mini|Jäger mit Gewehr im Anschlag auf einem Hochstand während einer Drückjagd Die Jagd (in der deutschen Jägersprache traditionell auch Weidwerk oder seltener Waidwerk) ist in der deutschen Rechtsordnung untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden. Das Bundesjagdgesetz definiert die Jagd als das „Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild“, verbindet die Befugnis zur Jagdausübung mit der zur Hege und Aneignung des – vorher herrenlosen – Wildes und verpflichtet den Jäger zur Beachtung der „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit.“ Die Jagdgesetzgebung im engeren Sinne liegt weitgehend im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern, während andere jagdlich relevante Rechtsgebiete wie Waffen- und Fleischhygienerecht in die alleinige Kompetenz des Bundes fallen.

mini|Jägerin mit Stöberhunden Mit Stand des Jahres 2019 gab es in Deutschland 388.529 Jagdscheininhaber, was etwa einem halben Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung entspricht, darunter 27.190 Frauen (7 %). Die reguläre Gesamtjagdfläche, also die Gesamtheit aller nicht zu sogenannten befriedeten Bezirken gehörigen und damit bejagbaren Flächen, beläuft sich auf etwa 319.000 km² und umfasst damit rund 89 % der Gesamtfläche Deutschlands. mini|Jäger mit Waffe und Hund auf dem Weg zum Ansitz

Geschichte

Die in vorgeschichtlicher Zeit sowie bei den Germanen geltende und noch bis ins frühe Mittelalter übliche freie Jagd wurde durch die deutschen Könige im Prozess der Inforestation, der Ausweisung von Bannwäldern für die ausschließliche Nutzung durch den König und später auch andere Fürsten, immer weiter beschnitten. Die erzwungene Duldung von Wildschäden auf ihren Feldern sowie die fortwährende Einschränkung ihrer Jagdrechte zählten zu Gründen für das letztlich erfolglose Aufbegehren der Bauern im Deutschen Bauernkrieg der Jahre 1524 bis 1526. Als Konsequenz daraus blieb das subjektive Jagdrecht in den nächsten Jahrhunderten bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich der herrschenden Obrigkeit vorbehalten.

Zu einer grundlegenden Wende kam es durch die deutsche Revolution von 1848/1849 in deren Verlauf das subjektive Jagdrecht mit dem Grundeigentum verbunden und die Jagd auf eigenem Grund und Boden in der Frankfurter Reichsverfassung sogar zu einem Grundrecht erhoben wurde. Während die Frankfurter Reichsverfassung selbst keinen Bestand hatte, gilt – mit zeitweiser Ausnahme in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, der unmittelbaren Nachkriegszeit sowie der DDR – die grundsätzliche Bindung des subjektiven Jagdrechts an das Grundeigentum als Erbe der Revolution von 1848/1849 bis heute fort.

Wild Das nach Zahl und Wert des Wildbrets sowie aufgrund der im Wald und der Feldflur verursachten Wildschäden bedeutsamste Jagdwild sind Reh und Wildschwein. Daneben zählen je nach Bundesland teils mehrere Dutzend weitere Arten, wie etwa Rothirsch, Feldhase, Damhirsch, Gämse sowie verschiedene Arten von Wildenten und -gänsen, zu den jagdbaren Wildarten.

Wildbret Im Jagdjahr 2017/2018 wurden in Deutschland nach Zahlen des Deutschen Jagdverbands Wildfleisch von Reh, Wildschwein und Rothirsch mit einem Gesamtgewicht (Rohaufkommen, d. h. aufgebrochen in der Decke) von rund 55.000 Tonnen Wildfleisch und einem Gesamtwert von schätzungsweise rund 241 Millionen Euro erlegt, wovon auf Rehe 17.700 Tonnen, Wildschweine 32.900 Tonnen und Rothirsche 4700 Tonnen entfielen.

