Das Wappen des Landes und der Stadt Berlin zeigt den Berliner Bären. Der Bär war nicht von Anbeginn das Symbol der Stadt. Über mehrere Jahrhunderte teilte sich der Bär die Siegel- und Wappenbilder mit dem brandenburgischen und preußischen Adler. Warum sich die Berliner für den Bären als Wappentier entschieden, lässt sich aufgrund fehlender Unterlagen nicht eindeutig klären. Die Gestaltung der Siegel- und Wappenbilder wurde zum Teil durch politische und geschichtliche Ereignisse beeinflusst. Das Wappen in seiner heutigen Form ist seit 1954 gültig. Die Bezirke der Stadt führen neben dem Landeswappen eigene Bezirkswappen, die sie zur Darstellung der Bezirke verwenden können.

Landeswappen

Nach der Verfassung von Berlin führt Berlin das Wappen und Siegel mit dem Bären.Verfassung von Berlin. vom 23. November 1995. berlin.de Blasonierung: In silbernem (weißem) Schild befindet sich ein rot bewehrter und rot gezungter, aufrecht schreitender schwarzer Bär. Auf dem Schild ruht eine goldene, fünfblättrige Laubkrone, deren Stirnreif als Mauerwerk mit einem geschlossenen Tor in der Mitte ausgestattet ist.

Das Landeswappen wird vom Abgeordnetenhaus, vom Rechnungshof, vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, von den Berliner Gerichten und von der Berliner Verwaltung geführt. Die Abbildung des Landeswappens zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der Senatsverwaltung für Inneres.Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin. 12. Dezember 2007; berlin.de (PDF; 71 kB).

Geschichte und Bedeutung

Mit den vermehrten Städtegründungen im 12. und 13. Jahrhundert entstand das Bedürfnis der Städte, sich Siegel und später zusätzlich Wappen zuzulegen, um amtliche Schriftstücke wie Erlasse, Verträge und Abkommen zu siegeln beziehungsweise zu beglaubigen. Die Verleihung von Siegeln und Wappen oblag dem Landes- oder Grundherrn. In Berlin und Cölln sowie in den umliegenden märkischen Städten walteten die askanischen (brandenburgischen) Markgrafen, deren Zeichen der rote Adler war. Als Symbol des Landesherrn beherrschte so der rote Adler die Siegel und Wappen der Orte an Spree und Havel, wie Berlin und Cölln, bevor der Berliner Wappenbär auf der sphragistisch-heraldischen Bildfläche erschien.

Für die wenigen urkundlichen Überlieferungen für Berlin sind nicht nur Verluste verantwortlich, sondern auch eine Begrenzung der urkundlichen Niederschriften, die sich auf wichtige staatsrechtliche Akte und die Dokumentation von Rechtsgeschäften beschränkten. Die Siegel wurden in späteren Zeiten gern von Sammlern abgeschnitten, verschwanden aber auch auf natürlichem Weg, wurden brüchig oder beschädigt. Die Stempelsammlung des Märkischen Museums ist seit dem Zweiten Weltkrieg weitgehend verloren. Aufgrund dieser schlechten Überlieferungslage ist es nicht möglich, genau anzugeben, wann die bekannten Siegel zum ersten Mal eingesetzt wurden und wie lange sie in Gebrauch waren. Besonders politische Ereignisse prägten die Entwicklung der Siegel- und Wappenbilder der Stadt Berlin, die damit zum Teil die Geschichte der Stadt widerspiegeln. Wann Berlin und die Schwesterstadt Cölln gegründet und zur Stadt erhoben wurden, ist auch nicht dokumentiert.

Das älteste erhaltene schriftliche Zeugnis, in dem die damalige Schwesterstadt Cölln erwähnt wird, ist eine Urkunde vom 28. Oktober 1237: Nach einem jahrzehntelangen Rechtsstreit erkannten die Markgrafen Johann I. und Otto III. in diesem Dokument an, dass in ihren Ländern das Zehntrecht, die Abgabe eines Zehntels vom Ernteertrag, dem Bischof von Brandenburg zukomme. Als Zeuge wird Symeon plebanus de Colonia – „Symeon Pfarrer von Cölln“ – genannt. Das älteste Dokument, in dem Berlin erwähnt wird, stammt vom 26. Januar 1244 und wurde in Markee bei Nauen ausgestellt. Darin verzichtet das markgräfliche Bruderpaar auf das Recht, den Nachlass verstorbener Geistlicher an sich zu nehmen zugunsten der Geistlichkeit am Domstift Brandenburg. Als einer der Zeugen wird wiederum Symeon genannt, diesmal aber als präpositus de Berlin – „Propst von Berlin“. Beide Urkunden befinden sich im Domarchiv zu Brandenburg.

