Mutterschaftsurlaub (in Österreich: Mutterschutz) ist eine Bezeichnung für die Beschäftigungsverbote für Frauen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung.
Die Bezeichnung „Urlaub“ ist in diesem Zusammenhang insofern irreführend, als die Beschäftigungsverbote nicht der Freistellung der Beschäftigten von der Arbeit dienen, um ihnen bestimmte andere Tätigkeiten (Erholung, Kindererziehung, Fortbildung etc.) zu ermöglichen. Ziel ist vielmehr die Abwehr von Gefahren, die der (werdenden) Mutter bei Weiterbeschäftigung drohen würden. Der fachlichere Ausdruck, der vor allem in Österreich Verwendung findet, ist Mutterschaftskarenz (Arbeitsfreistellung aus Anlass der Mutterschaft). Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten sowie nach einer Kaiserschnittgeburt erhöht sich diese Zeit.
In der europäischen Mutterschutzrichtlinie bezeichnet der Begriff „Mutterschaftsurlaub“ die Arbeitnehmerinnen zu gewährende Arbeitsfreistellung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Entbindung, die zugleich zu einem vorgegebenen Mindestanteil ein Beschäftigungsverbot darstellt.
Der Mutterschaftsurlaub ist in den meisten Fällen Teil einer Mutterschaftsversicherung. Manchmal wird ein Teil der Finanzierung auch vom Arbeitgeber übernommen. In selteneren Fällen geht der Mutterschaftsurlaub auch voll zu Lasten des Arbeitgebers, dies ist beispielsweise in Indien der Fall. Der erste Mutterschaftsurlaub auf der Welt wurde am 27. November 1917 in der UdSSR eingeführt, nur einen Monat nach der Oktoberrevolution.
Deutschsprachige Länder Deutschland In Deutschland sind diese für Arbeitnehmerinnen im Mutterschutzgesetz und für Beamtinnen in der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder enthalten.
Früher wurde der Begriff Mutterschaftsurlaub für die Freistellung zur Kindererziehung verwendet, ehe er zunächst durch Erziehungsurlaub und schließlich durch Elternzeit ersetzt wurde (vgl. die nunmehr gestrichenen § 8a-8d Mutterschutzgesetz).
In Deutschland besteht während 14 Wochen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen, MuSchG), bei dem 100 % des bisherigen Nettolohns bezahlt wird.
Liechtenstein Der bezahlte Mutterschaftsurlaub in Liechtenstein beträgt 20 Wochen, wobei 16 davon nach der Geburt bezogen werden müssen. Der Taggeldanspruch beträgt dabei 80 % des versicherten Lohns. Voraussetzung ist, dass man zuvor einer Krankenversicherung angehört hat.
Österreich In Österreich ist das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung (Mutterschutz) im Mutterschutzgesetz geregelt. Diese Schutzfrist gilt bis mindestens 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten sowie nach einer Kaiserschnittgeburt erhöht sich diese Zeit und beträgt mindestens 12 Wochen.
Erwerbstätige Mütter bekommen vom zuständigen Sozialversicherungsträger während der Schutzzeit Wochengeld, das dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten 13 Wochen entspricht.
Die Elternkarenz (Mutterschaftskarenz), allgemein kurz Karenz, help.gvElternkarenz und Elternteilzeit, sozialministerium.atEltern-Karenz, in AK.portal, Arbeiterkammern Österreich (abgerufen am 19. September 2016)Mutterschaftskarenz, Wirtschaftskammern Österreichs, www.wko.at beginnt frühestens mit Ende der Schutzfrist (Mutterschutz) und muss grundsätzlich mindestens 2 Monate betragen. Die Elternkarenz endet spätestes am letzten Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Außerdem können die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen 3 Monate der Karenz für einen späteren Verbrauch (zwischen dem 2. und meist dem 7. Geburtstag des Kindes) aufschieben. Die Karenz kann zweimal zwischen Mutter und Vater geteilt werden (Elternteilzeit, jeder Karenzteil mindestens 2 Monate), daher spricht man von Elternkarenz.
Beamte erhalten für die Dauer der Elternkarenz das Gehalt vom Dienstgeber. Danach erhält man bis zum Ende der Karenz kein Entgelt mehr, sondern pauschales oder einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld., in AK.portal, Arbeiterkammern Österreich (abgerufen am 19. September 2016)
Es besteht ein spezieller Bestandschutz des Arbeitsverhältnisses, das nur unter besonderen Voraussetzungen aufgelöst werden kann. Dieser Schutz endet grundsätzlich 4 Wochen nach Ende der Karenz.
