mini|Robert Kempner als Hauptankläger im Wilhelmstraßen-Prozess Robert Maximilian Wassili Kempner (* 17. Oktober 1899 in Freiburg im Breisgau; † 15. August 1993 in Königstein im Taunus; Pseudonym Eike von Repkow) war ein deutsch-amerikanischer Jurist. Der preußische Beamte wurde 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und emigrierte in die USA. Bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen arbeitete er als Stellvertreter des amerikanischen Chefanklägers Robert H. Jackson. Ein Mitarbeiter Kempners hatte im März 1947 das sogenannte Wannsee-Protokoll gefunden, in dem die geplante Organisation zur „Endlösung der Judenfrage“ schriftlich festgehalten worden war.Robert M. W. Kempner: Ankläger einer Epoche – Lebenserinnerungen (= Ullstein-Buch. Nr. 44076) Ullstein, Frankfurt am Main 1986, ISBN 3-548-33076-2, S. 310 f. Dieser Mitarbeiter war Kenneth Duke. / Entdeckung des Wannseeprotokolls In der Folgezeit engagierte Kempner sich für die Bestrafung nationalsozialistischer Täter und die Entschädigung der Opfer.

mini|Teilnehmerliste der Wannseekonferenz. Gefunden in den Akten von Unterstaatssekretär Luther. mini|Stolperstein am Haus Potsdamer Straße 58 a in Berlin-Lichterfelde

Leben Jugendjahre Robert Kempner war das älteste von drei Kindern des jüdischen Wissenschaftlerehepaares Walter Kempner (1869–1920) und Lydia Rabinowitsch-Kempner (1871–1935), der zweiten deutschen Professorin. Seine aus Kaunas stammende Mutter war vor Roberts Geburt zum Protestantismus konvertiert, und auch Robert wurde evangelisch getauft und erzogen.Dirk Pöppmann: Robert Kempner und Ernst von Weizsäcker im Wilhelmstraßenprozess. In: Irmtrud Wojak, Susanne Meinl (Hrsg.): Im Labyrinth der Schuld. Campus, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-593-37373-4, S. 192 ().Gerhard Niederstucke: Robert M. W. Kempner: Reden zum Kempner-Gedenken in Berlin und Osnabrück aus Anlass seines 100. Geburtstages. Osnabrück 2000, ISBN 3-935326-03-3, S. 43 (). Kempners Taufpate war Robert Koch, an dessen Institut für Infektionskrankheiten sich die Eltern kennengelernt hatten. Sein Bruder Walter war Arzt und Mitglied des George-Kreises.

Studium und Beginn der juristischen Laufbahn Während seines Jurastudiums besuchte Robert Kempner in Berlin den Prozess gegen Soghomon Tehlirian. Der Armenier hatte 1921 in Berlin den früheren osmanischen Innenminister Talât Pascha als einen der Hauptverantwortlichen des Völkermords an den Armeniern niedergeschossen. Kempners später geäußerter Ansicht folgend, sei in dem Verfahren zum ersten Mal der Grundsatz zur Anwendung gekommen, dass „Völkermord durchaus von fremden Staaten bekämpft werden könne und keine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten“ sei.zitiert nach Klaus Wiegrefe: Völkermord an den Armeniern: „Sie mussten sich auskleiden und wurden sämtlich niedergemacht“. In: Spiegel Online, 2. Juni 2016, abgerufen am 2. Juni 2016, Artikel stammt aus der Ausgabe 16/2005(!).

