Der Durchgehende Altrheinzug ist ein Nebengewässer des Rheins in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen sowie dem Ortenaukreis in Baden-Württemberg. Der Altrheinzug entstand in den 1960er Jahren durch die Verbindung vorhandener Altrheine, um die ökologischen Folgen des Ausbaus des Oberrheins für die Schifffahrt und die Energiegewinnung zu begrenzen; er durchfließt die Naturschutzgebiete Rappennestgießen, Rheinniederung Wyhl-Weisweil und Taubergießen.
Es existieren unterschiedliche Definitionen des Durchgehenden Altrheinzugs. Laut dem Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) zweigt der Altrheinzug nördlich von Breisach vom Rhein ab und fließt bei Schwanau-Wittenweier der Elz zu. Dem Wassergesetz für Baden-Württemberg zufolge ist dagegen die Elz ein Zufluss des Altrheinzugs, der bei Kehl in den Rhein mündet.
Entstehung und Funktion Vorgeschichte Der Oberrhein verlief im Bereich des heutigen Durchgehenden Altrheinzugs bis Mitte des 19. Jahrhunderts in der Form eines verzopften Flusses. Neben dem Hauptgerinne gab es mehrere Nebengerinne, zwischen denen sich Sand- und Kiesbänke sowie zahlreiche Inseln, meist mit Gebüsch oder Niederwald, erstreckten. Insbesondere bei Hochwasser verlagerten sich die Gewässerläufe. Heutige Flurnamen auf „-kopf“ verweisen auf damalige Inseln; Namen auf „-grund“ zeigen nasse Senken an.
Bei der Rheinkorrektion nach Plänen von Johann Gottfried Tulla wurde Mitte des 19. Jahrhunderts ein festes, für einen Abfluss von rund 2000 m³/s dimensioniertes Flussbett angelegt. Die bisherigen Gewässerläufe wurden zu Altrheinen oder verlandeten. Infolge der Rheinkorrektion sank der mittlere Wasserspiegel des Rheins durch Tiefenerosion über weite Strecken; südlich von Breisach tiefte sich der Fluss bis zu fünf Meter ein. Nördlich von Breisach war die Tiefenerosion geringer; bei Rhinau stieg hingegen der Wasserspiegel um knapp einen Meter an. Nach der Rheinkorrektion wurden große Flächen eingedeicht und konnten fortan wirtschaftlich genutzt werden.
Nach dem Ersten Weltkrieg erhielt Frankreich im Versailler Vertrag das Recht zugesprochen, den Rhein im Bereich der deutsch-französischen Grenze zur Elektrizitätsgewinnung zu nutzen. Bis 1959 entstand zwischen Basel und Breisach am linken, zu Frankreich gehörenden Ufer der Rheinseitenkanal mit Kraftwerken und Schleusen für die Schifffahrt. Das Tulla’sche Rheinbett wurde zum Restrhein, in dem überwiegend nur noch eine geringe Wassermenge abfloss. Dadurch sank der Grundwasserspiegel südlich von Breisach um weitere zwei Meter ab.
Für das Gebiet nördlich des Kaiserstuhls war nach 1952 vorliegenden Untersuchungen bei Fortsetzung des Kanalbaus mit noch umfangreicheren Schäden zu rechnen, da hier die Rheinebene breiter ist und der Einfluss des Rheins auf den Grundwasserspiegel weiter landeinwärts reicht. Die von der Baudirektion des badischen Finanzministeriums beauftragte Untersuchung sah die Existenzgrundlage der Bevölkerung durch den Kanalbau gefährdet.
Angesichts der ökologischen Folgen des Kanalbaus, aber auch, um die Zufahrt zum Breisacher Hafen zu erhalten, verständigten sich Frankreich und Deutschland 1956 auf die sogenannte Schlingenlösung. Nördlich von Breisach wurden „Schlingen“ – Seitenkanäle mit je einem Kraftwerk und zwei Schleusen – gebaut; die dazwischen liegenden Abschnitte des Tulla’schen Rheinbetts wurden wegen des Aufstaus durch die Kraftwerke mit Dämmen am Ufer eingefasst. An den Abzweigen der Kanäle entstanden Wehre, über die der 1400 m³/s überschreitende Abfluss, mindestens jedoch 15 m³/s, in die Restrheinabschnitte neben den Kanälen eingeleitet wurde.