Schweiz Der Mutterschaftsurlaub wurde 2005 auf 14 Wochen festgelegt, bei mindestens 80 % des vorangehenden Lohnes, aber maximal 196 Franken/Tag.Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld auf ch.ch
Anders als in den meisten europäischen Ländern kennt die Schweiz keinen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub. Dies führt dazu, dass sich 70 Prozent mindestens zwei Wochen vor Geburtstermin krankschreiben lassen und nur jede sechste Frau bis zur Geburt arbeitet. Hierbei sind die Frauen aber auf ein entsprechendes ärztliches Zeugnis der behandelnden Gynäkologin angewiesen.
Neben dem im europäischen Vergleich kurzen Mutterschaftsurlaub kennt die Schweiz bis heute keine Elternzeit und erst seit 2021 wurde ein kurzer Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen eingeführt. Dies macht die Schweiz gemäss einer 2018 in Auftrag gegebenen Studie der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) zum Schlusslicht in Europa bezüglich der Unterstützung junger Eltern. Auch in einer 2021 veröffentlichen Report der UNICEF wurde die Schweiz im Vergleich über alle OECD- und EU-Staaten als eines der Schlusslichter genannt.
Restliches Europa Europäische Union Im Oktober 2010 beschließt das Europaparlament einen EU-weiten einheitlichen Mutterschaftsurlaub von 20 Wochen.Deutsche Welle: EU-Parlament für einen längeren Mutterschutz
Belgien In Belgien erhalten Mütter insgesamt maximal 15 Wochen Mutterschaftsurlaub (bei Zwillingen, Drillingen oder Vierlingen 17 Wochen), davon mindestens 1 Woche vor der Geburt und (zwingend) 9 Wochen nach der Geburt.
In den ersten 30 Tagen werden, ohne einen Mindestbetrag festzusetzen, durchschnittlich 82 Prozent des monatlichen Gehaltes bezahlt. Ab dem 2. Monat wird 75 Prozent des Gehaltes ausgezahlt. Wer arbeitslos ist, erhält die Basisentschädigung in Höhe des Arbeitslosengeldes mit einem Zuschlag von 19,5 % im ersten Monat und danach einen Zuschlag von 15 %.
Bulgarien In Bulgarien gibt es einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von insgesamt 410 Tagen (52,5 Wochen), wovon 45 Tage vor dem geplanten Geburtstermin bezogen werden. Nach sechs Monaten kann ein Teil der Restzeit auch dem Vater oder den Großeltern übertragen werden, sofern diese berufstätig sind und beträgt 90 % des Durchschnittseinkommens der letzten 24 Monate.
Dänemark Seit August 2022 sind in Dänemark neue Regeln in Kraft getreten, die in der Praxis mehr Richtung Elternzeit gehen. Mutter sowie Vater bekommen elf Wochen fix zugewiesene Elternzeit, zwei davon müssen beide Elternteile zweckgebunden nach der Geburt nehmen. Jedoch ist der Teil der Mutter nicht mehr speziell als Mutterschaftsurlaub deklariert wird. Zuvor hatte die Mutter 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, die vier Wochen vor dem Geburtstermin startete und der Vater zwei Wochen nach der Entbindung. Über 26 weitere bezahlte Ferienwochen können die beiden Eltern beliebig aufteilen. Die Reform entfaltete insofern bereits Wirkung, als weniger als ein Jahr später festgestellt werden konnte, dass die Väter nun im Schnitt vier Wochen mehr Ferien nehmen.
Frankreich Es besteht gemäß ein Recht auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub (6 Wochen vor der Geburt und 10 Wochen nach der Geburt) für die ersten beiden Kinder. Ab dem dritten Kind gelten 26 Wochen (8 + 18 Wochen),
Bei Zwillingsgeburten gelten 34 Wochen (12 + 22); bei Drillingen (oder mehr) 46 Wochen (24 + 22),
Mütter dürfen den Mutterschaftsurlaub bis auf ein Minimum von 8 Wochen (2 + 6) abkürzen.
Während des Mutterschaftsurlaubs genießt die Betroffene einen absoluten Kündigungsschutz.
