Der Begriff Verpackungsgruppe (VG oder VPG) bedeutet eine transportrechtliche Einteilung der Stoffe und Gegenstände als Gefahrgüter: Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße – ADR 2011; Kapitel 1.2; Begriffsbestimmungen und Masseinheiten.
Mit der Verpackungsgruppe werden bestimmte Anforderungen an die Verpackung für Gefahrgüter definiert (X-kodiert, Y-kodiert, Z-kodiert).
Einzelnachweise
Literatur Uwe Hildach / Wolfgang Spohr / Jürgen Werny: Basiskurs. Erstschulung für den Gefahrgut-Fahrzeugführer, 13. Aufl., München 2011, Verlag Heinrich Vogel, ISBN 978-3-574-23205-3, S. 35.
Kategorie:Verpackungswesen Kategorie:Gefährliche Stoffe und Güter