mini|Denkmal für Lise Meitner, 2014, im Ehrenhof der Humboldt-Universität zu Berlin Die Liste von Denkmälern für Frauen in Deutschland gibt einen Überblick über Denkmäler im engeren Sinne, also über Bauwerke, Skulpturen, Plastiken und dergleichen, die in Deutschland an bestimmte Frauen oder Frauengruppen erinnern. Weibliche Persönlichkeiten wurden in Deutschland wenig mit Denkmälern gewürdigt. Die wenigen Frauen-Denkmäler zeigen vor allem Frauen aus dem Adel oder Herrscherhäusern oder Heilige. Die Abwesenheit von Frauen als Darstellung eines Individuums im öffentlichen Denkmal wird schon seit Jahrzehnten thematisiert.
Hintergrund Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts war es dem Adel oder Repräsentanten der Kirche vorbehalten, als Individuen bildlich im öffentlichen Raum präsent zu sein. Stand und Herkunft und nicht individuelle Leistungen und Verdienste bestimmten, ob ein Mensch eines Denkmals würdig betrachtet wurde. Nach 1800 wandelte sich das Denkmal vom aristokratischen Herrschaftsinstrument zum demokratischen Erinnerungsmedium. Verdienste für die Allgemeinheit und individuelle Leistungen kamen als Kriterium für Denkmalwürdigkeit hinzu. Entsprechend wurde dann auch Künstlern, Wissenschaftlern, Politikern, Technikern und Unternehmern Denkmäler gesetzt (Beispiele sind Luther 1819 in Wittenberg, Gutenberg 1837 in Nürnberg, Schiller 1839 in Stuttgart). Das Bürgertum kämpfte mit den Denkmälern um die zentralen Plätze im öffentlichen Raum und damit um öffentliche Sichtbarkeit und Anerkennung, wie gerade die Errichtung des Stuttgarter Schillerdenkmals 1839 belegt. Es kam zu einem Denkmalboom. Nach der Zählung eines Kunsthistorikers gab es um 1800 18 Standbilder in Deutschland, achtzig Jahre später waren es bereits 800.
mini|Schillerdenkmal von 1871 in Berlin mit weiblichen Allegorien als „Assistenzfiguren“mini|Sockelrelief des Königin-Luise-Denkmals auf der Luiseninsel von 1880Weibliche Persönlichkeiten wurden im Rahmen des aus dem Bürgertum vorangetriebenen Booms dagegen als „Individualdarstellungen“ wenig bedacht. Dagegen waren Frauen als Allegorie, Göttin, Muse, Fabelwesen, Personifikation, Mädchen oder Mutter als Denkmal oder Skulptur im öffentlichen Raum durchaus präsent. Doch wie die Kunsthistorikerin Silke Wenk feststellte: „Das Bild des weiblichen Körpers in der allegorischen Personifikation verweist auf Frauen, aber meint sie nicht.“ Gerade das, was mit Bildern des Weiblichen bezeichnet würde, wäre Frauen (im 19. Jahrhundert) meist verschlossen gewesen, nämlich der gesamte öffentliche Raum wie Politik, Wissenschaft, Kunst, Militär und vieles mehr. Walter Benjamin sagte über das Allegorische, dass es genau das Nichtsein dessen bedeute, was es vorstelle. Frauen dienten also der Verkörperung von etwas nicht Darstellbarem, wie Minerva als Vertreterin der Kriegskunst, Justitia als Vertreterin der Gerichtsbarkeit, Germania als nationale Personifikation oder Victoria als Repräsentation des Sieges.
Wie bereits in den Jahrhunderten davor, waren es im 19. Jahrhundert in der Regel Frauen aus den Herrscherhäusern, die auf den Denkmalsockel gelangten, wobei dynastische Gesichtspunkte entscheidend waren. Vor allem Vertreterinnen des preußischen Herrscherhauses kamen zum Zuge (Königin Luise, Kaiserin Victoria, Kaiserin Augusta). Auch die Frauen des Adels und aus den Herrscherhäusern wurden nicht für ihre „Leistungen“ oder ihre „Macht“ gewürdigt, wie das Beispiel der Rahmung des Denkmals für Königin Luise von 1880 auf der Luiseninsel zeigt. Es stellt sie in ihrer Rolle als „Frau, Mutter und Gattin“ und als „Muster der reinsten Weiblichkeit“ dar. Ihr Wirken als Gegnerin Napoleons fand dagegen keinen Niederschlag. Insofern ist dieses Denkmal kein Beispiel für die Inklusion von Frauen, sondern diente dazu, für Frauen geltende bürgerliche Funktionszuschreibungen und Moralkodizes hervorzuheben. In anderen Ländern war dies nicht unbedingt so. Zum Beispiel gab es in Paris, so Helke Rausch, eine „monumentale Reminiszenz an weibliches Personal“, obwohl viele dieser Projekte letztendlich scheiterten, so zum Beispiel ein Denkmal für die Autorin und anarchistische Sozialistin Louise Michel, das 1907 initiiert wurde.