Finnland Im August 2022 wurde der Mutterschaftsurlaub durch eine geschlechterneutrale Elternzeit ersetzt, zu der es zusätzlich noch einen kurzen Schwangerschaftsurlaub für die leibliche Mutter gibt, der aber nicht mehr Mutterschaftsurlaub genannt wird. Nicht von der Reform angefasst wurde die Regel, dass die Mutter einen speziellen Schwangerschaftsurlaub ab Feststellung der Schwangerschaft beziehen kann, sofern sie an einem Arbeitsplatz arbeitet, wo sie Radioaktivität, chemischen Substanzen oder Infektionserregern ausgesetzt ist und keine andere Arbeit übernehmen kann.
Der Schwangerschaftsurlaub dauert insgesamt 40 Arbeitstage, wobei der Urlaub etwa 30 Arbeitstage vor dem geplanten Geburtstermin angetreten wird und nach der Geburt nur noch etwa 10 Arbeitstage dauert. Danach gibt es als Ersatz für den Mutterschafts- wie auch Vaterschaftsurlaub eine geschlechterneutrale Elternzeit von je 160 Tagen (ca. 6½ Monate) pro Elternteil, davon dürfen maximal 63 Arbeitstage auf den anderen Elternteil übertragen werden. Gibt es nur einen Elternteil, so kann dieser die doppelte Elternzeit beziehen. Die Elternzeit kann dabei auch aufgeteilt oder in Teilzeit bezogen werden.
Die Entschädigung für Schwangerschaftsurlaub und Elternzeit basiert normalerweise auf dem Gehalt des jeweiligen Elternteils in den letzten 12 Monaten, es kann aber aus verschiedenen Gründen wie beispielsweise einer Ausbildung auch eine Berechnung basierend aus den letzten drei Monaten erfolgen. Während dem Schwangerschaftsurlaub sowie den ersten 16 Tagen der Elternzeit wird von der Kela, der finnischen Sozialversicherung, eine erhöhte Entschädigung von 90 % des Einkommens ausgezahlt, diese wird erst ab einem Einkommen von 64.048 Euro reduziert. 2023 beträgt der ausgezahlte Minimalbetrag 2023 pro Arbeitstag 31,99 Euro und gilt bis zu einem jährlichen Einkommen von 13.712 Euro. Darüber gibt es bei der normalen, nicht erhöhten Entschädigung, bis zu einem Jahreseinkommen von 41.629 Euro eine Elternzeitentschädigung von 70 % des vorherigen Einkommens, danach für allfällige Einkommensteile von 41.630 bis 64.048 Euro noch 40 % und für Einkommensteile größer als 64.048 Euro noch 25 % des Einkommens.
Die Kosten der gesamten Reform werden auf etwa 80 Mio. Euro geschätzt. Ziel der Reform ist es, dass die Kinderbetreuung besser zwischen den Elternteilen aufgeteilt wird. Zuvor hatten die Väter lediglich 10 % der erlaubten Elternzeit bezogen. Auch soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere für die Frauen, verbessert werden und auch weniger traditionelle Familiensituationen berücksichtigt werden.
Vor der Reform von 2022 gab es in Finnland einen separaten Mutterschaftsurlaub von 4 Monaten, der 5–8 Wochen vor Geburtstermin begann und danach noch einen Elternurlaub von total sechs Monaten, der sich nach Belieben aufteilen ließ. Die Väter konnten zusätzlich maximal 9 Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen. Für die Mutter gibt es speziell zusätzlich noch einen bezahlten Schwangerschaftsurlaub, der etwa 30 Arbeitstage vor dem geplanten Geburtstermin beginnt und etwa 40 Arbeitstage dauern, also etwa 1½ Monate.
Griechenland In Griechenland erhalten Mütter insgesamt 17 Wochen Mutterschaftsurlaub. Der Mutterschaftsurlaub beginnt acht Wochen vor dem geplanten Geburtstermin und dauert danach neun Wochen.
Während dieser Dauer erhält sie ihr letztes Monatsgehalt zu 100 % fortwährend ausgezahlt, sofern sie in den letzten zwei Jahren mindestens 200 Tage gearbeitet hat. Dabei übernimmt der Arbeitgeber je nach Länge der bisherigen Beschäftigung bis zu ein Monatsgehalt, 50%+10% für jedes Kind übernimmt die Sozialversicherung EFKA und die restliche Differenz wird von der Arbeitsagentur OAED übernommen.
Italien