Unter Lastenausgleich versteht man

den Lastenausgleich nach dem Lastenausgleichsgesetz in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg den Lastenausgleich in Finnland in und nach dem Zweiten Weltkrieg, siehe Lastenausgleich (Finnland) den Lastenausgleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften gem. §§ 176 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch eine weniger gebräuchliche Bezeichnung für den Länderfinanzausgleich zwischen den deutschen Bundesländern.

Siehe auch: Netzwerklastenausgleich Lastverteilung (Informatik)