Die Ekklesiologie ist in der römisch-katholischen Theologie wie auch in anderen Konfessionen die Bezeichnung für die Lehre von der Kirche. Sie beinhaltet die methodische theologische Reflexion über die Ekklesia (, ), im katholischen Bereich mit „Kirche“ übersetzt.

Nach neutestamentlichem Sprachgebrauch ist die Ekklesia die Gemeinschaft derer, die von Jesus Christus durch das Evangelium aus der Welt herausgerufen wurden, an ihn glauben, sich um ihn versammeln im Gottesdienst (λειτουργία leiturgía) und von ihm zum Glaubenszeugnis (μαρτυρία martyría) und Dienst der Liebe (διακονία diakonía ‚Dienst‘, von διάκονος diákonos ‚Diener‘) gesandt werden. Das Zweite Vatikanische Konzil sieht die Kirche als „das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ (Lumen gentium 1).

Einordnung der Ekklesiologie als Wissenschaft Die wissenschaftliche Disziplin Ekklesiologie ist ein Themenbereich (Traktat) der Dogmatik. Von grundlegender Bedeutung ist das Neue Testament als schriftlicher Niederschlag der „Glaubenserfahrung der endgültigen Heilszusage Gottes und ihrer Annahme durch die glaubende Gemeinde“; ihre vom Lehramt gestützte Tradierung und Auslegung, etwa in Theologie, Glaubensverkündigung und Liturgie, in Rechtsnormen und Kirchenverfassung erhalten ihre Geltung nur auf dem Hintergrund der legitimen Auslegung der biblischen Zeugnisse.

Aspekte der Ekklesiologie werden auch behandelt von der biblischen Exegese, der Kirchengeschichte, der Praktischen Theologie und dem Kirchenrecht. Als theologische Disziplin will die Ekklesiologie den Glauben der Kirche im Rahmen von Kirche wissenschaftlich geklärt formulieren; dies unterscheidet sie von Religionswissenschaft und Religionsphilosophie, die von Kirche unabhängig wissenschaftlich arbeiten.Peter Neuner: Ekklesiologie. Die Lehre von der Kirche. In: Wolfgang Beinert (Hrsg.): Glaubenszugänge. Lehrbuch der Katholischen Dogmatik. Band 2. Paderborn u. a. 1995, S. 399–578, hier S. 402f. Daher ist Kirche sowohl Objekt als auch Subjekt ekklesiologischer Bemühungen. Kirche wird objekthaft, passiv bestimmt als Resultat göttlichen Handelns und Wirkens („Kirche als versammelte“, die „zu den Heilsgaben des lebendigen Gottes gehört“) und gleichzeitig – als Gemeinschaft der Gläubigen – als Subjekt menschlicher Handlungen („Kirche als sich versammelnde“, als „Ruf in die Gemeinschaft“).Siegfried Wiedenhofer: Ekklesiologie. In: Theodor Schneider (Hrsg.): Handbuch der Dogmatik. Band 2, 4. Auflage. Patmos Verlag, Düsseldorf 2009, ISBN 978-3-491-69024-0, S. 47–154, hier S. 91 und S. 52f.

Ekklesia im Neuen Testament

Das griechische Wort ἐκκλησία ekklēsía bedeutete im profanen Sprachgebrauch eine Menschenansammlung und insbesondere eine Volksversammlung.Walter Bauer: Griechisch-deutsches Wörterbuch zu den Schriften des Neuen Testaments und der frühchristlichen Literatur. 6., völlig neu bearbeitete Auflage, hrsg. von Kurt Aland und Barbara Aland. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1988, Sp. 485. Es wurde auch für die Versammlung des Gottesvolkes Israel benutzt und von der christlichen Gemeinde übernommen (so etwa , ). Im Neuen Testament ist es die sich zum Gottesdienst versammelnde Gemeinde, die Ortsgemeinde oder Kirche am Ort , aber auch die Gemeinschaft aller Ortsgemeinden als „Gesamtkirche“.

Ekklesiologische Entwicklungslinien Wesensattribute in den Glaubensbekenntnissen

Bereits in der Zeit der Alten Kirche bildeten sich die grundlegenden Wesensattribute der Kirche heraus. Schon im Altrömischen Glaubensbekenntnis (ca. 135) ist die Heiligkeit als Attribut der Kirche genannt, im Bekenntnis von Nicäa (325) kommen Katholizität und Apostolizität hinzu. In der 381 erweiterten Form, dem Nicäno-Konstantinopolitanum, treten erstmals die vier Attribute gemeinsam auf, die seit der frühen Neuzeit zu Wesens- und Unterscheidungsmerkmalen der „wahren“ Kirche wurden:

