mini|Gesellschaftshaus mini|Erinnerungstafel an die Gründung der Gesellschaft an Suhls Wohnhaus in der Großen Petersgrube 27 Die Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit ist Lübecks älteste Bürgerinitiative. Durch Dekret des Lübeckischen Senats vom 25. November 1795 ist ihr Rechtsfähigkeit und damit der Status eines rechtsfähigen Vereins alten Lübecker Rechts verliehen worden.§ 1 der Satzung der Gemeinnützigen; siehe auch Lübisches Recht. Das moderne Vereinsrecht wurde in Deutschland erst 1900 mit dem BGB eingeführt.
Geschichte Die „Gemeinnützige“, wie die Gesellschaft heute durchweg abgekürzt genannt wird, wurde von dem Prediger an der Petrikirche, Mitglied der Lübecker Freimaurerloge Zur Weltkugel und späteren Advokaten Ludwig Suhl mit seinen Freunden, darunter Christian Adolph Overbeck, Johann Julius Walbaum, Anton Diedrich Gütschow, Gottlieb Nicolaus Stolterfoth, Johann Friedrich Petersen (der Ältere), Nikolaus Heinrich Brehmer und Friedrich Carl Schnoor am 27. Januar 1789 ins Leben gerufen, zunächst als Literärische Gesellschaft zur wissenschaftlichen Unterhaltung und gegenseitiger Unterrichtung. 1791 wurde der Zweck der Gesellschaft um den gemeinnützigen Aspekt erweitert, und seit 1793 führt sie den Namen, der sich bis heute erhalten hat.
Die demokratisch aufgebaute und vom Bürgertum getragene Gesellschaft und ihr Gesellschaftshaus (ab 1826 in der Breiten Straße 33, seit 1891 in der Königstraße 5) wurden rasch zum Mittelpunkt praktischer Reformarbeit im Geist der Aufklärung. Die Gesellschaft wirkte an der Verbesserung der Verhältnisse in vielen Lebensbereichen mit, von der 1791 als eine der ältesten Einrichtungen des frühen europäischen Rettungswesens etabliertenM. Strätling, A. Schneeweiß, Peter Schmucker: Medizinische Universität zu Lübeck: Klinik für Anästhesiologie. In: Jürgen Schüttler (Hrsg.): 50 Jahre Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin: Tradition und Innovation. Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2003, ISBN 3-540-00057-7, S. 479–486, hier: S. 479. Rettungsanstalt für im Wasser Verunglückte bis zum Lehrerseminar. Über die der Gesellschaft schon damals nahestehenden Neuen Lübeckischen Blätter war sie der Erneuerungsbewegung Jung-Lübeck im Vormärz verbunden.
Die Gemeinnützige war Trägerin der Sparkasse zu Lübeck und bis 1934 auch der Lübecker Museen, die dann in staatliche (ab 1937 kommunale) Trägerschaft übergingen. 1938 wurde ihr der Konzert-, Theater- und Veranstaltungssaal Kolosseum in der Kronsforder Allee übertragen.
1933 brachte die durchgreifende Gleichschaltung der Gesellschaft den von der Vorsteherschaft mitgetragenen Bruch mit ihrer bis dahin liberal-demokratischen Tradition: Schon im Juli wurde das Führerprinzip eingeführt, und im Oktober gab sich die Gesellschaft eine neue Satzung auf der Grundlage des Nationalsozialismus; jüdische Mitglieder wie Moritz Neumark wurden zum Austritt gedrängt oder ausgeschlossen. Die Tochtergesellschaften wurden im nationalsozialistischen Sinne umgeformt und neu ausgerichtet, siehe z. B. die Emanuel-Geibel-Gesellschaft. Im Herbst 1945 kam es dann zu einem demokratischen Neuanfang unter Leitung des Rechtsanwalts Adolf Ihde, der bereits von 1927 bis 1930 Direktor der Gesellschaft gewesen war.
Bereits zum 100. Jubiläum 1889 erhielt die Gesellschaft Lübecks höchste Auszeichnung, die Gedenkmünze Bene Merenti. Damit war sie bis 2018 die einzige juristische Person (rechtsfähiger Verein), welche diese Auszeichnung erhielt. 2019 erhielt die Possehl-Stiftung diese Auszeichnung – ebenfalls anlässlich ihres hundertjährigen Bestehens. Weiter wurden bislang acht Direktoren der Gesellschaft mit der Münze geehrt.