In wenigen Fällen wurde auch nicht-aristokratischen Frauen ein Denkmal gesetzt. Sie weisen dann, so die Historiker Ute Scherb, auch weitere „Abweichungen“ von den üblichen Regeln für Denkmäler auf. So wurde das Denkmal für die Schauspielerin Friederike Caroline Neuber nicht, wie sonst üblich, als Standfigur gestaltet, sondern als architektonische Konstruktion. Die Beteiligte am Freiheitskampf Johanna Stegen wurde im Denkmal nicht als mündige Frau, sondern nur als unschuldiges Mädchen dargestellt, die „Mädchendienst“ für die Krieger leistete. Die Soldaten wurden an ihrem Denkmal deutlich prominenter dargestellt als die angeblich Geehrte. Die Unternehmerin Barbara Uthmann wurde weniger als Geschäftsfrau geehrt, sondern für ihre Förderung des Spitzenklöppelns und als Gründerin eines Verlagswesens für Bortenerzeugnisse.
Die Stifter der wenigen Denkmäler für Frauen sind im 19. Jahrhundert fast immer Männer. Nur drei Denkmäler wurden von Frauen gestiftet: das 1887 errichtete Ottilie-Wildermuth-Denkmal in Tübingen, die 1891 von ihrer Tochter, der Großherzogin Luise, gestiftete Kaiserin-Augusta-Bank in Baden und das 1896 errichtete Louise-Otto-Peters-Denkmal in Leipzig. Die Historikerin Ute Scherb konstatierte, dass das Stiften von Denkmälern als Erinnerungszeichen von Frauen kaum angestrebt wurde, da diese – wie die Einwände gegen das Wildermuth-Denkmal belegten – als kaum nützlich angesehen wurden. Andere Arten von Stiftungen entsprachen dem damaligen weiblichen Selbstverständnis eher. Frauen, die über genügend Geld verfügten, über das sie frei bestimmen konnten, riefen stattdessen Stiftungen ins Leben, die auf die Verbesserung der Lebensverhältnisse abzielten, meist über Bildungsprogramme. Für die von Männern initiierten Denkmalstiftungen engagierten sich Frauen allerdings durchaus, wie anhand des Hermannsdenkmals im Teutoburger Wald nachgewiesen wurde. Die Frauen beteiligten sich an Spendensammlungen und gründeten Frauenvereine für die Errichtung des Denkmals, die so genannte „Damenlotterien“ organisierten und Flugblätter verfassten. Auch bei der Gestaltung der aufwändig ausgerichteten Einweihungsfeierlichkeiten waren sie beteiligt. Bei den Festen zur Denkmaleinweihung traten Frauen allerdings höchstens in der Begleitung von Männern in Erscheinung, die Festreden hielten ausschließlich Männer.
Für spätere Jahrzehnte gibt es bisher keine übergreifenden Untersuchungen zu Frauen-Denkmälern in Deutschland. Eine Ausnahme ist eine 2024 veröffentlichte Studie, die feststellte, dass für Menschen, die gegen den Nationalsozialismus Widerstand geleistet haben, um die 1120Bei dieser Zahl ist zu beachten, dass die verwendete Kategorisierung als Denkmal nicht mit der Denkmaldefinition der Liste dieses Artikels, die unter anderem Gedenktafeln ausschließt, übereinstimmt. Denkmäler errichtet wurden. Davon ehrten um die 150 einzelne Frauen oder Frauen als Teil eines Ehepaares, wobei der überwiegende Teil der Frauen-Denkmäler erst ab 1980 entstand. Ab den 1980er Jahren gab es parallel zu einer Wende in der Rezeption des Widerstands vermehrt Denkmäler, die der Kategorie „Stille Heldinnen und Helden“ zugeordnet wurden. Hierbei wurden Frauen stärker berücksichtigt als in den Jahrzehnten davor.
Die Abwesenheit von weiblichen Persönlichkeiten im öffentlichen Denkmal wird schon lange thematisiert, zum Beispiel bereits 1908 in der Zeitschrift Die Woche. Im Laufe der Jahrzehnte gab es eine Vielzahl von Aktionen, die wiederholt auf den Mangel hinwiesen oder dagegen protestierten, wenn bei neuen Denkmälern die Nichtbeachtung von Frauen fortgeschrieben wurde.
