miniatur|Süchbaataryn Jandschmaa, Staatspräsidentin der Mongolischen Volksrepublik 1923/1924, mit ihrem Ehemann Damdin Süchbaatar Das Frauenwahlrecht in der Mongolei wurde am 1. November 1924 Gesetz. Frauen bekamen damals von der Verfassung das allgemeine aktive und passive Wahlrecht verliehen. Damit war die Mongolei einer der ersten Staaten im asiatisch-pazifischen Raum, die diesen Schritt taten. Der Aufstieg des Sozialismus ging mit einer stärkeren Beteiligung von Frauen am politischen Leben einher. Zwischen 1924 und 1990 galt bei den Parlamentswahlen eine Frauenquote von 25 %. Der Fall des Sozialismus und die Demokratisierung des Landes schwächten die politische Partizipation von Frauen. Erst nach der Einführung einer Frauenquote von 20 Prozent für die Wahlen von 2012 stieg der Frauenanteil im Parlament an.

Historische Entwicklung bis 1990 Politischer Hintergrund Die Äußere Mongolei stand von 1691 bis 1911 als Provinz Chinas unter Mandschu-Herrschaft. Kurz nach dem chinesischen Aufstand gegen die Mandschu erklärten die Mongolen 1911 die Unabhängigkeit. Die russische Regierung sorgte durch 1913 und 1915 abgeschlossene Verträge dafür, dass die neue republikanische Regierung Chinas eine Autonomie der Mongolei unter chinesischer Oberhoheit akzeptierte. Zwischen 1911 und 1919 war die Mongolei stark von Russland abhängig. Dessen Eintritt in den Ersten Weltkrieg und innere politische Schwierigkeiten ließen die Kontrolle aber fortlaufend abschwächen. Die Russische Revolution und der dadurch ausgelöste Russische Bürgerkrieg ermöglichten es chinesischen Truppen, 1919 wieder in die Mongolei einzumarschieren. Die Truppen des Monarchisten Roman von Ungern-Sternberg vertrieben zuerst die Chinesen. Anschließend wurden sie ihrerseits von sowjetisch-mongolischen Einheiten unter Damdin Süchbaatar geschlagen und aus der Hauptstadt Örgöö (auch Urga, damals: Niislel Chüree, heute Ulaanbaatar) vertrieben. Süchbaatar erklärte am 13. März 1921 die Unabhängigkeit von China und rief drei Jahre später, nach dem Tod des Bogd Khan (VIII. Jebtsundamba Khutukhtu) und damit dem Ende der Monarchie, am 26. November 1924 die Mongolische Volksrepublik aus. Der neue Staat etablierte ein kommunistisches Regime unter der Führung der Mongolischen Revolutionären Volkspartei (MRVP), mit starker Beeinflussung durch Moskau. Die Konsolidierung der Regierung führte zum Beschluss der Verfassung als sozialistische Volksrepublik am 26. November 1924.Deutsches Auswärtiges Amt: Länderinformationen Mongolei 1990 wurde die Mongolische Volksrepublik in den demokratischen Staat Mongolei umgewandelt wurde.

Auswirkung auf die Situation von Frauen Die Unabhängigkeitserklärung von 1921 führte zur Emanzipation von Frauen in Bereichen wie Bildung und Erziehung: In der ersten Verfassung des Landes von 1924 wurden Frauen erstmals politische und soziale Rechte garantiert. In der Folge erhielten Frauen das Recht zu arbeiten, arrangierte Ehen wurden 1925 verboten, eine Kampagne für die Alphabetisierung gestartet und die Gleichberechtigung von Frauen als Basis der Gesetzgebung anerkannt.Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 714. In den 1960er Jahren konnten alle Frauen lesen und schreiben, und während 1931 nur 40 % der Frauen eine Grundschule besucht hatten, erhielten 1989 etwa 95 % der Frauen eine zumindest grundlegende Bildung. 1989 waren 43 % der Studierenden Frauen und 86 % der Frauen waren erwerbstätig. Es gab eine Arbeitsgarantie, der Gender-Pay-Gap war klein, die Löhne wurden gemäß der kommunistischen Ideologie, vom Staat kontrolliert. Auch sorgte der Staat nun für ein Gesundheitssystem und ein soziales System, die Frauen Vorteile brachten.

Auch auf der politischen Ebene wirkte sich die Verfassung zum Vorteil der Frauen aus. Unabhängig von Rasse oder Religion hatten alle Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre, die einer entlohnten Beschäftigung nachgingen, am 1. November 1924 von der Verfassung das allgemeine aktive und passive Wahlrecht zugestanden bekommen.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 262. Damit war die Mongolei einer der ersten Staaten im asiatisch-pazifischen Raum, die diesen Schritt taten. Unter dem Sozialismus stieg die Beteiligung von Frauen am öffentlichen und politischen Leben an. Frauen erlebten auch einen Aufstieg in Positionen, an denen Entscheidungen getroffen wurden.