Kirchenordnung und -struktur Dem katholischen Kirchenhistoriker Norbert Brox zufolge war das Wort Ekklesia zunächst, schon im Urchristentum, Bezeichnung für die einzelne Ortsgemeinde. „Die einzelne Ortskirche war auf nichts außerhalb ihrer selbst angewiesen, um Kirche im Vollsinn zu sein. Zugleich bedeutete Kirche aber von vornherein die Gemeinschaft der Ortskirchen.“Norbert Brox: Kirchengeschichte des Altertums. 6. Auflage, Patmos, Düsseldorf 1998, S. 83. In den ersten christlichen Jahrhunderten habe es ein Netz gleichrangiger, von Bischöfen geleiteter Ortskirchen gegeben. Dem entsprach eine Vielfalt von Kirchenordnungen, Bekenntnisformeln und liturgischen Traditionen. Man war sich dieser Pluralität bewusst, aber (trotz gelegentlich aufbrechender Konflikte) sah man durch die Unterschiedlichkeit die Einheit im Glauben nicht gefährdet. Da die einzelnen Ortskirchen sich gegenseitig zubilligten, von einem Apostel gegründet worden zu sein, und alle Apostel miteinander übereinstimmten, gewährleistete die „Apostolizität“ die Einheit im Glauben und die Gemeinschaft (koinonía, communio) der Orts- und Teilkirchen.Norbert Brox: Kirchengeschichte des Altertums. 6. Auflage, Patmos, Düsseldorf 1998, S. 85.

Das Urchristentum kannte zwei Typen von Gemeindeverfassung; beide hatten kollegiale Struktur:Norbert Brox: Kirchengeschichte des Altertums. 6. Auflage, Patmos, Düsseldorf 1998, S. 93. Leitung durch Älteste (Presbyter) nach jüdischem Vorbild; Leitung durch Episkopen (Aufseher, „Bischöfe“) in den paulinischen Missionsgebieten.

In der nach-apostolischen Zeit wurde aus der Gemeindeleitung ein sakramentales Amt, wobei dem Amtsträger durch Ordination Vollmachten übertragen wurden. Die Institutionalisierung der Kirche, verbunden mit einer Hierarchie der Ämter, ist nach Brox kirchengeschichtliches Faktum, kann aber „nicht als »göttliche Einsetzung« mythischer Art beschrieben und bis auf Jesus oder die Apostel zurückdatiert werden. Zwar war es die Alte Kirche selbst, die das Gewordene auf Einsetzung durch Jesus und die Apostel zurückgeführt hat, doch tat sie dies, wie man heute wissen kann, nicht aufgrund historischer Erinnerung, sondern unter dem Einfluß theologischer Leitideen.“Norbert Brox: Kirchengeschichte des Altertums. 6. Auflage, Patmos, Düsseldorf 1998, S. 94 f.

Zur Abwehr von Häresien entwickelte Irenäus von Lyon eine historische Konstruktion, wonach jeder Bischof in lückenloser Sukzession bis auf einen von einem Apostel bzw. Apostelschüler eingesetzten Vorgänger zurückging; für ihn war mit dem Amt auch die Weitergabe der rechtgläubigen Lehre, die den Bischöfen anvertraut war, gewährleistet.Norbert Brox: Kirchengeschichte des Altertums. 6. Auflage, Patmos, Düsseldorf 1998, S. 96. Eine weitere Komponente war im 2. bis 4. Jahrhundert die kultische Interpretation des Amtes: Bischöfe und Presbyter wurden nun zunehmend als Priester verstanden. Ignatius von Antiochia entwickelte die Theologie eines monarchischen Episkopats; das hierarchische Kirchenbild wurde als Entsprechung zur himmlischen Ordnung entworfen und war darum unantastbar (Pseudo-Dionysios Areopagita, um 500 n. Chr.). Diese Herleitung der Kirchenordnung von einem himmlischen Vorbild war ein für das Mittelalter sehr einflussreiches Konzept.Norbert Brox: Kirchengeschichte des Altertums. 6. Auflage, Patmos, Düsseldorf 1998, S. 98. mini|Das Konzil von Nizäa, Fresko in der orthodoxen Nikolauskirche von Myra (Demre)

Das Erste Konzil von Nicäa bestätigte die Vorrangstellung der Bischöfe größerer Städte (Metropolitan-Ordnung, Canon 4) und zugleich eine ihnen übergeordnete Institution: Die Bischöfe von Alexandria, Rom, Antiochia und weiteren Großstädten sollten die Obergewalt über ein großes, mehrere Provinzen umfassendes Territorium haben (Canon 6). Entstanden war die Großgliederung der Kirche in Patriarchate.