Die ältesten Siegel mini|hochkant|Siegel von 1253 mini|links|hochkant|Stadtsiegel Berlins von 1253 auf der Vorderseite einer Klippe des Deutschen Kulturbundes

Das älteste erhaltene Siegel Berlins wurde um das Jahr 1253 verwendet. Es hing an einer Urkunde, in der der neuen Stadtgemeinde Frankfurt an der Oder das Berliner Stadtrecht erklärt wird, welches ihr vom Markgrafen Johann I. am 12. Juli 1253 verliehen wurde; ein genaues Datum ist in dem Dokument nicht vermerkt. Gesiegelt hatte das Dokument der Stadtschulze von Berlin Marsilius. Dieses historische Dokument hatte der Berliner Stadtarchivar Ernst Fidicin in der Mitte des 19. Jahrhunderts im Stadtarchiv zu Frankfurt an der Oder wiederentdeckt; es ging durch die Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs verloren.

Das Siegel zeigt drei spitz bedachte und mit Zinnen versehene Türme, der mittlere flankiert von zwei Häusern mit Spitzdach. Die Spitzdächer der Türme und die Dachenden der Häuser ziert je eine Kugel. Im Vordergrund breitet der askanische Adler seine Schwingen in einen kleeblattförmigen und perlenbesetzten Dreipass aus. Das Siegelbild ist von einem Perlenkranz umgeben. Zwischen ihm und dem äußeren glatten Rand steht in frühgotischen Majuskeln die Umschrift    („Siegel der Bürger von Berlin“). Das Siegel hat einen Durchmesser von 65 Millimetern. Dies war ein typisches Siegelbild für brandenburgische Städte, die Ende des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts gegründet oder zur Stadt erhoben wurden. Auch sie zeigen Siegelbilder mit getürmten Stadtmauern und einen Adlerschild vor oder über dem Tor, beispielsweise die ältesten Siegel der Stadt Spandau. Die Türme mit den Häusern versinnbildlichen die Stadt und der Adler weist auf die Markgrafen von Brandenburg als Landes- und Stadtherren hin.

Obwohl dieses Siegel im Allgemeinen nüchtern heraldisch und ohne Mystik beschrieben wird, sah ein E. Lange im Oktober 1933 in dem Siegel „die Nachklänge eines uralten germanischen Mythos aufgezeichnet“. Nach seiner Ansicht stellt der Mittelbau den Jahresturm, das Symbol des Jahres, an dessen Fuß sich die Winter- und am First die Sommersonnenwende befinden. Die beiden Seitentürme stellen die Hälften des Sonnenjahres dar, die aufsteigende die Frühlings-Sommer-Hälfte und die absteigende die Herbst-Winter-Hälfte. Die insgesamt zwölf Fenster symbolisieren die Monate. Die Spitzdächer der Türme seien ganz deutlich und absichtlich mit Runen gezeichnet. Die Dreifußbrunnen auf den Halbjahrestürmen versinnbildlichten die Wurzel des Lebensbaums, aus der alles Leben stammt. Die doppelte U-Rune auf dem Jahresturm gelte als Zeichen dafür, dass die Mutter Erde in der Wintersonnenwende das neue Jahr zur Welt bringt. Nach Lange habe man in dem askanischen Adler, dem einer nackten Krähe ähnlichen Wesen, nichts anderes als den Sonnenvogel zu sehen. Erkennbar sei er an den sechs, jeweils durch die Kiele in zwei Hälften geteilten, Federn beider Schwingen, die wiederum die zwölf Monate symbolisieren. Die runden Geschwülste auf den Flügelenden stünden in mystischen Zusammenhang mit den fünf Sonnenpunkten auf den Türmen, womit sie die sieben Wochentage darstellen. Der kleeblattförmige Dreipass, von Lange als Vogelgehäuse bezeichnet, gelte als goldener Sonnenapfel oder goldene Sonneneichel, die, nach einer „uralten Vorstellung unserer Ahnen“ die neue Sonne und damit das neue Jahr gebäre.