Jagdflächen und Jagdscheininhaber Deutschlandweit wird die Jagd auf ca. 32.000.000 ha Fläche ausgeübt. Stand 2022/23 gab es deutschlandweit ca. 434.370 Jagdscheininhaber. Flächen und Jagdscheininhaber sind wie folgt auf die einzelnen Bundesländer verteilt (die Daten stammen aus unterschiedlichen Quellen und sind teilweise nur ungefähre Angaben; die Summe der einzelnen Jagdflächen ergibt deshalb nicht exakt die gesamte Fläche; die Abweichungen sind allerdings im niedrigen Prozentbereich und deshalb trotzdem von Nutzen): +BundeslandQuelleJagdfläche in haJagdscheininhaber 2022/23Jagdscheininhaber je 100 ha JagdflächeBaden-Württembergfortbildung-lazbw.lgl-bw.de3.507.42552.5871,5Bayernwildtierportal.bayern.de6.783.73775.0001,1Berlinberlin.de18.2084.19723,1Brandenburgmluk.brandenburg.de2.573.71413.4700,5Bremenjagd1.de15.7001.0076,4Hamburghamburg.de25.0002.90011,6Hessenumwelt.hessen.de1.800.00026.0001,4Mecklenburg-Vorpommernregierung-mv.de2.003.46013.8700,7Niedersachsenml.niedersachsen.deüber 4.000.00060.0001,5Nordrhein-Westfalenfrankonia.de2.700.00097.1433,6Rheinland-Pfalzfrankonia.de1.950.00023.1481,2Saarlandfrankonia.de245.0005.0162,0Sachsenwald.sachsen.de1.574.76713.5550,9Sachsen-Anhaltmwl.sachsen-anhalt.deca. 1.700.00011.5000,7Schleswig-Holsteinschleswig-holstein.de1.415.114221151,6Thüringeninfrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de1.430.00012.5920,9gesamtkirchner-raddestorf.de32.000.000434.3701,4 Zum Vergleich: Im Versuchsrevier der Deutschen Jagdzeitung ist ein Pirschbezirk knapp 100 ha groß, also 1 jagende Person je 100 ha Jagdfläche.

Jagdstrecke alt=|mini|Entwicklung Jahresjagdstrecken von Reh, Wildschwein und Rothirsch in Deutschland zwischen den Jagdjahren (1. April bis 31. März des Folgejahres) 1935/1936 und 2012/2013 mini|Entwicklung der Jahresjagdstrecken von Rothirsch und Damhirsch in Deutschland zwischen 1935 und 2009 mini|Entwicklung der Jahresjagdstrecken von Mufflon, Sikahirsch und Gämse in Deutschland zwischen 1935 und 2009 Die jährliche Jagdstrecke bzw. Jagdstatistik wird durch die zuständigen Jagdbehörden der Bundesländer auf Landkreisebene erhoben und anschließend auf Bundesebene zusammengeführt.

+Jagdstrecke im Jagdjahr 2017/18ArtStück (Abschuss inklusive Fallwild)Rothirsch76.794Damhirsch63.103Sikahirsch2.429Wildschwein836.865Reh1.190.724Gämse4.883Mufflon7.288Feldhase184.690Wildkaninchen100.473Fasan76.731Rebhuhn1.879Waldschnepfe8.570Wildgänse (verschiedene Arten)95.394Wildenten (verschiedene Arten)273.832Wildtauben (verschiedene Arten)431.047Rotfuchs426.224Dachs75.000Baummarder6.595Steinmarder52.191Iltis8.461Wiesel4.069Waschbär172.549Marderhund31.245

Jagdrecht

Subjektives Jagdrecht Das subjektive Jagdrecht steht in Deutschland dem Grundeigentümer zu. Als Eigentum im Sinne der Verfassung, respektive Bestandteil des Grundeigentums, ist das subjektive Jagdrecht in Deutschland durch die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie nach Abs. 1 Grundgesetz grundlegend geschützt.

Objektives Jagdrecht

Das objektive Jagdrecht umfasst alle Rechtsnormen, die sich mit der Jagd befassen. Wildtiere allgemein und damit auch freilebendes Jagdwild werden in Deutschland rechtlich als res nullius und damit herrenlos betrachtet.

Die Gesetzgebungszuständigkeit im Jagdwesen (einschließlich der Liste der jagdbaren Wildarten) wurde mit der Föderalismusreform des Jahres 2006 von der vorher geltenden Rahmenkompetenz des Bundes in die konkurrierende Gesetzgebung mit Abweichungskompetenz für die Bundesländer überführt, sodass im Falle widersprüchlicher Regelungen nicht – wie sonst bei konkurrierender Gesetzgebung üblich – das Bundesrecht das Landesrecht bricht, sondern die jeweils jüngste Norm, egal ob sie auf Bundes- oder Landesebene verabschiedet wurde, Anwendungsvorrang hat. Eine Ausnahme der Abweichungskompetenz der Länder bildet lediglich der weiterhin dem Bund vorbehaltene Regelungsbereich zu Jagdscheinen und Normen, die sachlich zum Tierschutz gehören. Mehrere Bundesländer, darunter Rheinland-Pfalz, Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, haben seither von der neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und teils deutlich vom Bundesjagdgesetz abweichende Landesjagdgesetze verabschiedet. Einige andere jagdlich relevante Rechtsgebiete, wie Waffen- und Fleischhygienerecht, fallen dagegen in die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

In befriedeten Bezirken, wo ansonsten keine reguläre Jagdausübung zulässig ist, kann auf Privatgrund mit Zustimmung der Eigentümers (z. B. Fallenjagd) und im öffentlichen Raum nach Maßgabe der zuständigen Behörden (z. B. Stadtjäger, die Greifvögel zur Vergrämung von Stadttauben einsetzen) eine eingeschränkte Jagdausübung stattfinden.

