Das Herrschaftsgericht Hohenlandsberg war ein Herrschaftsgericht der Fürsten von Schwarzenberg zu Hohenlandsberg. Es bestand von 1814 bis 1848 als administrative Einheit des Rezatkreises. 1848 wurde die Gerichts- und Polizeibehörde gebildet, die die Verwaltung und Gerichtsbarkeit für die Gemeinden des Herrschaftsgerichtes übernahm. Am 1. Juli 1850 wurde diese Behörde aufgelöst.

Lage Das Herrschaftsgericht grenzte an die Landgerichte Markt Bibart, Neustadt, Uffenheim und an die Herrschaftsgerichte Burghaslach und Markt Einersheim.

Struktur Das Herrschaftsgericht wurde in 9 Steuerdistrikte aufgeteilt, die von den Rentämtern Iphofen, Scheinfeld bzw. Uffenheim verwaltet wurden:Alphabetisches Verzeichniß aller im Rezatkreise enthaltenen Ortschaften, S. 47f. des zweiten Teiles.

1818 gehörten 14 Ruralgemeinden zum Herrschaftsgericht:Adreß- und statistisches Handbuch für den Rezatkreis im Königreich Baiern, S. 83.

1818 gab es im Herrschaftsgericht Hohenlandsberg 5913 Einwohner, die sich auf 1444 Familien verteilten und in 1289 Anwesen wohnten.

Spätestens 1837 wurde die Gemeinde Herbolzheim wurde an das Landgericht Markt Bibart abgegeben und die Gemeinde Nenzenheim an das Landgericht Uffenheim.

1840 hatte das Herrschaftsgericht Hohenlandsberg eine Gebietsfläche von 2 Quadratmeilen (≈110 km²). Es gab 5353 Einwohner (2631 Katholiken, 2475 Protestanten und 247 Juden), 34 Ortschaften (3 Märkte, 6 Pfarrdörfer, 3 Kirchdörfer, 1 Dorf und 21 Einöden) und 12 Gemeinden (3 Marktgemeinden und 9 Landgemeinden).Eduard Vetter (Hrsg.): Statistisches Hand- und Adreßbuch von Mittelfranken im Königreich Bayern. 1846, S. 276 ff.

Literatur

Fußnoten

Hohenlandsberg Kategorie:Geschichte (Landkreis Kitzingen) Kategorie:Geschichte (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim) Kategorie:Weigenheim Kategorie:Schwarzenberg (fränkisch-böhmisches Adelsgeschlecht) Kategorie:Gerichtsgründung 1814 Kategorie:Aufgelöst 1848