mini|Sitz des Herrschaftsgerichtes: der Kastenbau auf Burg Harburg Das Herrschaftsgericht Harburg war ein Herrschaftsgericht der Fürsten zu Oettingen-Wallerstein in Harburg. Es bestand von 1818 bis 1848. Bis 1837 war es Teil des Rezatkreises, ab 1838 gehörte es zu Schwaben und Neuburg. 1848 wurde es in eine Gerichts- und Polizeibehörde umgewandelt, die 1852 erlosch.
Im Jahr 1818 hatte das Herrschaftsgericht 6510 Einwohner, die sich auf 1347 Familien verteilten und in 1171 Anwesen wohnten.
Lage Das Herrschaftsgericht grenzte im Südosten an das Landgericht Donauwörth, im Nordwesten an das Landgericht Nördlingen und im Südwesten an das Herrschaftsgericht Bissingen.
Struktur Steuerdistrikte Das Herrschaftsgericht wurde in 11 Steuerdistrikte aufgeteilt, die vom Rentamt Nördlingen verwaltet wurden.Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 46f. des zweiten Teiles.
Ruralgemeinden 1820 gab es 16 Ruralgemeinden im Herrschaftsgericht Harburg:Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 79f.
Weitere Entwicklung 1823 kamen vom aufgelösten Herrschaftsgericht Maihingen die Gemeinden Alerheim, Bühl, Rudelstetten und Wörnitzostheim hinzu. Nach 1829, jedoch vor 1839 wurden vom Landgericht Nördlingen die Gemeinden Appetshofen und Möttingen überwiesen.Appetshofen und Möttingen werden bei K. F. Hohn, S. 321ff. noch nicht aufgelistet, jedoch bei G. F. Kramer, S. 119.
Nach 1829, jedoch vor 1839 wurde Untermagerbein an das Herrschaftsgericht Bissingen abgegeben.
Literatur
Georg Friedrich Kramer (Hrsg.): Statistisches Handbuch für den Regierungsbezirk von Schwaben und Neuburg, Augsburg 1839, S. 119 (Digitalisat).
Fußnoten
Harburg Harburg, Herrschaftsgericht Kategorie:Geschichte (Landkreis Donau-Ries) Kategorie:Harburg (Schwaben) Kategorie:Gerichtsgründung 1818 Kategorie:Aufgelöst 1848