mini|hochkant|Siegel von 1280

Das zweitälteste Siegel von Berlin an einer Urkunde aus dem Jahre 1280 ist nicht nur das erste unverwechselbare Siegel Berlins, sondern das Siegel, in dem der Bär das erste Mal erscheint. Dieses Siegel hing an einem Gildebrief der Berliner Kürschner. In diesem Kürschnerstatut genannten Gildebrief bestätigte der Rat der Stadt Berlin am 22. März 1280, dass keiner, der nicht der Berliner Innung angehört, Kürschnerwaren in Berlin kaufen und verkaufen durfte. Der Gildebrief gehörte zum Bestand des Berliner Stadtarchivs und ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges verschollen.

Das mit Herzen bestreute Siegel zeigt in der Mitte den brandenburgischen Adler im frühgotischen Dreiecksschild, flankiert von zwei Bären. Die Bären sind beide gerüstet, einander abgewendet, widersehend und haben je eine Tatze erhoben. Über dem Schild befindet sich ein Topfhelm mit Adlerflug als Zier. Die Umschrift des Siegels lautet  , durch die angehängte Silbe an das Wort Berlin ist das Siegel selbstredend „Das Siegel der Bürger von Berlin bin ich“. Siegelbild und Umschrift sind gerahmt von je einer Perlenkette. Das Siegel hat einen Durchmesser von 76 Millimeter und der zum Siegeln benutzte Stempel war aus Bronze gegossen. Der Schild mit dem brandenburgischen Adler weist wie schon bei dem vorhergehenden Siegel auf die Markgrafen von Brandenburg als Landes- und Stadtherren hin. Der Topfhelm mit dem Adlerflug ist der markgräfliche Flügelhelm und Bestandteil des markgräflichen Vollwappens dieser Zeit.

Die Bären werden von einigen Forschern und Heraldikern als zwei Schwarzbären oder von anderen – dem Autor Heinz Machatscheck – als ein Braun- und ein Schwarzbär beschrieben. Es gibt aber auch Beschreibungen, dass es sich bei den Bären um ein Ehepaar handeln soll. Die erhobene Pfote der Bären soll die Eigenständigkeit Berlins ausdrücken. Die Ansicht, dass sich in ihren rückwärts gewendeten Köpfen die Furcht der Bären vor den scharfen Waffen des Adlers äußere, verwies der Heraldiker Adolf Matthias Hildebrandt in den Bereich der Fabeln. Er nahm vielmehr an, dass die Bären gegen die Feinde im Osten und Westen Front machen wollten. Ernst Fidicin bezeichnet in einem Schreiben vom 24. Juli 1871 die beiden Bären als Schildhalter, worauf Graf Stillfried im Namen des Heroldsamtes einwandte, dass es damals noch keine Schildhalter gegeben habe. Einige Beschreibungen geben an, das Siegel sei mit Tatzenabdrücken bestreut, vermutlich in Bezug auf die Theorie des Naturforschers Theodor Zell, dass sich an der Siedlungsstelle Berlins eine flache, seichte Stelle im Flusslauf der Spree befand, die unter anderem von Bären zum Überqueren der Spree benutzt wurde. Bei den gestreuten Herzen handelt es sich aber nur um Zierelemente.

Nach den Angaben von Ernst Fidicin in der Zeitschrift Der Bär im Jahre 1875 sind von dem ersten Bärensiegel vier Siegelabdrücke bekannt. Das erste Siegel befand sich am Gildebrief von 1280, die anderen an der Urkunde über die Union der märkischen Städte von 1321, an einer Verordnung des Rates von Berlin und Cölln hinsichtlich Hochzeiten, Kindertaufen, Kleidpracht und so weiter aus dem Jahre 1335 und an der Urkunde über die Rentenverschreibung für N. Plönitz und A. Cossemann vom 25. November 1381. Diese Rentenurkunde von 1381 befindet sich im Bestand des Brandenburgischen Domstiftarchivs und ist mit Siegel sehr gut erhalten.

Wie der Bär ins Wappen kam

mini|Braunbär

Wie, wann und warum sich die Berliner für den Bären als Wappenfigur entschieden, ist nicht mehr rekonstruierbar, da schriftliche Unterlagen dazu fehlen. Bei Städten liegt dem Wappen häufig ein Siegel zugrunde und auch für Berlin sind Siegel mit Bärendarstellungen zeitlich früher belegt als das Wappen mit dem Bären.