mini|Krippenkinder beim Essen miniatur|Kinderbetreuung in einer altersgemischten Gruppe

Kindertagesbetreuung, kurz Tagesbetreuung, auch Ganztagsbetreuung, ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der Familien.

Die Kinderbetreuung ist als zusammenfassender Begriff für die pflegende, beaufsichtigende Tätigkeit Erwachsener gegenüber Kindern zu verstehen. Heute ist neben der Betreuung in der Familie, durch Eltern, Geschwister, Großeltern und so weiter oder durch Kindertagespflegepersonen (Tageseltern, Tagesmutter, Tagesvater) oder Kindermädchen (auch Au-pair) die Form der öffentlich oder privat organisierten Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten, Kinderkrippen und durch Kindertagespflege vorherrschend. In Österreich und der Schweiz wird hierfür ebenfalls der Begriff „Kinderbetreuung“ oder auch „familienexterne Tagesbetreuung“ verwendet. Vereinzelt kommt der Begriff „fremdbetreut“ vor, der jedoch häufig in negativem Zusammenhang genutzt wird.

Die Sicherung der Betreuungsräume als Schutzzonen, in denen sich die Kinder frei von ernsthaften Gefahren bewegen können, die Versorgung der leiblichen Bedürfnisse wie Essen und Trinken, Schlaf und Erholung sowie ein minimales Maß an emotionaler ZuwendungEinführung in die Psychologie und Pädagogik, (Bründler, Bürgisser, Lämmli, Bornand), Zürich 2004, S. 151. sind Voraussetzungen für Bildung und Erziehung.

Die Kontroversen zur öffentlichen Kinderbetreuung werden politisch, ideologisch und fachlich geführt. Die Einstellungen zur Betreuung von Kindern variieren erheblich von Staat zu Staat.

Begriff und Ziele Als Kindertagesbetreuung wird die Ergänzung der elterlichen Erziehung verstanden. Sie hat eine doppelte Aufgabe; zum einen soll sie die Entwicklung und Bildung der Kinder fördern, zum anderen die Berufstätigkeit der Eltern ermöglichen. Die beiden Aspekte, Bildungseinrichtung und Bewahranstalt zu sein, prägten die historische Entwicklung des Kindergartens und wurden vielfach als Gegensätze angesehen, die sich auch in unterschiedlichen Einrichtungen für unterschiedliche soziale Schichten ausdrücken konnten. Heute werden beide Aspekte als Einheit betrachtet, die in der Trias von Erziehung, Bildung und Betreuung aufgehoben sind.

Der OECD-Länderbericht über die Politik der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 2004 hebt dieses sozialpädagogische Profil als charakteristisch für die deutsche Kindertagesbetreuung hervor; eine Charakterisierung, die für Österreich und die Schweiz ebenfalls gelten kann:

In Österreich ist ebenfalls der Begriff Kinderbetreuung üblich, während man im schulischen Bereich speziell von Ganztagsbetreuung respektive Nachmittagsbetreuung spricht.

In der Schweiz wird der Begriff der familienexternen Tagesbetreuung oder der familienergänzenden Tagesbetreuung verwendet, damit begrifflich eine Abgrenzung von der traditionellen Betreuung der Kinder durch die Mütter oder Väter zuhause gewährleistet ist.

Formen Kindertagesbetreuung umfasst, meist mit Ausnahme des Schulunterrichts, des Internats und des Kinderheims:

Kinderkrippen Kindergärten/Tageskindergärten Kindertagesstätten (Kita) als gemeinsame Einrichtung von Krippen-, Kindergarten- und gegebenenfalls Hortgruppen Schulhorte Spielgruppen Kindertagespflege bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater) Mittagstische Ganztagsschulen/Tagesschulen Tagesferien

Einrichtungen der Kindertagesbetreuung werden von staatlichen, kommunalen und freien Anbietern eingerichtet und getragen. Traditionell ist die Kindertagesbetreuung auch ein Betätigungsfeld für kirchliche und caritative Verbände.