Jagdwaffen Handfeuerwaffen sind in Deutschland die dominierenden Jagdwaffen. Eingeschränkt auf bestimmte Einsatzzwecke, wie etwa die Nachsuche auf verunfalltes oder anderweitig verletztes Wild, kommen auch Waffen wie die Saufeder zum Einsatz. Daneben ist eine Vielzahl verschiedener Messer in Gebrauch, die, neben ihrer Verwendung als Universalwerkzeug, auch als Waffe zum Abfangen von verletztem Wild genutzt werden.Haseder S. 105, 457

Berufsjäger alt=|mini|Forstamtsleiter des Bundesforstamtes Grafenwöhr bei der Einweisung US-amerikanischer Schützen vor einer Drückjagd auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr Unter der Bezeichnung Revierjäger (RJ) und dem dazugehörigen Meistertitel Revierjagdmeister (RJM) existiert ein nach Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannter Ausbildungsberuf zum Berufsjäger. Die Zahl der Revierjäger und Revierjagdmeister beläuft sich auf etwa eintausend deutschlandweit. Daneben gibt es mehrere tausend Forstleute, insbesondere in der Gruppe der Forstrevierleiter, die funktionell als Berufsjäger tätig sind und die Jagd als Teil ihrer Dienstpflicht ausüben.

Beschäftigung finden Berufsjäger vor allem in Jagd- und Forstbetrieben, wie etwa bei den Staatsforstbetrieben der Bundesländer und privaten Großgrundbesitzern, sowie in Schutzgebieten (teils unter der Bezeichnung Wildhüter). Dort planen sie den Jagdbetrieb, beobachten die vorhandenen Wildbestände, erledigen notwendige Abschüsse, ergreifen gezielte Maßnahmen zum Wild- und Jagdschutz, fördern im Rahmen der Hege seltenes bzw. erwünschtes und reduzieren schädliches bzw. unerwünschtes Wild, organisieren Gesellschaftsjagden, begleiten Jagdgäste und verwerten anfallendes Wildbret.

Deutsche Jägersprache Die Jägersprache gehört zu den ältesten und noch existenten Fachsprachen und dient heute vornehmlich der präzisen Verständigung der Jäger untereinander. Da sich die Jägersprache von der Gemeinsprache in der Lexik, nicht aber in der Syntax unterscheidet, kann sie als jagdlicher Fachwortschatz betrachtet werden. Die deutsche Jägersprache hat ihre schriftlich tradierten Ursprünge im 8. Jahrhundert und umfasst einen Wortschatz von etwa 13.000 Ausdrücken mit rund 40.000 definierten Bedeutungen. Lange Zeit dominierten die von Anfang an präsenten jagdlichen Fachausdrücke (z. B. „Saufeder“ für den langgeschäfteten, mit einem Riemen umwickelten Spieß für die Wildschweinjagd oder „Hetzen“ für das Verfolgen des Wildes durch den Jagdhund). Erst in der Neuzeit und insbesondere im 18. Jahrhundert kamen im Gefolge der Landesfürsten standessprachliche Begriffe auf, die auf soziales Abheben von Außenstehenden abzielten und keinen praktischen Mehrwert hatten (z. B. „Teller“ für die Ohren des Wildschweins oder „Lunte“ für den Schwanz des Fuchses). Aufgrund einer veränderten Jagdpraxis sind inzwischen zahlreiche ältere Termini obsolet geworden, weswegen heute maximal rund 2000 Termini in Verwendung sind.

Jagdverbände Die bedeutendsten Interessensverbände der Jäger in Deutschland sind der Deutsche Jagdverband (DJV), der bei weitem mitgliederstärkste Jägerverband mit Landesverbänden in jedem Bundesland außer Bayern, der Bayerische Jagdverband (BJV), der bis Ende 2009 Mitglied und bayerischer Landesverband im DJV war, sowie der Ökologische Jagdverband (ÖJV), dem Dachverband von 12 ÖJV-Landesverbänden, der in der Forstwirtschaft und im Verbandsnaturschutz verwurzelt ist.Maylein (2005), S. 37 f. Daneben existieren eigene Interessensverbände der Berufsjäger (Bundesverband Deutscher Berufsjäger), Jagdaufseher (Bund Deutscher Jagdaufseherverbände), Falkner (Deutscher Falkenorden, Orden deutscher Falkoniere, Verband deutscher Falkner), Bogenjäger (Deutscher Bogenjagd Verband), u. a., die teils unabhängig agieren, teils mehr oder weniger in andere Jagdverbände integriert sind.

Kritik Natur- und Umweltschutz