Eng gefasst bezeichnet die Totenklage das durch Emotionen hervorgerufene Klagen über den Tod eines Menschen, zu dem man eine emotionale Beziehung hatte.

Bedeutung Die Totenklage ist keine stille Trauer. Sie erfolgt für andere vernehmbar, vor allem durch das Singen von Klageliedern oder das reine Klagen im ursprünglichen Sinne, also „dem Schreien/Jammern vor Trauer oder Schmerz“.Duden Band 7 – Das Herkunftswörterbuch, Dudenverlag, 3. Auflage 2001, ISBN 3-411-04073-4. Die Totenklage intensiviert die Trauer um den Verlust des Verstorbenen.

Fasst man den Begriff der Totenklage etwas weiter auf, so sind damit nicht nur Äußerungen über die menschliche Stimme (Singen, Schreien, Jammern), sondern auch leibliche „Äußerungen“ wie Gesten, Bewegungen und Handlungen gemeint. Die Klagenden – insbesondere Frauen – schrien ursprünglich schrill und unartikuliert, entstellten sich (Ausreißen bzw. Abschneiden der Haare = Haaropfer), zerrissen sich die Kleidung und fügten sich Schmerzen durch Schläge und Zerkratzen der Haut zu.

Fasst man den Begriff der Totenklage noch etwas weiter auf, so muss er nicht auf die spontane Äußerungen wirklicher Emotionen beschränkt sein, sondern kann auch stark den Charakter eines Rituals oder einer reinen Darbietung mit professionellen „Schauspielern“, wie den Klageweibern, annehmen. Beispiele für eine stark ritualisierte Totenklage finden sich in den Abschnitten über Altägypten und das Antike Griechenland.

In der Moderne tritt der Diskurs über Melancholie und Trauma an die soziale Stelle, die in vormodernen Gesellschaften rituelle Totenklagen innehatten.

Das Reallexicon der Deutschen Altertümer definierte Klage in der Bedeutung von Totenklage als:

Die Totenklage in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen Altägypten Herodot beschreibt die Totenklage der Ägypter:

Antikes Griechenland Die Totenklage in Gestalt des Threnos richtete sich direkt an den Verstorbenen als ein Wesen, das fähig ist, diese Klage zu verstehen. Weiter sollte dem Toten durch die Zufügung eigener Schmerzen die Wahrhaftigkeit des Kummers demonstriert werden, um diesen gnädig zu stimmen. So sollte auch das Vergießen des eigenen Blutes den Blutdurst des Verstorbenen stillen. Der Tote wurde umkreist, so dass ein schützender Bannkreis um ihn gezogen wurde.

Römische Antike In der römischen Antike wurde die Totenklage oder der Totengesang nenia oder naenia genannt.

Judentum Die hebräische Totenklage findet Ausdruck in der poetischen Form der Qina, die in den Klageliedern Jeremias ihren künstlerischen Höhepunkt findet.

Christianisierung Mit der Christianisierung werden in Europa die heidnischen Totenklagen verdrängt. Der Mönch Pirmin verbietet im 9. Jahrhundert die „schrille Totenklage“ (ululatus excelsus), sowie das Essen und Trinken am Grabhügel. Das Klagen sieht er als „teuflische Gesänge“ (diabolica carmina, pestifera cantica), „unziemlichen Scherz und Tanz“ (ioca et saltationes), „Gelächter und Gelage“ (inebriari et cachinnis ora dissolvi). – Er ersetzt die Totenklage durch Gebete, Psalmodieren und liturgische Gesänge.

Mittelalter In der mittelalterlichen Trobadordichtung Südfrankreichs war der Planh als Klagelied verbreitet.

Islam Der Koran und die Tradition sehen eine formale Totenklage nicht vor. . Gleichwohl findet sich in traditionell-muslimischen Gesellschaften eine ausgeprägte Praxis der Totenklage. Männer im Trauerzug, vor allem Frauen brechen in Schreie aus, die häufig bis zu tranceähnlichen Zuständen und zu Bewusstlosigkeit führen.

Siehe auch Bestattungsritus, Totenkult Trauerzug, Totengedenken Requiem

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

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