Der Fachsenat nach § 189 VwGO ist ein Spruchkörper des deutschen Bundesverwaltungsgerichts. Er entscheidet, wenn eine Behörde sich im Einzelfall weigert, dem Gericht bestimmte Akten vorzulegen.
Zuständigkeit Der Fachsenat ist zuständig für Entscheidungen nach Abs. 2 VwGO (sog. In-Camera-Verfahren).
Besetzung Der Fachsenat ist mit folgenden fünf Berufsrichtern besetzt. Zudem sind drei Vertreter benannt:
Vorsitzender Richter: Rainer Störmer (zugleich 5. Revisionssenat) Richterin (stellv. Vorsitzende): Heidi Stengelhofen-Weiß (zugleich 5. Revisionssenat) Richter: Katharina Harms (zugleich 5. Revisionssenat) Richter: Hans-Jörg Holtbrügge (zugleich 5. Revisionssenat) Richter: Damian-Markus Preisner (zugleich 5. Revisionssenat) 1. Vertreter Richter: Achim Seidel (zugleich 4. Revisionssenat) 2. Vertreterin Richterin: Yvonne Hellmann (zugleich 3. Revisionssenat) 3. Vertreterin Richterin: Kirsten Kuhlmann (zugleich 3. Revisionssenat)
Soweit darüber hinaus eine Vertretung erforderlich wird, werden alle Richter des Fachsenats von allen beisitzenden Richtern der Revisionssenate, beginnend mit dem dienstjüngsten und fortlaufend in der Reihenfolge des Dienstalters, vertreten. Bei gleichem Dienstalter beginnt die Vertretung mit dem lebensjüngeren Richter.
Vorsitzende Nr. Name (Lebensdaten) Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit 1 (* 1939) 2 (* 1945) 3 (* 1953) 4 (* 1954) 5 (* 1962) 6 (* 1961) –
Einzelnachweise
Kategorie:Bundesverwaltungsgericht (Deutschland)