Die Fernmeldeordnung (FO) war eine Rechtsverordnung im Fernmelderecht der ehemaligen Deutschen Bundespost und enthielt Einzelregelungen, die erforderlich waren, um den Fernmeldeverkehr in der Praxis durchzuführen. Enthalten waren z. B. die festgelegten Gebühren und Kosten für die durch die Deutsche Bundespost erbrachten Leistungen. Die Fernmeldeordnung war für den Fernsprechteilnehmer und die Deutsche Bundespost verbindlich.
Inhalte Die Fernmeldeordnung war in der Erstfassung in vier Teile mit insgesamt 52 Paragraphen gegliedert und enthielt drei Anlagen.Bundesgesetzblatt vom 14. Mai 1971 Bekanntmachung der Fernmeldeordnung Teil I: Öffentliches Fernsprechnetz Abschnitt A: Allgemeines, Gestaltung des öffentlichen Fernsprechnetzes, öffentliche Sprechstellen Abschnitt B: Teilnehmereinrichtungen Abschnitt C: Teilnehmerverhältnis Abschnitt D: Gespräche Abschnitt E: Fernsprechauftragsdienst, Amtliche Fernsprechbücher Teil II: Öffentliches Bildübertragungsnetz Teil III: Leistungen der Deutschen Bundespost für private Fernmeldeanlagen und für besondere Zwecke Teil IV: Sonstige Bestimmungen Anlage 1: Erklärung des Grundstückseigentümers Anlage 2: Gegenerklärung der Deutschen Bundespost Anlage 3: Fernmeldegebührenvorschriften (FGV) 1. Hauptanschlüsse 2. Nebenstellenanlagen 3. Gewöhnlicher Sprechapparat für Nebenstellen, Sprechapparate besonderer Art, Zusatzeinrichtungen 4. Nebenanschlußleitungen, Querverbindungen, Abzweigleitungen und Leitungen für besondere Zwecke 5. Besonders kostspielige Leitungen 6. Einrichtungs-, Änderungs- und Abnahmegebühren 7. Gespräche 8. Fernsprechauftragsdienst, Aufgabe von Telegrammen, Amtliches Fernsprechbuch, Besondere Leistungen 9. Öffentliches Bildübertragungsnetz 10. Posteigene Stromwege 11. Reserveleitungen
Geschichte Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Juli 1971 erhielt die Fernmeldeordnung Gesetzeskraft. Sie ersetzte die bis dahin Fernsprechordnung genannte Verordnung. Da in der Fernmeldeordnung auch Gebühren und Kosten von Anschlüssen und Geräten festgelegt waren, musste die Fernmeldeordnung häufig geändert werden. Die Änderungen erfolgten durch Bekanntgabe entsprechender Änderungsverordnungen (Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung – ÄndVFO) im Bundesgesetzblatt. Während der Gültigkeitsdauer der Fernmeldeordnung erfolgten 31 Änderungen. Am 5. November 1986 wurde die Fernmeldeordnung durch die Telekommunikationsordnung (TKO) ersetzt.Bundesgesetzblatt vom 21. November 1986: Verordnung über die Bedingungen und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Fernmeldewesens (Telekommunikationsordnung – TKO).
Literatur Deutsche Postgewerkschaft (Hrsg.): Handbuch der Fernmeldetechnik, Grundreihe Band 1, Allgemeine Berufskunde. 8. Auflage.
Einzelnachweise
Kategorie:Telekommunikationsrecht (Deutschland) Kategorie:Geschichte der Kommunikation Kategorie:Historische Rechtsquelle (Deutschland) Kategorie:Politik 1971 Kategorie:Deutsche Bundespost