Nach dem Studium in Freiburg im Breisgau war Kempner zunächst als Staatsanwalt in Berlin tätig. 1928 wechselte er ins preußische Innenministerium. Bereits in dieser Zeit engagierte Kempner sich unter anderem im Republikanischen Richterbund und warnte vor dem aufkommenden Nationalsozialismus. Die Versuche, Adolf Hitler wegen Hochverrats vor Gericht zu stellen und die NSDAP nach dem Republikschutzgesetz verbieten zu lassen, scheiterten vor allem am mangelnden politischen Willen. Während der Regierungszeit Heinrich Brünings meinte man, die NSDAP politisch bekämpfen zu müssen, statt juristisch gegen sie vorzugehen.Justus Bender: Sie hätten Hitler stoppen können. Im Jahr 1930 versuchten preußische Beamte, die NSDAP zu verbieten. Die Regierung lehnte das ab. Sie wollte die Nazis lieber politisch stellen. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 23. März 2025, S. 5. Eine Rolle spielte damals bereits die Einflussnahme von Hitlers Gesinnungsfreunden in den Behörden, etwa Wilhelm Frick.Manuel Opitz: Robert Kempner: Dieser Jurist kämpfte 1930 für ein NSDAP-Verbot. Die Geschichte eines Scheiterns. Geo, 13. Mai 2025. Kempner verfasste in dieser Zeit mehrere Schriften gegen Hitler und den Nationalsozialismus, unter anderem die Denkschrift gegen die NSDAP (1930)Die Nationalsozialistische deutsche Arbeiterpartei als staats- und republikfeindliche, hochverräterische Verbindung (§ 129 StGB, § 4 Ziff. 1 RepSchGes., § 86 StGB), in englischer Übersetzung von Robert Kempner veröffentlicht in Blueprint of the Nazi Underground Past and Future Subversive Activities. Research Studies of the State College of Washington, Vol. XIII, Nr. 2 June 1945, S. 56–130. Dokument Nr. 163: Der Reichswehrminister an den Reichskanzler. 10. November 1930. Fußnote 3, bundesarchiv.de, abgerufen am 16. Mai 2025. und Auftakt zum Dritten Reich (1932). Das Buch Justizdämmerung erschien 1932 unter Pseudonym, weil Kempner als Beamter im Preußischen Innenministerium politische Neutralität wahren musste. Kempner hob nach dem Krieg hervor, die Nazi-Diktatur hätte durch ein Verbot dieser Partei vor 1933 verhindert werden können. Im späteren Exil in den USA hätten er und Brüning diese Frage aus der Rückschau eingehend diskutiert.Manuel Waltz: Wie 1930 versucht wurde, die NSDAP zu verbieten. DLF-Zeitfragen, Sendung am 21. Mai 2025. https://share.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.html?audio_id=dira_EC867E20366611F073A148DF3755BF60

1933 bis 1945 Nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten im Januar 1933 wurde Kempner wegen „politischer Unzuverlässigkeit in Tateinheit mit fortgesetztem Judentum“ aus dem Staatsdienst entlassen. Im Jahr 1935 heiratete er Ruth Lydia Hahn, seine zweite Ehefrau. Kurz darauf wurde Kempner verhaftet. Aufgrund internationaler Proteste wurde er kurz darauf wieder freigelassen und floh nach Italien. Zusammen mit Werner Peiser leitete er dort ab April 1936 als Nachfolger von Moritz Goldstein das Landschulheim Florenz. Wegen taktlosen Verhaltens gegenüber Wolfgang Wasow, der sich über „Hungerlöhne“ beschwerte, und der Kündigung der Lehrstelle der schwangeren Frau von Ernst Moritz Manasse, da „Schülerinnen und Schülern eine schwangere Lehrerin nicht zugemutet werden könne“, war er dort nicht unumstritten.Irmtraud Ubbens: Das Landschulheim in Florenz. In: Kindheit und Jugend im Exil – Ein Generationenthema (= Exilforschung. Ein Internationales Jahrbuch. Band 24). edition text + kritik, München 2006, ISBN 3-88377-844-3 Titel anhand dieser ISBN in Citavi-Projekt übernehmen, S. 130–131. Als die Schule 1938 geschlossen werden musste, konnten Peiser und Kempner noch mit einem Teil der Schüler nach Nizza ausreisen und dort für kurze Zeit den Schulbetrieb fortsetzen.Irmtraud Ubbens: Das Landschulheim in Florenz. In: Kindheit und Jugend im Exil – Ein Generationenthema (= Exilforschung. Ein Internationales Jahrbuch. Band 24). edition text + kritik, München 2006, ISBN 3-88377-844-3 Titel anhand dieser ISBN in Citavi-Projekt übernehmen, S. 125.

Über eine in den USA lebende Freundin seiner Mutter bereitete Kempner seine Übersiedlung in die USA vor, in die er am 1. September 1939 einreisen konnte.Robert M. W. Kempner: Ankläger einer Epoche. S. 147. Er war danach in den Vereinigten Staaten Regierungsberater der Regierung Roosevelt (Franklin D. Roosevelt war 1933 US-Präsident geworden) und ab 1943 Mitglied der United Nations War Crimes Commission. 1945 wurde er amerikanischer Staatsbürger; zuvor hatte der NS-Staat ihn ausgebürgert.

