mini|hochkant=1.3|Mahnmal auf dem Jüdischen Friedhof Die Geschichte der Juden in Bayreuth beginnt im 13. Jahrhundert.

Mittelalter Um den Handelsverkehr von Nürnberg nach Böhmen durch Bayreuth zu lenken, soll Burggraf Friedrich III. von Nürnberg eine Anzahl von Juden in seine 1248 in seinen Besitz gelangte Stadt Bayreuth aufgenommen und sie mit Privilegien ausgestattet haben. Bereits 50 Jahre später wurden 1298 im Verlauf des Rintfleisch-Pogroms Juden in Bayreuth ermordet.Adolf Eckstein: Geschichte der Juden im Markgrafentum Bayreuth. B. Seligsberg, Bamberg 1907, S. 1 ( in der Freimann-Sammlung)

Bis Mitte des 14. Jahrhunderts standen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation alle Juden unter dem unmittelbaren Schutz des Kaisers. Karl IV. (römisch-deutscher Kaiser ab 1355) übertrug die Vollmacht des Judenschutzes auf die Landesfürsten. Die erhoben von den Juden Abgaben für Schutzbriefe und Privilegien bezüglich der Religionsausübung. Der Zutritt zu den Handwerkszünften und zu anderen ehrbaren Berufen blieb den Juden verwehrt. Daher waren sie gezwungen, ihren Lebensunterhalt mit Tätigkeiten wie Hausieren, Handel mit Kleinwaren oder Geldverleih auf Pfänder zu verdienen. Letzterer führte zwangsläufig zu Missstimmungen mit der übrigen Bevölkerung und der Obrigkeit.Sylvia Habermann, Bernd Mayer, Christoph Rabenstein: „Reichskristallnacht“. Das Schicksal unserer jüdischen Mitbürger. Eine Gedenkschrift der Stadt Bayreuth, 1988, S. 7.

In einer Urkunde aus dem Jahr 1372 ernannte der Nürnberger Burggraf Friedrich V. den jüdischen Gelehrten Meier zu Peyerreut (Bayreuth) zum Landesrabbiner über die Judengemeinden Bayreuth, Hof und Kulmbach. Er stattete die Kulmbacher Juden mit Steuerprivilegien und Schutzbriefen aus, die als Modell für das Fürstentum Brandenburg-Kulmbach dienten.Kulmbach bei alemannia-judaica.de, abgerufen am 22. November 2021 Mitte des 14. Jahrhunderts ist in der heutigen Carl-Schüller-Straße eine Mikwe, ein rituelles Tauchbad, erwähnt.Dritter Meilenstein für das jüdische Bayreuth in: Nordbayerischer Kurier vom 31. Januar/1. Februar 2026, S. 10.

Das Bayreuther Stadtbuch des Jahres 1464 regelte den Handel zwischen Juden und Christen. Es enthielt unter anderem das Verbot des Wuchers und des Handels mit Hehlerware oder Sakralgegenständen sowie eine Regelung der Eidesformel der Juden.

Die Landesherrn der Markgrafschaft Brandenburg-Culmbach-Bayreuth waren durchwegs keine religiösen Eiferer. Sie betrachteten die jüdischen Gemeinden pragmatisch als zusätzliche Einnahmequellen und nahmen sie wiederholt gegen Angriffe von Seiten des Klerus in Schutz. Markgraf Albrecht Achilles verwehrte sich 1451 entschieden gegen die Forderung der Bamberger Diözesansynode, dass Juden zur Kennzeichnung einen gelben Ring tragen sollten.

Die ablehnende Haltung von Teilen der Bevölkerung beruhte hauptsächlich auf der Furcht vor den Andersgläubigen und ihren fremdartigen Gebräuchen sowie dem Misstrauen gegenüber den jüdischen Zinsgeschäften. Rassistischer Antisemitismus ist in jener Zeit in Bayreuth nicht nachweisbar, sein gelegentliches Aufflackern im Spätmittelalter und der absolutistischen Zeit war religiös bedingt. Blutige Pogrome wie in Hof (1515) oder Regensburg (1519) gab es in der Stadt offenbar nicht.

1515 und 1561 setzten die Vertreter der Städte auf dem Landtag Auswanderungsbefehle für alle Juden des Fürstentums durch. Auch dem Markgrafen Christian trotzten die Landstände 1611 gegen dessen Bedenken ein Ausweisungsmandat ab. Jener, der vor allem aus fiskalischen Interessen die Juden im Land behalten wollte, konnte sein Mandat jedoch nicht widerrufen, und griff daher zu einem Trick: Er machte die Juden seiner Ehefrau Marie zum persönlichen Geschenk, die sie daraufhin unter ihren Schutz nahm.Sylvia Habermann u. a.: „Reichskristallnacht“, S. 8.

