alternativtext=Ausschussmitglieder im Sitzungssaal|mini|Die Ausschussmitglieder vor Beginn der konstituierenden Sitzung am 12. Dezember 2019 Der 2. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages war ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags. Er sollte das Verhalten der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seiner nachgeordneten Behörden, seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD für die 18. Wahlperiode im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) umfassend aufklären. Wegen dieses Hintergrundes wird der Ausschuss auch PKW-Maut-Untersuchungsausschuss oder teilweise Mautaffäre-Untersuchungsausschuss genannt.
Am 15. Oktober 2019 brachten die Oppositionsfraktionen des 19. deutschen Bundestages in der Drucksache 19/14290 einen Antrag ins Plenum ein, den zweiten parlamentarischen Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode einzusetzen. Die tragenden Oppositionsfraktionen sind FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.
Der Antrag wurde an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen, wo er am 7. November 2019 nach dem Minderheitenrecht beschlossen wurde.Tagesordnung für die 25. Sitzung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - TOP 1 Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode (Pkw-Maut) Am 28. November 2019 wurde der 2. Untersuchungsausschuss zur „Pkw-Maut-Affäre“ vom Plenum beschlossen und eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut war der zweite Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode und nahm seine öffentliche Arbeit mit einer Sachverständigenanhörung am 16. Januar 2020 auf. Im Juni 2021 wurde der Bericht des Untersuchungsausschusses vorgelegt.dserver.bundestag.de, Drucksache 19/30500 „Beschlussempfehlung und Bericht des 2. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes“, 10. Juni 2021, abgerufen am 17. August 2023
Mitglieder des Untersuchungsausschusses Den Vorsitz des Untersuchungsausschusses führte Udo Schiefner (SPD). Die stellvertretende Vorsitzende für die Unionsfraktion war Nina Warken, die bereits Mitglied des NSA-Untersuchungsausschusses war. Die SPD entsandte die verkehrspolitische Sprecherin Kirsten Lühmann in den Ausschuss. Oliver Luksic und Christian Jung vertraten die FDP in dem Ausschuss, Jörg Cezanne die Fraktion Die Linke. Wolfgang Wiehle, AfD, gehörte ebenfalls dem Untersuchungsausschuss an. Weitere Mitglieder des Bundestages gingen als stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss.
Hintergrund Ziel der geplanten Pkw-Maut war eine Infrastrukturabgabe für die Nutzung von Personenkraftwagen auf Autobahnen, die deutsche Nutzer allerdings wieder erstattet bekommen sollten. Dieses Modell erklärte der Europäische Gerichtshof im Juni 2019 aufgrund der Ungleichbehandlung von Inländern und EU-Ausländern für unzulässig.
Einem kurz darauf erschienenen Bericht der Zeitschrift Capital zufolge wollte der seit März 2018 amtierende Verkehrsminister Andreas Scheuer bis Ende jenes Jahres, also noch vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, einen schnellen Vertragsschluss mit den künftigen Betreibern der Pkw-Mautstellen herbeiführen. Hierzu habe es mehrere – dem Bundestag nicht bekannte – Treffen gegeben. Durch den überhasteten Vertragsschluss sowie mögliche Fehler im Vergabeprozess seien unnötig hohe Schadensersatzforderungen der Betreibergesellschaften entstanden. Betreiber der PKW-Maut sollte die autoTicket GmbH werden, ein Konsortium aus dem Ticketvermarkter CTS Eventim und dem österreichischen Traffic-Systemanbieter Kapsch AG. Dieses Konsortium trat als Bietergemeinschaft mit dem Namen Paspagon auf.
Am 19. Dezember 2019 meldete das Konsortium die Forderung nach einem Schadenersatz in Höhe von 560 Mio. Euro an, was weit über den bisherigen Vermutungen von rund 300 Mio. Euro lag. Dem Spruch eines Schiedsverfahrens zufolge musste der Bund an die vorgesehenen Mautbetreiber 243 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Der Bund verzichtete auf eine Klage gegen Andreas Scheuer wegen Schadenersatz. Ein vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr beauftragter Gutachter hatte empfohlen nicht zu klagen und seine Empfehlung mit dem erheblichen Prozessrisiko und Zweifeln an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche begründet.