Nürnberger Prozesse Als der Zweite Weltkrieg in Europa beendet war, wurde Kempner 1945/1946 stellvertretender Hauptankläger der Vereinigten Staaten beim Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Außerdem vernahm er im April und im Mai 1947 den persönlichen Referenten Bormanns von 1943 bis 1945, Hans Müller.Vernehmungen Hans Müller, u. a. durch Dr. Kempner: https://www.ifz-muenchen.de/archiv/zs/zs-1248.pdf In den Jahren 1947/1948 übte er dieselbe Funktion im sogenannten Wilhelmstraßen-Prozess (offizielle Bezeichnung: „The United States of America vs. Ernst von Weizsäcker et al.“) gegen 21 Beamte des Auswärtigen Amtes aus. mini|Parkfriedhof Lichterfelde

Engagement für die Menschenrechte Kempner blieb nach Ende seiner Arbeit im Rahmen der Nürnberger Prozesse in Deutschland. Er ließ sich 1951 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main nieder. Als Rechtsanwalt beschäftigte er sich in einer Vielzahl von Prozessen mit der NS-Zeit, in denen er als Vertreter der Nebenkläger für die Bestrafung der Täter eintrat. Mit Hilfe von Zivilprozessen erstritt er Entschädigungen für Opfer des Nationalsozialismus. Unter anderem vertrat er den Bruder des wegen des Reichstagsbrandes zum Tode verurteilten Marinus van der Lubbe im Wiederaufnahmeverfahren. Im Eichmann-Prozess unterstützte er Anfang der 1960er Jahre die israelischen Ankläger beim Sammeln von Beweismaterial gegen Adolf Eichmann.

Kempner blieb bis ins hohe Alter mit Publikationen und Büchern politisch aktiv und setzte sich für Demokratie und Menschenrechte ein. Ein Brief an den Vorstandssprecher der Deutschen Bank initiierte letztlich die Entschädigungszahlungen der deutschen Wirtschaft wegen der NS-Zwangsarbeit (siehe auch: Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“). Kempner war Mitglied des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold. Er starb im Alter von 93 Jahren in Königstein im Taunus.

Kempner wurde auf dem Parkfriedhof Lichterfelde in Berlin-Lichterfelde im Familiengrab neben seinen Eltern und seiner Schwester beigesetzt. Die Grabstätte in der Abt. 4a-2 gehört zu den Ehrengräbern des Landes Berlin.

Kritik an Kempner Kritiker warfen Kempner vor, er kehre seine eigene historische Bedeutung zu sehr heraus, und sie kritisierten sein „anekdotenhafte[s] Aus-dem-Gedächtnis-Berichten“. Dies habe zu vagen und missverständlichen Formulierungen und zahlreichen Fehlern geführt.Christian Mentel: Das Protokoll der Wannsee-Konferenz. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942 – Dokumente, Forschungsstand, Kontroversen. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 123. In seinem Buch Eichmann und KomplizenRobert Kempner: Eichmann und Komplizen. Zürich 1961. veröffentlichte Kempner das Wannsee-Protokoll erstmals als Faksimile, verwendete aber dabei Montagen von Abschriften und Faksimiles, ohne dies an irgendeiner Stelle offenzulegen.Christian Mentel: Das Protokoll der Wannsee-Konferenz. In: Norbert Kampe, Peter Klein (Hrsg.): Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942 – Dokumente, Forschungsstand, Kontroversen. Köln 2013, ISBN 978-3-412-21070-0, S. 126. Das bot Holocaustleugnern die Gelegenheit, diese Quelle anzuzweifeln.

Der Leiter der Abteilung für Dokumentenkontrolle in Nürnberg, Fred Niebergall, gab Kempner eine Blankovollmacht und erlaubte ihm, „Material der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse zu entnehmen und zu behalten für Zwecke der Forschung und des Studiums, für Schreiben und für Vorträge.“ Obwohl eine solche Ermächtigung keine rechtlich haltbare Grundlage „für eine widerrechtliche Aneignung von Staatseigentum“ sein kann, blieben zahlreiche Dokumente bis zu Kempners Tod in seinem Privatbesitz.Jürgen Matthäus, Frank Bajohr (Hrsg.): Alfred Rosenberg – Die Tagebücher 1934–1944. Frankfurt am Main 2018, ISBN 978-3-596-03281-5, S. 32. Auch nach 1993 herrschte jahrelang Unklarheit über Umfang und Verbleib von Unterlagen. Dazu gehörten ein Großteil von Alfred Rosenbergs Tagebuchnotizen, die Kempner wohl für eigene Publikationen hatte nutzen wollen. Für diese „dubiose Aneignung“ bzw. „widerrechtliche Aneignung seines Dokumentenschatzes“ wurde Kempner kritisiert.Jürgen Matthäus, Frank Bajohr (Hrsg.): Alfred Rosenberg – Die Tagebücher 1934–1944. Frankfurt am Main 2018, ISBN 978-3-596-03281-5, S. 33 bzw. 36 sowie Robert K. Wittman, David Kinney: Die Rosenberg-Papiere. Die Suche nach den verschollenen Tagebüchern von Hitlers Chefideologen Alfred Rosenberg. Wilhelm Heyne Verlag, München 2016, ISBN 978-3-453-20080-7.