Religiöse Speisevorschriften sind Regeln innerhalb bestimmter Religionsgemeinschaften, die sich auf die Auswahl von Nahrungsmitteln (Nahrungstabu), ihre Zubereitung, ihren Genuss bzw. Nicht-Genuss (Fasten) beziehen. Besonders der Fleischkonsum ist in vielen Religionen durch Speisevorschriften geregelt. Einige Religionen fordern oder favorisieren eine bestimmte Schlachtmethode: Schächten (Judentum, Islam), Jhatka (Hinduismus, Sikhismus), Ersticken (tibetischer Buddhismus). Zeitweise oder dauernde Abstinenz von Fleisch wird im Christentum, Hinduismus, Buddhismus, Sikhismus und Jainismus positiv bewertet. Wo die Zubereitung der Speisen zum Thema genauer Speisevorschriften wird, erhalten die in der Küche tätigen Personen eine besondere Verantwortung; dies ist insbesondere im Judentum, Hinduismus und Jainismus der Fall. Im Judentum und im Hinduismus gelten besondere Vorschriften für Koch- und Essgeschirr.
Die Speisevorschriften stehen im Zusammenhang mit anderen auf das Essen und Trinken bezogenen, religiös motivierten Handlungen, wie Tischgebet, Gewähren von Gastfreundschaft, Unterstützung von Armen.
Speisevorschriften als Thema der Religionswissenschaft Speisevorschriften stiften Identität. Mit der Auswahl der Nahrung entwirft eine Kultur ein Bild von sich selbst und tritt damit anderen Kulturen gegenüber (Philippe Borgeaud). Typisch ist, dass durch Speisevorschriften Gegensätze geschaffen werden:
Was in einer Religion als Speise verboten ist, wird in einer anderen Religionsgemeinschaft bevorzugt verzehrt. Beispiel: Wein hat im jüdischen und christlichen Ritual eine wichtige und positive Bedeutung, ist aber wie jeder Alkohol für Muslime verboten. Was sonst erlaubt und üblich ist, darf in einer besonderen Situation nicht gegessen werden. Beispiel: beim jüdischen Pessachfest wird nichts Gesäuertes (Chametz) verzehrt; während des übrigen Jahres bildet Gesäuertes (Brot) aber einen normalen Bestandteil der Ernährung.
Speisegebote gehen oft mit Reinheitskonzeptionen einher; man isst reine Nahrung und befindet sich selbst in einem Zustand der Reinheit. Diese Reinheit ist aber in den meisten Religionsgemeinschaften nicht als ein Dauerzustand konzipiert, sondern eher als ein Ideal, dem man sich annähert und das durch Befolgung aller Regeln erreicht würde. Um den Kern der Speisevorschriften lagern sich oft weitere Gebote, die dazu dienen, beim Essen Abstand zu Fremden zu halten.Philippe Borgeaud: Art. Speisegebote / Speiseverbote / Speisegesetze I. Religionswissenschaftlich. In: Religion in Geschichte und Gegenwart. Band 7. Mohr Siebeck, 4. Auflage Tübingen 2004, ISBN 3-16-146947-X, Sp. 1550 f.
Speisevorschriften im Christentum
Die christliche Religion kennt eine heilige Speise (Eucharistie), die zunächst mit einer gemeinsamen Mahlzeit (Agape) verbunden war. Um Tischgemeinschaft herzustellen, war es in der Urgemeinde notwendig, Ernährungsstile von Christen verschiedener kultureller Hintergründe zu vereinbaren, insbesondere von Juden unterschiedlicher Observanz und Nichtjuden. Beim sogenannten Antiochenischen Zwischenfall wurde dieser unterschiedliche Umgang mit den jüdischen Speisegeboten deutlich sichtbar, und das Apostelkonzil formulierte eine Kompromisslösung, die Jakobusklauseln. In der Alten Kirche wurde das darin enthaltene Tabu des Blutgenusses beachtet, wie Tertullian betonte: „Darum legt ihr ja, wenn ihr Christen auf die Probe stellen wollt, ihnen auch Würste vor, die mit Tierblut gefüllt sind, offenbar in der Gewißheit, daß deren Genuß bei ihnen verboten ist.“Christoph Markschies: Das antike Christentum. Frömmigkeit, Lebensformen, Institutionen. C.H.Beck, 2. Auflage München 2012, S. 134. Vgl. Tertullian: Apologeticum IX, 14: „Denique inter temptamenta Christianorum botulos etiam cruore distensos admovetis, certissimi scilicet illicitum esse penes illos.“ Von dem persischen König Schapur II. im Jahr 379 vor die Wahl gestellt, Blutgenuss oder Tod, wählten Christen das Martyrium. Der Kirchenhistoriker Christoph Markschies sieht in der Beachtung des Bluttabus ein Merkmal, womit sich die Christen deutlich von ihren Nachbarn im Alltag unterschieden.Christoph Markschies: Das antike Christentum. Frömmigkeit, Lebensformen, Institutionen. C.H.Beck, 2. Auflage München 2012, S. 134. Clemens von Alexandria und Johannes Chrysostomos führten verschiedene Argumente für das Bluttabu an, nach Markschies ein Hinweis darauf, dass es den antiken Christen nicht leicht gefallen sei, im Blick auf die sehr beliebten Blutwürste (botuli cruore distenti) den Regeln ihrer Religion treu zu bleiben.