Es kam vor, dass Kreditnehmer hofften, durch die Ausweisung ihrer jüdischen Gläubiger ihre Schulden loszuwerden. Andere verübten in jüdischen Anwesen Diebstähle und Raub. 1699 stellte der Fränkische Reichskreis fest: „Allerhand loses und liederliches Gesindlein“ rotte sich zusammen, um „unter dem Prätexte eines wider die Juden abgefaßten Hasses würkliche Rauberey und Plünderungen“ in Judenhäusern zu begehen. Den Tätern wurde die Todesstrafe angedroht.Sylvia Habermann u. a.: „Reichskristallnacht“, S. 9 ff. Am 2. Januar 1709 erließ Markgraf Christian Ernst ein Dekret zum Schutz der Juden.Verborgene Schätze in: Nordbayerischer Kurier vom 22. April 2021, S. 12.

Dass manche Juden mit gebrauchten Gegenständen handelten, erregte Argwohn und Misstrauen unter der Bevölkerung und seitens der Obrigkeit. Markgraf Georg Wilhelm schrieb den Juden 1713 eine neue Eidesformel zu ihren Ungunsten vor. 1714 untersagte er den Juden aus hygienischen Gründen den Handel mit alten Kleidern, rauen Fellen, Bettwaren, Feder- und Lederartikeln sowie allen anderen „giftsaugenden“ Waren. Im Jahr darauf ordnete er an, dass die wohnsitzlosen „Betteljüden“ nicht in die Stadt eingelassen werden, sondern ihr Almosen vor den Stadttoren erhalten sollten. 1730 verfügte Markgraf Georg Friedrich Karl, Juden dürften nicht länger als drei Tage in der Stadt beherbergt werden.Toleranz, Mildtätigkeit – und Geld in: Nordbayerischer Kurier vom 13. Mai 2021, S. 14.

Epoche der Aufklärung Noch weit ins 18. Jahrhundert hinein konnten die Juden ihre Verstorbenen nicht in Bayreuth bestatten, sondern mussten sie nach Baiersdorf bei Erlangen überführen. Dort lag das Zentrum jüdischen Lebens im Fürstentum – im Jahr 1712 sind in Baiersdorf 39 jüdische Familien nachgewiesen. In den Städten des Oberlands – Bayreuth, Kulmbach und Hof – lebten 1712 keine Juden.

mini|Tor und Taharahaus am Jüdischen Friedhof Mit dem Regierungsantritt Friedrichs III. im Jahr 1735, einem Vertreter des aufgeklärten Absolutismus, verbesserte sich die Lage der jüdischen Untertanen. Sein Schutzbrief für die Juden des Fürstentums ist auf den 18. Dezember 1736 datiert. Fortan wurde ihnen gestattet, ihren Wohnsitz innerhalb des Fürstentums beliebig zu verändern, ihre Kinder zum Besuch der jüdischen Schule und der Synagoge anzuhalten, zu Familienfesten und an Feiertagen jüdische Gäste von außerhalb des Fürstentums einzuladen sowie christliche Dienstboten anzustellen.

Toleranz und Mildtätigkeit spielten bei Friedrich III. allenfalls eine untergeordnete Rolle. In erster Linie war für ihn wichtig, dass die Anwesenheit von Juden seinem Land nicht schade. Bestenfalls sollten die „Schutzjuden“ einen ordentlichen finanziellen Nutzen bringen. Ab 1740 ließ er nur noch Juden ins Land, die ein Vermögen von mindestens 2000 Gulden vorweisen konnten. Einheimischen Juden wurde ein Bleiberecht garantiert, wenn sie wenigstens 500 Gulden besaßen. Um 1748 holte der Markgraf den jüdischen Bankier Moses Seckel aus Bruck bei Ansbach an den Bayreuther Hof. Als Hoffaktor war ihm dieser bei der Finanzierung kostspieliger Vorhaben wie dem Bau des Opernhauses nützlich.

Zu Versammlungen und Andachten trafen sich die Bayreuther Juden zunächst in Privatwohnungen. 1759 verkaufte Friedrich III., gegen den Willen des Ministerrats, für 8250 Rheinische Gulden das alte Komödien- und Redoutenhaus in der Münzgasse an Seckel. Damit verbunden war die Erlaubnis für zehn jüdische Familien, sich in Bayreuth niederzulassen. Seckel richtete in dem Gebäude eine Synagoge ein, und am 15. März 1760 fand dort die erste Sabbatfeier statt.„Jüdisches Bayreuth“ in: Nordbayerischer Kurier vom 2. August 2021, S. 12. 1770 starb Seckel ohne direkte Nachkommen und wurde vermutlich in Baiersdorf bestattet. Er vermachte das Synagogengebäude seinem jüngeren Bruder David, der es 1772 an die jüdische Gemeinde übergab.