Kindertagespflegepersonen werden auch im Rahmen betrieblicher Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf an Eltern vermittelt, die beruflich bedingt abwesend sind oder auch eine häusliche Betreuung eines erkrankten Kindes suchen.

Schulische Ganztagsbetreuung Unter Tagesbetreuung oder Ganztagsbetreuung versteht man ein Serviceangebot an Schulen oder außerschulisch, in dem Schüler über den Umfang des Schulunterrichts hinaus innerhalb der Arbeitszeiten betreut werden. Sie ist teils ein alternatives Konzept zur Ganztagsschule, um zu verhindern, dass Kinder werktätiger Eltern (respektive Erziehender) in der Freizeit ohne Aufsicht sind, teils Teil dieser Schulformen. Bei den in der Regelschule etwa um oder nach Mittag endenden Unterrichtszeiten handelt es sich also primär um Nachmittagsbetreuung, sie kann aber auch andere Zeiten umfassen.

Die Tagesbetreuung umfasst meist einen individuellen Lernteil für Hausaufgaben, Stoffwiederholungen und schulische Vorbereitungen, unter Umständen auch Nachhilfe, und beaufsichtigte Freizeit einschließlich Verpflegung.

Unterschieden wird zwischen der offenen Ganztagsschule und der gebundenen Ganztagsschule (verpflichtend pro Klasse).

Situation nach Ländern

Europäische Union: Barcelona-Ziele mini|rechts|Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in einigen europäischen Ländern, 2018. Quelle: Infrastrukturatlas 2020Infrastrukturatlas - Daten und Fakten über öffentliche Räume und Netze Berlin 2020, ISBN 978-3-86928-220-6, dort S. 25.|400x400px

Der Europäische Rat forderte im März 2002 bei seiner Zusammenkunft in Barcelona zwei Ziele, die als Barcelona-Ziele bekannt wurden. Die Mitgliedstaaten sollten „Hemmnisse beseitigen, die Frauen an einer Beteiligung am Erwerbsleben abhalten“ und „bestrebt sein, nach Maßgabe der Nachfrage nach Kinderbetreuungseinrichtungen und im Einklang mit den einzelstaatlichen Vorgaben für das Versorgungsangebot bis 2010 für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen“.

Diese Ziele sind Bestandteil der Europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie. Sie sollen die Beschäftigungsrate junger Eltern erhöhen und zur Geschlechtergleichstellung beitragen. Auch die Europäische Kommission bestätigte in ihrem „Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-10)“, dass sie die Erreichung der Barcelona-Ziele unterstütze. In einem Bericht vom 3. Oktober 2008 kritisierte die Kommission den hohen Preis der Kindertagesbetreuung und ihre fehlende Anpassung an die Bedürfnisse von Eltern, die in Vollzeit arbeiteten oder atypische Arbeitszeiten hatten. Die Kommission betonte zugleich, dass die Qualität der Betreuungseinrichtungen erhöht werden müsse. Hierzu gehöre auch eine verbesserte Ausbildung, höhere gesellschaftliche Wertschätzung und besseres Entgelt für das Betreuungspersonal.

Deutschland Laut der Zeitverwendungserhebung von 2022 verbringen Mütter durchschnittlich 138 Minuten mit Kinderbetreuung, Väter 79 Minuten. Zehn Jahre zuvor hatten Väter durchschnittlich 51 Minuten mit der Kinderbetreuung verbracht.

Zum 1. März 2024 waren rund 848.000 Kinder (37 %) unter drei Jahren in Tagesbetreuung.