Das Frühmittelalter war eine Periode, in der sich verschiedene christliche Autoren mit den biblischen Speisegeboten beschäftigten:
Bonifatius fragte Papst Zacharias an, welche Speisetabus die Neubekehrten im Frankenreich einhalten müssten. Dieser schrieb ihm (751), dass Dohlen, Krähen und Störche auf keinen Fall gegessen werden dürften, so wenig wie Biber, Hasen und Wildpferde.Michael Tangl (Hrsg.): Die Briefe des heiligen Bonifatius und Lullus (Monumenta Germaniae Historica), Weidmann, Berlin 1916, S. 196. „In primis de volatilibus, id est graculis et corniculis atque ciconiis. Quae omnino cavendae sunt ab esu christianorum. Etiam et fibri atque lepores et equi silvatici multo amplius vitandi.“ Bußbücher, die Theodor von Tarsus zugeschrieben wurden, schärften das Verbot ein, Fleisch von erstickten oder an Verletzungen verstorbenen Tieren zu essen.Abigail Firey: The Letter of the Law. Carolingian Exegetes and the Old Testament. In: Jane Dammen McAuliffe et al. (Hrsg.): With Reverence for the Word: Medieval Scriptural Exegesis in Judaism, Christianity, and Islam, Oxford University Press 2010, S. 204–224, hier S. 205. In Irland wurde der Liber ex lege Moysi zusammengestellt, eine Kompilation von juristischen Stoffen aus den Fünf Büchern Moses. Darunter finden sich neben dem Verbot von Blutgenuss beispielsweise folgende Speisegebote: , , .Sven Meeder: The Liber ex lege Moysi: Notes and Text, S. 202. Dem römischen Bischof Eleutherus (Ende 2. Jahrhundert n. Chr.) wurde in den Pseudoisidorischen Dekretalen ein Brief zugeschrieben, in dem er die Christen in Gallien auffordert, sich nicht länger an die jüdischen Speisegebote zu halten.2. Pseudoisidorischer Decretalbrief. In: Echte und unechte Papstbriefe, Band 1: von Linus bis Pelagius. (=Bibliothek der Kirchenväter, 1. Serie, Band 31), Kempten 1875, S. 264 und Anm. 1.Vgl. den Liber pontificalis (6. Jahrhundert): Und das bekräftigte er (Eleutherius) wiederum, dass keine Speise von den Christen, besonders den Gläubigen, abgewiesen werden möge, die Gott geschaffen hat, sofern sie vernünftig und für Menschen geeignet sei. „Et hoc iterum firmauit, ut nulla esca a Christianis repudiaretur, maxime fidelibus, quod Deus creauit, quae tamen rationalis et humana est.“ Liber Pontificalis § XIV.2. Dies hatte dadurch eine gewisse Plausibilität, dass der historische Eleutherus sich mit Montanisten und Enkratiten auseinandersetzte, die eine asketische Ernährungsweise propagierten.
mini|Verkauf von Fastenspeisen (Fischen, Fröschen und Schnecken) auf dem Konstanzer Konzil (Konzilschronik des Ulrich von Richental um 1464, fol. 25r) Ein regelmäßiges Fasten der urchristlichen Gemeinde erwähnt bereits . Es ist bezogen auf die Kreuzigung Jesu (also wahrscheinlich ein Freitagsfasten) und grenzt sich gegen jüdisches Fasten ab.Peter Dschulnigg: Das Markusevangelium. Kohlhammer, Stuttgart 2007, S. 102. Noch deutlicher wird das Bestreben, anders als Juden zu fasten, in der Didache. Jetzt wird der Mittwoch als zweiter Fastentag der Woche genannt. Das Christentum nahm in der Antike Impulse aus dem Stoizismus und Platonismus auf und propagierte eine maßvolle Ernährung, so dass der Geist weder durch Völlerei noch durch exzessives Fasten geschwächt werde.Ken Albala: Historical Background to Food and Christianity. In: Ken Albala, Trudy Eden (Hrsg.): Food and Faith in Christian Culture. Columbia University Press, New York 2011, S. 7–20, hier S. 13 f.