Auch die Schlingenlösung hatte Nachteile für den Grundwasserstand und den Wasserhaushalt der Rheinauen: Im Bereich der ausgebauten Rheinabschnitte waren Überflutungen der Aue kaum noch möglich; die neuen Dämme erschwerten den Austausch zwischen Grundwasser und Flusswasser. In den Restrheinabschnitten wurden Überflutungen, die wichtiger Bestandteil des Wasserhaushalts der Auen waren, wesentlich seltener, da im Kanal eine zusätzliche Abflusskapazität von 1400 m³/s zur Verfügung stand. Damit der Wasserspiegel im Restrhein wegen des häufig nur geringen Abflusses nicht zu stark absank, wurden feste Schwellen als Kulturwehre eingebaut, die den Wasserstand auf das frühere Mittlere Niedrigwasser anhoben.
Maßnahmen Um den Nachteilen der Schlingenlösung entgegenzutreten, entstand das Konzept eines freifließenden Parallellaufs zum Rhein als „wirksamste und auch wirtschaftlichste Lösung“, so Walter Raabe von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Freiburg. Der als Durchgehender Altrheinzug bezeichnete Parallellauf entstand durch die Verbindung vorhandener Altrheine; Querverbindungen und Nebenarme wurden einbezogen. Zur Speisung des Altrheinzugs entstanden Entnahmebauwerke am Rhein. Zur Verteilung des Wassers wurden etliche Stauwehre gebaut; bei ausreichenden Wassermengen sollten auch Teilüberflutungen der Rheinaue herbeigeführt werden.
mini|Aquädukt über Altrheinarm bei Jechtingen (Willy Pragher, 1962) Abwasserbelastete Gewässer wie das Blauwasser oder der Sasbacher Altrhein wurden von den Altrheinen getrennt und auf möglichst direktem Weg dem Rhein zugeführt, wobei zur Kreuzung der Altrheine Aquädukte oder Düker gebaut wurden. Unterhalb des Leopoldskanals war durch die einmündenden Gewässer wie die Elz keine konsequente Trennung in Altrheine und belastete Gewässer möglich. Da auch das Rheinwasser belastet war, wurde versucht, durch Bodenfiltration dessen Wasserqualität zu verbessern. Zur Unterquerung des Leopoldskanals entstand ein gemeinsamer Düker für den Durchgehenden Altrheinzug und den Stückergraben. Der Stückergraben sollte zukünftig als Vorfluter für eine geplante zentrale Kläranlage für die Stadt Freiburg und weiterer Gemeinden in der Breisgauer Bucht dienen. Im Bereich des Limbergs, der direkt an das Tulla’sche Rheinbett grenzt, entstand eine Rohrleitung unter der Rheinuferstraße, die die Altrheingebiete südlich und nördlich des Berges verbindet.
Es war geplant, durch regulierbare Ein- und Auslasswehre zwischen Rhein und Altrheinen, durch die Stauwehre in den Altrheinen und die wechselnden Wassermengen die bisherigen Wasserstandsschwankungen nachzuahmen. Nach Inbetriebnahme der ersten Gewässerabschnitte zeigte sich, dass die Bedienung der zahlreichen Wehre kompliziert war und einen hohen Aufwand erforderte. Weitaus schneller als angenommen dichteten die Altrheine ihr Bett selbst ab, so dass die Anreicherung des Grundwassers hinter den Erwartungen zurückblieb. Auch in den aufgestauten Rheinabschnitten dichteten sich Sohle und Dämme rasch ab, so dass eine nur geringe Menge an Sickerwasser anfiel, für dessen Abführung an den Dämmen der Rheinseitengraben angelegt worden war. Infolgedessen trug der Seitengraben zur Absenkung des Grundwasserspiegels bei.
Problematisch war der hohe Nährstoffgehalt des eingeleiteten Rheinwassers. Er gefährdete eine Besonderheit der Rheinauen nördlich des Kaiserstuhls – Quelltöpfe, die insbesondere am Rand der Auen liegen und aus denen in teils großen Mengen sehr nährstoffarmes Wasser austritt; im Jahresgang ändert sich die Temperatur des Quellwassers nur wenig. Das Wasser in den Quelltöpfen und ihren als Giessen bezeichneten Abflüsse ist von hoher Transparenz und bei ausreichender Gewässertiefe intensiv blau gefärbt; sie beherbergen seltene Pflanzenarten.