In den 1920er Jahren führte die Mongolische Revolutionäre Volkspartei für Parlamentswahlen eine Frauenquote von 25 % ein. N. Burn, O. Oidov: Women in Mongolia. Mapping Progress Under Transition. United Nations Development Fund for Women, New York 2001, zitiert nach Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 714. Die Politik folgte damit dem Prinzip des Staatsfeminismus, der als Teil der Klassenfrage verstanden wurde.M. A. Gaber: Overview of Quota Systems in the Region of Central and Eastern Europe. In: J. Ballington, F. Binda (Hrsg.): The Implementation of Quotas: European Experiences. IDEA, Stockholm 2005, S. 24, zitiert nach Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 714. In der sozialistischen Periode zwischen 1924 und 1990 war diese Quote Gesetz und garantierte damit einen Frauenanteil, der im Vergleich zur postsozialistischen Zeit oder zu anderen asiatischen Staaten sehr hoch war, allerdings niedriger als in kommunistischen Einparteiensystemen.UN: The World's Women 1970-1990. Trends and Statistics. United Nations, New York 1991, S. 39–42, zitiert nach Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 714. Der Frauenanteil im Parlament bewegte sich in dieser Epochen zwischen einem Fünftel und einem Viertel. 1986, als die letzten Wahlen unter dem sozialistischen Regime stattfanden, lag er bei 24,86 %.A. J. K. Sanders: Mongolia: Politics, Economics and Socienty. Frances Pinter, London 1987, S. 66, zitiert nach Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 714. Jedoch stieg keine Frau in die höchsten Regierungsämter auf. Damit gleicht die Mongolei anderen kommunistischen Staaten, in denen trotz gegenteiliger Beteuerungen die wirkliche Macht einer kleinen Gruppe von Männern vorbehalten ist. Eine Ausnahme stellt Süchbaataryn Jandschmaa dar, die eine der wichtigsten Führungsfiguren der Mongolischen Revolutionären Volkspartei war.A. J. K. Sanders: Historical Dictionary of Mongolia. 1. Auflage, Scarecrow Press, Lanham 1996, S. 1152–1154, zitiert nach Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 714. Sie war Staatspräsidentin der Mongolischen Volksrepublik für die Übergangsperiode vom 23. September 1953 bis zum 7. Juli 1954.

Die demokratische Mongolei ab 1990 Nach Stockemer und Byrne wäre zu erwarten, dass die Möglichkeiten zur Beteiligung am politischen Leben für Frauen unter den freien und transparenten Regeln einer demokratischen Gesellschaft größer sind als in anderen politischen Systemen.D. Stockemer, M. Byrne: Women's Representation Around The World: The Improtance of Women's Participation in the Workforce. Parliamentary Affairs LXV, 2012, S. 802–821, S. 812, zitiert nach: Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 715. Beim Übergang vom kommunistischen zum demokratischen Staat wurde aber in der Mongolei die Beteiligung von Frauen am politischen Leben geringer.R. G. Moser: The Effects of Electoral Systems on Women's Representation in Post-communist States. Electoral Studies XX, 2001, S. 353–369, S. 354–356, zitiert nach: Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 715. Dies lag zum einen im Wiederaufleben traditioneller Rollenbilder. Zum anderen hatte es in der kommunistischen Ära keine unabhängige Organisation gegeben, in der Frauen ihre politischen Fähigkeiten hätten entwickeln können. Frauen waren demzufolge politisch unerfahren. Trotz gegenteiliger Rhetorik hatte die Frauenpolitik unter dem Kommunismus also dazu geführt, dass traditionelle Geschlechterrollen beibehalten wurden.K. A. Montgomery: Introduction. In: R. E. Matland, K. A. Montgomery: Women's Access to Political Power in Post-communist Europe. Oxford University Press, Oxford 2003, S. 6, zitiert nach: Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 715. Der Rückschritt bei der Beteiligung von Frauen am politischen Leben in der Mongolei nach dem Demokratisierung 1990 ist keine Besonderheit.T. Ginsburg, G. Ganzorig: Constitutional Reform and Human Rights. In: O. Bruun, O. Odgaard: Mongolia in Transition: Old Patterns, New Challenges. Curzon Press, Richmond, UK 1996, zitiert nach: Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 715. Die demokratische Mongolei zeigt hier zwei typische Trends: Zum einen blieb die Beteiligung von Frauen auf vielen Ebenen der Entscheidungsbildung niedrig und unterliegt Fluktuationen mit unklarer Ursache. Zum anderen folgt die Beteiligung von Frauen am politischen Leben dem Grundsatz Je höher, umso weniger. Dies bedeutet, dass es trotz identischer Wahlsysteme auf nationaler und lokaler bzw. Provinzebene eine höhere Repräsentation von Frauen auf den unteren Ebenen gibt: Bei allen Wahlen unterhalb der nationalen Ebene wurden 2010 22,3 % Frauen gewählt, drei Jahre später 22,2 %.UNICEF 2009, UNDP 2010, 2014, zitiert nach: Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 716, Anmerkung 4. Bei den nationalen Wahlen 1998 wurden nur 10,53 % der Mandate an Frauen vergeben, 2001 waren es 11,84 % und 2012 14,47 %.Pavel Maškarinec: Mongolia: Transformation of Women's Representation. In: Susan Franceschet et al. (Hrsg.): The Palgrave Handbook of Women's Political Rights. Palgrave Macmillian Limited, London 2018, S. 713–727, S. 715, Grafik 48.1.

Einführung einer Frauenquote für die Wahlen von 2012