Fisch war im antiken Mittelmeerraum ein Festessen gewesen und entwickelte sich erst in nachantiker Zeit zur klassischen Fastenspeise. Isidor von Sevilla verwies zur Begründung darauf, dass Jesus Christus nach seiner Auferstehung mit den Jüngern Fisch gegessen habe (, ).Isidor von Sevilla: De Ecclesiasticis Officiis (= Migne, Patrologia Latina. Band 83), 1. Buch, Kap. 45: „Piscem sane, quia eum post resurrectionem accepit Dominus, possumus manducare.“ Durch eine Fischmahlzeit trat man, so Isidor, symbolisch mit dem Auferstandenen in Beziehung. Besonders in Klöstern wurde dieser Gedanke aufgegriffen.Guido Fuchs: Mahlkultur: Tischgebet und Tischritual. Pustet, Regensburg 1998, S. 263–265. Klaus Bergdolt: Wie kam der Fisch ins Spital? In: Artur Dirmeier (Hrsg.): Essen und Trinken im Spital: Ernährungskultur zwischen Festtag und Fasttag. Pustet, Regensburg 2018, S. 11–22, hier S. 15. Wale und Delfine hielt man für Fische, und ihr gesalzenes fettes Fleisch war eine Delikatesse, womit z. B. der päpstliche Hof in Avignon beliefert wurde. Nach damaliger Zoologie galten auch die Weißwangengans und der Biber als Wasserlebewesen, die in der Fastenzeit gegessen werden durften.Barbara Ketcham Wheaton: Savoring the Past: The French Kitchen and Table from 1300 to 1789, Touchstone, New York 1996, S. 12. Was als Fastenspeise sonst noch zur Auswahl stand, war regional verschieden. Während des Konstanzer Konzils wurden auf dem städtischen Markt Fastenspeisen angeboten, die in der Region ungewöhnlich, bei den Konzilsbesuchern aber begehrt waren: „Man hat och fail hoppatzger (Frösche) und schnecken, die koften die Walchen (Italiener)“ – so der Chronist.Zitiert nach: Thomas Martin Buck, Herbert Kraume: Das Konstanzer Konzil: Kirchenpolitik - Weltgeschehen - Alltagsleben. Thorbecke, Ostfildern 2013, S. 280.
Im Mittelalter gab es gegen die Fastendisziplin wenig Protest; das änderte sich, als Humanisten in der Renaissance das antike Ideal der Mäßigkeit neu betonten. Im Missverhältnis dazu standen die Dispense, die Einzelpersonen oder Bevölkerungsgruppen erwerben konnten, um sich das Fasten zu erleichtern (Butterbriefe), und die im späten 15. Jahrhundert schlicht eine kirchliche Einnahmequelle darstellten.Ken Albala: The Ideology of Fasting in the Reformation Era. In: Ken Albala, Trudy Eden (Hrsg.): Food and Faith in Christian Culture. Columbia University Press, New York 2011, S. 41–58, hier S. 45 f.
Katholizismus
Gegen die Kritik der Reformatoren betonte das Konzil von Trient die Verbindlichkeit der Fastengebote. Das bewirkte einerseits eine hohe Fastendisziplin in einigen Orden (z. B. Mauriner), andererseits einen quasi modernen Diskurs über die Zulassung einzelner Fastenspeisen.
Die Mönche der Benediktinerabtei Saint Martin Le Tréport an der normannischen Atlantikküste betrachteten den Papageitaucher als Wassertier, das in der Fastenzeit gegessen werden dürfe. Der Erzbischof von Rouen untersagte ihnen diesen Brauch im Jahr 1698. Die Benediktiner akzeptierten das Verbot aber nicht einfach, sondern erarbeiteten eine wissenschaftliche Studie über die Lebensweise der Papageitaucher. Daraufhin nahm der Erzbischof sein Verbot wieder zurück.Sydney Watts: Enlightened Fasting. Religious Conviction, Scientific Inquiry, and Medical Knowledgein Early Modern France. In: Ken Albala, Trudy Eden (Hrsg.): Food and Faith in Christian Culture. Columbia University Press, New York 2011, S. 105–124, hier S. 105 f.