Untersuchungsauftrag Nach dem Willen der Opposition sollte im Untersuchungsausschuss geklärt werden, welche Entscheidungen durch den jeweils amtierenden Verkehrsminister persönlich „im Hinblick auf die geplante Infrastrukturabgabe aus welchen Gründen gefällt“ wurden. Minister im fraglichen Zeitraum waren Alexander Dobrindt und Andreas Scheuer. Weiter sollte der Ausschuss herausfinden, ob der Bundestag in den Planungs- und Projektzeiträumen jeweils umfassend und zeitnah über mögliche Risiken und politische Verpflichtungen informiert wurde. Insgesamt sollte es dreizehn Untersuchungsgegenstände geben.
Rolle von Andreas Scheuer Im Zuge der Untersuchungen beantragte der Ausschuss die Herausgabe der Mobiltelefondaten von Minister Andreas Scheuer. Das Verkehrsministerium räumte in der zweiten Ausschuss-Sitzung ein, dass diese bereits gelöscht und wohl unwiederbringlich verloren seien.
Rolle von Guido Beermann Ebenfalls beantragte der Untersuchungsausschuss die Herausgabe der Handydaten des ehemaligen Staatssekretärs Guido Beermann. Auch diese Daten wurden nach seinem Ausscheiden als Staatssekretär gelöscht, obwohl der Untersuchungsausschuss zu diesem Zeitpunkt schon absehbar war.
Aussagen von Peter Ramsauer und Horst Seehofer Bundesinnenminister Horst Seehofer wies bei seiner Zeugenvernehmung Vorwürfe zurück, soweit sie sich gegen ihn richten. Er habe „alles richtig gemacht“. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat hätten dem Projekt zugestimmt. Wäre er aktuell Parteichef, würde er erneut eine Pkw-Maut favorisieren, aber mit einem stärkeren Gewicht auf Klimaschutz.
Vorangegangen war drei Monate zuvor eine Aussage von Ex-Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer, der auf die Verantwortung von Kanzlerin Merkel und Seehofer verwiesen hatte, die „sehenden Auges eine europarechtliche Unmöglichkeit der Pkw-Maut in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt“ hätten.
Seehofer bestätigte Ramsauers Zweifel bei den Koalitionsverhandlungen 2013, machte aber deutlich, dass er ein Wahlversprechen abgab, deutsche Fahrzeughalter nicht zusätzlich zu belasten: „Ich war überzeugt, dass es geht“. Er könne nicht kurz nach der Wahl die Öffentlichkeit überraschen, „dass es nun doch Verlierer geben müsse“. Er habe in seiner langen Karriere oft erlebt, dass vieles, was bei der EU-Kommission umstritten war, in Verhandlungen doch übereinstimmend gelöst werden konnte. Laut Seehofer habe der damalige Verkehrsminister Dobrindt Ende 2016 für ein leicht geändertes Maut-Modell von der EU-Kommission „grünes Licht“ erhalten. Er habe nie gezweifelt, dass dieses keinen Bestand vor dem EuGH gehabt hätte.
Folgen Im Mai 2022 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Anfangsverdachts der falschen uneidlichen Aussage in Zusammenhang mit der Pkw-Maut ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer und Ex-Staatssekretär Gerhard Schulz eingeleitet hat. Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen widersprüchliche Aussagen der damaligen Ministeriumsspitze und der Mautbetreiberfirmen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA).Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer. In: Spiegel online, 3. Mai 2022. Im August 2025 wurden beide von der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der falschen uneidlichen Aussage vor dem PUA beim Landgericht Berlin I angeklagt.[Befragung zu geplatzter Pkw-Maut Ex-Verkehrsminister Scheuer wegen Falschaussage angeklagt Befragung zu geplatzter Pkw-Maut: Ex-Verkehrsminister Scheuer wegen Falschaussage angeklagt], tagesschau.de vom 20. August 2025. Die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin I wurde am 21. September 2026 eröffnet.
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#192 Kategorie:Politikgeschichte (Deutschland, 21. Jahrhundert) Kategorie:Politische Affäre in der Bundesrepublik Deutschland