Da nur eine bestimmte Anzahl an Juden unter den Einwohnern der Stadt zugelassen war, wurde ein Kataster der jüdischen Glaubensgenossen angelegt. Gegenüber der Synagoge entstand Mitte des 18. Jahrhunderts am Mühlkanal ein Ritualbad für jüdische Frauen.

1767 wurde eine Satzung beschlossen, die die internen Angelegenheiten der jüdischen Gemeinde regelte. 1786 konnte an der Nürnberger Straße ein Grundstück erworben werden, auf dem ein Friedhof angelegt wurde.

19. Jahrhundert In der Zeit der preußischen Herrschaft (1791 bis 1807) sah sich die Regierung gezwungen, die jüdische Bevölkerung des Fürstentums gegen Ritualmordverdächtigungen in Schutz zu nehmen. Unter Strafandrohung wurde untersagt, physische und psychische Gewalt gegen Juden auszuüben. Camille de Tournon, Statthalter während der französischen Besetzung der Jahre 1807 bis 1810, schrieb in seinem Werk Statistique de la Province de Bayreuth: „Juden haben nur in den Städten Bayreuth und Baiersdorf sowie in den Dörfern des Unterlands Wohnrecht. Sie dürfen Häuser und Land kaufen; eine Eigentümlichkeit der Gesetzgebung schreibt ihnen allerdings vor, diese binnen einer bestimmten Frist wieder zu verkaufen.“Camille de Tournon: Statistique de la Province de Bayreuth (Herausgeber: Historischer Verein für Oberfranken, übersetzt von Bettina Schiller), S. 38. 1809 erließ die „Kaiserlich königliche französische Intendance des Fürstenthums Baireuth“ eine Verordnung zur Aufhebung des Judenleibzolls. Jüdische Kauf- und Handelsleute waren denen der christlichen Religion gleichzustellen. Bis dahin mussten jüdische Viehhändler beim Betreten der Märkte in Bayreuth und Sankt Georgen spezielle Gebühren entrichten.Albin Schwarz: Von Viehmärkten und jüdischen Viehhändlern in: Heimatkurier 3/1997 des Nordbayerischen Kuriers, S. 10 f.

Im frühen 19. Jahrhundert schlachteten zwei bis drei Metzger im wöchentlichen Wechsel für die Bayreuther Juden. 1811 wurden deren Barnossen und Deputierte mit einer Beschwerde bei der städtischen Polizeidirektion vorstellig: Trotz Barzahlung könnten sie oft kein Kalbfleisch, und ansonsten auch nur äußerst minderwertiges Fleisch kaufen. Der Stadtmagistrat nahm sich der Sache an und kam zu dem Ergebnis, dass die Vorwürfe begründet waren. Er drohte „nachdrücklichste“ Strafen an, wenn die Juden nicht wie alle übrigen Einwohner bedient würden.Albin Schwarz: Bayreuths Zunftmetzger in alter Zeit in: Heimatkurier 12/1996 des Nordbayerischen Kuriers, S. 3 ff.

mini|hochkant|Joseph Aub Im Zusammenhang der Hep-Hep-Krawalle ereigneten sich in Bayreuth am 11. und 12. August 1819 schwere Ausschreitungen gegen die jüdischen Bewohner der Stadt. Juden wurden geschmäht und mit Steinen und Äpfeln beworfen, Fensterscheiben von Juden bewohnter Häuser wurden eingeworfen.Werner Bergmann: Tumulte ― Excesse ― Pogrome: Kollektive Gewalt gegen Juden in Europa 1789–1900, Wallstein 2020, S. 152. Zunehmend war die Feindseligkeit weniger religiös, sondern rassistisch geprägt. Mehr und mehr wurden sie als Mitglieder eines Volkes, das einen Fremdkörper innerhalb Deutschlands darstellte, empfunden. Der Freispruch von Mitgliedern des Gesangvereins Sankt Georgen, die wegen eines antisemitischen Liedes vor Gericht standen, wurde 1883 von einem Teil des Publikums bejubelt.

Wurden 1763 in der Stadt noch 24 jüdische Familien gezählt, so gab es um 1840 bereits 101 jüdische Haushalte. 47 Personen führten ein Ladengeschäft, fast ausschließlich im Bereich Textil und Mode. 33 Juden handelten mit Vieh oder Hopfen oder gingen hausieren, 16 Mitglieder der Gemeinde lebten vom Kreditgeschäft oder ihrem Vermögen. Nach der Aufhebung des Zunftzwangs waren bereits 46 jüdische Mitbürger als Lehrlinge, Gesellen oder Meister in handwerklichen Berufen tätig. Um die folgende Jahrhundertwende umfasste die örtliche jüdische Gemeinde mehr als 350 Personen.Sylvia Habermann u. a.: „Reichskristallnacht“, S. 13 ff.