Rechtsgrundlagen

mini|rechts|Anteil von Kindern unter drei Jahren in Tagesbetreuung und Anteil aktiv erwerbstätiger Mütter von Kindern unter drei Jahren nach Bundesländern. Quelle: Infrastrukturatlas 2020Infrastrukturatlas - Daten und Fakten über öffentliche Räume und Netze Berlin 2020, ISBN 978-3-86928-220-6, dort S. 25|500x500px

In Deutschland wird als Kindertagesbetreuung die öffentlich organisierte und finanzierte Förderung von Kindern in Einrichtungen, in denen sie sich für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden, oder die Kindertagespflege, bezeichnet. Kinder sind alle, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Die Kindertagesbetreuung gehört zur Kinder- und Jugendhilfe und ist nicht, wie in manchen anderen Ländern, Teil des Schul- oder Gesundheitswesens. Ihre rechtliche Grundlage findet sie in den des Achten Buches Sozialgesetzbuch und in den Ausführungsgesetzen der Länder. Die Kindertagesstätten-Gesetze der Länder regeln vom Bundesrecht nicht erfasste Tatbestände oder bestimmen allgemeine bundesrechtliche Regelungen näher. Eine umfassende Übersicht bieten der Deutsche Bildungsserver„Das Angebot umfasst Informationen zu Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren, von der Tagesmutter/Kinderkrippe über den Kindergarten bis zum Hort“. und das Deutsche Jugendinstitut: Zahlenspiegel 2005.

Kindertagesbetreuung umfasst nach SGB VIII die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Einrichtungen (Kindertagesstätten) oder in Kindertagespflege (Tagesmutter) im Hinblick auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Seit 1996 haben nach Abs. 1 Satz 1 SGB VIII Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung (Kindergartenplatz). Bis zum Sommer 2013 soll nach SGB VIII das Förderangebot auch für Kinder unter drei Jahren stufenweise ausgebaut werden, ehe ab dem 1. August 2013 jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege haben wird.§ 24 SGB VIII in der Fassung des Artikel 1 Nr. 7 des Kinderförderungsgesetzes (KiföG; PDF; 484 kB) vom 10. Dezember 2008 in Verbindung mit Artikel 10 KiföG, BGBl. I, S. 2403. Die Eltern des Kindes müssen angemessen an den durch die Kinderbetreuung entstandenen Kosten beteiligen. Steht kein Betreuungsplatz bei einer kommunal geförderten Kindertagesstätte oder bei einer von der Kommune geförderten Tagesmutter zur Verfügung, können sie Schadensersatz einfordern. Ob ein Anspruch auf wohnortnahen Besuch einer Tageseinrichtung besteht, wird kontrovers beurteilt.Das VG Köln bejaht einen Anspruch auf wohnortnahe Kindertagesbetreuung (bis 5 km) zumindest in städtischen Ballungsgebieten, vgl. Anmerkung zur Entscheidung des VG Köln, Beschl. v. 18. Juli 2013 – 19 L 877/13 -.

In der Übergangszeit sollen vor allem diejenigen unter dreijährigen Kinder gefördert werden, deren Eltern berufstätig sind oder eine Berufstätigkeit beginnen oder die in Ausbildung oder Weiterbildung sind oder studieren. Im Übrigen sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, für Kleinkinder und für schulpflichtige Kinder bis 13 Jahren ein bedarfsgerechtes Platzangebot vorzuhalten, ohne dass damit ein individueller Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz verbunden wäre. Die tatsächliche Möglichkeit für Kinder im Schul- oder Kleinkindalter einen Platz in Kindertagesbetreuung zu bekommen, ist in vielen Gegenden immer noch äußerst gering. Lediglich in den östlichen Bundesländern und den großen Städten im Westen gibt es bereits in nennenswertem Umfang auch Plätze für jüngere und ältere Kinder.

In der Folge der Diskussionen um die Schulleistungen deutscher Schüler (PISA-Studien) geriet auch die frühkindliche Bildung verstärkt in das Blickfeld. Die seit 2003 entstandenen Bildungspläne der Bundesländer sind ein Ausdruck für das Bemühen, die frühe Bildung in der Kindertagesbetreuung zu verbessern und zu verstärken – ohne aber den Anspruch auf eine ganzheitliche Förderung der Entwicklung des Kindes aufzugeben. Seit Dezember 2008 ist das Kinderförderungsgesetz des Bundes in Kraft, das ab 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres vorsieht.

Zu den Kindertagesstätten-Gesetzen der Länder zählen: Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Kindertagesförderungsgesetz (Berlin) Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (Niedersachsen) Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (NRW) Hessisches Kinderförderungsgesetz