Phänomenbereich ist ein in Deutschland seit 2001 von den Sicherheitsbehörden benutzter Begriff, um die unter der Sammelbezeichnung „Politisch motivierte Kriminalität (PMK)“ erfassten Straftaten bundesweit einheitlich zu erheben, zu erfassen und auszuwerten.„Politisch motivierte Kriminalität“ – Begriffserklärungen Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, 7. September 2018 Das Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität (PMK)“ sowie die „Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)“ beruhen auf einem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 10. Mai 2001.Heike Kleffner, Mark Holzberger: War da was? Reform der polizeilichen Erfassung rechter Straftaten 29. Februar 2004
Politisch motivierte Straftaten Die Polizei unterscheidet bei der politisch motivierten Kriminalität zwischen folgenden fünf Phänomenbereichen:
Politisch motivierte Kriminalität – links (PMK – links) Politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK – rechts) Politisch motivierte Kriminalität – religiöse Ideologie Politisch motivierte Kriminalität – ausländische Ideologie (PMK-Ausland) Politisch motivierte Kriminalität – sonstige (nicht zuzuordnen)
Bis 2016 bildeten ausländische und religiöse Ideologien einen Phänomenbereich.
Verfassungsschutz Das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesbehörden für Verfassungsschutz sowie der Militärische Abschirmdienst unterscheiden die Phänomenbereiche:
Linksextremismus Rechtsextremismus Islamismus/islamistischer Terrorismus Ausländerextremismus
Die Aufgabe der Spionageabwehr der Verfassungsschutzbehörden bildet keinen Phänomenbereich.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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