Listendefinition Die Liste enthält Denkmäler im engeren Sinne, die historisch verbriefte Frauen darstellen und ihren Standort in Deutschland haben. Auch verlorene oder zerstörte Denkmäler werden aufgeführt, soweit Informationen zum ursprünglichen Denkmalzweck noch vorliegen.
Die Seite enthält nicht: Kunstwerke, die nicht dem Gedenken an bestimmte, namentlich genannte Frauen oder Frauengruppen dienen (zum Beispiel Trümmerfrau-Denkmal (Berlin-Neukölln) oder Denkmal für Rosenstraßen-Protest in Berlin), Gedenktafeln, Informationstafeln oder Grabmale, Gedenksteine, die von Familien und Freunden für die persönliche Erinnerung aufgestellt wurden (z. B. nach einem tödlichen Unfall), Stolpersteine, Skulpturen biblischer Gestalten, wie z. B. Maria, Skulpturen oder Objekte, bei denen kein Kontext eines dauerhaften öffentlichen Gedenkens ermittelbar ist, wie zum Beispiel bei Skulpturen aus römischer Zeit, die im Rahmen archäologischer Grabungen auf deutschem Gebiet gefunden wurden, oder Personenbüsten, die in nicht öffentlich genutzten Räumen aufgestellt wurden, oder nach Personen benannte Einrichtungen, die nicht primär als Gedenkort errichtet wurden, Reliquienbüsten, Altarfiguren und ähnliche Objekte, die vor allem religiösen Zwecken dienen, Gemälde oder andere ähnliche zweidimensionale Darstellungen in Innenräumen, auch wenn diese öffentlich sind, Denkmäler, für die keine adäquaten Quellen vorliegen.
Die Liste stellt neben den Rahmendaten der geehrten Persönlichkeit insbesondere Informationen zum Denkmal selbst vor, neben dem Aufstellungsort also zum Beispiel wer es initiiert und aufgestellt hat, wer es gestaltet hat und in welchem Rahmen es eingeweiht wurde.
Liste Vor 1800 Aufgestellt Geehrte Person Standort Geschaffen von Anmerkungen Bildum 1235, auch Heilige Kunigunde, (um 980–1033), KaiserinBamberg, an der Adamspforte des Bamberger DomsDas Adamsportal war im Mittelalter der Haupteingang für die Gläubigen. Geplant war es ursprünglich ohne plastischen Schmuck, doch schon während der Bauzeit des Doms wurde es mit sechs Figuren ausgestattet: der Heilige Petrus, Adam und Eva, der Heilige Stephanus und das heiliggesprochene Sachsenkaiserpaar, Kaiser Heinrich II. und Kaiserin Kunigunde, die den ersten Bamberger Dom gegründet hatten. Das Kaiserpaar ist einerseits dem sündigen ersten Menschenpaar, andererseits dem Gründer der Katholischen Kirche und dem ersten christlichen Märtyrer gegenübergestellt.
Die sechs Figuren sind Säulenfiguren, das heißt, sie sind aus einem Block mit einer Säule im Rücken gemeißelt. Die Figur Kunigunde ist in einem ungegürteten Gewand dargestellt, was vielleicht ein Hinweis auf die ihr zugeschriebene Jungfräulichkeit ist. Sie hält ein Kirchenmodell in den Händen, das oft als Modell der von ihr gestifteten Bamberger Stephanskirche interpretiert wurde. Wahrscheinlicher ist, dass es den Bamberger Dom selbst repräsentiert, obwohl es nicht den tatsächlichen Bau darstellt. Ihre Geste weist auf ihren Ehemann Heinrich II., der damit als wichtige Person gewürdigt wird.
Zum Schutz vor weiterer Verwitterung wurden die Skulpturen 1937 abgebaut. Seit 1966 befinden sie sich im Diözesanmuseum Bamberg. Rechtzeitig zur Landesausstellung 2002 „1002–1024 Kaiser Heinrich II.“ wurden Abgüsse der Skulpturen aus gefärbter, kunstharzgebundener Steinersatzmasse des Kaiserpaares gemacht und an der Adamspforte des Doms aufgestellt. 2004 wurden auch die Skulpturen von Adam und Petrus wieder ergänzt.zentriert|120pxMitte 13. Jahrhundert (11. Jahrhundert), Gräfin oder Gepa (11./12. Jahrhundert), GräfinNaumburg (Saale), Naumburger Dom, WestchorSiehe Figurenensemble Naumburger Stifterfiguren
Für die Deutung dieser Figur gibt es drei Vorschläge: Berchta, die Mutter der Stifter Dietrich und Wilhelm von Camburg, Gepa, die mit Wilhelm von Camburg verheiratet war, und Adelheid, eine Äbtissin von Gernrode. Letztere Deutung wird nur selten genannt.