Organisation Gemäß ihrem Status als seit 1795 bestehender Altrechtlicher Verein gibt es eine eigene Organisationsstruktur und Terminologie, die etwas vom herkömmlichen Eingetragenen Verein abweicht. Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch Firmen, Gesellschaften, Vereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.Satzung, § 3 Eine Besonderheit der Gemeinnützigen sind die zahlreichen Tochtergesellschaften, „Gesellschaften und Vereine mit Aufgaben, die denen der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit wesensverwandt sind“. Die Tochtergesellschaften werden von der Gemeinnützigen bei der Verfolgung ihrer Ziele unterstützt.Satzung, § 15
Die Organe der Gesellschaft sind Direktor, Vorsteherschaft, Beratungsversammlung und Vorstandsrat. (Die Bezeichnungen Direktor, stellvertretender Direktor und Vorsteher werden verwendet unabhängig davon, ob das betreffende Amt von einer Frau oder einem Mann ausgeübt wird.)Satzung, § 5
Der Direktor (vergleichbar einem Vereinspräsidenten oder Vorsitzenden) wird von der Beratungsversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Er führt die Geschäfte und ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.Satzung, § 6
Die Vorsteherschaft besteht aus dem Direktor, dem stellvertretenden Direktor und 10 bis 14 Vorstehern. Die Vorsteher werden von der Beratungsversammlung für 6 Jahre gewählt.Satzung, § 7 Einer der Vorsteher fungiert als Vortragswart.
Die Jahres-Mitgliederversammlung heißt hier Beratungsversammlung.Satzung, § 9
Der Vorstandsrat besteht aus dem Direktor der Gesellschaft, dem für das Vortragswesen zuständigen Vorsteher und zwei weiteren Vorstehern der Gesellschaft sowie den Vorsitzenden der Tochtergesellschaften und Tochtervereine. Aufgabe des Vorstandsrates ist es, die Beziehungen der Gesellschaft zu den Tochtergesellschaften und -vereinen zu pflegen.Satzung, § 10
2025 bestanden 41 Tochtergesellschaften und Vereine; die Gesellschaft verwaltete 47 aktive Stiftungen.Manfred Eickhölter: Erfolge auf vielen Ebenen: Bilanz zur Beratungsversammlung: neue Mitglieder, neue Mitarbeitende, anstehende Projekte. In: Lübeckische Blätter 190 (2025), S. 350 (Digitalisat)
Wirken Die Gesellschaft unterhält zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben zahlreiche Einrichtungen, wie etwa die „Familienbildungsstätte Lübecker Mütterschule“, die „Lübecker Musikschule“ und die „Lübecker Knabenkantorei“, eine Bücherei usw. Darüber hinaus verwaltet die Gesellschaft zahlreiche unselbständige Stiftungen Lübecker Bürger.
Die „Gemeinnützige“ mit ihren nahezu 1.800 Mitgliedern erfreut sich in der Hansestadt Lübeck über alle gesellschaftlichen Grenzen hinweg eines hohen Ansehens.
Ihr sind unter anderem folgende Institutionen als Tochtergesellschaften angeschlossen: Archäologische Gesellschaft der Hansestadt Lübeck Deutsch-Ibero-Amerikanische-Gesellschaft Deutsch-Italienische Gesellschaft Gesellschaft für Geographie und Völkerkunde Internationale Dieterich-Buxtehude-Gesellschaft Overbeck-Gesellschaft Verein für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Herausgeber der Zeitschrift für Lübeckische Geschichte Photographische Gesellschaft Scharwenka-Gesellschaft e. V. Verein der Musikfreunde (gegründet 1896 angeregt durch die Sinfoniekonzerte der Deutsch-Nordischen Handels- und Industrie-Ausstellung, Tochtergesellschaft seit 1934)Zur Geschichte seit 1896: Georg Behrens: 175 Jahre Gemeinnütziges Wirken. Lübeck 1964, S. 124–126Seit Oktober 1919 war Franz von Hoeßlin Dirigent bei den Konzerten des Vereins Rechtsfürsorge e. V. Lübeck – Resohilfe, gegründet 1841 Natur und Heimat – Verein für volkstümliche Natur-und Heimatkunde (gegr. 1912)
Direktoren der Gesellschaft