Fischerei-Schonbezirke sind Gebiete, in denen der Schutz von Fischen und deren Laich gewährleistet werden soll. Neben Naturschutzgebieten für Tier- und Pflanzenarten werden speziell für Fische Schonbezirke ausgewiesen. Diese unterscheiden sich in Fischschonbezirke und Laichschonbezirke.
Fischschonbezirke Fischschonbezirke sind Gebiete, die von Fischen als Route von einem Gebiet zum anderen genutzt werden. Dieses können enge Stellen zwischen zwei Festlandgebieten, Fahrrinnen oder auch Flussmündungen sein. Auf Grund der Enge kommt es in diesen Gewässergebieten zu einer hohen Dichte an Fischen. Um in diesen Bereichen die Fischbestände zu schützen, weisen die Behörden diese als Fischschonbezirke aus. In diesen Schutzzonen ist das Angeln in gewissen Zeiträumen oder auch ganzjährig untersagt.
Laichschonbezirke Laichschonbezirke beziehen sich auf das Laichen von Fischen. Jede Fischart hat zum Laichen bevorzugte Gebiete, in denen während der Laichzeit eine hohe Population anzutreffen ist. Um die Fischbestände zu schützen und ein Abfischen vor dem Laichen zu verhindern, weisen die Behörden bestimmte Schonbezirke zum Ablaichen aus. In diesen Gebieten ist das Angeln meist vom 1. April bis 31. Mai untersagt.
Neben den örtlich festgelegten Schutzzonen sind die Schonzeiten der jeweiligen Fischarten zu beachten, die sich auf die Laichzeiten beziehen und keine örtliche Eingrenzung beinhalten.
Rechtsgrundlagen Die Einrichtung von Schonbezirken unterliegt in Deutschland dem Recht des jeweiligen Bundeslandes. Typischerweise regelt das jeweilige Landesfischereigesetz, welche Behörden nach welchen Regeln Schonbezirke einrichten dürfen.
Bundesland Gesetzesquelle verantwortliche Behörde Anmerkung Bayern Art. 80 FiG Kreisverwaltungsbehörde Rechtsquellen Bayern Brandenburg § 33 BbgFischG Der für Landwirtschaft zuständige Minister Fischereigesetz für das Land Brandenburg Hessen § 39 HFischG Regierungspräsidium Mecklenburg-Vorpommern § 18 LFischG M-V Oberste Fischereibehörde rechtsgrundlagen in M-VNordrhein-Westfalen § 44 LFischG FischereigesetzObere FischereibehördeSachsen§ 25 SächsFischG – SchonbezirkeFischereibehördeSachsen-Anhalt§ 47 FischG Fischereigesetz (FischG)Obere Fischereibehörde
Weblinks
Schonbezirksregelung in den Gesetzen des Bundes und der Länder
Einzelnachweise
Kategorie:Fischereirecht (Deutschland) Kategorie:Schutzgebiet (Umwelt- und Naturschutz)