Ein Paragraph 223 kommt unter anderem in folgenden Rechtstexten vor: deutsches Strafgesetzbuch, siehe Körperverletzung (Deutschland) Aktiengesetz (Anmeldung des Beschlusses) Baugesetzbuch (Anfechtung von Ermessensentscheidungen) Bewertungsgesetz (Nachfeststellung) Bundesentschädigungsgesetz Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Antragserfordernis für Ausgleichsansprüche nach der Scheidung) Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Sicherungsfonds) Insolvenzordnung (Rechte der Absonderungsberechtigten) Kapitalanlagegesetzbuch (Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen oder Aktien) Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe) Strafprozessordnung (Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter) Umwandlungsgesetz (Anlagen der Anmeldung) Zivilprozessordnung