Die Telekommunikationsordnung (TKO) war eine Rechtsverordnung im Fernmelderecht der ehemaligen Deutschen Bundespost und enthielt Bestimmungen, die erforderlich waren, um den Fernmeldeverkehr in der Praxis durchzuführen. Enthalten waren auch die festgelegten Gebühren und Kosten für die durch die Deutsche Bundespost erbrachten Leistungen. Die Telekommunikationsordnung war für den Fernsprechteilnehmer und die Deutsche Bundespost verbindlich.

Inhalt Die Telekommunikationsordnung war in der Erstfassung vom 1. Januar 1988 in acht Teile und fünf Anhänge mit insgesamt 585 Paragraphen gegliedert.Bundesgesetzblatt vom 14. Mai 1971 Bekanntmachung der Fernmeldeordnung Die bis zur TKO geltenden Benutzungsverordnungen waren nach Fernmeldenetzen geordnete Einzelverordnungen, die viele technische Zusammenhänge berücksichtigten und den einzelnen Netzen explizit genannte Zweckbestimmungen zuschrieben (z. B. die Fernmeldeordnung). Die Telekommunikationsordnung war dagegen eine nach Telekommunikationsdiensten (Bereich 1) und nach Telekommunikationsdienstleistungen (Bereich 2) geordnete Gesamtverordnung mit einer modularen Struktur.Unterrichtsblätter der Deutschen Bundespost: Die neue Telekommunikationsordnung. 10. Dezember 1986, S. 522. Gliederung Bereich 1 Teil I Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Teil II Öffentliches Telekommunikationsnetz, öffentliche Telekommunikationsdienste Bereich 2 Teil III Telekommunikationsdienstleistungen und Gebühren für vermittelte Kommunikation Teil IV Telekommunikationsdienstleistungen und Gebühren für Verteilkommunikation Teil V Leistungen der DBP für nicht zum öffentlichen Telekommunikationsnetz gehörende Fernmeldeanlagen Bereich 3 Teil VI Teilnehmerverhältnis Teil VII Haftung, Datenschutz Teil VIII Sonstige Vorschriften Bereich 4 Anhang 1 Begriffsbestimmungen Anhang 2 Übergangsvorschriften Anhang 3 Erklärung des Grundstückeigentümers, Gegenerklärung der Deutschen Bundespost Anhang 4 Nicht in den Teilen III bis V enthaltene Telekommunikationsdienstleistungen und Gebühren Anhang 5 Ortsnetzbereichen auf Inseln der Nord- und Ostsee zugeordnete Entfernungsmeßpunkte auf dem Festland

Geschichte Im Bundesgesetzblatt vom 5. November 1986 erfolgte die Veröffentlichung der zukünftigen Telekommunikationsordnung, die zunächst als „Verordnung über die Bedingungen und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Fernmeldewesen (Telekommunikationsordnung – TKO)“ betitelt war.Bundesgesetzblatt vom 5. November 1986 Verordnung über die Bedingungen und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Fernmeldewesen (Telekommunikationsordnung – TKO) Am 16. Juli 1987 wurde eine Neufassung bekannt gemacht.Bundesgesetzblatt vom 16. Mai 1971 Bekanntmachung der Fernmeldeordnung In Kraft getreten ist die Telekommunikationsordnung am 1. Januar 1988. Sie ersetzte die bis dahin geltenden Einzelverordnungen (§462 TKO): Fernmeldeordnung (FO) Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (VFsDx) Verordnung über das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten (DirRufV) Telegrammordnung (TO) Während der Gültigkeitsdauer der Fernmeldeordnung erfolgten 31 Änderungen. Am 1. August 1996 wurde die TKO durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) ersetzt.Bundesgesetzblatt vom 25. Juli 1996 Telekommunikationsgesetzt (TKG)

Literatur Unterrichtsblätter der Deutschen Bundespost, Ausgabe B Fernmeldewesen: Die neue Telekommunikationsordnung. 39. Jahrgang, 10. Dezember 1986. Unterrichtsblätter Fernmeldewesen: Neue Begriffe und Grundsatzdefinitionen in der Telekommunikationsordnung. 41. Jahrgang, 10. April 1988.

Einzelnachweise

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