Während im Osten des Reichs, wo das Christentum ja entstanden war, viele Orte apostolische Traditionen aufwiesen, war Rom die einzige Apostelgründung im Westen, und das legitimierte eine zentralistische Verfassung mit dem Bischof von Rom an der Spitze.Norbert Brox: Kirchengeschichte des Altertums. 6. Auflage, Patmos, Düsseldorf 1998, S. 105. Nach Brox war es erst Damasus I., der sich als Papst verstand und den kaiserlichen Dekretalstil übernahm. Als am Ende der Spätantike das Westreich zusammenbrach, trat die römische Kirche unter Leo I. die Nachfolge von Kaiser und Imperium an, wobei sie zugleich Elemente der paganen Rom-Idee übernahm. Dies ist aber eine Entwicklung, die das Oströmische Reich nicht erfasste und deshalb auch für die Ekklesiologie orthodoxer Kirchen keine Rolle spielt.Norbert Brox: Kirchengeschichte des Altertums. 6. Auflage, Patmos, Düsseldorf 1998, S. 109.

Cyprian von Karthago entwickelte die Lehre, dass es heilsnotwendig sei, innerhalb der Kirche an den rechtmäßig verwalteten Sakramenten Anteil zu haben. Dies fand Ausdruck in dem (so bei ihm wörtlich nicht zu findenden, aber später oft als Schlagwort zitierten) Satz Extra ecclesiam nulla salus.Andreas Hoffmann: Die Kirche – einig, heilsnotwendig, auf göttliches Gesetz gegründet. Grundlagen des Kirchenverständnisses bei Cyprian von Karthago. In: Johannes Arnold, Rainer Berndt, Ralf M. W. Stammberger, Christine Feld (Hrsg.): Väter der Kirche. Ekklesiales Denken von den Anfängen bis in die Neuzeit. Festgabe für Hermann Josef Sieben SJ zum 70. Geburtstag. Ferdinand Schöningh, Paderborn / München / Wien / Zürich 2004, ISBN 3-506-70423-0. S. 365–388. Auch Augustinus argumentierte in seinen Schriften gegen die Donatisten, dass die Sakramente ihre Heilswirkung nur in der (institutionell verstandenen) ecclesia catholica entfalten. Die bestimmte er als corpus mixtum aus Guten und Bösen, die erst im Endgericht geschieden werden; das Ideal einer nur aus „Reinen“ bestehenden Kirche wird somit zurückgewiesen (vgl. ).Emilien Lamirande: Corpus permixtum. In: Augustinus-Lexikon. Band 2. Schwabe, Basel 1996–2002, Sp. 21 f. Als corpus mixtum ist die Kirche Teil des von Jesus gepredigten Reiches Gottes.

Ekklesiologie als Kontroverstheologie mini|Das Konzil von Nizäa in römisch-katholischer Perspektive: der Papst im Zentrum des Bischofskollegiums, der Kaiser am Rande (Cesare Nebbia, 1560)

Solche Einzelaussagen über die Kirche wurden in der Zeit der Kirchenväter und auch in der Hochscholastik noch nicht zu einer systematisch ausgearbeiteten Ekklesiologie entwickelt. Dies begann erst in der Phase der Kontroverstheologie als Folge der Reformation seit dem 16. Jahrhundert. Der Drang zur Abgrenzung gegenüber anderen Konfessionen führte katholischerseits zu einer Überbetonung der institutionellen Seite der Kirche; Ekklesiologie war in weiten Teilen „Lehre vom kirchlichen Amt“ – mit der Gefahr einer Überschätzung der Institution und des AmtesSiegfried Wiedenhofer: Ekklesiologie. In: Theodor Schneider (Hrsg.): Handbuch der Dogmatik. Band 2, 4. Auflage. Patmos Verlag, Düsseldorf 2009, ISBN 978-3-491-69024-0, S. 47–154, hier S. 50. – und wurde als „Frage nach der wahren Kirche“ entfaltet. Die Frage „Welche Gemeinschaft kann sich zu Recht auf Jesus Christus zurückführen?“ band die Ekklesiologie an die Christologie, so Peter Neuner: „Kirche lebt aus der Kraft der Auferstehung Jesu, Ekklesiologie erweist sich als Konsequenz der Christologie. Die Kirche hat Anteil am Heilsplan Gottes.“Peter Neuner: Ekklesiologie. Die Lehre von der Kirche. In: Wolfgang Beinert (Hrsg.): Glaubenszugänge. Lehrbuch der Katholischen Dogmatik. Band 2. Paderborn u. a. 1995, S. 399–578, hier S. 401. Die Apostolizität der Kirche wird bis heute an die apostolische Sukzession im Bischofsamt gebunden, weil durch persönliche Beauftragung, durch Konsekration und Handauflegung bei der Bischofsweihe die sakramentale Struktur von Überlieferung und Nachfolge zeichenhaft deutlich wird.Siegfried Wiedenhofer: Ekklesiologie. In: Theodor Schneider (Hrsg.): Handbuch der Dogmatik. Band 2, 4. Auflage. Patmos Verlag, Düsseldorf 2009, ISBN 978-3-491-69024-0, S. 47–154, hier S. 134.