Nach Angaben vom April 1968 wurden etwas über 8 Millionen DM in den Ausbau der Altrheine investiert. Im Dezember 1971 schlossen Bund und Land eine Verwaltungsvereinbarung, nach der der Bund 66,7 Prozent der Kosten für grundwasserstützende Maßnahmen, 58,3 Prozent der Kosten für die Maßnahmen für das Abwasser aus der Breisgauer Bucht, 66,7 Prozent der Kosten für sonstige Abwassermaßnahmen und 41,5 Prozent der Kosten von Hochwasserschutzmaßnahmen übernimmt. Die Unterhaltspflicht liegt beim Land, das den Durchgehenden Altrheinzug 1978 zum Gewässer I. Ordnung erklärte. Nach einer Vereinbarung mit Frankreich können in Abhängigkeit vom Abfluss im Rhein 0,5 m³/s (unter 800 m³/s), 1,0 m³/s (unter 1400 m³/s), 2,0 m³/s (unter 1500 m³/s) beziehungsweise 10,0 m³/s (über 1500 m³/s) in den Durchgehenden Altrheinzug geleitet werden. Mit dem Maximalwert sollten Spülungen vorgenommen werden, um die Altrheine zu entschlammen.
Bewertungen Die Bewertungen der zum Erhalt der Rheinauen getroffenen Maßnahmen gehen zum Teil weit auseinander: Walter Raabe von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Freiburg sah einen „vollen Erfolg der wasserbaulichen Ergänzungsmaßnahmen“. Lennart Bernadotte würdigte in einer Stellungnahme für den Deutschen Rat für Landespflege die vollständige Trennung der Altrheine von den mit Abwässern belasteten Vorflutern als „beachtliche Leistung“. Kurt Ehls, beim Wasserwirtschaftsamt Freiburg mit dem Projekt befasst, charakterisierte die Maßnahmen als die neue Aufgabe, eine Landschaft ökologisch zu sehen und mit ökotechnischen Maßnahmen zu ihrer Gesundung beizutragen. Ehls sah die Stabilität des Ökosystems der Rheinauen durch den Oberrheinausbau wesentlich herabgesetzt, die künstliche Wasserversorgung könne „das nur höchst unvollkommen ausgleichen“.
Werner Krause, der zu den Gewässern im Taubergießen forschte, hielt 1975 die überhandnehmende Ansammlung eutrophierten Wassers, das über den durchgehenden Altrheinzug zufließe, für das brennendste Naturschutzproblem im Taubergießen. Der Aufstau durch die kleinen Wehre und der Rückstau durch das Kraftwerk Gerstheim habe die Fließgeschwindigkeit herabgesetzt, so dass sich einstige Salmonidengewässer zu mit Algendecken belasteten Gewässer gewandelt hätten. Durch den Aufstau und den höheren Abfluss seien Gewässerstrukturen wie Geröllbänke und Furt-Kolk-Sequenzen verloren gegangen. Der Botaniker Gerhard Hügin hielt es für „unbegreiflich, daß man die Hochwasserfluten auf großen Strecken im engen Strombett abfließen lässt“. Ein ausuferndes Hochwasser könne das Grundwasser anreichern und zum Hochwasserschutz flussabwärts beitragen. Eine Beschreibung des Naturschutzgebietes Rheinniederung Wyhl-Weisweil konstatiert große Einbußen bei der Fischfauna, die Folge der geänderten Strömungsverhältnisse seien. An sauerstoffreiche Gewässer gebundene Arten seien nicht mehr oder kaum noch anzutreffen, stattdessen dominierten wenig anspruchsvolle Arten.
Der Umwelthistoriker Christoph Bernhardt hob 2016 die im technischen Ausschuss für den Bau des Rheinseitenkanals getroffene Vereinbarung hervor, in der Frankreich der Entnahme von Rheinwasser für Zwecke der Landeskultur zustimmte, nachdem der Versailler Vertrag noch derartige Nutzungen ausgeschlossen hatte. Die Vereinbarung sei „faktisch ein erster kleinräumiger, aus der Eigendynamik hydrologischer Zusammenhänge entwickelter Schritt in Richtung der Auenrenaturierung“ gewesen. Allerdings könne von einer Hegemonie der Umweltpolitik zu dieser Zeit noch keine Rede sein; es habe sich um eine „labile Balance zwischen den verschiedenen Interessen und Nutzergruppen“ gehandelt. Für Bernhardt vollzog sich der Paradigmenwechsel zu einer grenzüberschreitenden Umweltpolitik am Oberrhein zwischen den 1950er und 1970er Jahren, was sich beispielhaft an den Wandlungen der Planungen für den Rheinseitenkanal zeige.
Folgemaßnahmen mini|links|Ministerpräsident Filbinger bei einem Ortstermin zur Abwasserleitung im Taubergießen (Willy Pragher, 1973)