das Ziel, die mit den Berichtspflichten verbundenen Belastungen für Unternehmen um 25 Prozent zu verringern. Die Reform des Zollkodex der Union soll den Wirtschaftsbeteiligten Kosteneinsparungen in Höhe von rund 2 Milliarden Euro einbringen. Die Überarbeitung der Vorschriften für statistische Erhebungen sollen die Kosten der Unternehmen um 450 Millionen Euro senken.
Der Nationale Normenkontrollrat Deutschlands (NKR) sprach 2023 Empfehlungen für einen wirksameren Bürokratieabbau auf EU-Ebene aus. Deutschland und Frankreich sollen darauf hinwirken, dass die im Jahr 2016 getroffene „Interinstitutionelle Vereinbarung über Bessere Rechtsetzung“ auch tatsächlich umgesetzt werde.
Am 18. März 2026 ist die sogenannte Omnibus-I-Richtlinie EU 2046/70, ein erstes großes Gesetzespaket zum Bürokratieabbau, in der EU in Kraft getreten. Die Berichtspflicht für EU-Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde auf 2027 verschoben. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gilt für EU-Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz. Deren Berichtspflichten wurden deutlich reduziert und auf 2028 verschoben.
Mit Hilfe der verschiedenen Omnibus-Pakete sollen die Verwaltungskosten der europäischen Unternehmen jährlich um 6,3 Milliarden Euro sinken, während gleichzeitig private und öffentliche Investitionsgelder in Höhe von 50 Milliarden Euro mobilisiert werden könnten. Allerdings dürften unternehmerische Nachhaltigkeitsbestrebungen und damit die Ziele des Green-Deal abgeschwächt werden.
Bund-Deutschland Schon Willy Brandt sprach 1976 von den „Sorgen und Ängsten des einzelnen Menschen vor überwuchernden Bürokratien“ und Helmut Kohl im Jahr 1982 von „einer Zukunftsperspektive, die frei ist von unnötigen bürokratischen Auflagen“. In den vergangenen Jahrzehnten gab es Entbürokratisierungsgutachten, Entbürokratisierungskommissionen, einen Masterplan „Bürokratieabbau“ und Bürokratieentlastungsgesetze.
Bürokratieabbau wurde immer wieder auch in deutschen Parlamenten gefordert. Unabhängig von der parteipolitischen Ausrichtung der Regierungen konnte diese Forderung nur in Einzelfällen umgesetzt werden. Die Debatte hat in Deutschland und der EU durch die Anwendung des Standardkostenmodells neuen Schwung erhalten. Einen wesentlichen Anstoß erhielt die Debatte um den Bürokratieabbau 1997 durch die Ruck-Rede des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog, der die „Regulierungswut“ in Deutschland anprangerte.