Die Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten (Berufsförderungsverordnung – BFöV) ist eine deutsche Rechtsverordnung der Bundesregierung, in der gemäß  Abs. 1 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) Vorschriften über die Berufsförderung der aktiven und ehemaligen Soldaten erlassen werden.

Gliederung Die Verordnung hat folgende Gliederung:

Teil 1 – Berufsberatung nach § 3a des Soldatenversorgungsgesetzes Teil 2 – Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes Teil 3 – Förderung der schulischen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes Teil 4 – Förderung der beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes Teil 5 – Eingliederung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes Teil 6 – Schlussvorschriften

Änderungen Die Verordnung wurde zuletzt am 4. August 2019 durch das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) geändert. Neu in die Verordnung wurde unter anderem aufgenommen, dass für die Beratung in Fragen der schulischen und beruflichen Bildung die Karrierecenter der Bundeswehr – Berufsförderungsdienst – zuständig sind. Zudem können Teilnehmer an internen Maßnahmen durch die Änderung Leistungen nach dem Bundesreisekostengesetz und der Trennungsgeldverordnung erhalten.

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