Das Herrschaftsgericht Maihingen war ein Herrschaftsgericht der Fürsten zu Oettingen-Wallerstein in Maihingen. Es bestand von 1818 bis 1823 und war Teil des Rezatkreises.

Lage Das Herrschaftsgericht grenzte im Süden an das Herrschaftsgericht Wallerstein und im Norden an das Herrschaftsgericht Oettingen diesseits der Wörnitz.

Struktur Steuerdistrikte Das Herrschaftsgericht wurde in 6 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Oettingen verwaltet wurden.Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 49 des zweiten Teiles. Alerheim mit Wennenmühle und Wörnitzostheim; Bühl mit Anhauserhöfe und Rudelstetten; Deiningen mit Klosterzimmern und Möderhof; Holzkirchen mit Fessenheim, Muttenauhof und Speckbrodi; Marktoffingen mit Minderoffingen, Ramstein, Schnabelhöfe, Schnabelmühle und Wengenhausen; Maihingen mit Dürrenzimmern, Klostermühle und Langenmühle.

Ruralgemeinden 1818 gab es 11 Ruralgemeinden im Herrschaftsgericht Maihingen:Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 80f.

1818 gab es im Herrschaftsgericht Maihingen 4909 Einwohner, die sich auf 982 Familien verteilten und in 987 Anwesen wohnten.

1823 wurde das Herrschaftsgericht Maihingen aufgelöst: Deiningen, Dürrenzimmern, Fessenheim, Holzkirchen, Marktoffingen, Maihingen, Minderoffingen kamen an das Herrschaftsgericht Wallerstein; Allerheim, Bühl, Rudelstetten und Wörnitzostheim kamen an das Herrschaftsgericht Harburg.

Literatur

Fußnoten

Maihingen Maihingen, Herrschaftsgericht Kategorie:Geschichte (Landkreis Donau-Ries) Kategorie:Maihingen Kategorie:Gerichtsgründung 1818 Kategorie:Aufgelöst 1823